womo zulassung nach langzeitreise
Moderator: Moderatoren
- charlydiver
- infiziert
- Beiträge: 94
- Registriert: 2009-01-20 20:22:53
- Wohnort: Maxhütte-Haidhof
womo zulassung nach langzeitreise
hallo leute,
wie habt ihr das problem gelöst. nach 2 jahren auf reisen hat das womo keinen tüv mehr,denn wir müssen ja jährlich.
ich möchte das womo aus südamerika wieder nach deutschland verschiffen, der deutsche zoll läßt mich nur vom gelände wenn das womo zugelassen ist.
kann das fahrzeug aber nicht zulassen da es keinen tüv hat.
wer hat eine lösung.
besten dank im vorauss.
charly
wie habt ihr das problem gelöst. nach 2 jahren auf reisen hat das womo keinen tüv mehr,denn wir müssen ja jährlich.
ich möchte das womo aus südamerika wieder nach deutschland verschiffen, der deutsche zoll läßt mich nur vom gelände wenn das womo zugelassen ist.
kann das fahrzeug aber nicht zulassen da es keinen tüv hat.
wer hat eine lösung.
besten dank im vorauss.
charly
Re: womo zulassung nach langzeitreise
Kurzzeitkennzeichen? Wie kämen denn sonst Importfahrzeuge vom Zoll-Gelände?
Ist das Fahrzeug derzeit tatsächlich abgemeldet (in Deutschland), oder fehlt einfach nur eine gültige TÜV-Plakette?
Viele Grüße
Clemens
Das kann ich ehrlich gesagt nicht so ganz glauben. Ein Fahrzeug muß nicht zwingend zugelassen sein, um es legal bewegen zu dürfen.charlydiver hat geschrieben:der deutsche zoll läßt mich nur vom gelände wenn das womo zugelassen ist.
Ist das Fahrzeug derzeit tatsächlich abgemeldet (in Deutschland), oder fehlt einfach nur eine gültige TÜV-Plakette?
Viele Grüße
Clemens
"Andreas Kiosk" gehört Andrea.
"Andreas' Kiosk" gehört Andreas.
"Andrea's Kiosk" gehört einem Deppen.
"Andreas' Kiosk" gehört Andreas.
"Andrea's Kiosk" gehört einem Deppen.
- charlydiver
- infiziert
- Beiträge: 94
- Registriert: 2009-01-20 20:22:53
- Wohnort: Maxhütte-Haidhof
Re: womo zulassung nach langzeitreise
hi clemens,
das womo ist abgemeldet in deutschland.
bei manchen zulassungsstellen bekommst du ohne tüv auch keine kurzzeitzulassung.
charly
das womo ist abgemeldet in deutschland.
bei manchen zulassungsstellen bekommst du ohne tüv auch keine kurzzeitzulassung.
charly
- 1017A
- abgefahren
- Beiträge: 1301
- Registriert: 2006-10-11 9:39:13
- Wohnort: Hannover & Chiemgau
- Kontaktdaten:
Re: womo zulassung nach langzeitreise
Dann gehe doch zu einer anderen Zullangsstelle.
Wer reist, der rostet nicht
http://irmi-frieder.blogspot.com/
http://fs-hjs.blogspot.com
http://irmi-frieder.blogspot.com/
http://fs-hjs.blogspot.com
Re: womo zulassung nach langzeitreise
Zulallungsstelle.. ???1017A hat geschrieben:Dann gehe doch zu einer anderen Zullangsstelle.
Das hab ich dazu gefunden:
Im Gegensatz zu den roten Kennzeichen, die ausschließlich für gewerbliche KFZ Händler bestimmt sind, sind die Kurzzeitkennzeichen auch für Privatleute verfügbar. Dabei ist zu beachten, dass ein Kurzzeitkennzeichen nur an einem Fahrzeug benutzt werden darf. Eine wechselnde Verwendung an mehreren Fahrzeugen ist nicht zulässig. Desweiteren ist zu beachten, dass für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen keine bestandene AU und HU benötigt wird; auch die Regelungen hinsichtlich Abgasplakette finden keine Anwendung.
zu finden auf:
STVA.de unter Besonderheiten
Da kannst du sie quasi auch online ordern.
Vielleicht hilft es anstatt sich Zulallen zu lassen.


... immer mit der Ruhe...
.. und dann mit nem Ruck.
