nach 4 - maligen HU in Folge ohne Mängel, bekrittelt der DEKRA SV das Fehlen des Typenschildes.
Der Hinweis, wonach dieses in Folge Ablastung demontiert werden musste, ließ in relativ unberührt.
Es gibt ein (nach meiner Einschätzung, vermutlich DEKRA - internes Regelwerk) wonach Daten aus dem Typenschild relevant sind (schätze mal die Herstellungsnummer).
Was das mit dem verkehrssicheren Zustand des Fahrzeugs zu tun haben soll erschließt sich mir nicht.
Hinsichtlich Fahrtenschreiberprüfung steht als Hinweis sinngemäß im Protokoll, "Prüfung ist entsprechend Halterangaben nicht notwendig".
Er bezieht sich hierbei auf meine Aussage, dass das Fahrzeug nicht gewerblich genutzt wird.
Jetzt muss ich dieses dusselige Typenschild suchen, hoffe ich finde es noch.
Wenn ich es finde, sollte ich es vielleicht mit Klettband befestigen um mich den Meinungen der SVn flexibel anpassen zu können.

Bin ja Argumenten durchaus zugänglich, aber manchmal schwillt mir dann doch mal der Kamm.

Gruß Ernst
PS: Ist das Typenschild - Thema jetzt ein Generalthema, trifft das jetzt alle, gibt es Erfahrungen?