die H-Frage einmal anders
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die H-Frage einmal anders
Hallo Gemeinde
Wie so viele hier hätte ich gerne die eierlegende Wollmilchsau........und bin daran auch schon eine Weile am basteln (Details folgen später).
Mit der Suche habe ich nicht wirklich was passendes gefunden, deshalb hier mal meine Frage an die Experten.
Ein Fahrzeug daß bei der Armee als Komandowagen mit Schlaf- und Kochmöglichkeit gedient hat, kann ich soetwas mit H-Wohnmobilzulassung hinkriegen?
Mein Tüver meinte......Zulassungsart müsse Wohnmobil gewesen sein und das kennt ja wohl keine Armee der Welt.
Gibt es hierzu wohl auch den passenden "Gesetzestexts" oder Richtlinie?
Gruss Mischi
Wie so viele hier hätte ich gerne die eierlegende Wollmilchsau........und bin daran auch schon eine Weile am basteln (Details folgen später).
Mit der Suche habe ich nicht wirklich was passendes gefunden, deshalb hier mal meine Frage an die Experten.
Ein Fahrzeug daß bei der Armee als Komandowagen mit Schlaf- und Kochmöglichkeit gedient hat, kann ich soetwas mit H-Wohnmobilzulassung hinkriegen?
Mein Tüver meinte......Zulassungsart müsse Wohnmobil gewesen sein und das kennt ja wohl keine Armee der Welt.
Gibt es hierzu wohl auch den passenden "Gesetzestexts" oder Richtlinie?
Gruss Mischi
lieber Schrauben schrauben als Schrauben suchen
Re: die H-Frage einmal anders
Ach ja, eine Kleinigkeit hatte ich noch vergessen, das Fahrzeug soll auch noch einige Änderungen erfahren und etwas komfortabler werden aber eben mit zeitgenössischem Zubehör....geht das?
Gruss Mischi
Gruss Mischi
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Re: die H-Frage einmal anders
Es soll tüvler geben die da etwas oberflächlich sind d.h. es kann gehen..muss aber nicht..kann aber..je nach Prüfer 
Z.b. mein Fahrzeug ist Oldtimer und Womo obwohl es vor wenigen Jahren das erste Mal Zivil zugelassen wurde und vorher def. kein Womo war...
(aber meins war nur beim DRK)
Grüße

Z.b. mein Fahrzeug ist Oldtimer und Womo obwohl es vor wenigen Jahren das erste Mal Zivil zugelassen wurde und vorher def. kein Womo war...
(aber meins war nur beim DRK)
Grüße
- tauchteddy
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Re: die H-Frage einmal anders
Was ist denn an der Frage anders? Du willst ein Auto, das nie Womo gewesen ist, zum womo umschlüsseln und trotzdem ein H haben. Wie -zigtausend andere auch



Zuckerbrot ist aus.
Re: die H-Frage einmal anders
das aber die ganze Zeit über als "Wohnmobil" genutzt und entsprechend eingerichtet war aber eben nur nicht den entsprechenden Eintrag in den Papieren hatte........
Ich bin der Meinung, dass haben viele hier, ich suche nun nach entsprechenden "Begründungen" um meinen Tüv zu überzeugen, dass es sich um schützenswertes Kulturgut handelt.
Gruss Mischi
Ich bin der Meinung, dass haben viele hier, ich suche nun nach entsprechenden "Begründungen" um meinen Tüv zu überzeugen, dass es sich um schützenswertes Kulturgut handelt.
Gruss Mischi
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Re: die H-Frage einmal anders
Das ist eine kniffelige Sache, weil die Umschlüsselung zum Wohnmobil im Anforderungskatalog zum H-Kennzeichen ausdrücklich ausgeschlossen wird.
Andererseits wird darauf verwiesen, daß für Fahrzeuge, deren Zulassungart nicht auf Privatpersonen anwendbar ist (z.B. Feuerwehr), eine vernünftige Lösung gefunden werden muß.
In irgendeinem anderen unserer vielen Gesetze steht, daß Fahrzeuge, die fürs Militär gebaut wurden, nicht zivil zugelassen können.
Vielleicht könntest du damit die Brücke schlagen, daß ein Fahrzeug, daß beim Militär eine Art Wohnmobil war, auch ein ziviles Wohnmobil werden kann.
Christoph
Andererseits wird darauf verwiesen, daß für Fahrzeuge, deren Zulassungart nicht auf Privatpersonen anwendbar ist (z.B. Feuerwehr), eine vernünftige Lösung gefunden werden muß.
In irgendeinem anderen unserer vielen Gesetze steht, daß Fahrzeuge, die fürs Militär gebaut wurden, nicht zivil zugelassen können.
Vielleicht könntest du damit die Brücke schlagen, daß ein Fahrzeug, daß beim Militär eine Art Wohnmobil war, auch ein ziviles Wohnmobil werden kann.
Christoph
Re: die H-Frage einmal anders
Hi,
Eigentlich bringt die Umschlüsselung auf Wohnmobil doch kaum was, da bei H-Zulassung die Steuer eh gleich ist. Oder ist dir die Möglichkeit sonntags Anhänger zu ziehen, eventuell geringere Fährgebühren, oder mögliche ADAC-Mitgliedschaft so wichtig? Sind doch eher Details. Höchstens die höhere Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn kann sinnvoll sein, aber die wenigsten Allrad-LKWs fahren schnell genug, um tatsächlich zivile LKWs zu überholen.
Meiner Meinung nach ist 'LKW geschlossener Kasten' kein Problem. Es ist ja nicht verboten, in LKWs zu schlafen.
