See
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 001:EN:PDF
2007/46/EC Annex 2, under 5.2 (page 160).
Interestingly, the French text, but that's not surprising, contains an translation mistake
In French:
"— des couchettes obtenues en convertissant les sièges,"
In English:
"— sleeping accommodation which
may be converted from the seats,"
In German:
"— Schlafgelegenheiten, die u. U. tagsüber als Sitze dienen können,"
while the English text make the convertibility optional, that convertibility would be mandatory in French.
The German consolidated version is here:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 224:DE:PDF
Weiss nicht, ob EU oder ECE Richtlinien bzgl. Mindeststehöhe bestehen, zumindest gibt es gewisse entsprechende nationale Bestimmungen (z.B. 170 cm wo man kocht). Die dienen in erster Linier zur Verhinderung von Missbräuchen (z.B. Umgehung des Nachfahrverbots, Steuerrechtliche Fragen, Versicherungsbedingungen usw.) sowie möglicherweise auch als Mindestanforderungen für Serienwohnmotorwagen obwohl ich vermute, dass für letztere einngenschlägige Richtlinien gelten.
Falls ein Wohnaufbau als Einzelstück für den persönlichen gebrauch gebaut wird, kann ich mir kaum vorstellen, dass alleinig wegen einer etwas (z>B. 168 cm) zu geringer Stehhöhe die Zulassung als Wohnmotorwagen verweigert wird, denn das wäre gegen den grundsätzlichen Sinn der Normen und Gesetzgebungen. Natürlich muss der Aufbau wirklich klar zum Wohnen ausgestattet sein, und nicht irgendwie als Zulassungsvorwand dienen. Probleme sind bekannt z.B. im Motorsportbereich, Pferderrennnen usw. In CH gilt deshalb eine Regelung nach der "mindestens drei Viertel des zur Verfügung stehenden Volumens (inkl. Führer- und Gepäckraum) als Wohnraum und zum Personentransport eingerichtet ist".