Tanks an Anhänger, erlaubt?
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Tanks an Anhänger, erlaubt?
Hallo.
Ist es erlaubt Tanks an einem Anhänger anzubringen? Wäre ja ganz praktisch für den Aggregatsdiesel oder als Tankstelle für mitgeführte Zweiräder...
Ist das erlaubt? Oder besser: Ist das verboten?
Grüße,
Transporter.
Ist es erlaubt Tanks an einem Anhänger anzubringen? Wäre ja ganz praktisch für den Aggregatsdiesel oder als Tankstelle für mitgeführte Zweiräder...
Ist das erlaubt? Oder besser: Ist das verboten?
Grüße,
Transporter.
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- tauchteddy
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Ja es ist erlaubt. Es gibt Auflieger, insbesondere solche aus Osteuropa mit großen Tanks drunter, damit die eine Tour in den Westen und zurück machen können ohne unseren teuren Sprit tanken zu müssen. Außerdem gibt es natürlich Arbeitsmaschinen als Anhänger (z.B. Stromaggregat), die dann auch einen Tank haben.
Die Gesamtmenge an Diesel für eine Fahrzeugkombination liegt bei 1500 L. Hat man mehr dabei, fällt es unter die Gefahrgutverordnung.
Christoph
Die Gesamtmenge an Diesel für eine Fahrzeugkombination liegt bei 1500 L. Hat man mehr dabei, fällt es unter die Gefahrgutverordnung.
Christoph
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Auch bei festmontierten zugelassenen Tanks?
Was wäre wenn eine Dieselheizung eingebaut (Werkstattanhänger) und ein Aggregat (was einen zweiten Tank für Benzin nötig macht :-D)?
Grüße,
Transporter
EDIT: @Filly: Das klingt gut. Also 1500l für den ganzen Zug. Soviel wird das nicht. Aber das es prinzipiell erlaubt ist gut.
Was wäre wenn eine Dieselheizung eingebaut (Werkstattanhänger) und ein Aggregat (was einen zweiten Tank für Benzin nötig macht :-D)?
Grüße,
Transporter
EDIT: @Filly: Das klingt gut. Also 1500l für den ganzen Zug. Soviel wird das nicht. Aber das es prinzipiell erlaubt ist gut.
Zuletzt geändert von Transporter am 2010-12-30 0:49:06, insgesamt 1-mal geändert.
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Wenn überhaupt habe ich hier noch 2 150l MB-Plaste-Tanks zu liegen. Das wären also 300l am Anhänger, davon höchstens die Hälfte Benzin (kleines Aggi, 2 Rad).
AM Fahrzeug hab ich im Moment 220 und irgendwann vielleicht nochmal das gleich auf der anderen Seite.
Gesamtzug wäre dann etwa 740l, 150l davon Benzin (wenn alles voll wäre)
Grüsse
Transporter
AM Fahrzeug hab ich im Moment 220 und irgendwann vielleicht nochmal das gleich auf der anderen Seite.
Gesamtzug wäre dann etwa 740l, 150l davon Benzin (wenn alles voll wäre)
Grüsse
Transporter
Zuletzt geändert von Transporter am 2010-12-30 1:31:23, insgesamt 1-mal geändert.
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- Christian H
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Hi
Mir geistert auch noch eine mobile Heizstation im Kopf rum.
Wahlweise als Anhänger oder Fahrzeug.
( Jobmäßig )
In beiden Fällen wäre der Tankinhalt jedoch Heizöl.
Die Rahmenfeste Montage wäre ja nicht das Problem aber Heizöl ist kein Diesel und eindeutig nicht zur Fortbewegung gedacht.
Christian
Mir geistert auch noch eine mobile Heizstation im Kopf rum.
Wahlweise als Anhänger oder Fahrzeug.
( Jobmäßig )
In beiden Fällen wäre der Tankinhalt jedoch Heizöl.
Die Rahmenfeste Montage wäre ja nicht das Problem aber Heizöl ist kein Diesel und eindeutig nicht zur Fortbewegung gedacht.
Christian
Wenn ich wollte .....