Gruß Till
Eigentlich bringt die Umschlüsselung auf Wohnmobil doch kaum was, da bei H-Zulassung die Steuer eh gleich ist. Oder ist dir die Möglichkeit sonntags Anhänger zu ziehen, eventuell geringere Fährgebühren, oder mögliche ADAC-Mitgliedschaft so wichtig? Sind doch eher Details. Höchstens die höhere Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn kann sinnvoll sein, aber die wenigsten Allrad-LKWs fahren schnell genug, um tatsächlich zivile LKWs zu überholen.
Meiner Meinung nach ist 'LKW geschlossener Kasten' kein Problem. Es ist ja nicht verboten, in LKWs zu schlafen.
Gruß Till
- Ulf H
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Re: die H-Frage einmal anders
... in der Schweiz, und da wohnt Mischi nun mal verdammt dicht dran, hat ein LKW deutliche Einschränkungen gegenüber einem Womo ...
Gruss Ulf
Gruss Ulf
Ein Problem, welches mit Bordmitteln zu beheben ist, ist keines !!!
Hanomag, der mit dem vollnussigen Kaltlaufsound !!
Sisu (finnisch) die positivste Umschreibung für Dickschädel.
Da ist man ständig dran die Karren zu verbessern, schlechter werden sie ganz von alleine.
Magirus-Deutz 170D11FA ... Bild in Cinemascope extrabreit, Sound in 6-kanal Dolby 8.5 ...
Hanomag, der mit dem vollnussigen Kaltlaufsound !!
Sisu (finnisch) die positivste Umschreibung für Dickschädel.
Da ist man ständig dran die Karren zu verbessern, schlechter werden sie ganz von alleine.
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Re: die H-Frage einmal anders
Hallo
Im Moment habe ich sogar Probleme überhaupt ein H zu bekommen, Wohnmobil würde er eintragen. Da der Aufbau restauriert ist und grösstenteils erneuert wurde, sagt mein Tüvler....ist ja alles neu. Mein Hinweiß, das es vorher so war interessiert ihn nicht.
Also Alternative zum H-Wohnmobil ist ein "normales" Wohnmobil, nicht H-LKW.
@Christoph, eventuell zuerst als "normales" Wohnmobil anmelden und dann mit Deinen Argumenten nochmals woanders vorstelling werden??
@Till, ich finde selbst den Unterschied H LKW und H-Wohnmobil schon gewaltig, Fähren kosten teilweise das doppelte und mehr, im Verkehr diverse Einschränkungen, die Schweiz, wie Ulf schon schreibt etc. Also ich glaube eine Zulassung als Wohnmobil ohne H ist die bessere Alternative für meine Zwecke.
Ich glaube, ich werde mir die gesamte "Vorschrift" (oder ist´s eine Richtlinie.....) mal irgendwo runterladen, ausdrucken und entsprechende Stellen hervorheben. Das hätte ich schon gleich machen sollen, hätte eventuell einige Diskussionen erspart. Dachte halt ist doch alles wieder wie original (bis auf ein paar Einbauten die nicht mehr reinkommen und einige andere Dinge die noch nicht ganz fertig sind), sollte somit doch H-würdiger Zustand sein. Zumal die komplette Technik mit Neuteilen aufgearbeitet wurde und somit ebenfalls wie neu aussieht also alles zusammen passend.
Mich würden noch Details von Leuten interessieren, die ein Ex- Milität (oder Ex-Behörden) Wohnmobil mit H besitzen, wie habt ihr argumentiert und was an Unterlagen mitgeschleppt??
Gruss Mischi
Im Moment habe ich sogar Probleme überhaupt ein H zu bekommen, Wohnmobil würde er eintragen. Da der Aufbau restauriert ist und grösstenteils erneuert wurde, sagt mein Tüvler....ist ja alles neu. Mein Hinweiß, das es vorher so war interessiert ihn nicht.
Also Alternative zum H-Wohnmobil ist ein "normales" Wohnmobil, nicht H-LKW.
@Christoph, eventuell zuerst als "normales" Wohnmobil anmelden und dann mit Deinen Argumenten nochmals woanders vorstelling werden??
@Till, ich finde selbst den Unterschied H LKW und H-Wohnmobil schon gewaltig, Fähren kosten teilweise das doppelte und mehr, im Verkehr diverse Einschränkungen, die Schweiz, wie Ulf schon schreibt etc. Also ich glaube eine Zulassung als Wohnmobil ohne H ist die bessere Alternative für meine Zwecke.
Ich glaube, ich werde mir die gesamte "Vorschrift" (oder ist´s eine Richtlinie.....) mal irgendwo runterladen, ausdrucken und entsprechende Stellen hervorheben. Das hätte ich schon gleich machen sollen, hätte eventuell einige Diskussionen erspart. Dachte halt ist doch alles wieder wie original (bis auf ein paar Einbauten die nicht mehr reinkommen und einige andere Dinge die noch nicht ganz fertig sind), sollte somit doch H-würdiger Zustand sein. Zumal die komplette Technik mit Neuteilen aufgearbeitet wurde und somit ebenfalls wie neu aussieht also alles zusammen passend.
Mich würden noch Details von Leuten interessieren, die ein Ex- Milität (oder Ex-Behörden) Wohnmobil mit H besitzen, wie habt ihr argumentiert und was an Unterlagen mitgeschleppt??
Gruss Mischi
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Re: die H-Frage einmal anders
Wichtig, Schlüssel erst dein Fahrzeug auf Womo um und versuche es dann noch einmal bei einem anderen Tüv'ler wg. H-Kennzeichen..ich denke das ist der Beste Weg und könnte zum Erfolg führen 
Grüße

Grüße
Re: die H-Frage einmal anders
Hi,
der Anforderungskatalog steht im Internet:
https://docs.google.com/viewer?a=v&q=ca ... QDvJomTtBQ
Das ist eine Richtlinie mit Ermessensspielraum. Es ist auch vom Umbau des Fahrzeugs die Rede, nicht von einer Umschlüsselung.
