Magirus-Regelung der Abregeldrehzahl bei 88 km/h
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Magirus-Regelung der Abregeldrehzahl bei 88 km/h
Auf welche geschickte Weise wird die Drehzahl im 5 Gang begrenzt? Da regelt bei meinem Magirus die Pumpe ja radikal ab.
Bernd
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@Andreas
913 mit scharfem Turbo und 160 (170) PS. Deshalb wohl eher 2650 mit etwas Pech auch 2500u/min. So kenn ich das....
Grüße,
Transporter.
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Zuletzt geändert von Transporter am 2010-09-20 21:48:35, insgesamt 2-mal geändert.
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Ja, klar, war nur als Hinweis gedacht.
Grüße,
Transporter.
P.S.: Bist Du soweit? Nächster Stammtisch?
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bei 4,75 Achse und 5. Gang 1:1 und 0,96m Raddurchmesser liegen bei 88 km/h 2300 U/min an. Er klingt auch nicht nach voller Drehzahl. also muss da jemand abregeln.
Bei 2500 U7min müsste er so 94 laufen, bei den angegebenen 98 km/h Vmax wären es 2580 U/min
von früher her kenne ich eine elektrische Variante, bei der bei Ikarus-bussen vom Tacho ein Kontakt bei 85 km/h zumachte und so ein elektrisches Gasgestänge-Verlängerungsteil in Betrieb setzte, mal untechnisch gesprochen, unter 85 km/h machte der Kontakt wieder auf und das Gasgestänge wurde wieder kurz und die Pumpe wieder auf.
bei dem Magirus gibt es aber laut schaltplan kein solches Kabel zur Pumpe oder in die Nähe.
Da ich mal von einer modernen Informationpolitik bei Magirus im Jahr 1984 ausgehe und keine geheimen Kabel im LKW vermute interessiert mich sozusagen die Magirus-Lösung, wie abgeregelt wird. Eine Abregelung gibt es ja heute praktisch in jedem LKW, da die Gesamtübersetzungen moderner LKW zur Spriteinsparung Spitzengeschwindigkeiten jenseits der 100 km/h möglich machen würden.
Bernd
Bei 2500 U7min müsste er so 94 laufen, bei den angegebenen 98 km/h Vmax wären es 2580 U/min
von früher her kenne ich eine elektrische Variante, bei der bei Ikarus-bussen vom Tacho ein Kontakt bei 85 km/h zumachte und so ein elektrisches Gasgestänge-Verlängerungsteil in Betrieb setzte, mal untechnisch gesprochen, unter 85 km/h machte der Kontakt wieder auf und das Gasgestänge wurde wieder kurz und die Pumpe wieder auf.
bei dem Magirus gibt es aber laut schaltplan kein solches Kabel zur Pumpe oder in die Nähe.
Da ich mal von einer modernen Informationpolitik bei Magirus im Jahr 1984 ausgehe und keine geheimen Kabel im LKW vermute interessiert mich sozusagen die Magirus-Lösung, wie abgeregelt wird. Eine Abregelung gibt es ja heute praktisch in jedem LKW, da die Gesamtübersetzungen moderner LKW zur Spriteinsparung Spitzengeschwindigkeiten jenseits der 100 km/h möglich machen würden.
Bernd
Zuletzt geändert von lura am 2010-09-21 20:35:54, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß
Bernd
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Ach so,
du vermutest einen Drehzahlbegrenzer wie bei LKW ab 92 vorgeschrieben? Sorry für die Wikipedia-Antwort, konnte ich mir nicht verkneifen.
Eventuell hat die FW so etwas, warum auch immer, nachgerüstet. Dann müsste das Steuergerät vorne Rechts am Rahmen oder im Radhaus zu finden sein. Wie die Aktorik aussieht weiß ich nicht, habe so etwas mal vor vielen Jahren aus einem Deutz-Iveco-Schlauchtauto ausgebaut.
Gruß,
Felix
du vermutest einen Drehzahlbegrenzer wie bei LKW ab 92 vorgeschrieben? Sorry für die Wikipedia-Antwort, konnte ich mir nicht verkneifen.
Eventuell hat die FW so etwas, warum auch immer, nachgerüstet. Dann müsste das Steuergerät vorne Rechts am Rahmen oder im Radhaus zu finden sein. Wie die Aktorik aussieht weiß ich nicht, habe so etwas mal vor vielen Jahren aus einem Deutz-Iveco-Schlauchtauto ausgebaut.
Gruß,
Felix
Zuletzt geändert von felix am 2010-09-21 20:56:55, insgesamt 1-mal geändert.
Sorry, ich hatte mich ja etwas norddeutsch knapp ausgedrückt und Deine erste Antwort nach kurzem Fluchen als Ergebnis meiner eigenen Faulheit erkannt.