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http://www.lbbv.de/about/PM2005.htm - 3. Artikel
Hier ist wieder von Hauptbehältern die Rede. So einfach wird das nicht sein.
@filly: Schau dir mal die Trucks aus dem Osten an die hier rein fahren.
Außer Kühler hat keiner einen Tank am Trailer. Der Zoll kontrolliert ja auch schon,
ob die Tanks original sind von der Größe her. Wenn größer , dann gibt es Strafe,usw.
Das was hier reinfährt unterscheidet sich nicht von den hier bekannten Fahrzeugen.
Nur am Kennzeichen oder der Werbung erkennt man noch wo er her kommt!
EDIT: Betrifft Ladung:
Bei Gefahrgut gibt es eine Freimenge.( 1000-Punkte- Regelung) Diese ist abhängig von der Menge des Gefahrgutes und der Verpackunsart.
Da gibt es eine extra Tabelle. Ab 1000 Punkte unterliegt man der GGVS-ADR mit allen drum und dran!
Kühlauflieger, Stromaggregate , kompressoren und andere Arbeitsgeräte sind eine andere Liga.
Gruß Peter
Hier ist wieder von Hauptbehältern die Rede. So einfach wird das nicht sein.
@filly: Schau dir mal die Trucks aus dem Osten an die hier rein fahren.
Außer Kühler hat keiner einen Tank am Trailer. Der Zoll kontrolliert ja auch schon,
ob die Tanks original sind von der Größe her. Wenn größer , dann gibt es Strafe,usw.
Das was hier reinfährt unterscheidet sich nicht von den hier bekannten Fahrzeugen.
Nur am Kennzeichen oder der Werbung erkennt man noch wo er her kommt!
EDIT: Betrifft Ladung:
Bei Gefahrgut gibt es eine Freimenge.( 1000-Punkte- Regelung) Diese ist abhängig von der Menge des Gefahrgutes und der Verpackunsart.
Da gibt es eine extra Tabelle. Ab 1000 Punkte unterliegt man der GGVS-ADR mit allen drum und dran!
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Gruß Peter
Zuletzt geändert von pete am 2010-12-30 12:28:04, insgesamt 1-mal geändert.
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Hallo Pete.
Es fällt mir schwer zu glauben, das in D irgendwas noch bestand was im Jahr 2005 so war. So wie ich den Artikel verstehe, dürfte ich nichtmal meinen 220l Tank vollhaben an der Grenze.
Und dann:
Was sind "Hauptbehälter"? Das sind für mich ertsmal fest mit dem System verbundene Tanks, also mit Anschluss an den Motor soz.
Grüße,
Transporter.
Es fällt mir schwer zu glauben, das in D irgendwas noch bestand was im Jahr 2005 so war. So wie ich den Artikel verstehe, dürfte ich nichtmal meinen 220l Tank vollhaben an der Grenze.
Und dann:
Was sind "Hauptbehälter"? Das sind für mich ertsmal fest mit dem System verbundene Tanks, also mit Anschluss an den Motor soz.
Intressant. Aber was ist mit Wohnmobilen, die sind ja kein Güterverkehr?pete hat geschrieben:@filly: Schau dir mal die Trucks aus dem Osten an die hier rein fahren. Außer Kühler hat keiner einen Tank am Trailer. Der Zoll kontrolliert ja auch schon, ob die Tanks original sind von der Größe her. Wenn größer , dann gibt es Strafe, usw.
Aha.EDIT: Betrifft Ladung:
Bei Gefahrgut gibt es eine Freimenge.( 1000-Punkte- Regelung) Diese ist abhängig von der Menge des Gefahrgutes und der Verpackunsart.
Da gibt es eine extra Tabelle. Ab 1000 Punkte unterliegt man der GGVS-ADR mit allen drum und dran!
Nun, was ist mit einem Werkstattanhänger der Strom- und Heizaggregate sowie Kompressor beinhaltet?Kühlauflieger, Stromaggregate , kompressoren und andere Arbeitsgeräte sind eine andere Liga.