Was der Prüfer da eintragen will, kann er also eintragen. Wenn du also argumentieren willst, das sei beim Militär so gelaufen, sollte es noch so aussehen. Dann kriegst du mit nem netten Prüfer auch ein H drauf. Hast du aber alles umgebaut, kann er verlangen, daß das schon vor 20 Jahren geschenen ist (oder, daß es vor 20 Jahren so gemacht worden wäre..). Er wird kaum einen tollen Wohnmobilausbau eintragen, mit modernen Materialien und allem, wenn der nicht zeitgenössisch ist.
Von der Schlüsselung her wird das mit Zuteilung des H eh geändert, es kommt ja Oldtimer.. davor.
Grüße,
Stefan
der Anforderungskatalog steht im Internet:
https://docs.google.com/viewer?a=v&q=ca ... QDvJomTtBQ
Das ist eine Richtlinie mit Ermessensspielraum. Es ist auch vom Umbau des Fahrzeugs die Rede, nicht von einer Umschlüsselung.
Was der Prüfer da eintragen will, kann er also eintragen. Wenn du also argumentieren willst, das sei beim Militär so gelaufen, sollte es noch so aussehen. Dann kriegst du mit nem netten Prüfer auch ein H drauf. Hast du aber alles umgebaut, kann er verlangen, daß das schon vor 20 Jahren geschenen ist (oder, daß es vor 20 Jahren so gemacht worden wäre..). Er wird kaum einen tollen Wohnmobilausbau eintragen, mit modernen Materialien und allem, wenn der nicht zeitgenössisch ist.
Von der Schlüsselung her wird das mit Zuteilung des H eh geändert, es kommt ja Oldtimer.. davor.
Grüße,
Stefan

- Ulf H
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Re: die H-Frage einmal anders
... für Schweizanlieger ist tatsächlich Womo ohne H besser als LKW mit ... mit H ist zwar einiges billiger ... als LKW einfach etliches schlicht verboten ... H bringt dann wirklich was, wenn man in Dummweltzonen will oder muss ... Fähren kommen doch bei den meisten eher selten vor ... Umschlüsselung zum Womo (egal wie lange der dazu nötige Umbau her sein mag) und gleichtzeitig H ist immer blöd ... bei mir wurde nach damals gültiger Richtlinie 20 Jahre Womo verlangt, bis das H erteilt wurde ... manchem Prüfer hat sich diese Vorschrift so eingefressen, dass er immer noch dananch vorgeht, obwohl mittlerweile auch neue, aber zeitgenössisch ausgeführte Umbauten zum Womo laut Richtlinie positiv zu beurteilen wären ... aber wie gesagt, da hat jeder Prüfer seinen Ermessensspielraum und auch oftmals seine persönlichen, ganz besonderen Kriterien ... also bei dem Prüfer das Abholen, was er gibt und es dann für die anderen Sachen woanders probieren ...
Gruss Ulf
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Sisu (finnisch) die positivste Umschreibung für Dickschädel.
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- Pirx
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Re: die H-Frage einmal anders
Das ist die Uralt-Version. Man sollte wenigstens mit der aktuellen Fassung beim Prüfer vortanzen. Die neue Richtlinie wurde hier schon zig-mal verlinkt, ich suche sie jetzt nicht schon wieder raus ...osterlitz hat geschrieben:Hi,
der Anforderungskatalog steht im Internet:
https://docs.google.com/viewer?a=v&q=ca ... QDvJomTtBQ
Pirx
Der mit der Zweigangachse: 15 Vorwärtsgänge, 3 Rückwärtsgänge, Split, Schnellgang, Differentialsperre
---
"Immer bedenken: Hilfe ist keine Einbahnstrasse, Geholfen-Werden ist kein Recht und es liegt an jedem selbst, inwieweit er sich hier in der Gemeinschaft (die im Extremfall so einiges gemeinsam schafft) involviert und einbringt."
Ein Unimog-Fahrer.
---
"Immer bedenken: Hilfe ist keine Einbahnstrasse, Geholfen-Werden ist kein Recht und es liegt an jedem selbst, inwieweit er sich hier in der Gemeinschaft (die im Extremfall so einiges gemeinsam schafft) involviert und einbringt."
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- el Capitán
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Re: die H-Frage einmal anders
Hi Leute,
Mischi, die aktuellen Regelungen erlauben Dir prinzipiell, dass Du Dein Auto zum Wohnmobil umschlüsseln lässt, und direkt danach ein Oldtimer-Gutachten gemacht wird. In der Richtlinie heißt es: „Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung […] erfolgt sind oder hätten erfolgen können […] sind zulässig.“
Das „oder hätten erfolgen können“ ist seit 2011 neu. Die Änderungen müssen also zeitgenössisch aussehen – aber nicht alt sein. Wenn die Frage „hätte es vor 25 Jahren ein solches Wohnmobil geben können?“ mit JA beantwortet werden kann, dann ist dieser Punkt der Voraussetzungen erfüllt.
Es hilft sicherlich, wenn Du beim Vorgespräch mit dem Prüfer bzw. Gutachter ein paar alte Fotos aus den 70ern oder 80ern vorlegst, auf denen Wohnmobile im Stil Deines Fahrzeugs zu sehen sind. Außerdem würde ich die Richtlinie ausdrucken und die wichtigen Passagen unterstreichen.