.. und dann mit nem Ruck.
Re: womo zulassung nach langzeitreise
Unser Fahrzeug war ebenfalls aus SA kommen nicht angemeldet und hatte kein TÜV
. Wir parkten das Fahrzeug im Zollhafen und besorgten uns in Hamburg ( Stadt ) ein Kurzzeitkennzeichen. Hierfür benötigt man den Personalausweis, der Reisepaß reicht normalerweise nicht da er als Meldeadresse nicht anerkannt wird
. Nach einiger Diskussion auf der Zulassungsstelle bekamen wir die Kennzeichen dann trotzdem. Mittlerweile soll es aber so sein, daß man diese Kennzeichen nur noch über den Meldelandkreis bekommt
! Dies müßte man vorher abklären denn dann würde man in Hamburg kein Kurzzeitkennzeichen mehr bekommen
. Eine online Order müßte über Hamburg laufen, dabei ist dann zu berücksichtigen wann das Fahrzeug genau ankommt da Schiffe oftmals verspätet eintreffen.
Wer SA bereist hat schafft auch dieses Hindernis noch, aber Achtung; Möglichst keine Fotos im Hafen machen, es kam ein Security Fahrzeug angerauscht und wir mußten alle Bilder vom Hafen löschen
!




Wer SA bereist hat schafft auch dieses Hindernis noch, aber Achtung; Möglichst keine Fotos im Hafen machen, es kam ein Security Fahrzeug angerauscht und wir mußten alle Bilder vom Hafen löschen

"Freiheit beginnt wo Wege enden"
Re: womo zulassung nach langzeitreise
Das mit dem Perso halte ich für ein Hamburgerg Grücht- in D gibt es keine Pflicht zum Perso.
Die Meldeadresse kann abgefragt werden, oder man hat den Führerschein...
Ich denke, eine bvollmächtigte Person kann am Heimatort (was tun wenn man noch abgemeldet ist? LOL) bei der Zulallungstelle einen Natrag auf Amtshilfersuchen stellen, der dann nach HH geschickt wird.
Somit steht dann dem KZK nix mehr im Weg
Die Meldeadresse kann abgefragt werden, oder man hat den Führerschein...
Ich denke, eine bvollmächtigte Person kann am Heimatort (was tun wenn man noch abgemeldet ist? LOL) bei der Zulallungstelle einen Natrag auf Amtshilfersuchen stellen, der dann nach HH geschickt wird.
Somit steht dann dem KZK nix mehr im Weg
Re: womo zulassung nach langzeitreise
Dann mach denen Dampf, denn eine HU ist für ein Kurzzeitkeinnzeichen (= keine Zulassung) nicht erforderlich.charlydiver hat geschrieben:hi clemens,
das womo ist abgemeldet in deutschland.
bei manchen zulassungsstellen bekommst du ohne tüv auch keine kurzzeitzulassung.
charly
Beachte aber die neue (2012) Bürokratie: ein KZK bekommst Du erst einmal nur in der "Zulallung", die für Deinen Wohnort zuständig ist. Wenn das aufgrund der Entfernung zu umständliche wäre, kann Deine eigentlich zuständige Zulassungsstelle ein "Amtshilfeersuchen" (wie auch immer das heißt) an die Zulassungsstelle faxen, wo Du das KZK holen willst. Dann klappt das...
Viele Grüße
Clemens
"Andreas Kiosk" gehört Andrea.
"Andreas' Kiosk" gehört Andreas.
"Andrea's Kiosk" gehört einem Deppen.
"Andreas' Kiosk" gehört Andreas.
"Andrea's Kiosk" gehört einem Deppen.
Re: womo zulassung nach langzeitreise
Das geht (i.d.R.) auch telefonisch. Ich stand einen Tag nach der Einführung dieser Regel auf eine Fremdzulassungstelle. Von dort aus meine "Heimatzulassungsstelle" angerufen und die Faxnummer durchgegeben, wo die das hinfaxen sollen. 10 Minuten später war das Blatt da und alles war gut. Für dieses Formular braucht es keinen Bevollmächtigen, erst bei der tatsächlichen Beantragung muß dich halt ausweisen.frizzz hat geschrieben: Ich denke, eine bvollmächtigte Person kann am Heimatort (was tun wenn man noch abgemeldet ist? LOL) bei der Zulallungstelle einen Natrag auf Amtshilfersuchen stellen, der dann nach HH geschickt wird.