Grüße,
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Die Freimengen
zitat daraus:
für jedes Motorfahrzeug die im Hauptbehälter befindliche Menge und bis zu 10 Liter in einem tragbaren Behälter
also nicht in nachträglich angebauten Tanks etc
Die Freimengen
zitat daraus:
für jedes Motorfahrzeug die im Hauptbehälter befindliche Menge und bis zu 10 Liter in einem tragbaren Behälter
also nicht in nachträglich angebauten Tanks etc
Zuletzt geändert von Flammkuchenklaus am 2010-12-30 15:42:16, insgesamt 1-mal geändert.
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Ja, nu... ein Anhänger ist ja eben kein Motorfahrzeug..
Wer hat belastbare Infos zum Anhänger und Tanks?
Dabei geht es weniger um Ein- oder Ausfuhren, sondern um die Frage ob man Tanks dort fest verbauen darf. Diese Frage stellt sich, weil diese vorhanden sind und innen unnötig Platz wegnehmen würden.
Es wäre für einen Werkstattwagen auch einfach angenehm, genug Diesel für Heizung (und sonstige Verbraucher) oder eben Sprit (z.B. auf einer Motorradveranstaltung) dabeizuhaben, so man irgendwo einen längeren Service leisten muss.
Grüße,
Transporter.
Wer hat belastbare Infos zum Anhänger und Tanks?
Dabei geht es weniger um Ein- oder Ausfuhren, sondern um die Frage ob man Tanks dort fest verbauen darf. Diese Frage stellt sich, weil diese vorhanden sind und innen unnötig Platz wegnehmen würden.
Es wäre für einen Werkstattwagen auch einfach angenehm, genug Diesel für Heizung (und sonstige Verbraucher) oder eben Sprit (z.B. auf einer Motorradveranstaltung) dabeizuhaben, so man irgendwo einen längeren Service leisten muss.
Grüße,
Transporter.
Zuletzt geändert von Transporter am 2010-12-30 16:13:13, insgesamt 1-mal geändert.
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Tja, da müßte erstmal "Haupttank" an einem Anhänger definiert sein. Ich lese immer nur von den bereits zitierten "Motorfahrzeugen".
Deshalb dachte halt in meinem jugendlichen Leichtsinn, es wüßte jemand, hätte das schonmal so gemacht, bzw. wüßte evtl. wo man das genau herauslesen kann.
TÜV, Dekra, KÜS kann ich nach Neujahr machen.
Auf die letzten an sie gerichteten Fragen hatten allerdings die 3 Prüfstellen 4 verschiedene Antworten. Deren Auskunft hilft letztlich auch nicht wenn ein Rennleiter der Meinung ist das wäre nicht erlaubt. Da wäre es besser auf einen Paragraphen verweißen zu können, bzw. eben nicht.
Wie gesagt, ich dachte nicht, das diese Idee so weit hergeholt ist, scheint aber schon exotisch zu sein der Wunsch nach Betriebsstoffen in der "Werkstatt".
Naja, kommt Zeit, kommt Rat und in der Zwischenzeit hat vielleicht noch jemand eine Idee wo im Paragraphenwußt man eine positive oder negative Gewissheit bekommen kann.
Mir würde reichen sicher zu wissen, das es nicht verboten ist.
Grüße,
Transporter.
Deshalb dachte halt in meinem jugendlichen Leichtsinn, es wüßte jemand, hätte das schonmal so gemacht, bzw. wüßte evtl. wo man das genau herauslesen kann.
TÜV, Dekra, KÜS kann ich nach Neujahr machen.
Auf die letzten an sie gerichteten Fragen hatten allerdings die 3 Prüfstellen 4 verschiedene Antworten. Deren Auskunft hilft letztlich auch nicht wenn ein Rennleiter der Meinung ist das wäre nicht erlaubt. Da wäre es besser auf einen Paragraphen verweißen zu können, bzw. eben nicht.
Wie gesagt, ich dachte nicht, das diese Idee so weit hergeholt ist, scheint aber schon exotisch zu sein der Wunsch nach Betriebsstoffen in der "Werkstatt".