Beste Grüße,
el Capitán
Pirx liegt richtig. Das verlinkte Dokument ist nicht mehr gültig. Die neuen Regelungen (seit April 2011) sind für Mischi deutlich günstiger! Zu finden sind sie hier: http://www.zf.com/media/media/document/ ... eichen.pdfPirx hat geschrieben:Das ist die Uralt-Version. Man sollte wenigstens mit der aktuellen Fassung beim Prüfer vortanzen. Die neue Richtlinie wurde hier schon zig-mal verlinkt, ich suche sie jetzt nicht schon wieder raus ...osterlitz hat geschrieben:Hi,
der Anforderungskatalog steht im Internet:
https://docs.google.com/viewer?a=v&q=ca ... QDvJomTtBQ
Mischi, die aktuellen Regelungen erlauben Dir prinzipiell, dass Du Dein Auto zum Wohnmobil umschlüsseln lässt, und direkt danach ein Oldtimer-Gutachten gemacht wird. In der Richtlinie heißt es: „Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung […] erfolgt sind oder hätten erfolgen können […] sind zulässig.“
Das „oder hätten erfolgen können“ ist seit 2011 neu. Die Änderungen müssen also zeitgenössisch aussehen – aber nicht alt sein. Wenn die Frage „hätte es vor 25 Jahren ein solches Wohnmobil geben können?“ mit JA beantwortet werden kann, dann ist dieser Punkt der Voraussetzungen erfüllt.
Es hilft sicherlich, wenn Du beim Vorgespräch mit dem Prüfer bzw. Gutachter ein paar alte Fotos aus den 70ern oder 80ern vorlegst, auf denen Wohnmobile im Stil Deines Fahrzeugs zu sehen sind. Außerdem würde ich die Richtlinie ausdrucken und die wichtigen Passagen unterstreichen.
Beste Grüße,
el Capitán
Letzte Ausfahrt: von 10/2016 bis 06/2018 unterwegs in Europa und Asien.
Re: die H-Frage einmal anders
Zur Beurteilung, ob der Umbau zeitgenössisch ist, muss man meines Erachtens keine Bilder aus längst vergangenen Tagen vorlegen, die nachweisen, dass es ein solches WoMo damals bereits gegeben hat, sondern es dürfte ausreichen, dass man Fahrzeug und Fahrzeugteile aus der damaligten Zeit verwendet.
Mir schwebt z. B. die "Verheiratung" eines DB 1019 bzw. 1222 von der Feuerwehr aus den Jahren 1978 bis 1983 mit einem Niesmann und Bischoff-Aufbau aus der gleichen Zeit vor. So ein WoMo hatte es seinerzeit sicherlich nie gegeben. Dennoch erfüllt eine solche Kombination meiner Meinung nach die gesetzlichen Vorgaben, weil zeitgenössische Teile verwendet wurden und bereits damals ein solches WoMo hätte gebaut werden können.
Mir schwebt z. B. die "Verheiratung" eines DB 1019 bzw. 1222 von der Feuerwehr aus den Jahren 1978 bis 1983 mit einem Niesmann und Bischoff-Aufbau aus der gleichen Zeit vor. So ein WoMo hatte es seinerzeit sicherlich nie gegeben. Dennoch erfüllt eine solche Kombination meiner Meinung nach die gesetzlichen Vorgaben, weil zeitgenössische Teile verwendet wurden und bereits damals ein solches WoMo hätte gebaut werden können.
Re: die H-Frage einmal anders
tjaa, nur ist es leider nicht maßgeblich, was Deine geschätzte Meinung hergibt....solange sie nicht mit der des Prüfers korrespondiert!
Gruß aus dem Maasland
Mike
Mike
Re: die H-Frage einmal anders
Hallo Gemeinde
Danke Jungs, so habe ich mir das mit den Vorschlägen vorgestellt, bin gerade auf Reisen aber wenn wieder daheim, werde ich mir einen geeigneten Plan zurechtlegen und erst einmal die Geschichte mit dem Wohnmobil machen in der Hoffnung dann jemanden mit dem nötigen Verständniss zu finden aus dem Wohnmobil auch ein H-Wohnmobil zu machen.
Gruss Mischi
Danke Jungs, so habe ich mir das mit den Vorschlägen vorgestellt, bin gerade auf Reisen aber wenn wieder daheim, werde ich mir einen geeigneten Plan zurechtlegen und erst einmal die Geschichte mit dem Wohnmobil machen in der Hoffnung dann jemanden mit dem nötigen Verständniss zu finden aus dem Wohnmobil auch ein H-Wohnmobil zu machen.
Gruss Mischi
lieber Schrauben schrauben als Schrauben suchen
Re: die H-Frage einmal anders
@mbmike,
zwar habe ich die Rechtslage noch nicht vollständig durchgeprüft, aber wenn ich so weit sein werde, werde ich das gegebenenfalls nicht lange mit dem Prüfer diskutieren, sondern lasse das, wenn ein Gespräch mit seinem Vorgesetzten nichts bringen sollte, notfalls gerichtlich entscheiden. Denn Juristen sind in der Auslegung von Gesetzen und Vorschriften geübter als Kfz.-Sachverständige
, die wiederum technische Zusammenhänge besser erkennen und erklären können.
zwar habe ich die Rechtslage noch nicht vollständig durchgeprüft, aber wenn ich so weit sein werde, werde ich das gegebenenfalls nicht lange mit dem Prüfer diskutieren, sondern lasse das, wenn ein Gespräch mit seinem Vorgesetzten nichts bringen sollte, notfalls gerichtlich entscheiden. Denn Juristen sind in der Auslegung von Gesetzen und Vorschriften geübter als Kfz.-Sachverständige

- Ulf H
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Re: die H-Frage einmal anders
... na dann mal viel Spass beim gerichtlich klären ... genau wegen solchen Leuten werden die Richtlinien gewöhnlich mit jeder Revision enger gefasst ... das offene Gespräch mit dem Prüfer bringt weiter, geht man auf Konfrontation sitzt der am deutlich längeren Hebel ...
