PÖL für einen MAN Kat?
Moderator: Moderatoren
PÖL für einen MAN Kat?
Hallo,
hat jemand Erfahrungen mit PÖL für einen MAN Kat?
Habe im Forum darüber nichts gefunden. Ich selbst überlege den Kauf eines MAN Kats (Baujahr 1980 oder etwas früher wegen H-Kennzeichen);
Gruß
Heribert
hat jemand Erfahrungen mit PÖL für einen MAN Kat?
Habe im Forum darüber nichts gefunden. Ich selbst überlege den Kauf eines MAN Kats (Baujahr 1980 oder etwas früher wegen H-Kennzeichen);
Gruß
Heribert
Meine Erfahrungen, na ja, in Kolonne solltest du freiwillig als letzter fahren, die anderen werden es dir danken. Im Sommer beim linksabbiegend nicht auf den Kabriofahrer neben dir sehen der gerade aus will kann sein das er dann schon einen leicht gelben Belag auf dem Gesicht hat.
Habe ich alles schon erlebt, aber sonst läuft der KAT auch ohne umbauten damit.
Aber wegen der paar Cent unterschied macht es ja kaum noch Sinn damit zu fahren, es sei denn du kannst selber pressen (nicht so recht legal)
Maik
Habe ich alles schon erlebt, aber sonst läuft der KAT auch ohne umbauten damit.
Aber wegen der paar Cent unterschied macht es ja kaum noch Sinn damit zu fahren, es sei denn du kannst selber pressen (nicht so recht legal)
Maik
Lobo hat geschrieben: ........ es sei denn du kannst selber pressen (nicht so recht legal)......
Seit wann ist es illegal selber Öl zu pressen ???
Ob das allerdings wirtschaftlich ist bei den derzeitigen Rapspreisen will ich nicht beurteilen.
Als es sich noch lohnte Rapsöl zu fahren, hab ich das auch gemacht, nicht mehr und nicht weniger Qualm, nur eben der "Pommes-Geruch"
Rolf
Sollte man beim Pölen nicht häufiger das Motoröl wechseln? Beim Wechsel will der KAT 4x4 35L Öl. Das ist auch ein Kostenfaktor den man nicht vergessen darf.
Außerdem ist der 413er Deutz ein Direkteinspritzer. Die kann man höchstens mit Pöl-Beimischung fahren, aber nicht zu 100 %. Außer man erwärmt das Pöl. Dafür fehlt aber wiederum das Kühlwasser.
Und zuletzt können die Temperaturen am luftgekühlten Zylinderkopf so hoch sein, daß das Pöl verkohlt. Dann fängt die Einspritzdüse an zu tropfen und macht ein Loch in den Kolben.
So gesehen finde ich Pöl zu teuer...
Christoph
Außerdem ist der 413er Deutz ein Direkteinspritzer. Die kann man höchstens mit Pöl-Beimischung fahren, aber nicht zu 100 %. Außer man erwärmt das Pöl. Dafür fehlt aber wiederum das Kühlwasser.
Und zuletzt können die Temperaturen am luftgekühlten Zylinderkopf so hoch sein, daß das Pöl verkohlt. Dann fängt die Einspritzdüse an zu tropfen und macht ein Loch in den Kolben.
So gesehen finde ich Pöl zu teuer...
Christoph
Ein befreundeter Fuhrunternehmer hat einen Bagger in dem auch ein 413 werkelt und er verbrennt da die Hydrauliköl die sein Vater mal sich zugelegt hatte für schlechte Zeiten und das schon seit längerer zeit, daher sehe ich PÖL unproblematisch zumal wir ja noch den Schleuderfilter haben
Aber von den Kostenersparnis sehe ich auch keinen Vorteil mehr, auf das bisschen kann man pfeifen oder keinen KAT Fahren
Maik
Aber von den Kostenersparnis sehe ich auch keinen Vorteil mehr, auf das bisschen kann man pfeifen oder keinen KAT Fahren
Maik
- tauchteddy
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Filly hat geschrieben: .....Die kann man höchstens mit Pöl-Beimischung fahren, aber nicht zu 100 %. ........
.....Und zuletzt können die Temperaturen am luftgekühlten Zylinderkopf so hoch sein, daß das Pöl verkohlt. Dann fängt die Einspritzdüse an zu tropfen und macht ein Loch in den Kolben.
Christoph
Hallo Christoph,
woher weißt Du das alles, schon mal ausprobiert ???
Meine Erfahrungen sagen da was ganz anderes.
Rolf
Hi,
was ich schon immer mal wissen wollte: wird selbst erzeugtes, versteuertes Rapsöl markiert, bevor man es verfeuern darf? Wenn ja, wer macht das? Ich dachte immer, es gäbe nur die Markierung im Heizöl, deren Anwesenheit geprüft werden kann.
Wie will mir der Staat nachweisen, daß ich eine bestimmte Menge Rapsöl verfeuert habe? Wenn ich einmal eine Tankfüllung versteuere, was ist mit der zweiten ? Könnte ja immer noch die erste sein, oder?
Grüße,
Stefan
was ich schon immer mal wissen wollte: wird selbst erzeugtes, versteuertes Rapsöl markiert, bevor man es verfeuern darf? Wenn ja, wer macht das? Ich dachte immer, es gäbe nur die Markierung im Heizöl, deren Anwesenheit geprüft werden kann.
Wie will mir der Staat nachweisen, daß ich eine bestimmte Menge Rapsöl verfeuert habe? Wenn ich einmal eine Tankfüllung versteuere, was ist mit der zweiten ? Könnte ja immer noch die erste sein, oder?
Grüße,
Stefan

