auspuff verlegen trotz "verbots"?

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auspuff verlegen trotz "verbots"?

#1 Beitrag von Variofahrer » 2012-09-15 21:52:58

hallo in die runde

ich würde gern bei meinem Vario zum einen den topf verlegen lassen (entscheidend mehr platz) und zum anderen das abgasrohr zwischen krümmer und topf über die kardanwelle führen lassen.

nun steht in den aufbaurichtlinien von mercedes:
"Länge und Einbaulage des biegsamen Metallschlauchs zwischen Abgaskrümmer und Abgasrohr dürfen nicht verändert werden."

wenn das abgasrohr über statt - wie ursprünglich - unter der kardanwelle geführt wird, muss dieses biegsame schlauchstück jedoch durch ein anderes ersetzt werden.

inwieweit muss man die aufbaurichtlinien an dieser stelle ernst nehmen? und was kann passieren, wenn man es nicht tut?

bin gespannt...

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lura
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Re: auspuff verlegen trotz "verbots"?

#2 Beitrag von lura » 2012-09-15 21:59:52

Das biegsame Rohrstück ist sicherlich nicht sehr lang. Also kann vielleicht das ende des Schlauches da lassen wo es ist und von dort eine andere Verlegung bauen.

Bernd
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Re: auspuff verlegen trotz "verbots"?

#3 Beitrag von Variofahrer » 2012-09-15 22:33:47

nee, das ginge leider nicht. das rohr vom krümmer zum biegsamen schlauchstück müsste gekürzt werden, weil sonst das rohr nicht über die kardanwelle geführt werden kann. da wo jetzt das ende vom biegsamen teil ist, ist kein platz über der welle.

mit der kürzung des rohres verändert sich also zwangsläufig die lage des biegsamen schlauchstücks.

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Re: auspuff verlegen trotz "verbots"?

#4 Beitrag von lura » 2012-09-15 22:43:01

Dann das Auspufrohr s-förmig verlegen oder verstoß gegen die aufbaurichtlinie (ABE-Verlust?)
S-förmige Verlegung kann aber ein bissschen Leistung kosten.


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Re: auspuff verlegen trotz "verbots"?

#5 Beitrag von Variofahrer » 2012-09-15 22:54:39

ich habe einen anbieter für diese arbeiten. Danach ginge es zum TÜV. wenn der seinen segen gibt, kann dann die ABE trotzdem erlöschen? :eek:

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Re: auspuff verlegen trotz "verbots"?

#6 Beitrag von andreas1975 » 2012-09-16 9:10:35

Hmmm ... geh doch im Vorfeld zum TÜV und frag mal nach was die dazu sagen ... ???

Wenn`s von denen ein klaren "NEIN" in puncto ABE gibt ist ja alles geklärt und falls es denen egal ist mach es wie Du es vor hast.

Die Alternative wäre mach es einfach und lass Dich überraschen. Schlafende Hunde braucht man ja bekanntlich nicht wecken. Die Frage ist dann nur was im Falle eines Unfalls passiert sollte durch diesen "Umbau" die ABE erlischen.

mfg
andreas

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Re: auspuff verlegen trotz "verbots"?

#7 Beitrag von CAR53 » 2012-09-16 10:27:36

Hallo Christian,

für mich stellt sich eigentlich nur die Frage, ob Du mit der Änderung der Geometrie massiv in die Strömungsverhältnisse eingreifst.

Der Durchmesser des Rohres wird sicherlich gleichbleiben; wahrscheinlich ändern sich Länge, Reibungsverhältnisse, Wiederstände im Rohr. Damit ändern sich die Abgastemperaturen und die Abgasgeschwindigkeit. Ob marginal oder gravierend kann ich nicht sagen - das kann Dir meiner Meinung nach nur Mercedes Benz sagen.


Grüße aus Freiburg

Christof

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Re: auspuff verlegen trotz "verbots"?

#8 Beitrag von tauchteddy » 2012-09-16 11:00:12

Ich denke, diese Vorschrift resultiert daraus, dass alles explizit festgelegt sein muss, um die BE zu bekommen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Strömungsgeschwindigkeit und Abgastemperatur da eine Rolle spielen, es ist ja kein Zweitakter. Ich würde allerdings sehr genau schauen, ob dort, wo das Rohr dann langgehen soll, hitzeempfindliche Teile sind. Du willst ja sehr früh sehr weit an den Fahrzeugboden ran, wenn ich das richtig verstehe.

Was den eventuellen Un-Fall angeht - wenn der Umbau dafür ursächlich ist, sicher ein Problem. wenn nicht, nicht.
Zuckerbrot ist aus.

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Re: auspuff verlegen trotz "verbots"?

#9 Beitrag von Variofahrer » 2012-09-16 12:11:45

andreas1975 hat geschrieben:Hmmm ... geh doch im Vorfeld zum TÜV und frag mal nach was die dazu sagen ... ???