Gruss Ulf
Gruss Ulf
Ein Problem, welches mit Bordmitteln zu beheben ist, ist keines !!!
Hanomag, der mit dem vollnussigen Kaltlaufsound !!
Sisu (finnisch) die positivste Umschreibung für Dickschädel.
Da ist man ständig dran die Karren zu verbessern, schlechter werden sie ganz von alleine.
Magirus-Deutz 170D11FA ... Bild in Cinemascope extrabreit, Sound in 6-kanal Dolby 8.5 ...
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Re: die H-Frage einmal anders
MaGna hat geschrieben:@mbmike,
zwar habe ich die Rechtslage noch nicht vollständig durchgeprüft, aber wenn ich so weit sein werde, werde ich das gegebenenfalls nicht lange mit dem Prüfer diskutieren, sondern lasse das, wenn ein Gespräch mit seinem Vorgesetzten nichts bringen sollte, notfalls gerichtlich entscheiden. Denn Juristen sind in der Auslegung von Gesetzen und Vorschriften geübter als Kfz.-Sachverständige, die wiederum technische Zusammenhänge besser erkennen und erklären können.



Wer so handelt, ist nicht besser als die ganzen Bürokratenärsche dieses Landes, die einem das Fahren alter Autos/Laster so schwer machen! Und wer hat schon Bock auf nen beschissenen Rechtsstreit???

Ein freundlicher Schnack mit dem Prüfer + ein technisch einwandfreies "Prüfobjekt" und die Welt ist in Ordnung. Mein Prüfer freut sich immer, wenn ich wieder was erneuert habe (Bremsleitungen kommen sehr gut an) und er sich nicht allzu dreckig machen muss.

Re: die H-Frage einmal anders
BlödsinnWoodbridge hat geschrieben:Sofort damit drohen, das MAN ihn ja quasi durch seine Steuern mitfinanziert.
Re: die H-Frage einmal anders
Irgendwie habt Ihr mich ein wenig missverstanden. Denn ich schrieb eindeutig, dass ich NOTFALLS eine gerichtliche Klärung herbeiführen lassen werde. Das bedeutet, dass ich selbstverständlich zunächst einige freundliche Gespräche führen werde. Erst danach würde ich die Justiz einschalten, wenn zuvor alle Freundlichkeit nichts genutzt haben sollte und ich andernfalls auf ein H-Kennzeichen verzichten müsste, obwohl es nach meiner Lesart der Vorschriften und Gesetze - insoweit werde ich natürlich auch die Argumente der Prüfer rechtlich berücksichtigt haben - erteilt werden müsste.
Mit keinem Wort hatte ich gesagt, dass ich von Beginn an den arroganten Anwalt raushängen lassen und den Prüfer unter Druck setzen würde. Wenn ich so arbeiten würde, wäre ich in meinem Beruf längst verhungert.
Mit keinem Wort hatte ich gesagt, dass ich von Beginn an den arroganten Anwalt raushängen lassen und den Prüfer unter Druck setzen würde. Wenn ich so arbeiten würde, wäre ich in meinem Beruf längst verhungert.
Re: die H-Frage einmal anders
Hi,
Die HU-Änderungen, die Vorstöße von der EU, die Intervalle für Alt-PKW zu verkürzen, die kamen alle, weil jemand geklagt hat?
Nein, die ganze Sch... kommt immer daher, weil irgendjemand gerade wieder Geld braucht. Weil entweder zu viele Fahrzeuge als H angemeldet werden oder zu viele billige H-Wohnmobile rumfahren.
Die Richtlinien werden verschärft, weil es immer wieder Tüv-Prüfer gibt, die beide Augen zudrücken und andere dann (auch zu Recht) neidisch und sauer sind und dann rumstänkern. Das Problem liegt nicht bei den Bürgern, sondern im Ermessensspielraum. Unter Gleichbehandlungsgrundsätzen hat doch jeder Bürger auch das Anrecht auf den gleichen Spielraum, oder nicht?
Schon die Tips: "Such Dir halt nen anderen Prüfer" legen doch offen, wer dafür verantwortlich ist, daß es immer wieder H-Ausreißer gibt. Wenn die Prüfer nicht andauernd irgendwelchen Mist durchwinken, dann gibt es auch keinen Grund die Richtlinien zu verschärfen außer dem lieben Geld natürlich.
Andersherum bin ich der Meinung: Wenn nachweisbar ist, daß ein Umbau so schon vor 20 Jahren hätte erfolgen können, weil Komponenten verwendet wurden, die es damals schon gab, dann hat der Betreffende auch das Recht auf H. Und zwar bei jedem Prüfer in Deutschland.
Sind aber Teile drin, die es nicht gab, dann halt Pech.
Grüße
Sascha
das ist doch völliger Humbug!... na dann mal viel Spass beim gerichtlich klären ... genau wegen solchen Leuten werden die Richtlinien gewöhnlich mit jeder Revision enger gefasst ... das offene Gespräch mit dem Prüfer bringt weiter, geht man auf Konfrontation sitzt der am deutlich längeren Hebel ...
Die HU-Änderungen, die Vorstöße von der EU, die Intervalle für Alt-PKW zu verkürzen, die kamen alle, weil jemand geklagt hat?
