Freigabe für Höherlegung?!?
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Freigabe für Höherlegung?!?
Hallo Forum,
der Blaukittel will eine Freigabe für die Höherlegung an der Vorderachse (6cm) sehen...
Sowas hab ich allerdings noch nie gehört, das es dafür eine Freigabebescheinigung bräuchte oder gäbe. Wie sind Eure Erfahrungen? Ich hab selbstgebaute Klötze (aus 6cm Quadratstahl) und die original DB-Verbindungsstifte drin. Dazu passende längere Briden.
Gruss,
Kai
der Blaukittel will eine Freigabe für die Höherlegung an der Vorderachse (6cm) sehen...
Sowas hab ich allerdings noch nie gehört, das es dafür eine Freigabebescheinigung bräuchte oder gäbe. Wie sind Eure Erfahrungen? Ich hab selbstgebaute Klötze (aus 6cm Quadratstahl) und die original DB-Verbindungsstifte drin. Dazu passende längere Briden.
Gruss,
Kai
Kaputt ist wenn man aufhört zu reparieren.
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Hmm,
das ist das erste Mal, daß ich von einer Freigabe für eine Höherlegung am LKW höre.
Hast Du den Prüfer auf die Höherlegung aufmerksam gemacht ("Ich möchte die Höherlegung eintragen lassen!") oder kam er von selbst auf die Idee?
Ich kann mir nicht vorstellen, daß Daimler dafür eine offizielle Freigabe erteilt (LA710 = uraltes Auto, mit dem sich dort keiner mehr auskennt). Wenn, dann nur mit astronomischen Forderungen (Prüfungsbescheinigung des korrekt eingestellten Lenktrapezes oder so was).
Pirx
das ist das erste Mal, daß ich von einer Freigabe für eine Höherlegung am LKW höre.
Hast Du den Prüfer auf die Höherlegung aufmerksam gemacht ("Ich möchte die Höherlegung eintragen lassen!") oder kam er von selbst auf die Idee?
Ich kann mir nicht vorstellen, daß Daimler dafür eine offizielle Freigabe erteilt (LA710 = uraltes Auto, mit dem sich dort keiner mehr auskennt). Wenn, dann nur mit astronomischen Forderungen (Prüfungsbescheinigung des korrekt eingestellten Lenktrapezes oder so was).
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"Immer bedenken: Hilfe ist keine Einbahnstrasse, Geholfen-Werden ist kein Recht und es liegt an jedem selbst, inwieweit er sich hier in der Gemeinschaft (die im Extremfall so einiges gemeinsam schafft) involviert und einbringt."
Ein Unimog-Fahrer.
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Freigabe für Höherlegung
Hallo,
so, jetzt ist es amtlich: der TÜV Hessen (in Gestalt des Inschinörs der Prüfstelle Friedberg) trägt mir zwar meine 11.00er Reifen ein, nachdem ich in den sauren Apfel gebissen habe und die Freigabe bei Mercedes angefordert (und bekommen) habe, die 6cm Höherlegung aber nicht. Ich müsse "irgendeine Freigabe oder Gutachten" beibringen, da (Originalton) "in Hessen ohne so ein Schriftstück nichts mehr geht". Zwischen den Zeilen gab er mir zu verstehen, es doch vielleicht mal in einem anderen Bundesland zu versuchen - kennt wer einen Oldie-LKW-fähigen Prüfer in Mainz oder so?
Anscheinend ist es so, das die Prüfer bei technischen Änderungen vor Ort nur noch die Gegebenheiten sichten und festhalten; dann wird der ganze Vorgang zur Zentrale nach Darmstadt geschickt und dort dann nochmal - nach Aktenlage - geprüft und entgültig entschieden. Der Amtsschimmel wiehert also in Hessen wieder mal besonders heftig... Und deshalb wollte der Herr Inschinör halt ohne amtliches Papier das so nicht eintragen.
Entweder ich finde jemanden, der mir die Klötze so wie sie sind einträgt, oder ich bau sie wieder aus und lass mir die Federn um 6cm aufsprengen. Das weiß dann keiner, sieht auch keiner und deshalb geht das dann....
Also ich bin schon leicht am verzweifeln - solche Probleme hatte ich nicht vorhergesehen, sonst hätte ich mich da im Vorfeld intensiver gekümmert. Wer also eine Idee hat, wo ich hin fahren kann (ich sag mal 150km Umkreis um Frankfurt/M wäre ok) - bitte her damit! Weil ein entsprechendes Papier werd ich wohl mein Lebtag für das Auto nicht mehr bekommen.
