Hallo,
das alle Mitglieder des Gemeinschaft einen Beitrag zur Solidaritätsgemeinschaft leisten sollen, ist richtig.
Du hast jedoch den Zusatz vergessen, auf den Gebieten wo es ihm möglich ist. Wenn Einer/Eine aufgrund des körperlichen oder geistigen Zustandes nicht in der Lage ist auf irgend einem Gebiet einen Beitrag zuleisten, bleibt die Person Mitglied der Gemeinschaft, ist aber von der Leistungserbringung befreit.
Zitat MaGna
dass der Einzelne - wenn er schon bewusst ein Risiko eingeht, das die Solidargemeinschaft belasten könnte - für sein Fehlverhalten zumindest dann selbst aufkommen muss - wenn manchmal auch nur anteilig -, wenn er vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig gehandelt hat
List sich gut, ist aber nicht praktikabel.
Der Autofahrer der in grob fahrlässiger Weise sein Fahrzeug manipuliert und dadurch verunglückt und erwerbsunfähig wird. Soll da das Finanzamt vortragen, durch das grob fahrlässige Verhalten wurden den Staat nach Schätzung xtausende € Steuer vorenthalten, davon müssen sie jetzt y % zahlen.
Zu dem konkreten Reiserisiko, wie gehst Du bei der Umsetzung deiner Ideen mit folgendem Beispiel um.
Ehepaar bucht bei einem renomierten Kreuzfahrtreederei eine Mittelmeerkreuzfahrt. In ägyptischen Gewässern wird das Kreuzfahrschiff entführt. Das Aussenministerium hatte eine Reisewarnung für Ägypten herausgegeben. - realer Fall-
Zur selben Zeit fährt Herr Beispiel mit dem Wohnmobil den Nil entlang und wird entführt. Die Reise hatte er als begleitete Reise bei einen Reiseveranstalter gebucht.
Willst Du beide gleichbehandeln, oder worin sind die Unterschiede?
Das Ende wäre dann:
sollte Deutschland für einen Rettungsschirm haften schreibt das Finanzamt alle in Deutschland lebenden griechischen Staatsbürger an, etwa mit folgendem Text:
Die vom griechischen Volk gewählt Regierungen haben in den letzten 10 Jahren grobfahrlässig möglicherweise auch vorsätzliche das Geld zum Fenster rausgeworfen. Die jetzige griechische Regierung ist ihren Rückzahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen, daher sind wir gezwungen Sie an den Ausgaben für die Bürgschaft zu beteiligen, ab sofort zahlen Sie einen Bürgenzuschlag auf die Einkommensteuer.
Unsere Kopf ist rund, damit wir beim denken die Richtung wechseln können. Francis Picabia
carpe Diem