Nein, die ganze Sch... kommt immer daher, weil irgendjemand gerade wieder Geld braucht. Weil entweder zu viele Fahrzeuge als H angemeldet werden oder zu viele billige H-Wohnmobile rumfahren.
Die Richtlinien werden verschärft, weil es immer wieder Tüv-Prüfer gibt, die beide Augen zudrücken und andere dann (auch zu Recht) neidisch und sauer sind und dann rumstänkern. Das Problem liegt nicht bei den Bürgern, sondern im Ermessensspielraum. Unter Gleichbehandlungsgrundsätzen hat doch jeder Bürger auch das Anrecht auf den gleichen Spielraum, oder nicht?
Schon die Tips: "Such Dir halt nen anderen Prüfer" legen doch offen, wer dafür verantwortlich ist, daß es immer wieder H-Ausreißer gibt. Wenn die Prüfer nicht andauernd irgendwelchen Mist durchwinken, dann gibt es auch keinen Grund die Richtlinien zu verschärfen außer dem lieben Geld natürlich.
Andersherum bin ich der Meinung: Wenn nachweisbar ist, daß ein Umbau so schon vor 20 Jahren hätte erfolgen können, weil Komponenten verwendet wurden, die es damals schon gab, dann hat der Betreffende auch das Recht auf H. Und zwar bei jedem Prüfer in Deutschland.
Sind aber Teile drin, die es nicht gab, dann halt Pech.
Grüße
Sascha
Umwege erhöhen die Ortskenntnis
Re: die H-Frage einmal anders
Genau das meinte ich. Da es aber Prüfer und in Hessen die Regulierungsbehörde gibt, die das anders sehen, als dies von Gesetz und Vorschriften geregelt ist, steht einem auch der Rechtsweg offen.x-molich hat geschrieben:Andersherum bin ich der Meinung: Wenn nachweisbar ist, daß ein Umbau so schon vor 20 Jahren hätte erfolgen können, weil Komponenten verwendet wurden, die es damals schon gab, dann hat der Betreffende auch das Recht auf H. Und zwar bei jedem Prüfer in Deutschland.
Sind aber Teile drin, die es nicht gab, dann halt Pech.
Übrigens: die Regelung, dass ein Lkw nicht zum WoMo umgeschlüsselt werden darf, wenn das Fahrzeug als historisch anerkannt werden soll, halte ich aus dem Bauch heraus für willkürlich und somit für rechtlich angreifbar. Denn eine Umschlüsselung ohne "H" darf es geben und offensichtlich auch Umschlüsselungen auf andere Sonder-Kfz. mit "H".
- Ulf H
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Re: die H-Frage einmal anders
... die Regelungen für Womos mit H sind halt zu gut ... auch Gasanlagen werden bei H-Fehrzeugen nicht genehmigt, denn dann könnte man damit ja zweimal sparen (Spritpreis und Steuer) ... techisch begründet bzw. begründbar ist da das wenigste ...
Gruss Ulf
Gruss Ulf
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Hanomag, der mit dem vollnussigen Kaltlaufsound !!
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Da ist man ständig dran die Karren zu verbessern, schlechter werden sie ganz von alleine.
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- Pirx
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Re: die H-Frage einmal anders
Ob es uns gefällt oder nicht: der Gesetzgeber hatte mit der Einführung des Oldtimer-Kennzeichens die Erhaltung automobilen Kulturguts im Sinn. Und nicht die Einführung eines Steuersparmodells für Globetrotter mit Allrad-LKW oder für Pendler, die mit einer alten Möhre und 07-er Kennzeichen den täglichen Weg zur Arbeit zurücklegen.MaGna hat geschrieben:Übrigens: die Regelung, dass ein Lkw nicht zum WoMo umgeschlüsselt werden darf, wenn das Fahrzeug als historisch anerkannt werden soll, halte ich aus dem Bauch heraus für willkürlich und somit für rechtlich angreifbar. Denn eine Umschlüsselung ohne "H" darf es geben und offensichtlich auch Umschlüsselungen auf andere Sonder-Kfz. mit "H".
Der Gedanke damals war, daß Oldtimer in Privathand gehegt, gepflegt und gelegentlich zu Treffen gefahren werden. Ein Umbau eines z.B LKW zum Wohnmobil legt durchaus den Verdacht nahe, daß dieses Fahrzeug wie ein "normales" Wohnmobil genutzt werden soll und eher nicht der Pflege des Kulturguts dient.
Wir hatten bisher Glück, daß unsere Art von Fahrzeugen in vielen Fällen eben doch ein Oldtimer-Kennzeichen bekommen haben. Überstrapazieren sollte man dieses "Geschenk" eines seinen Ermessensspielraum wohlwollend auslegenden Prüfers aber nicht.
Und bei einer Klage wie von Dir ins Auge gefaßt, hätte ich persönlich auch Bedenken, daß der Schuß nach hinten losgehen könnte - für uns alle, nicht nur für Dich.
Nun ja, ich denke, Du wirst tun, was Du für richtig hältst.
Pirx
Der mit der Zweigangachse: 15 Vorwärtsgänge, 3 Rückwärtsgänge, Split, Schnellgang, Differentialsperre
---
"Immer bedenken: Hilfe ist keine Einbahnstrasse, Geholfen-Werden ist kein Recht und es liegt an jedem selbst, inwieweit er sich hier in der Gemeinschaft (die im Extremfall so einiges gemeinsam schafft) involviert und einbringt."
Ein Unimog-Fahrer.
---
"Immer bedenken: Hilfe ist keine Einbahnstrasse, Geholfen-Werden ist kein Recht und es liegt an jedem selbst, inwieweit er sich hier in der Gemeinschaft (die im Extremfall so einiges gemeinsam schafft) involviert und einbringt."
