wollte neulich meinem Oldi auf rotes Wechselkennzeichen zulassen. Habe mich vorher bei TÜV und Zulassung erkundigt. Benötigt werden u.a. Brief (wenn vorhanden ), Doppelkarte. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug älter als 30 Jahre ist.
Brief hatte ich, Doppelkarte auch, Führungszeugnis .. alles kein Problem dachte ich.
Nun erklärte mir der freundliche Bemate, dass in Hessen ab dem 01.03.2007 neu richtlinie gelten, die besagen, dass auch für ein rotes Wechselkennzeichen ein H-Gutachten erforderlich ist mit Zustandsnote "zwei" !!!

Nun, dass schaffe ich mit dem Oldi sicherlich nicht. Er ist immerhin als LKW beim Bundes unterwegs gewesen und wurde auch benutzt !!!

Hat jemand von euch diesbezüglich Informationen, ob das nun wieder eine Willkür ist oder was ?
Bei einer normalen H-Zulassung kann ich das mit dem Gutachten ja verstehen, evtl. noch die Begründung der Zustandsnote. Aber bei einem Wechselkennzeichen, wo die Nutzung derart eingeschränkt ist, darüber eine Zustandsnote "zwei" zu fordern, ist schon etwas unverschämt oder ?
Gruß Lars