Gruss,
Kai
edit: oder könnts bei der DEKRA klappen???
so, jetzt ist es amtlich: der TÜV Hessen (in Gestalt des Inschinörs der Prüfstelle Friedberg) trägt mir zwar meine 11.00er Reifen ein, nachdem ich in den sauren Apfel gebissen habe und die Freigabe bei Mercedes angefordert (und bekommen) habe, die 6cm Höherlegung aber nicht. Ich müsse "irgendeine Freigabe oder Gutachten" beibringen, da (Originalton) "in Hessen ohne so ein Schriftstück nichts mehr geht". Zwischen den Zeilen gab er mir zu verstehen, es doch vielleicht mal in einem anderen Bundesland zu versuchen - kennt wer einen Oldie-LKW-fähigen Prüfer in Mainz oder so?
Anscheinend ist es so, das die Prüfer bei technischen Änderungen vor Ort nur noch die Gegebenheiten sichten und festhalten; dann wird der ganze Vorgang zur Zentrale nach Darmstadt geschickt und dort dann nochmal - nach Aktenlage - geprüft und entgültig entschieden. Der Amtsschimmel wiehert also in Hessen wieder mal besonders heftig... Und deshalb wollte der Herr Inschinör halt ohne amtliches Papier das so nicht eintragen.
Entweder ich finde jemanden, der mir die Klötze so wie sie sind einträgt, oder ich bau sie wieder aus und lass mir die Federn um 6cm aufsprengen. Das weiß dann keiner, sieht auch keiner und deshalb geht das dann....

Also ich bin schon leicht am verzweifeln - solche Probleme hatte ich nicht vorhergesehen, sonst hätte ich mich da im Vorfeld intensiver gekümmert. Wer also eine Idee hat, wo ich hin fahren kann (ich sag mal 150km Umkreis um Frankfurt/M wäre ok) - bitte her damit! Weil ein entsprechendes Papier werd ich wohl mein Lebtag für das Auto nicht mehr bekommen.
Gruss,
Kai
edit: oder könnts bei der DEKRA klappen???
Zuletzt geändert von lunschi am 2010-07-26 18:04:16, insgesamt 1-mal geändert.
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Na dann wird die Höherlegung eben nicht eingetragen und fertig. Schön mit Fettbandagen die Blattfedern inkl.Klötze umwickeln, zum anderen Prüfer und es sieht aus wie schon immer so gewesen.
Bei meinem Laster habe ich schon soviel umgebaut (Sitze,Tanks,Staukästen,Reserveradhalter,Dachträger,Holzofen, Unterfahrschutz abgeflext, pipapo), da ist nichts ein- oder ausgetragen (ausser die Räder natürlich),hat noch nie einen Prüfer interessiert, solange die Bremsen funktionieren.
Und von "versicherungstechnischen Gründen" will ich nichts hören.
Bei meinem Laster habe ich schon soviel umgebaut (Sitze,Tanks,Staukästen,Reserveradhalter,Dachträger,Holzofen, Unterfahrschutz abgeflext, pipapo), da ist nichts ein- oder ausgetragen (ausser die Räder natürlich),hat noch nie einen Prüfer interessiert, solange die Bremsen funktionieren.
Und von "versicherungstechnischen Gründen" will ich nichts hören.
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Re: Freigabe für Höherlegung
Hallo Kai,lunschi hat geschrieben:Ich müsse "irgendeine Freigabe oder Gutachten" beibringen, da (Originalton) "in Hessen ohne so ein Schriftstück nichts mehr geht".
ich meine es war Uwe, der hier mal das neue Vorgehen bei Eintragungen in Hessen (und wohl bald bundesweit) vorgestellt hat. Leider finde ich den Link zum alten Thread gerade nicht.
Auf jeden Fall ist es so, daß alle Prüforganisationen Ihre Eintragungsvorhaben zu einer Zentralstelle schicken müssen, wo dann ein "echter Fachmann"(?) anhand der vorgelegten Papiere beurteilt, ob diese Eintragung so zulässig ist oder nicht.
Das Problem für uns nicht-angepaßte-Idioten-mit-nicht-im-Computer-erfaßten-alten-Eimern-die-auch-noch-viel-seltsamere-Dinge-eintragen-wollen-als-das-übliche-tiefer-breiter-schneller ist, daß es fast unmöglich ist, für unsere alten Kisten noch Freigaben vom Hersteller zu beschaffen. Ohne viel amtlich aussehendes Papier geht aber in Zukunft wohl nichts mehr ...