Ein Unimog-Fahrer.
Re: die H-Frage einmal anders
Hallo Gemeinde
Also ich bin auch der Meinung, man sollte das ganze nicht überstrapazieren. Wenn ich ein H erhalte ist das sicher nett und dient auch dem Erhalt von Kulturgut, nebenbei sichert es für mich einige Vorteile.....
Falls es aber nicht klappt und ich spätestens beim 2. Tüv Prüfer auch eine Abfuhr erhalte, werde ich mich mit dem Wohnmobil zufrieden geben und das H ad acta legen.
Ich wäre bei der Geschichte mit dem "Rechtsanspruch" gaaaaanz vorsichtig. Die meissten unserer Laster werden doch reichlich modifiziert und sind selten wirklich original, da will ich mich nicht ausschliessen. Wenn man mit plausiblen Unterlagen und guten Argumenten nichts erreicht, wird dies in der Regel auch seinen Grund haben. Heutige Tüv Prüfer sind nicht doof (die früher wohl auch nicht) und kennen zum Teil Foren wie dieses. Könnte ja schon sein, daß sich der ein oder andere da etwas verarscht vorkommt wenn hier die ganzen Geschichten zu lesen sind.....
Aber es wäre halt trotzdem nett......so ein H-Kennzeichen als Krönung meiner Restaurierung.......
Gruss Mischi
Also ich bin auch der Meinung, man sollte das ganze nicht überstrapazieren. Wenn ich ein H erhalte ist das sicher nett und dient auch dem Erhalt von Kulturgut, nebenbei sichert es für mich einige Vorteile.....
Falls es aber nicht klappt und ich spätestens beim 2. Tüv Prüfer auch eine Abfuhr erhalte, werde ich mich mit dem Wohnmobil zufrieden geben und das H ad acta legen.
Ich wäre bei der Geschichte mit dem "Rechtsanspruch" gaaaaanz vorsichtig. Die meissten unserer Laster werden doch reichlich modifiziert und sind selten wirklich original, da will ich mich nicht ausschliessen. Wenn man mit plausiblen Unterlagen und guten Argumenten nichts erreicht, wird dies in der Regel auch seinen Grund haben. Heutige Tüv Prüfer sind nicht doof (die früher wohl auch nicht) und kennen zum Teil Foren wie dieses. Könnte ja schon sein, daß sich der ein oder andere da etwas verarscht vorkommt wenn hier die ganzen Geschichten zu lesen sind.....
Aber es wäre halt trotzdem nett......so ein H-Kennzeichen als Krönung meiner Restaurierung.......
Gruss Mischi
lieber Schrauben schrauben als Schrauben suchen
Re: die H-Frage einmal anders
@Pirx,
mit Deinen Ausführungen hast Du sicherlich recht und diese sind bei der von mir zu gegebener Zeit noch zu prüfenden Rechtslage ganz sicher zu berücksichtigen. Ich schrieb ja bereits, dass meine bisherige diesbezügliche Meinung nur "aus dem Bauch heraus" und somit ohne bisherige Rechtsprüfung erfolgt ist.
Dennoch ist zu bedenken, dass jedes Gesetz und jede Rechtsverordnung Lebenssachverhalte regeln sollen, die für jeden Bürger gleichermaßen Geltung haben. Damit sind Regelungslücken zwangsläufig vorprogrammiert, weil der Gesetzgeber nicht auf jeden Einzelfall eingehen kann. Dafür sind dann die Gerichte zuständig.
Bisher sind - so wie ich die Sache bisher sehe - Umschlüsselungen von Lkw nur auf WoMo ausgeschlossen, wenn das Fahrzeug gleichzeitig als historisch anerkannt werden soll. Hinsichtlich anderer Sonder-Kfz. scheint es keine solche Vorgaben zu geben.
Wenn dem so ist - was ich noch prüfen muss -, warum kann z.B. ein freiberuflicher Kfz.-Sachverständiger dann einen solchen WoMo-Umbau grundsätzlich als Sonder-Kfz. Bürofahrzeug umschlüsseln lassen, ohne das "H" zu gefährden, diesen darüber hinaus (auch) gewerblich nutzen und dabei auch in den Umweltzonen befreit von sämtlichen Feinstaubplaketten zu seinen Kunden herum fahren?
Hier würde demnach eine Ungleichbehandlung zwischen Sonder-Kfz. Wohnmobil und Sonder-Kfz. Bürofahrzeug vorliegen, die sachlich nicht gerechtfertigt und somit unzulässig wäre.
Im Übrigen bin ich davon überzeugt, dass der Gesetzgeber in seiner Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimern nach § 23 StVZO keineswegs Umbauten unter Beibehaltung des "H" nicht schützen wollte. Andernfalls hätte er nicht normiert, dass solche Änderungen der Fahrzeug- und Aufbauart zeitgenössisch sein müssen.
Wenn nun beispielsweise der TÜV-Süd einen eigenen Anforderungskatalog für die Begutachtung von Oldtimern heraus gibt und in diesem festschreibt, dass der Umbau von Lkw geschlossener Kasten in Wohnmobil selbst dann nicht möglich sein soll, wenn es sich um einen ausgemusterten Feuerwehr-Lkw handelt, der zur Zulassung auf eine private Hand zwingend umgeschlüsselt werden muss, dann habe ich deutliche Bedenken, dass dieser Anforderungskatalog Gesetzeskraft hat. Denn der TÜV-Süd ist ein privatwirtschaftliches Dienstleistungsunternehmen und kein Gesetzgeber.