Danke für den Tipp, werd da mal suchen.
Bernd


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Bernd
Zuletzt geändert von lura am 2010-09-21 21:09:15, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß
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Hallo Bernd,
falls die FW einen Geschwindigkeitsbegrenzer eingebaut hat, ist dies am zusätzlichen Bowdenzug am 'Gashebel' der ESP zu erkennen. Wenn Du diesen verfolgst, kommst Du zum Aktuator. Wenn Du dem den Strom wegnimmst (Stecker ziehen), wird nichts mehr abgeregelt...
Grüße
Uwe
falls die FW einen Geschwindigkeitsbegrenzer eingebaut hat, ist dies am zusätzlichen Bowdenzug am 'Gashebel' der ESP zu erkennen. Wenn Du diesen verfolgst, kommst Du zum Aktuator. Wenn Du dem den Strom wegnimmst (Stecker ziehen), wird nichts mehr abgeregelt...
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Jeden 2. Dienstag eines Monats, momentan in der Tiergartenquelle in Berlin.
Grüße,
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Hallo Bernd
hast du mal bei Endgeschwindigkeit leicht die Kupplung getreten?. Sollte eine Regelung vorhanden sein, wird die Drehzahl durch einen gesonderten Regler begrenzt und bleibt konstant. Geht die Drehzahl dann hoch auf Enddrehzahl (obere Nulllastdrehzahl), ist die pure Leistungexplosion des Schnellen Brüters zu gering.
hast du mal bei Endgeschwindigkeit leicht die Kupplung getreten?. Sollte eine Regelung vorhanden sein, wird die Drehzahl durch einen gesonderten Regler begrenzt und bleibt konstant. Geht die Drehzahl dann hoch auf Enddrehzahl (obere Nulllastdrehzahl), ist die pure Leistungexplosion des Schnellen Brüters zu gering.
Gruß Helmut
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Hab ich noch nicht gemacht. Könnte in Abhängigkeit, wo er den Kontakt herbekommt, also z.B. vom Tacho, bedeuten V unter V max also keine Drehzahlbegrenzung da V sinkt wegen auskuppelns.
Und die Bude hat so viel Bums, da glaube ich nicht an plötzliche Leistungsschwäche wegen kleinem Motor.
Ich bleib mal dran.
Bernd
Und die Bude hat so viel Bums, da glaube ich nicht an plötzliche Leistungsschwäche wegen kleinem Motor.
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Bernd
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Bernd
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Hallo Bernd

Eine simple Geschwindigkeitsbegrenzung (mehr oder weniger ungeregelt) kenne ich nur aus landwirtschaftlichen Zugmaschienen aus dieser Ära. Beim Einlegen des größten Gang (der eine Geschwindigkeitsüberschreitung ermöglicht) wird ein im Gasgestänge befindlicher Luftzylinder eingefahren, der das Gestänge einfach verkürzt, somit ist keine Maximaldrehzahl mehr mit dem Fuß- oder Handgas mehr möglich.
Die Leistung darunter wird nicht begrenzt, da (wie bei dir sicherlich auch) ein Alldrehzahlregler verbaut ist.
Bei uns gibt es auch Strecken, wo V max steigt bzw konstant bleibt, wenn man den Polizeigang einlegt.Könnte in Abhängigkeit, wo er den Kontakt herbekommt, also z.B. vom Tacho, bedeuten V unter V max also keine Drehzahlbegrenzung da V sinkt wegen auskuppelns.