Naja, kommt Zeit, kommt Rat und in der Zwischenzeit hat vielleicht noch jemand eine Idee wo im Paragraphenwußt man eine positive oder negative Gewissheit bekommen kann.
Mir würde reichen sicher zu wissen, das es nicht verboten ist.
Grüße,
Transporter.
Zuletzt geändert von Transporter am 2010-12-30 16:43:31, insgesamt 1-mal geändert.
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Hab da noch was gefunden:
http://www.verkehrsportal.de/board/inde ... opic=28478
http://www.verkehrsportal.de/board/inde ... opic=63071
Ist wieder oder leider von 2005, aber besser oder leichter wird kaum was bei GGVS-ADR!
Besorg dir mal die GGVS - ADR und du hast viiiiel zu lesen!
Gruß Peter
http://www.verkehrsportal.de/board/inde ... opic=28478
http://www.verkehrsportal.de/board/inde ... opic=63071
Ist wieder oder leider von 2005, aber besser oder leichter wird kaum was bei GGVS-ADR!
Besorg dir mal die GGVS - ADR und du hast viiiiel zu lesen!

Gruß Peter
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@pete:
Das hier:
Fragt sich dann nur wieder: Müssen die "Einrichtungen" die den Sprit verbrauchen eingetragen sein? Oder MUSS man den Hänger (ähnlich wie beim Fahrzeug) mit einem bestimmten Zweck zulassen, in diesem Fall als "Werkstattwagen"?
Habe einfach keine Ahnung wie das bei Hängern läuft.
Grüße,
Transporter.
EDIT: Habe hier http://www.gefahrgutshop.de/html/body_download.html versucht diese GGVS downzuloaden, hat auch geklappt, konnte aber den Absatz darin nicht finden. Sind auch nur 42 Seiten, die gesamte GGVS sollen aber 1200 Seiten sein (habe ich gelesen).
Kann man das irgendwo runterladen?
Das hier:
....klingt jetzt erstmal so, also wäre alles super. Wenn das so noch in der Aktuellen Fassung steht ist eigentlich alles tutti.1.1.3.3
Freistellungen in Zusammenhang mit der Beförderung von flüssigen Kraftstoffen
Die Vorschriften des ADR gelten nicht für die Beförderung von:
a) In Behältern von Fahrzeugen, mit denen eine Beförderung durchgeführt wird, enthaltener Kraftstoff, der zu deren Antrieb oder zum Betrieb einer ihrer Einrichtungen dient.
Der Kraftstoff darf in befestigten Kraftstoffbehältern, die direkt mit dem Fahrzeugmotor und/oder der Einrichtung verbunden sind und den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften entsprechen, oder in tragbaren Kraftstoffbehältern wie Kanistern befördert werden.
Der gesamte Fassungsraum der befestigten Behälter darf 1500 Liter je Beförderungseinheit und der Fassungsraum eines auf einem Anhänger befestigten Behälters darf 500 Liter nicht überschreiten. Je Beförderungseinheit dürfen höchstens 60 Liter in tragbaren Kraftstoffbehältern befördert werden. Diese Einschränkungen gelten nicht für Fahrzeuge von Einsatzkräften.
Fragt sich dann nur wieder: Müssen die "Einrichtungen" die den Sprit verbrauchen eingetragen sein? Oder MUSS man den Hänger (ähnlich wie beim Fahrzeug) mit einem bestimmten Zweck zulassen, in diesem Fall als "Werkstattwagen"?
Habe einfach keine Ahnung wie das bei Hängern läuft.
Grüße,
Transporter.
EDIT: Habe hier http://www.gefahrgutshop.de/html/body_download.html versucht diese GGVS downzuloaden, hat auch geklappt, konnte aber den Absatz darin nicht finden. Sind auch nur 42 Seiten, die gesamte GGVS sollen aber 1200 Seiten sein (habe ich gelesen).
Kann man das irgendwo runterladen?
Zuletzt geändert von Transporter am 2010-12-30 20:10:08, insgesamt 2-mal geändert.