Pirx
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Re: Freigabe für Höherlegung
Hallo Klaus,Pirx hat geschrieben: Hallo Kai,
ich meine es war Uwe, der hier mal das neue Vorgehen bei Eintragungen in Hessen (und wohl bald bundesweit) vorgestellt hat. Leider finde ich den Link zum alten Thread gerade nicht
ja, irgendwie erinnere ich mich auch dunkel an sowas... Hab ich denn überhaupt eine Chance, das in einem anderen Bundesland eingetregen zu bekommen?!? UWE!!! Hilfe!
...Ich glaub das läuft doch auf wieder rausbauen und Federn aufsprengen hinaus...
Verzweifelte Grüsse,
Kai
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Hallo,
hier bin ich
Kami möge mich korrigieren, wenn ich danebenliege...
Es ist tatsächlich so, dass in Hessen Gutachten nach § 21 StVZO zentral geprüft werden (das ist das GA, das für die Höherlegung notwendig ist). Das bedeutet m.M. jedoch nicht, dass ein TÜVer keine Gutachten nach §21 mehr ausstellen darf. Gäbe es für die Höherlegung eine Herstellerfreigabe (so wie für die Reifen), würde eine Änderungsabnahme nach § 19(3) StVZO reichen, die werden dann auch nicht zentral geprüft.
Insofern weigert sich der TÜV in FB wohl mal wieder, seine Arbeit zu zu
Klar kannst Du jetzt irgendeinen anderen TÜVer suchen, der müsste dazu eigentlich nur sein Handwerk verstehen und könnte dafür sogar in Hessen wohnen.
Angesichts des Aufwands, den die zentrale Prüfung eines GAs nach sich zieht und der Tatsache, dass (zumindest nach meiner Interpretation) für die Klötze ein GA nicht unbedingt notwendig ist (--> §19(2) StVZO, keine Gefährdung zu erwarten), würde ich einfach zur GTÜ nach Butzbach gehen, dort einen Kaffee trinken, Gummibärchen essen und die Jungs die Reifen eintragen lassen.
Grüße
Uwe
hier bin ich

Kami möge mich korrigieren, wenn ich danebenliege...
Es ist tatsächlich so, dass in Hessen Gutachten nach § 21 StVZO zentral geprüft werden (das ist das GA, das für die Höherlegung notwendig ist). Das bedeutet m.M. jedoch nicht, dass ein TÜVer keine Gutachten nach §21 mehr ausstellen darf. Gäbe es für die Höherlegung eine Herstellerfreigabe (so wie für die Reifen), würde eine Änderungsabnahme nach § 19(3) StVZO reichen, die werden dann auch nicht zentral geprüft.
Insofern weigert sich der TÜV in FB wohl mal wieder, seine Arbeit zu zu

Angesichts des Aufwands, den die zentrale Prüfung eines GAs nach sich zieht und der Tatsache, dass (zumindest nach meiner Interpretation) für die Klötze ein GA nicht unbedingt notwendig ist (--> §19(2) StVZO, keine Gefährdung zu erwarten), würde ich einfach zur GTÜ nach Butzbach gehen, dort einen Kaffee trinken, Gummibärchen essen und die Jungs die Reifen eintragen lassen.
Grüße
Uwe
No, we do not have a sense of humour we're aware of.
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Shit. - What? - Rollers... - No. - Yeah. - Shit.
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Ich habe noch nie gehört (was natürlich streng rechtlich völlig unerheblich ist!), dass bei der Eintragung von größeren Reifen auch die Eintragung der Höhe verändert wurde!
Selbst die HG wird in der Regel nicht verändert, zumindest war das bei mir nie ein Thema.
Die einzige Person, die die wahre, aktuelle Höhe des Fahrzeugs immer kennen muss sitzt am Lenkrad. Was nützt außerdem die Eintragung, wenn die Surfbretter und Kajaks die Telefonleitungen abrasieren?
Und auch den Abschlepper interessiert nicht, was auf dem Papier steht sondern die tatsächliche Höhe.
Und die Betriebserlaubnis erlischt bestimmt auch nicht, wenn man sich ordentliche Funzeln und Hörner auf's Dach friemelt, aber die veränderte Höhe (und das sind mehr cm als die Klötze) nicht eintragen lässt. Sonst stünde das ja immer auf den Beipackzetteln der Anbauanleitungen.
Jochen
Selbst die HG wird in der Regel nicht verändert, zumindest war das bei mir nie ein Thema.
Die einzige Person, die die wahre, aktuelle Höhe des Fahrzeugs immer kennen muss sitzt am Lenkrad. Was nützt außerdem die Eintragung, wenn die Surfbretter und Kajaks die Telefonleitungen abrasieren?