Viele Grüße
Clemens
"Andreas Kiosk" gehört Andrea.
"Andreas' Kiosk" gehört Andreas.
"Andrea's Kiosk" gehört einem Deppen.
"Andreas' Kiosk" gehört Andreas.
"Andrea's Kiosk" gehört einem Deppen.
- Ulf H
- Rauchsäule des Forums
- Beiträge: 24850
- Registriert: 2006-10-08 13:13:50
- Wohnort: Luleå, Norrbotten, Schweden
Re: womo zulassung nach langzeitreise
... bei Kfz-Zulassung wird der Perso benötigt ODER Reisepass UND Meldebestätigung ... warum soll das beim Kurzzeitkennzeichen anders sein? ... Führerschein enthält keine Angaben zur Meldeadresse ...
... das Formular um KZK bei einer Fremdzulassungsstelle zu bekommen haben die meisten Zulassungsstellen zum download ...
Gruss Ulf
... das Formular um KZK bei einer Fremdzulassungsstelle zu bekommen haben die meisten Zulassungsstellen zum download ...
Gruss Ulf
Ein Problem, welches mit Bordmitteln zu beheben ist, ist keines !!!
Hanomag, der mit dem vollnussigen Kaltlaufsound !!
Sisu (finnisch) die positivste Umschreibung für Dickschädel.
Da ist man ständig dran die Karren zu verbessern, schlechter werden sie ganz von alleine.
Magirus-Deutz 170D11FA ... Bild in Cinemascope extrabreit, Sound in 6-kanal Dolby 8.5 ...
Hanomag, der mit dem vollnussigen Kaltlaufsound !!
Sisu (finnisch) die positivste Umschreibung für Dickschädel.
Da ist man ständig dran die Karren zu verbessern, schlechter werden sie ganz von alleine.
Magirus-Deutz 170D11FA ... Bild in Cinemascope extrabreit, Sound in 6-kanal Dolby 8.5 ...
- Wilmaaa
- Forenteam
- Beiträge: 20060
- Registriert: 2006-10-02 9:50:27
- Wohnort: 35519 Rockenberg
- Kontaktdaten:
Re: womo zulassung nach langzeitreise
Wir hatten das Thema, was für KZK benötigt wird, schon ein paar Mal, und es gibt in vielen Landkreisen seit einigen Monaten (oder gar noch länger her) bestimmte Regeln, so z.B., dass Du eine gültige Meldebescheinigung nebst Pass vorlegen musst, oder ein Ausweisdokument, aus dem Deine Adresse hervorgeht.
Am besten vorher mal recherchieren, was die Zulassungsstelle, zu der man gehen möchte, verlangt.
Am besten vorher mal recherchieren, was die Zulassungsstelle, zu der man gehen möchte, verlangt.
Ich hab einen Virus: den H-A-N-O-M-A-G-I-R-U-S
-----
"Frauen haben in der Küche nichts zu suchen. Sie müssen sich um die Schweine kümmern und den Traktor schmieren." (Charlotte MacLeod)
-----
"Das ist also ein Kleinbus und ein LKW in einem." (Mitarbeiterin über den 170er)
-----
"Frauen haben in der Küche nichts zu suchen. Sie müssen sich um die Schweine kümmern und den Traktor schmieren." (Charlotte MacLeod)
-----
"Das ist also ein Kleinbus und ein LKW in einem." (Mitarbeiterin über den 170er)
Re: womo zulassung nach langzeitreise
Hi,frizzz hat geschrieben:Das mit dem Perso halte ich für ein Hamburgerg Grücht- in D gibt es keine Pflicht zum Perso.
...
na logo gibt es eine Pflicht zum Personalausweis - steht gleich im §1: http://www.gesetze-im-internet.de/pausw ... 10009.html
Ein Pass dagegen ist jedem seine eigene Entscheidung.
Zur Zulassung: Als ich hier in Dieburg letzte Woche auf der Zulassungsstelle war, konnte ich mit verfolgen, dass die Dame hinter dem Schalter einem "ortsfremden" Autokäufer riet, sich einen ortsansässigen Menschen zu suchen, der das Kurzzeitkennzeichen für ihn beantragen sollte/könnte.