Eine simple Geschwindigkeitsbegrenzung (mehr oder weniger ungeregelt) kenne ich nur aus landwirtschaftlichen Zugmaschienen aus dieser Ära. Beim Einlegen des größten Gang (der eine Geschwindigkeitsüberschreitung ermöglicht) wird ein im Gasgestänge befindlicher Luftzylinder eingefahren, der das Gestänge einfach verkürzt, somit ist keine Maximaldrehzahl mehr mit dem Fuß- oder Handgas mehr möglich.
Die Leistung darunter wird nicht begrenzt, da (wie bei dir sicherlich auch) ein Alldrehzahlregler verbaut ist.
glauben heißt nicht wissenda glaube ich nicht an plötzliche Leistungsschwäche

Gruß Helmut
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Hallo Bernd,
liess mal die gelben Seiten,da gibts bestimmt Werkstaetten die sich mit so etwas auskennen
z.B. IVECO
Hier wird mal wieder nur spekuliert,ohne genaue Sachkenntniss..
Ich selbest bin 57d und 57b pruefberechtigt,aber ich glaube kaum das so ein "alter"Bock eine Geschwindigkeitsbegrenzung verbaut hat.Ausserdem ist das bei FW Fahrzeugen nicht gesetzlich vorgeschrieben.im Gegenteil,ich mache die immer auf(bei neuen LKW), so das die wenigstens 100km/h fahren koennen.
Aber man weiss ja nie welche Ideen mal irgendwelche Gemeinden hatten.Aber das ist alles auch nur Spekulation,das muss man halt sehen(Fachmann),dann kann man was genaues sagen.
Gruss Manfred
liess mal die gelben Seiten,da gibts bestimmt Werkstaetten die sich mit so etwas auskennen


Hier wird mal wieder nur spekuliert,ohne genaue Sachkenntniss..
Ich selbest bin 57d und 57b pruefberechtigt,aber ich glaube kaum das so ein "alter"Bock eine Geschwindigkeitsbegrenzung verbaut hat.Ausserdem ist das bei FW Fahrzeugen nicht gesetzlich vorgeschrieben.im Gegenteil,ich mache die immer auf(bei neuen LKW), so das die wenigstens 100km/h fahren koennen.
Aber man weiss ja nie welche Ideen mal irgendwelche Gemeinden hatten.Aber das ist alles auch nur Spekulation,das muss man halt sehen(Fachmann),dann kann man was genaues sagen.
Gruss Manfred
Hallo

imabdt hat geschrieben:Ich selbest bin 57d und 57b pruefberechtigt
was will uns das sagen?????ich glaube kaum das so ein "alter"Bock eine Geschwindigkeitsbegrenzung verbaut hat.....im Gegenteil,ich mache die immer auf(bei neuen LKW), so das die wenigstens 100km/h fahren koennen.