osterlitz hat geschrieben:Hi,
was ich schon immer mal wissen wollte: wird selbst erzeugtes, versteuertes Rapsöl markiert, bevor man es verfeuern darf? Wenn ja, wer macht das? Ich dachte immer, es gäbe nur die Markierung im Heizöl, deren Anwesenheit geprüft werden kann.
Hallo,
interessante Frage, das wüßte ich auch mal gerne,
vor allem, wer legt den Steuersatz fest ?
Rolf
- tauchteddy
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Also los ihr "Fachmänner" ! Was ist Sache mit PÖL ? Was geht? Was nicht? U N D was uns natürlich alle brennend interessiert : WO sind die
Schlupflöcher?

Carpe diem
- tauchteddy
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- Wohnort: Berlin
@Osterlitz
Was du selbst presst und verbrennst, kann natürlich keiner überprüfen. Kommt man dir drauf, würde man vermutlich schätzen: soundsoviel Ernte, ergibt soundsoviel Öl, * x Jahre ... Da sind die nicht zimperlich. Die Frage, was passiert, wenn man 100l angibt und 1000l verbrennt, hatte ich auch schon. Ich glaube nicht, dass die das irgendwie markieren. Wahrscheinlich denken die "wer so blöd ist, selbst gepresstes Öl anzumelden, der ist zu blöd zum schummeln"
Vielleicht einfach mal anrufen, wobei für Energiesteuer wohl der Zoll zuständig ist.
@Geo E
Lies es doch nach. Steht im Energiesteuergesetz.
edit w/Forenregeln. Uwe
Was du selbst presst und verbrennst, kann natürlich keiner überprüfen. Kommt man dir drauf, würde man vermutlich schätzen: soundsoviel Ernte, ergibt soundsoviel Öl, * x Jahre ... Da sind die nicht zimperlich. Die Frage, was passiert, wenn man 100l angibt und 1000l verbrennt, hatte ich auch schon. Ich glaube nicht, dass die das irgendwie markieren. Wahrscheinlich denken die "wer so blöd ist, selbst gepresstes Öl anzumelden, der ist zu blöd zum schummeln"

Vielleicht einfach mal anrufen, wobei für Energiesteuer wohl der Zoll zuständig ist.
@Geo E
Lies es doch nach. Steht im Energiesteuergesetz.
edit w/Forenregeln. Uwe
Zuckerbrot ist aus.
tauchteddy hat geschrieben:@Osterlitz
Was du selbst presst und verbrennst, kann natürlich keiner überprüfen. Kommt man dir drauf, würde man vermutlich schätzen: soundsoviel Ernte, ergibt soundsoviel Öl, * x Jahre ... Da sind die nicht zimperlich. Die Frage, was passiert, wenn man 100l angibt und 1000l verbrennt, hatte ich auch schon. Ich glaube nicht, dass die das irgendwie markieren. Wahrscheinlich denken die "wer so blöd ist, selbst gepresstes Öl anzumelden, der ist zu blöd zum schummeln"![]()
Vielleicht einfach mal anrufen, wobei für Energiesteuer wohl der Zoll zuständig ist.
@Geo E
Lies es doch nach. Steht im Energiesteuergesetz.