Gruß
Matze
_____________________________________
... hatta 'nen alten Syncro VW-Bus, 'nen RTW, Vario 614 mit Allison und Diff-Sperre und seit neuestem 'nen MB1120AF mit Allison
... hatta 'nen alten Syncro VW-Bus, 'nen RTW, Vario 614 mit Allison und Diff-Sperre und seit neuestem 'nen MB1120AF mit Allison
Re: womo zulassung nach langzeitreise
Dann lies genau: Ausweispflicht heisst nicht Personalausweispflicht, Pass geht auch.
Overlandtours.de
Re: womo zulassung nach langzeitreise
Hallo,
ich hab da mal das gefunden wegen der Versicherung.
Um ein Fahrzeug, das kein gültiges amtliches Kennzeichen besitzt, im Straßenverkehr für Überführungsfahrten, Probefahrten oder Prüfungsfahrten bewegen zu dürfen, benötigen Sie das sogenannte Kurzzeitkennzeichen. Aus früheren Zeiten kennt man den Versicherungsnachweis als Deckungskarte in Papierform. Diese wurde heute durch die elektronische Versicherungsbestätigung ersetzt und heißt jetzt kurz eVB-Nummer
Die brauchst du auf jeden Fall
Gruß Guido
ich hab da mal das gefunden wegen der Versicherung.
Um ein Fahrzeug, das kein gültiges amtliches Kennzeichen besitzt, im Straßenverkehr für Überführungsfahrten, Probefahrten oder Prüfungsfahrten bewegen zu dürfen, benötigen Sie das sogenannte Kurzzeitkennzeichen. Aus früheren Zeiten kennt man den Versicherungsnachweis als Deckungskarte in Papierform. Diese wurde heute durch die elektronische Versicherungsbestätigung ersetzt und heißt jetzt kurz eVB-Nummer
Die brauchst du auf jeden Fall
Gruß Guido
Re: womo zulassung nach langzeitreise
Hallo... online unter dem Link den ich gepostet habe.
Einfacher gehts nun wirklich nicht.
Da wird man nicht zugelallert.. und alles wan man braucht wird bei der Bestellung exact abgefragt.
Also viel Spaß beim Zoll.

Einfacher gehts nun wirklich nicht.

Da wird man nicht zugelallert.. und alles wan man braucht wird bei der Bestellung exact abgefragt.
Also viel Spaß beim Zoll.
... immer mit der Ruhe...
.. und dann mit nem Ruck.
.. und dann mit nem Ruck.
- Bahnhofs-Emma
- Säule des Forums
- Beiträge: 12125
- Registriert: 2006-10-03 14:10:27
- Wohnort: D-21737 Wischhafen
- Kontaktdaten:
Re: womo zulassung nach langzeitreise
Hallo,
sollten wir nicht das Verfshren der Zulallung mal im Fachwortthread hinterlegen?
Duck
weg
Marcus
sollten wir nicht das Verfshren der Zulallung mal im Fachwortthread hinterlegen?
Duck

Marcus
Nach dem Kaffee ist vor dem Kaffee. ☕
Unser GAZ: https://gaz66blog.wordpress.com
Baltikums-Tour: http://www.gaz66.de/Baltikum-2017.html
Senior member of Darwin-Support-Team. 🚒
Hammersbald: Nordische Gottheit der Ungeduld. (oder auch: Als Gott die Geduld verteilte stand ich hupend im Stau...)
Unser GAZ: https://gaz66blog.wordpress.com
Baltikums-Tour: http://www.gaz66.de/Baltikum-2017.html
Senior member of Darwin-Support-Team. 🚒
Hammersbald: Nordische Gottheit der Ungeduld. (oder auch: Als Gott die Geduld verteilte stand ich hupend im Stau...)
Re: womo zulassung nach langzeitreise
joern hat geschrieben:Dann lies genau: Ausweispflicht heisst nicht Personalausweispflicht, Pass geht auch.
Logo!
Auffassungsfehler meinerseits .... Keine Persopflicht ist nicht gleich keine Ausweispflicht!

Gruß
Matze
_____________________________________
... hatta 'nen alten Syncro VW-Bus, 'nen RTW, Vario 614 mit Allison und Diff-Sperre und seit neuestem 'nen MB1120AF mit Allison
... hatta 'nen alten Syncro VW-Bus, 'nen RTW, Vario 614 mit Allison und Diff-Sperre und seit neuestem 'nen MB1120AF mit Allison
Re: womo zulassung nach langzeitreise
Und Meldeadresse muss nicht in D sein.