Gruß Helmut
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In Libyen dürfte das kein Problem sein.Zitat:
ich glaube kaum das so ein "alter"Bock eine Geschwindigkeitsbegrenzung verbaut hat.....im Gegenteil,ich mache die immer auf(bei neuen LKW), so das die wenigstens 100km/h fahren koennen.
In Europa würde das Ärger geben.Solche Eingriffe können bei neueren Autos aus dem Massenspeicher ausgelesen werden.
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Hallo,
es sind in Europa nicht alle Lkw bei 89 abgeriegelt. In Ländern wo eine höhere Geschwindigkeit erlaubt ist, beispielsweise in England oder Spanien riegeln die Motoren später ab.
Es sollte also Niemanden wundern wenn so ein er mal vorbeigeflogen kommt, die haben nichts getrickst. Zudem lassen auch bei uns viele die Uhr Eichen wenn die Reifen fast blank sind. Mit neuen Decken macht das dann locker mal 4 km/h aus. Blöd nur wenn so einer geblitzt wird oder die Schmier hinterherfährt.
Gruss Wim
es sind in Europa nicht alle Lkw bei 89 abgeriegelt. In Ländern wo eine höhere Geschwindigkeit erlaubt ist, beispielsweise in England oder Spanien riegeln die Motoren später ab.
Es sollte also Niemanden wundern wenn so ein er mal vorbeigeflogen kommt, die haben nichts getrickst. Zudem lassen auch bei uns viele die Uhr Eichen wenn die Reifen fast blank sind. Mit neuen Decken macht das dann locker mal 4 km/h aus. Blöd nur wenn so einer geblitzt wird oder die Schmier hinterherfährt.
Gruss Wim
Gibt es ein Leben nach der Reise ?
Ja, nach der Reise ist vor der Reise !
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Hallo,
ich spreche nicht von Libyen,in Deutschland werden Feuerwehren,THW,Polizei usw.aufgemacht,das ist normal und LEGAL,das man das auslesen kann ist normal,wird ja bei jedem 57d geprueft,und muss sogar dokumentiert werden im Pruefbericht,genauso wie die Abregelgeschwindigkeit.(Wird dann 3jahre aufbewahrt)
Normale Lkw(fuer nicht hoheitliche Zwecke) ab 12 to zGG,sind halt auf 89km/h begrenzt.Ich kann mich nicht recht erinnern,aber da gab es mal was ,ich glaube Fahrzeuge nach Baujahr 1992 oder so,mussten mit einer sogenannten AGB(automatischer Geschwindigkeitsbegrenzer) nachreruestet werden,spaeter hatten die das Serienmaessig,elektronisch geregelt.Deshalb waere es unlogisch,bei einer Feuerwehr einen Begrenzer nachzuruesten,da das gesetzlich nicht notwendig ist,aber man weiss ja nie wer sich da mal was bei gedacht hat.Und da waehrend dieser Zeit viel Unwissenheit vorhanden war,haben wir diese Dinger sogar mal bei der BW bei den Ivecos nachgeruestet,obwohl die es garnicht gebraucht haetten
,auf Kundenwunsch versteht sich.
Ja und was will uns das sagen?(ich gehe natuerlich von Fahrzeugen fuer hoheitliche Aufgaben aus die aufzumachen,nicht von narmalen LKW,die wird keiner legal aufmachen,kostet die Lizenz)
Ich wuerde eine Fachwerkstatt befragen,bevor viel rumgeraten wird,was alles sein koennte...ein autorisierter 57d Betrieb wird das mit einem Blick festtellen,ob ein Begrenzer verbaut ist.
Gruss Manfred
ich spreche nicht von Libyen,in Deutschland werden Feuerwehren,THW,Polizei usw.aufgemacht,das ist normal und LEGAL,das man das auslesen kann ist normal,wird ja bei jedem 57d geprueft,und muss sogar dokumentiert werden im Pruefbericht,genauso wie die Abregelgeschwindigkeit.(Wird dann 3jahre aufbewahrt)
Normale Lkw(fuer nicht hoheitliche Zwecke) ab 12 to zGG,sind halt auf 89km/h begrenzt.Ich kann mich nicht recht erinnern,aber da gab es mal was ,ich glaube Fahrzeuge nach Baujahr 1992 oder so,mussten mit einer sogenannten AGB(automatischer Geschwindigkeitsbegrenzer) nachreruestet werden,spaeter hatten die das Serienmaessig,elektronisch geregelt.Deshalb waere es unlogisch,bei einer Feuerwehr einen Begrenzer nachzuruesten,da das gesetzlich nicht notwendig ist,aber man weiss ja nie wer sich da mal was bei gedacht hat.Und da waehrend dieser Zeit viel Unwissenheit vorhanden war,haben wir diese Dinger sogar mal bei der BW bei den Ivecos nachgeruestet,obwohl die es garnicht gebraucht haetten