edit w/Forenregeln. Schaltet mal einen Gang zurück. Uwe
Carpe diem
Hallo,
zumindest das Finanzamt Göttingen ist über die Pfanzenöler
gut im Bilde.
Dort wird jede verkaufte Ölmühle in Deutschland registriert.
Aber es ist ja nicht verboten eine deutsche Ölmühle in
Holland zu kaufen, weil man dort einen Käse als Zugabe erhält.
...
zumindest das Finanzamt Göttingen ist über die Pfanzenöler
gut im Bilde.
Dort wird jede verkaufte Ölmühle in Deutschland registriert.
Aber es ist ja nicht verboten eine deutsche Ölmühle in
Holland zu kaufen, weil man dort einen Käse als Zugabe erhält.
...
Offizielles Mitglied der Jupiterhilfe e.V.i.G & VEFK bis 110 kV
- tauchteddy
- Säule des Forums
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- Registriert: 2006-10-31 18:15:05
- Wohnort: Berlin
@Geo E
Ich bin zu faul, es komplett auseinanderzuklamüsern. Ich vermute, du weißt mit den Zahlen der "Kombinierten Nomenklatur" nichts anzufangen. Ich gebe zu, als ich das letzte Mal ins Gesetz geschaut habe, war es auch noch einfacher.
Die Zahlen kannst du umsetzen, wenn du sieauf dieser Seite hier eingibst. Dann stellst du fest, dass 1507 bis 1518 diverse Pflanzenöle sind, 2701/02 Kohle usw.
Damit kannst du dann den Gesetzestext lesen und dann verstehst du ihn auch.
Interessant ist beispielsweise §6 mit Verweis auf §4, für die Steuersätze würde ich mir §2 Absatz 4 durchlesen.
Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.
Ich bin zu faul, es komplett auseinanderzuklamüsern. Ich vermute, du weißt mit den Zahlen der "Kombinierten Nomenklatur" nichts anzufangen. Ich gebe zu, als ich das letzte Mal ins Gesetz geschaut habe, war es auch noch einfacher.
Die Zahlen kannst du umsetzen, wenn du sieauf dieser Seite hier eingibst. Dann stellst du fest, dass 1507 bis 1518 diverse Pflanzenöle sind, 2701/02 Kohle usw.
Damit kannst du dann den Gesetzestext lesen und dann verstehst du ihn auch.
Interessant ist beispielsweise §6 mit Verweis auf §4, für die Steuersätze würde ich mir §2 Absatz 4 durchlesen.
Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.
Zuckerbrot ist aus.
[quote="tauchteddy"]@Geo E
Ich bin zu faul, es komplett auseinanderzuklamüsern. Ich vermute, du weißt mit den Zahlen der "Kombinierten Nomenklatur" nichts anzufangen. Ich gebe zu, als ich das letzte Mal ins Gesetz geschaut habe, war es auch noch einfacher.
Die Zahlen kannst du umsetzen, wenn du sieauf dieser Seite hier eingibst. Dann stellst du fest, dass 1507 bis 1518 diverse Pflanzenöle sind, 2701/02 Kohle usw.
Damit kannst du dann den Gesetzestext lesen und dann verstehst du ihn auch.
Interessant ist beispielsweise §6 mit Verweis auf §4, für die Steuersätze würde ich mir §2 Absatz 4 durchlesen.
Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.
ne, nicht wirklich
Aber danke für den Versuch !
Ich bin zu faul, es komplett auseinanderzuklamüsern. Ich vermute, du weißt mit den Zahlen der "Kombinierten Nomenklatur" nichts anzufangen. Ich gebe zu, als ich das letzte Mal ins Gesetz geschaut habe, war es auch noch einfacher.
Die Zahlen kannst du umsetzen, wenn du sieauf dieser Seite hier eingibst. Dann stellst du fest, dass 1507 bis 1518 diverse Pflanzenöle sind, 2701/02 Kohle usw.
Damit kannst du dann den Gesetzestext lesen und dann verstehst du ihn auch.
Interessant ist beispielsweise §6 mit Verweis auf §4, für die Steuersätze würde ich mir §2 Absatz 4 durchlesen.
Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.