- iwilli
- Kampfschrauber
- Beiträge: 566
- Registriert: 2006-10-03 11:39:38
- Wohnort: Exakt in der Mitte des Elbe-Weser-Dreiecks
Re: womo zulassung nach langzeitreise
Moin,
Wenn man das Personalausweisgesetz - PAuswG und das Paßgesetz (PaßG) liest, stellt man fest, ein Pass ist kein Ausweis!
Im PAuswG steht es auch drin:
es steht dort auch:
Für die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens fordert die Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV im §16:
VG
Peter
Wenn man das Personalausweisgesetz - PAuswG und das Paßgesetz (PaßG) liest, stellt man fest, ein Pass ist kein Ausweis!

Im PAuswG steht es auch drin:
Aaaber:Personalausweisgesetz - PAuswG §2 Abs.1 hat geschrieben:§ 2 Begriffsbestimmungen
(1) Ausweise im Sinne dieses Gesetzes sind der Personalausweis und der vorläufige Personalausweis
es steht dort auch:
Allerdings kann man mit dem Pass keine Meldeadresse nachweisen.Personalausweisgesetz - PAuswG §1 Abs.2 Satz 3 hat geschrieben:Personen, die einen gültigen Pass im Sinne des § 1 Abs. 2 des Passgesetzes besitzen, können die Ausweispflicht nach Absatz 1 Satz 1 und 2 auch durch den Besitz und die Vorlage ihres Passes erfüllen.

Für die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens fordert die Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV im §16:
Der Nachweis der Daten nach § 6 Absatz 1 Satz 2Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV §16 Abs. 4 hat geschrieben:(4) Mit dem Antrag auf Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens oder eines roten Kennzeichens sind vom Antragsteller zum Zwecke der Speicherung in den Fahrzeugregistern seine in § 6 Absatz 1 Satz 2 bezeichneten Daten und die in § 6 Absatz 4 Nummer 3 bezeichneten Daten zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung sowie bei Kurzzeitkennzeichen zusätzlich das Ende des Versicherungsschutzes mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen.
gelingt nur mit einem offiziellen Ausweis (s.o.) oder mit einem Pass in Verbindung mit einer aktuellen Meldebescheinigung.Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV § 6 (Antrag auf Zulassung) Satz 2 1. Halbsatz hat geschrieben:1.
bei natürlichen Personen:
Familienname, Geburtsname, Vornamen, vom Halter für die Zuteilung oder die Ausgabe des Kennzeichens angegebener Ordens- oder Künstlername, Datum und Ort der Geburt, Geschlecht und Anschrift des Halters;
VG
Peter
---
dubito ergo sum - Ich zweilfle, also bin ich!
---
Eine Diskussion mit jemandem der seine Wahrheit nicht mehr sucht, sondern sie gefunden hat, ist unmöglich!
dubito ergo sum - Ich zweilfle, also bin ich!
---
Eine Diskussion mit jemandem der seine Wahrheit nicht mehr sucht, sondern sie gefunden hat, ist unmöglich!
Re: womo zulassung nach langzeitreise
Ja genau.. erläutere das mal im Fachwortthread..Bahnhofs-Emma hat geschrieben:Hallo,
sollten wir nicht das Verfshren der Zulallung mal im Fachwortthread hinterlegen?
Duckweg
Marcus

Ich hab den Verschreiber vorhin einfach so gelesen..

... immer mit der Ruhe...
.. und dann mit nem Ruck.
.. und dann mit nem Ruck.
-
- abgefahren
- Beiträge: 3177
- Registriert: 2008-01-19 17:58:52
- Wohnort: Leben kann man nur im Perigord, der Rest Galliens ist für die Wildschweine
Re: womo zulassung nach langzeitreise
..." und Meldeadresse muss nicht in D sein "
das ist mir neu .. oder sollte mir das etwa entgangen sein.
Bisher war ich immer der Ansicht das man für ein Kurzzeit- ( nicht Ausfuhr) Kennzeichen einen deutschen Wohnsitz haben muss.
Wenn das so wäre würde ja die Regelung das Kurzzeitkennzeichen nur am Wohnsitz gingen ad absurdum geführt.
Ein im Auland wohnender ( Deutscher oder Ausländer) bekäme überall sein Kurzzeitkennzeichen, ein in Deutschland wohnender Deutscher nur im Rahmen der Amtshilfe.