Uebertragungswagen Filmarchiv:
http://www.youtube.de/user/uebertragungswagen
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Man darf also doch 60 Liter in Kannis mitführen?!Transporter hat geschrieben:@pete:
Das hier:
....klingt jetzt erstmal so, also wäre alles super. Wenn das so noch in der Aktuellen Fassung steht ist eigentlich alles tutti.. Je Beförderungseinheit dürfen höchstens 60 Liter in tragbaren Kraftstoffbehältern befördert werden..
"wer eine Regierung zu brauchen glaubt, sagte Stiggins, ist ohnehin eine unrettbar gescheiterte Lebensform "
Jasper Fforde "Thursday Next - Es ist etwas faul"
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Ich Denke bei Anhänger wird das niemanden interessieren,ob Du da einen Tank fest reinbaust sofern dieser nicht ein Monster Tank ist..... Die Tiefkühlanhänger haben auch alle einen seperaten Tank für,s Dieselagregat....
Frei im Fahrzeug lebend. Unterwegs seit Oktober 1982 . Jetzt mit Reisefahrzeug Nummer 24
Instagramm ... jonsonglobetrotter
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Moin Moin
Wichtig bei dem Tank ist, daß er direkt mit dem enstprechenden
Motor verbunden ist.
Wenn es ein Tank ist, den nur als Vorratstank benutzt, dort abzapfst und
dann z.B. das Aggi befüllst, gilt das Gleiche wie bei Reservekanistern.
Also z.B. beim Grenzübertritt darfst du z.B. nach Deutschland nur
20l oder so einführen. Alles darüber hinaus muß verzollt werden.
Die 1500l für die LKWs sind in dieser Hinsicht genauso zu verstehen.
Sie müssen direkt mit dem Motor verbunden sein.
Gruß
Christian
Wichtig bei dem Tank ist, daß er direkt mit dem enstprechenden
Motor verbunden ist.
Wenn es ein Tank ist, den nur als Vorratstank benutzt, dort abzapfst und
dann z.B. das Aggi befüllst, gilt das Gleiche wie bei Reservekanistern.
Also z.B. beim Grenzübertritt darfst du z.B. nach Deutschland nur
20l oder so einführen. Alles darüber hinaus muß verzollt werden.
Die 1500l für die LKWs sind in dieser Hinsicht genauso zu verstehen.
Sie müssen direkt mit dem Motor verbunden sein.
Gruß
Christian
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Aber bitte nicht den Heizölhändler!tauchteddy hat geschrieben:Ups, nur 60l in Kanistern? Der Heizölhändler hat gesagt, meine 300l in Kanistern seien kein Problem, ich müsse sie aber mit Aufklebern als Heizöl kennzeichnen. Da muss ich wohl noch einmal genau nachfragen.

Gruß Peter
PS: Ich versuche morgen mal was zu erfahren wegen den Tanks im /am Anhänger.
- tauchteddy
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Der Heizölhändler sollte wissen, welche Heizöl-Mengen in Kanistern u.ä. (also nicht in zugelassenen Tanks) in Garagen und Kellern gelagert werden dürfen.tauchteddy hat geschrieben:Naja, eigentlich müsste der das doch wissen, oder?
Auskünften des Heizöl-Händlers bezüglich Kanistertransport in Fahrzeugen würde ich auch sehr kritisch gegenüberstehen ...
Pirx
Der mit der Zweigangachse: 15 Vorwärtsgänge, 3 Rückwärtsgänge, Split, Schnellgang, Differentialsperre
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"Immer bedenken: Hilfe ist keine Einbahnstrasse, Geholfen-Werden ist kein Recht und es liegt an jedem selbst, inwieweit er sich hier in der Gemeinschaft (die im Extremfall so einiges gemeinsam schafft) involviert und einbringt."
Ein Unimog-Fahrer.
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"Immer bedenken: Hilfe ist keine Einbahnstrasse, Geholfen-Werden ist kein Recht und es liegt an jedem selbst, inwieweit er sich hier in der Gemeinschaft (die im Extremfall so einiges gemeinsam schafft) involviert und einbringt."
Ein Unimog-Fahrer.