Carpe diem
DU bist in diesem Falle NACHWEISPFLICHTIG , das das Pöl Ordnungsgemäß versteuert wurde. Kannst DU dieses nicht hast du den Straftatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt und DU darfst dann alle auf dem Tacho stehenden Kilometer/100 X Verbrauch Nachversteuern. Das nennt sich umgekehrte Beweispflicht .osterlitz hat geschrieben:@tauchteddy: Darum geht es nicht, mir geht es um die Abläufe.
Gibt es eine Nachweismethode oder nicht?
Legalität klären wir, wenn wir wissen, ob wir damit durchkommen, das macht BP auch nicht anders...
Grüße,
Stefan
Grüße
Oliver
Wir leben in einer Zeit , in der die Klugheit schweigen soll, weil sich die Dummheit durch die Wahrheit beleidigt fühlen könnte....
Hi ! möchte doch noch mal nachhaken.......OliverM hat geschrieben:DU bist in diesem Falle NACHWEISPFLICHTIG , das das Pöl Ordnungsgemäß versteuert wurde. Kannst DU dieses nicht hast du den Straftatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt und DU darfst dann alle auf dem Tacho stehenden Kilometer/100 X Verbrauch Nachversteuern. Das nennt sich umgekehrte Beweispflicht .osterlitz hat geschrieben:@tauchteddy: Darum geht es nicht, mir geht es um die Abläufe.
Gibt es eine Nachweismethode oder nicht?
Legalität klären wir, wenn wir wissen, ob wir damit durchkommen, das macht BP auch nicht anders...
Grüße,
Stefan
Grüße
Oliver
wo steht DASS ? Ist das bestehendes Gesetz, oder nur "mal so gehört"
Info. Wenn ja, (bestehendes Gesetz) dann bitte die Quelle nennen.
Alles andere ist doch eher kontra-produktiv und verwirrt mehr als es hilft.

Gruss
Martin
Carpe diem
Nö , ist mir selber passiert . Weil sich die Gesetzeslage geändert hat , ich mich nicht Informiert habe und ich mein Restpöl verfahren habe.GEO E hat geschrieben:Hi ! möchte doch noch mal nachhaken.......OliverM hat geschrieben:DU bist in diesem Falle NACHWEISPFLICHTIG , das das Pöl Ordnungsgemäß versteuert wurde. Kannst DU dieses nicht hast du den Straftatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt und DU darfst dann alle auf dem Tacho stehenden Kilometer/100 X Verbrauch Nachversteuern. Das nennt sich umgekehrte Beweispflicht .osterlitz hat geschrieben:@tauchteddy: Darum geht es nicht, mir geht es um die Abläufe.
Gibt es eine Nachweismethode oder nicht?
Legalität klären wir, wenn wir wissen, ob wir damit durchkommen, das macht BP auch nicht anders...
Grüße,
Stefan
Grüße
Oliver
wo steht DASS ? Ist das bestehendes Gesetz, oder nur "mal so gehört"
Info. Wenn ja, (bestehendes Gesetz) dann bitte die Quelle nennen.
Alles andere ist doch eher kontra-produktiv und verwirrt mehr als es hilft.![]()
Gruss
Martin
....ich hoffe , das hat jetzt der Produktivität genutzt .
Grüße
Oliver

Wir leben in einer Zeit , in der die Klugheit schweigen soll, weil sich die Dummheit durch die Wahrheit beleidigt fühlen könnte....
- tauchteddy
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- Beiträge: 10195
- Registriert: 2006-10-31 18:15:05
- Wohnort: Berlin
@OliverM
Guten Morgen...... erzähl' mal bitte! Irgendwann stand der Zoll vor der Tür und hat gefragt: Kann ich mal in Ihren Tank "reinschauen"? Wie lief das ganze ab. UND was genau steht in der Strafanzeige gegen Dich?
Ist natürlich echt blöd gelaufen, aber vielleicht kannst Du Andere vor Schaden schützen durch Deinen Beitrag....
D A N K E !!
@tauchteddy