Irgendwie schwer vorstellbar.
Gruss Wim
das ist mir neu .. oder sollte mir das etwa entgangen sein.
Bisher war ich immer der Ansicht das man für ein Kurzzeit- ( nicht Ausfuhr) Kennzeichen einen deutschen Wohnsitz haben muss.
Wenn das so wäre würde ja die Regelung das Kurzzeitkennzeichen nur am Wohnsitz gingen ad absurdum geführt.
Ein im Auland wohnender ( Deutscher oder Ausländer) bekäme überall sein Kurzzeitkennzeichen, ein in Deutschland wohnender Deutscher nur im Rahmen der Amtshilfe.
Irgendwie schwer vorstellbar.
Gruss Wim
Gibt es ein Leben nach der Reise ?
Ja, nach der Reise ist vor der Reise !
Ja, nach der Reise ist vor der Reise !
Re: womo zulassung nach langzeitreise
was ist eigentlich mit dem Versicherungsschutz???
Grüße aus dem Chiemgau
Werner
Grüße aus dem Chiemgau
Werner
MB-Vario Selbstausbauer
Re: womo zulassung nach langzeitreise
Ist aber leider wirklich soWenn das so wäre würde ja die Regelung das Kurzzeitkennzeichen nur am Wohnsitz gingen ad absurdum geführt.
Ein im Auland wohnender ( Deutscher oder Ausländer) bekäme überall sein Kurzzeitkennzeichen, ein in Deutschland wohnender Deutscher nur im Rahmen der Amtshilfe.
Irgendwie schwer vorstellbar.
Gruss Wim
Re: womo zulassung nach langzeitreise
http://www.landkreis-harburg.de/buerger ... 190-0.html
Zitat:
Ausländer ohne Wohnsitz in Deutschland können an einem der Standorte des BürgerService ein Kurzzeitkennzeichen erhalten, wenn sie persönlich erscheinen.
Zitat:
Ausländer ohne Wohnsitz in Deutschland können an einem der Standorte des BürgerService ein Kurzzeitkennzeichen erhalten, wenn sie persönlich erscheinen.
Re: womo zulassung nach langzeitreise
Hallo,
abgesehen von dieser paranoiden Bürokratie war hier im Forum was zu lesen, dass evtl. für ein nach längerer Zeit im EG-Ausland gewesenes Fahrzeug Einfuhrzoll verlangt wird. Gibs da Genaueres drüber?
Wäre es deshalb vielleicht besser das Auto auch in Südamerika weiter in Deutschland angemeldet zu lassen? Das TÜV-Problem bliebe trotzdem, da angesichts der Transportkosten selten jemand nach weniger als einem Jahr zurück schippert.
Dort drüben verkaufen oder zulassen scheint ja eher noch schwieriger bis unmöglich zu sein, zumindest was meine Info bezüglich Brasilien betrifft.
Wie Einigen hier bekannt will ich den Ute auch bald nach Südamerika verfrachten und suche immer noch nach der besten Lösung für dieses Vorhaben.
Gruß
MAK
abgesehen von dieser paranoiden Bürokratie war hier im Forum was zu lesen, dass evtl. für ein nach längerer Zeit im EG-Ausland gewesenes Fahrzeug Einfuhrzoll verlangt wird. Gibs da Genaueres drüber?
Wäre es deshalb vielleicht besser das Auto auch in Südamerika weiter in Deutschland angemeldet zu lassen? Das TÜV-Problem bliebe trotzdem, da angesichts der Transportkosten selten jemand nach weniger als einem Jahr zurück schippert.
Dort drüben verkaufen oder zulassen scheint ja eher noch schwieriger bis unmöglich zu sein, zumindest was meine Info bezüglich Brasilien betrifft.
Wie Einigen hier bekannt will ich den Ute auch bald nach Südamerika verfrachten und suche immer noch nach der besten Lösung für dieses Vorhaben.
Gruß
MAK
Einen Raum als Beziehung zu verstehen ist wie Chili essen. Durch Chili wird die innere Form des Mundes spürbar. (Ernesto Neto)
Re: womo zulassung nach langzeitreise
Vielleicht sollte man zum Thema Zoll einen eigenen Thread machen:
Entgegen dem Kurzeitkennzeichen wird beim Zoll das ganze noch um einiges komplizierter
. Am besten losfahren und BRDigen. Nach 3 Jahren wäre normalerweise eine Rückverzollung notwendig, zum Glück kennt diese Regelung so gut wie niemand und wurde meines Wissens auch bisher bei Reisenden mit dem Fahrzeug nicht angewandt
.