Jetzt bin ich aber weit in juristische Ausführungen abgedriftet. Ich werde Euch über den Ausgang berichten, wenn ich irgendwann einmal ein solches Verfahren geführt haben sollte.
mit Deinen Ausführungen hast Du sicherlich recht und diese sind bei der von mir zu gegebener Zeit noch zu prüfenden Rechtslage ganz sicher zu berücksichtigen. Ich schrieb ja bereits, dass meine bisherige diesbezügliche Meinung nur "aus dem Bauch heraus" und somit ohne bisherige Rechtsprüfung erfolgt ist.
Dennoch ist zu bedenken, dass jedes Gesetz und jede Rechtsverordnung Lebenssachverhalte regeln sollen, die für jeden Bürger gleichermaßen Geltung haben. Damit sind Regelungslücken zwangsläufig vorprogrammiert, weil der Gesetzgeber nicht auf jeden Einzelfall eingehen kann. Dafür sind dann die Gerichte zuständig.
Bisher sind - so wie ich die Sache bisher sehe - Umschlüsselungen von Lkw nur auf WoMo ausgeschlossen, wenn das Fahrzeug gleichzeitig als historisch anerkannt werden soll. Hinsichtlich anderer Sonder-Kfz. scheint es keine solche Vorgaben zu geben.
Wenn dem so ist - was ich noch prüfen muss -, warum kann z.B. ein freiberuflicher Kfz.-Sachverständiger dann einen solchen WoMo-Umbau grundsätzlich als Sonder-Kfz. Bürofahrzeug umschlüsseln lassen, ohne das "H" zu gefährden, diesen darüber hinaus (auch) gewerblich nutzen und dabei auch in den Umweltzonen befreit von sämtlichen Feinstaubplaketten zu seinen Kunden herum fahren?
Hier würde demnach eine Ungleichbehandlung zwischen Sonder-Kfz. Wohnmobil und Sonder-Kfz. Bürofahrzeug vorliegen, die sachlich nicht gerechtfertigt und somit unzulässig wäre.
Im Übrigen bin ich davon überzeugt, dass der Gesetzgeber in seiner Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimern nach § 23 StVZO keineswegs Umbauten unter Beibehaltung des "H" nicht schützen wollte. Andernfalls hätte er nicht normiert, dass solche Änderungen der Fahrzeug- und Aufbauart zeitgenössisch sein müssen.
Wenn nun beispielsweise der TÜV-Süd einen eigenen Anforderungskatalog für die Begutachtung von Oldtimern heraus gibt und in diesem festschreibt, dass der Umbau von Lkw geschlossener Kasten in Wohnmobil selbst dann nicht möglich sein soll, wenn es sich um einen ausgemusterten Feuerwehr-Lkw handelt, der zur Zulassung auf eine private Hand zwingend umgeschlüsselt werden muss, dann habe ich deutliche Bedenken, dass dieser Anforderungskatalog Gesetzeskraft hat. Denn der TÜV-Süd ist ein privatwirtschaftliches Dienstleistungsunternehmen und kein Gesetzgeber.
Jetzt bin ich aber weit in juristische Ausführungen abgedriftet. Ich werde Euch über den Ausgang berichten, wenn ich irgendwann einmal ein solches Verfahren geführt haben sollte.
Re: die H-Frage einmal anders
Hi,
Das Problem ist aber doch, daß es manche Tüv-Prüfer gibt, die sowas wider besseren Wissens durchgewunken haben und daß dadurch die Ungleichbehandlung und der Neid entsteht.
Es gibt auch hier einige, die Womo mit H haben oder auch LPG mit H. Wenn es fair sein soll, dann müßte das H aberkannt werden und der entsprechende Prüfer auch Konsequenzen erfahren.
Es ist sicher nicht im Sinne des Ermessensspielraum, daß manche Prüfer fast alles durchwinken und andere nich mal geltende Regeln anwenden wollen. Das ist das, was ich kritisiere. Und daran sind nicht die Kunden schuld, sondern einzig und allein die entsprechenden Prüfer!
Grüße
Sascha
da bin ich ja voll bei Dir.Ob es uns gefällt oder nicht: der Gesetzgeber hatte mit der Einführung des Oldtimer-Kennzeichens die Erhaltung automobilen Kulturguts im Sinn. Und nicht die Einführung eines Steuersparmodells für Globetrotter mit Allrad-LKW oder für Pendler, die mit einer alten Möhre und 07-er Kennzeichen den täglichen Weg zur Arbeit zurücklegen.
Das Problem ist aber doch, daß es manche Tüv-Prüfer gibt, die sowas wider besseren Wissens durchgewunken haben und daß dadurch die Ungleichbehandlung und der Neid entsteht.
Es gibt auch hier einige, die Womo mit H haben oder auch LPG mit H. Wenn es fair sein soll, dann müßte das H aberkannt werden und der entsprechende Prüfer auch Konsequenzen erfahren.
Es ist sicher nicht im Sinne des Ermessensspielraum, daß manche Prüfer fast alles durchwinken und andere nich mal geltende Regeln anwenden wollen. Das ist das, was ich kritisiere. Und daran sind nicht die Kunden schuld, sondern einzig und allein die entsprechenden Prüfer!
Grüße
Sascha
Umwege erhöhen die Ortskenntnis
- feuerstein
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Re: die H-Frage einmal anders
ihr dürft mich gerne berichtigen aber so viel ich weiß, kann ein freier sachverständiger gar nichts umschlüsseln. der kann ohne gutachten noch nicht mal eine simple eintragung von z.B. alufelgen auf nem golf machen.
die aktionen sind nur dem TÜV möglich.
feuerstein
die aktionen sind nur dem TÜV möglich.
feuerstein