Ja und was will uns das sagen?(ich gehe natuerlich von Fahrzeugen fuer hoheitliche Aufgaben aus die aufzumachen,nicht von narmalen LKW,die wird keiner legal aufmachen,kostet die Lizenz)
Ich wuerde eine Fachwerkstatt befragen,bevor viel rumgeraten wird,was alles sein koennte...ein autorisierter 57d Betrieb wird das mit einem Blick festtellen,ob ein Begrenzer verbaut ist.
Gruss Manfred
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Hallo Wim.
da hast Du voellig Recht.Am Getriebe ist der Geber fuer das Tacho,bzw.Kontrollgeraet verbaut,der ist normalerweise verplombt.(Wenn 57b oder 57d pflichtig)
Zum "erhoehen"der Geschwindigkeit benoetigst Du eine spezielle Berechtigung,die ist Personenbezogen,man bekommt eine Zugriffsberechtigung im Diagnoseprogramm(ist wie eine Kreditkarte),die musst man in den Diagnoserechner stecken,und dann erst kann man die gesetzliche Hoechstgeschwindigkeit erst veraendern.Eben fuer diese Sonderfaelle gedacht.Man bekommt beim 57d eine persoenliche Nummer zugeteilt,beim 57b ist die Betriebsbezogen.
So kann jede BAG oder Polizeiprueftruppe auslesen,wer da an der Regelanlage gearbeitet hat.Bei der 57b Pruefung ist das etwas unkompliezierter.
Eine Berechtigte Werkstatt wird kaum irgendwelche "krummen Dinger"machen,da es denen im Falle eines Falles die Lizenz kostet.
Abgefahrene reifen sind gut,wie Du es beschreibst,sollten die aber unter 1,6mm liegen,wird auch keine Pruefung des Tachos durchgefuehrt,es gab auch schon Leute die haben den Reifendruck
verringert,um einen anderen Abrollumfang zu bekommen,aber auch der wird bei einer solchen Pruefung geprueft.Ist schon recht umfangreich ,deshalb wird auch wenig Unfug damit betrieben.
Ich hoffe damit ein bischen Licht in die sache gebracht zu haben.
Gruss Manfred
da hast Du voellig Recht.Am Getriebe ist der Geber fuer das Tacho,bzw.Kontrollgeraet verbaut,der ist normalerweise verplombt.(Wenn 57b oder 57d pflichtig)
Zum "erhoehen"der Geschwindigkeit benoetigst Du eine spezielle Berechtigung,die ist Personenbezogen,man bekommt eine Zugriffsberechtigung im Diagnoseprogramm(ist wie eine Kreditkarte),die musst man in den Diagnoserechner stecken,und dann erst kann man die gesetzliche Hoechstgeschwindigkeit erst veraendern.Eben fuer diese Sonderfaelle gedacht.Man bekommt beim 57d eine persoenliche Nummer zugeteilt,beim 57b ist die Betriebsbezogen.
So kann jede BAG oder Polizeiprueftruppe auslesen,wer da an der Regelanlage gearbeitet hat.Bei der 57b Pruefung ist das etwas unkompliezierter.
Eine Berechtigte Werkstatt wird kaum irgendwelche "krummen Dinger"machen,da es denen im Falle eines Falles die Lizenz kostet.
Abgefahrene reifen sind gut,wie Du es beschreibst,sollten die aber unter 1,6mm liegen,wird auch keine Pruefung des Tachos durchgefuehrt,es gab auch schon Leute die haben den Reifendruck
verringert,um einen anderen Abrollumfang zu bekommen,aber auch der wird bei einer solchen Pruefung geprueft.Ist schon recht umfangreich ,deshalb wird auch wenig Unfug damit betrieben.
Ich hoffe damit ein bischen Licht in die sache gebracht zu haben.