Lösung für Südamerika wäre demnach ein Abstecher nach z.B. Franz. Guyana
http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle ... _node.html
Gruß Puffi

Entgegen dem Kurzeitkennzeichen wird beim Zoll das ganze noch um einiges komplizierter




Lösung für Südamerika wäre demnach ein Abstecher nach z.B. Franz. Guyana

http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle ... _node.html
Gruß Puffi
"Freiheit beginnt wo Wege enden"
Re: womo zulassung nach langzeitreise
Sehr interessante Info hier zum Thema KZK!
Bin Deutscher und habe mich kundig gemacht was die beste Moeglichkeit ist ein Auto von Italien nach England, meinem Wohnort, zu ueberfuehren. Die Antwort war mit einem deutschen KZK! War ganz ueberrascht, weil ich a) keinen Personalausweis habe (haben darf, weil im Ausland lebend) und b) keine Meldeadresse in D habe. Soll doch funktionieren, ist allerdings ein wenig Aufwand. Der ADAC bietet im uebrigen KZK mit Versicherung auf seine Website an
Alternative fuer Charly, warum verschiffst Du das Auto nicht nach England und faehrst es nach Deutschland? Solange es versichert ist interessiert es hier keinen ob es Tuev hat und Grenzkontrollen hast Du auch nur eine, nach Frankreich.
Gruss von der Insel
Stefan
Bin Deutscher und habe mich kundig gemacht was die beste Moeglichkeit ist ein Auto von Italien nach England, meinem Wohnort, zu ueberfuehren. Die Antwort war mit einem deutschen KZK! War ganz ueberrascht, weil ich a) keinen Personalausweis habe (haben darf, weil im Ausland lebend) und b) keine Meldeadresse in D habe. Soll doch funktionieren, ist allerdings ein wenig Aufwand. Der ADAC bietet im uebrigen KZK mit Versicherung auf seine Website an
Alternative fuer Charly, warum verschiffst Du das Auto nicht nach England und faehrst es nach Deutschland? Solange es versichert ist interessiert es hier keinen ob es Tuev hat und Grenzkontrollen hast Du auch nur eine, nach Frankreich.
Gruss von der Insel
Stefan
Re: womo zulassung nach langzeitreise
Moin Stefan,
Zitat:
Personalausweise für Deutsche ohne Wohnsitz in Deutschland
Ab dem 08.01.2013 können Sie in der Botschaft Kopenhagen einen deutschen Personalausweis beantragen. Das bedeutet, dass Deutsche ohne Wohnsitz im Inland an der für sie zuständigen Auslandsvertretung Personalausweise neu beantragen, ändern oder als verloren melden können.
....schau mal bei deiner Botschaft auf die Seite.....
Zitat:
Personalausweise für Deutsche ohne Wohnsitz in Deutschland
Ab dem 08.01.2013 können Sie in der Botschaft Kopenhagen einen deutschen Personalausweis beantragen. Das bedeutet, dass Deutsche ohne Wohnsitz im Inland an der für sie zuständigen Auslandsvertretung Personalausweise neu beantragen, ändern oder als verloren melden können.
....schau mal bei deiner Botschaft auf die Seite.....
-
- abgefahren
- Beiträge: 3155
- Registriert: 2006-10-04 10:25:36
Re: womo zulassung nach langzeitreise
Das ist leider falsch.Bin Deutscher und habe mich kundig gemacht was die beste Moeglichkeit ist ein Auto von Italien nach England, meinem Wohnort, zu ueberfuehren. Die Antwort war mit einem deutschen KZK! War ganz ueberrascht
Mit einem KZK darfst du nur von Deutschland aus in das Ausland fahren!
Nicht vom Ausland nach D oder wie du vor hast von Italien nach GB.
Denn das Anbringen eines Deutschen Kennzeichens in diesem Fall ist ein Hoheitlicher Akt Nach Deutschem Recht,das sehen die Italiener garnicht gerne.