Guten Morgen...... erzähl' mal bitte! Irgendwann stand der Zoll vor der Tür und hat gefragt: Kann ich mal in Ihren Tank "reinschauen"? Wie lief das ganze ab. UND was genau steht in der Strafanzeige gegen Dich?
Ist natürlich echt blöd gelaufen, aber vielleicht kannst Du Andere vor Schaden schützen durch Deinen Beitrag....
D A N K E !!
@tauchteddy


Carpe diem
die Nachweispflicht ergibt sich aus §61 Energiesteuergesetz, wenn die richtige Versteuerung nicht nachgewiesen kann wird als Rechtsgrundlage der §22 Energiesteuergesetz herangezogen, die Höhe des Betrages also das von @OliverM erwähnte Verfahren ist gängige Verwaltungspraxis welche dann auf dem üblichen Weg Einspruch dann Klage geprüft werden kann.GEO E hat geschrieben:@OliverM
Guten Morgen...... erzähl' mal bitte! Irgendwann stand der Zoll vor der Tür und hat gefragt: Kann ich mal in Ihren Tank "reinschauen"? Wie lief das ganze ab. UND was genau steht in der Strafanzeige gegen Dich?
Ist natürlich echt blöd gelaufen, aber vielleicht kannst Du Andere vor Schaden schützen durch Deinen Beitrag....
D A N K E !!
@tauchteddy![]()
§ 61 Steueraufsicht
(1) Der Steueraufsicht im Sinne von § 209 der Abgabenordnung unterliegt,
1.wer Energieerzeugnisse herstellt, in das Steuergebiet verbringt, vertreibt, lagert, kennzeichnet, befördert oder verwendet,
2.wer als Beauftragter nach § 18 Absatz 3 tätig ist.
(2) Die Amtsträger sind befugt, im öffentlichen Verkehr jederzeit, in Betriebsräumen und auf Betriebsgrundstücken während der Geschäfts- und Arbeitszeit unentgeltliche Proben aus Kraftfahrzeugtanks oder anderen Behältnissen zu entnehmen. Zur Probenahme dürfen die Amtsträger Fahrzeuge anhalten. Auf Verlangen haben die Betroffenen sich auszuweisen, die Herkunft des Energieerzeugnisses anzugeben und bei der Probenahme die erforderliche Hilfe zu leisten.
zum SeitenanfangSeite ausdruckenDatenschutz
§ 22 Entstehung der Steuer für Energieerzeugnisse im Sinn des § 4, Auffangtatbestand
(1) Ist für Energieerzeugnisse im Sinn des § 4 eine Steuer nicht auf Grund einer sonstigen Bestimmung dieses Gesetzes entstanden, so entsteht sie dadurch, dass die Energieerzeugnisse als Kraft- oder Heizstoff oder als Zusatz oder Verlängerungsmittel von Kraft- oder Heizstoffen abgegeben oder verwendet werden. Satz 1 gilt nicht für Gemische, die bei den in § 6 Abs. 2 Nr. 1 und 2 genannten Mischvorgängen entstanden sind.
(2) Steuerschuldner ist, wer eine der genannten Handlungen vornimmt. Mehrere Steuerschuldner sind Gesamtschuldner. Der Steuerschuldner hat für Energieerzeugnisse, für die die Steuer entstanden ist, unverzüglich eine Steuererklärung abzugeben und darin die Steuer selbst zu berechnen (Steueranmeldung). Die Steuer ist sofort fällig.
zum SeitenanfangSeite ausdruckenDatenschutz
die Besteurung von Pöl und Biodiesel ist etwas komplex da die EU-Richtlinie zur Förderung Erneuerbarer Ernergien dem Energiesteuergesetz ind Gehege kam, das Wachstumsbeschleunigungsgesetz mischt auch noch mit.
aktuell werden auf den Liter Pöl 18,46 cent und auf den Liter Biodiesel 18,60 cent erhoben
Zuletzt geändert von buckdanny am 2010-08-17 11:13:43, insgesamt 1-mal geändert.
das Leben ist eher breit wie lang, und wir steh´n alle mittenmang!!