Gruss Manfred
Moin,
in eine Werkstatt fahre ich deswegen nicht, die werden mir nur sagen, ein Bautruppwagen, der 88 fährt ist doch schön schnell.
Ich habe am Wochenende dem Keilriemen vom Kompressor nachgespannt, da war mein Bedarf an Schrauben gedeckt. ( 2 h)
viel Elektronik ist da nicht sdrin, auslesen wird man auch nichts können, Thema ist ansich aber interessant.
Jetzt habe ich ja schon 3 möglichkeiten, den Begrenzer zu aktivieren: Box vorne rechts, Luftzylinder im Gasgestänge und Kontakt am Getriebe.
Ich werd am nächsten Wochenende mal suchen, was es ist.
Insoweit Danke für die weiteren Anregungen.
Bernd
in eine Werkstatt fahre ich deswegen nicht, die werden mir nur sagen, ein Bautruppwagen, der 88 fährt ist doch schön schnell.
Ich habe am Wochenende dem Keilriemen vom Kompressor nachgespannt, da war mein Bedarf an Schrauben gedeckt. ( 2 h)
viel Elektronik ist da nicht sdrin, auslesen wird man auch nichts können, Thema ist ansich aber interessant.
Jetzt habe ich ja schon 3 möglichkeiten, den Begrenzer zu aktivieren: Box vorne rechts, Luftzylinder im Gasgestänge und Kontakt am Getriebe.
Ich werd am nächsten Wochenende mal suchen, was es ist.
Insoweit Danke für die weiteren Anregungen.
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mabdt hat geschrieben:Hallo,
Normale Lkw(fuer nicht hoheitliche Zwecke) ab 12 to zGG,sind halt auf 89km/h begrenzt.Gruss Manfred
Also ich kenne das bei gewerblichen Fahrzeugen ab 3,5 to......
Zumindest mußten bei uns in der Fa. alle knapp 100 Fahrzeuge über 3,5 to begrenzt werden.
Gruß, Wombi
Es ist an der Zeit, die Reste der Welt zu entdecken........
15.4.2013, ab da werden wir uns für seeeehr lange Zeit nicht mehr sehen :-))))
Der Urlaub ohne Stress hat begonnen :-))) www.wombi-on-tour.de
15.4.2013, ab da werden wir uns für seeeehr lange Zeit nicht mehr sehen :-))))
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Hallo Wombi,
ab 12 to zGG muss ein Begrenzer verbaut sein.
Bei den kleine Autos,Sprinter etc.ueber 3,5to wird oft auf Kundenwusch(freiwillig) die Geschwindigkeit begrenzt,ist keine gesetzliche Vorschrift.Soll das "rasen"dieser Kleintransporter verhindern.Die duerfen eh nur 80km/h fahren genau wie die Groessen(wenn mit LKW Zulassung),aber bekanntlich fliegen diese Dinger ja immer sehr tief,und verursachen viele Unfaelle.
Gruss
Manfred
ab 12 to zGG muss ein Begrenzer verbaut sein.
Bei den kleine Autos,Sprinter etc.ueber 3,5to wird oft auf Kundenwusch(freiwillig) die Geschwindigkeit begrenzt,ist keine gesetzliche Vorschrift.Soll das "rasen"dieser Kleintransporter verhindern.Die duerfen eh nur 80km/h fahren genau wie die Groessen(wenn mit LKW Zulassung),aber bekanntlich fliegen diese Dinger ja immer sehr tief,und verursachen viele Unfaelle.
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mabdt hat geschrieben:Hallo Wombi,
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Bei den kleine Autos,Sprinter etc.ueber 3,5to wird oft auf Kundenwusch(freiwillig) die Geschwindigkeit begrenzt,ist keine gesetzliche Vorschrift.Soll das "rasen"dieser Kleintransporter verhindern.Die duerfen eh nur 80km/h fahren genau wie die Groessen(wenn mit LKW Zulassung),aber bekanntlich fliegen diese Dinger ja immer sehr tief,und verursachen viele Unfaelle.
Gruss
Manfred
naja, ich übe meinen Beruf seit 30 Jahren aus, und über 3,5 to ist es gewerblich Gesetz.
Abregeln auf 89 km/h
Ab Bj. Sept. 2001, oder wars Febr. 2002 bin mir nicht mehr ganz ganz sicher, so alte haben wir nichtmehr.....
Gruß, Wombi
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Das ganze ist sowieso ein Riesenschwachsinn. Ein laufstabiler 3,5 t Kastenwagen mit Lkw Zulassung darf nur 80 km/h aber die butterweiche , windempfindliche und wackelige Tupperware darf ohne Ende. Da kann man sich doch nur noch an den Kopf fassen
Klar das man die Raserei begrenzen muss, aber doch nicht so hirnrissig.
Gruss Wim

Gruss Wim
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