Klaus
Re: womo zulassung nach langzeitreise
@ Bauke
Danke fuer die Info. Botschaft in London gab mir die Auskunft das nach 6 Monaten Abmeldung in Deutschland der Personalausweis abgegeben werden muss und ich keinen Neuen beantragen kann. Die Info ist allerdings schon ein paar Jahre alt. Werde bei Gelegenheit nochmal nachfragen.
EDIT: Aenderung des Verfahrens seit Januar 2013 :-)
@ Klaus
Du hast Recht, hatte mich bislang aud dieses Zitat verlassen : Gemäß § 16 FZV wird für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten auf Antrag ein Kurzzeitkennzeichen für die Dauer von maximal fünf Tagen erteilt. Das Kurzzeitkennzeichen darf nur an einem Fahrzeug verwendet werden. Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der jeweiligen nationalen Überführungs- und Probekennzeichen und der entsprechenden Fahrzeugpapiere bestehen seit 1979 mit Österreich und seit 1.1.1994 mit Italien.
Doch habe gerade dies gefunden:
Seit einigen Monaten verfolgt die Polizei in Italien verstärkt Fahrer von Fahrzeugen, die dort mit deutschen Kurzzeitkennzeichen unterwegs sind. Die Fahrzeugführer werden mit hohen Geldbußen bestraft, die betreffenden Fahrzeuge sichergestellt. Mit Rundschreiben vom 11. Januar 2013 haben die zuständigen italienischen Ministerien ihren Rechtsstandpunkt bekräftigt, nach dem Fahrzeuge, die in Italien zugelassen waren, auf italienischen Straßen nicht mit deutschen Kurzzeitkennzeichen geführt werden dürfen. Diese Klarstellung betrifft also den Gebrauchtwagenmarkt und den Export gekaufter Gebrauchtwagen von Italien nach Deutschland. In Deutschland ausgegebene rote Nummernschilder bzw. Kurzzeitkennzeichen sind demnach nicht für die Teilnahme am Straßenverkehr in Italien mit dort zuvor zugelassenen und stillgelegten Fahrzeugen verwendbar.
Also zurueck zum (teuren) Italienischen Exportkennzeichen aus Pappe bei dem keiner weiss ob es im Ausland anerkannt wird
Gruss
Stefan
Danke fuer die Info. Botschaft in London gab mir die Auskunft das nach 6 Monaten Abmeldung in Deutschland der Personalausweis abgegeben werden muss und ich keinen Neuen beantragen kann. Die Info ist allerdings schon ein paar Jahre alt. Werde bei Gelegenheit nochmal nachfragen.
EDIT: Aenderung des Verfahrens seit Januar 2013 :-)
@ Klaus
Du hast Recht, hatte mich bislang aud dieses Zitat verlassen : Gemäß § 16 FZV wird für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten auf Antrag ein Kurzzeitkennzeichen für die Dauer von maximal fünf Tagen erteilt. Das Kurzzeitkennzeichen darf nur an einem Fahrzeug verwendet werden. Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der jeweiligen nationalen Überführungs- und Probekennzeichen und der entsprechenden Fahrzeugpapiere bestehen seit 1979 mit Österreich und seit 1.1.1994 mit Italien.
Doch habe gerade dies gefunden:
Seit einigen Monaten verfolgt die Polizei in Italien verstärkt Fahrer von Fahrzeugen, die dort mit deutschen Kurzzeitkennzeichen unterwegs sind. Die Fahrzeugführer werden mit hohen Geldbußen bestraft, die betreffenden Fahrzeuge sichergestellt. Mit Rundschreiben vom 11. Januar 2013 haben die zuständigen italienischen Ministerien ihren Rechtsstandpunkt bekräftigt, nach dem Fahrzeuge, die in Italien zugelassen waren, auf italienischen Straßen nicht mit deutschen Kurzzeitkennzeichen geführt werden dürfen. Diese Klarstellung betrifft also den Gebrauchtwagenmarkt und den Export gekaufter Gebrauchtwagen von Italien nach Deutschland. In Deutschland ausgegebene rote Nummernschilder bzw. Kurzzeitkennzeichen sind demnach nicht für die Teilnahme am Straßenverkehr in Italien mit dort zuvor zugelassenen und stillgelegten Fahrzeugen verwendbar.
Also zurueck zum (teuren) Italienischen Exportkennzeichen aus Pappe bei dem keiner weiss ob es im Ausland anerkannt wird
Gruss
Stefan