Wenn`s von denen ein klaren "NEIN" in puncto ABE gibt ist ja alles geklärt und falls es denen egal ist mach es wie Du es vor hast....
die werkstatt hält es so, dass unmittelbar nach den arbeiten zum TÜV gefahren wird. so gehe ich davon aus, dass es mit dem keine probleme geben wird, denn sonst bräuchte sch die werkstatt ja nicht an die arbeit zu machen.

@tauchteddy,
das mit den hitzeempfindlichen teilen ist klar. :)

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Re: auspuff verlegen trotz "verbots"?

#10 Beitrag von CAR53 » 2012-09-16 13:20:51

Hallo,

@Tauchteddy
Ich kann mir nicht vorstellen, dass Strömungsgeschwindigkeit und Abgastemperatur da eine Rolle spielen, es ist ja kein Zweitakter.
Ich bin kein Kat- bzw. DPF- Experte!
aber: Hinter dem Flexrohr kommt doch sicherlich noch der Oxikat und der DPF --> diese beiden Teile reagieren mit Sicherheit auf Temperatur und Geschwindigkeiten(Drücke)! Da gibt es Sensoren........,

nur weiß ich nicht, ob der Einfluss marginal ist oder nicht.

Grüße aus Freiburg

Christof

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Re: auspuff verlegen trotz "verbots"?

#11 Beitrag von Variofahrer » 2012-09-16 16:00:33

CAR53 hat geschrieben:...für mich stellt sich eigentlich nur die Frage, ob Du mit der Änderung der Geometrie massiv in die Strömungsverhältnisse eingreifst....
das sind halt auch meine befürchtungen. ein diesel ist kein zweitakter (ach was?!), aber welchen einfluss die rohrlänge vom krümmer zum flexiblen rohrstück beim diesel hat - keine ahnung.
Zuletzt geändert von Variofahrer am 2012-09-16 20:01:16, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: auspuff verlegen trotz "verbots"?

#12 Beitrag von CAR53 » 2012-09-16 16:13:14

Kannst Du die Geometrie vorher/nachher beschreiben (Länge, Durchmesser, Anzahl Krümmungen, Winkel . ...usw..)
Dann kriegt man eine Gefühl, ob die Änderung masssiv ist



:search:


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Re: auspuff verlegen trotz "verbots"?

#13 Beitrag von Variofahrer » 2012-09-16 16:27:45

hallo christof,

zum rohrverlauf nach dem flexiblen stück sagt die aufbaurichtlinie nix. das ist wohl ziemlich beliebig. der rohrquerschnitt muss natürlich erhalten bleiben, klar. der soll ja auch so bleiben wie er ist. das rohr zwischen flexiblem teil und dem topf wird etwas kürzer wegen der verlegung des topfes in richtung fahrerhaus. das ist wohl nicht das problem. es geht nur um die lage des flexiblen rohrstücks.

grüße nach freiburg!
christian
Zuletzt geändert von Variofahrer am 2012-09-16 20:03:21, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: auspuff verlegen trotz "verbots"?

#14 Beitrag von tauchteddy » 2012-09-16 17:20:11

CAR53 hat geschrieben:Hallo,

@Tauchteddy
Ich kann mir nicht vorstellen, dass Strömungsgeschwindigkeit und Abgastemperatur da eine Rolle spielen, es ist ja kein Zweitakter.
Ich bin kein Kat- bzw. DPF- Experte!
aber: Hinter dem Flexrohr kommt doch sicherlich noch der Oxikat und der DPF --> diese beiden Teile reagieren mit Sicherheit auf Temperatur und Geschwindigkeiten(Drücke)! Da gibt es Sensoren......
Von Oxikat und DPF habe ich nichts gelesen, ist das Auto leider so modern?
Zuckerbrot ist aus.

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Re: auspuff verlegen trotz "verbots"?

#15 Beitrag von Variofahrer » 2012-09-16 19:34:47

leider ja - bauj. 2010 DPF hat er nicht, aber abgasnachbehndlung mit AdBlue. dass der topf so wie war, mit aller verkabelung, wieder drankommt, versteht sich von selbst.

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Re: auspuff verlegen trotz "verbots"?

#16 Beitrag von CAR53 » 2012-09-16 20:05:28

Hallo Christian,
es geht nur um die lage des flexiblen rohrstücks.
,

wenn es nur um die Lage des flexiblen Rohrstückes geht (keine Verlänergung oder Verkürzung, keine zusätzlichen Krümmungen), würde ich mir keinen "Kopf" machen (Brandgefahr darf dadurch aber nicht entstehen - das Zeug ist sehr heiss!).
Wichtig ist dann nur, dass die Änderung vom TÜV eingetragen wird, damit die ABE nicht verloren geht. :idee:


Grüße nach Berlin

Christof :spiel:

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