Und auch den Abschlepper interessiert nicht, was auf dem Papier steht sondern die tatsächliche Höhe.
Und die Betriebserlaubnis erlischt bestimmt auch nicht, wenn man sich ordentliche Funzeln und Hörner auf's Dach friemelt, aber die veränderte Höhe (und das sind mehr cm als die Klötze) nicht eintragen lässt. Sonst stünde das ja immer auf den Beipackzetteln der Anbauanleitungen.
Bist du dir sicher, dass du nicht nur die original DB-Verbindungsstifte sondern auch die original DB Klötze hast?Ich hab selbstgebaute Klötze (aus 6cm Quadratstahl) und die original DB-Verbindungsstifte drin.
Jochen
....genau sowas denke ich werd ich mal versuchen. Der TÜV in FB wird mal wieder seinem Ruf in vollem Umfang gerecht...Uwe hat geschrieben: Angesichts des Aufwands, den die zentrale Prüfung eines GAs nach sich zieht und der Tatsache, dass (zumindest nach meiner Interpretation) für die Klötze ein GA nicht unbedingt notwendig ist (--> §19(2) StVZO, keine Gefährdung zu erwarten), würde ich einfach zur GTÜ nach Butzbach gehen, dort einen Kaffee trinken, Gummibärchen essen und die Jungs die Reifen eintragen lassen.
Wie ist es denn, wenn ich jetzt in ein anderes Bundesland fahren würde und dort ein GA (nach §21) erstellen ließe, müsste das dann trotzdem in Hessen nochmal von der zentralen Prüfstelle abgenommen werden, bevor ichs in die Papiere eingetragen bekomme? Wahrscheinlich schon,oder?
Gruss,
Kai
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Hallo Kai,lunschi hat geschrieben:Wie ist es denn, wenn ich jetzt in ein anderes Bundesland fahren würde und dort ein GA (nach §21) erstellen ließe, müsste das dann trotzdem in Hessen nochmal von der zentralen Prüfstelle abgenommen werden, bevor ichs in die Papiere eingetragen bekomme? Wahrscheinlich schon,oder?
denke ich schon, da der Prozess ja über die Zulassungsstelle geht.
Grüße
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Hallo
wenn du zum TÜV-Rheinland fährst wird das nicht vom TÜV-Hessen geprüft. Die Eintragung erfolgt bei der Zulassungsstelle und wird nur beim KBA registriert, da dort alle Fahrzeugdaten automatisch gespeichert werden.
Theporetisch hat die Sache mit den Klötzen schon eine sicherheitstechnische Bewandtniss. Das Bremstützmoment am Federanschluss ändert sich, da der wirksame Hebelarm anders ist. Theoretisch verbiegt sich aber auch der Rahmen, wenn sich eine Fliege aufs Dach setzt.
Anscheinend gibt es wohl nur noch Theoretiker beim TÜV
wenn du zum TÜV-Rheinland fährst wird das nicht vom TÜV-Hessen geprüft. Die Eintragung erfolgt bei der Zulassungsstelle und wird nur beim KBA registriert, da dort alle Fahrzeugdaten automatisch gespeichert werden.
Theporetisch hat die Sache mit den Klötzen schon eine sicherheitstechnische Bewandtniss. Das Bremstützmoment am Federanschluss ändert sich, da der wirksame Hebelarm anders ist. Theoretisch verbiegt sich aber auch der Rahmen, wenn sich eine Fliege aufs Dach setzt.

Anscheinend gibt es wohl nur noch Theoretiker beim TÜV

Gruß Helmut
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Wat soll dä Quatsch
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Hallo Kai,
um die Einzelgenehmigung in Fulda kommst Du aber trotzdem nicht herum
Flyer LRA Fulda
Grüße
Uwe
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Uwe
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TÜV
@ Uwe:
..damit hab ich ja kein Problem - wenn nur erst mal jemand bereit ist, die durchgeführten Änderungen wohlwollend zu begutachten.... Den Weg in die Papiere findet das dann schon irgendwie - hoffe ich. Notfalls wird das Auto halt in Nordfriesland zugelassen...
Gruss,
Kai
..damit hab ich ja kein Problem - wenn nur erst mal jemand bereit ist, die durchgeführten Änderungen wohlwollend zu begutachten.... Den Weg in die Papiere findet das dann schon irgendwie - hoffe ich. Notfalls wird das Auto halt in Nordfriesland zugelassen...
Gruss,
Kai
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Reifenfreigabe
...nur mal so zur Ergänzung:
Der Tagespreis für Reifenfreigaben im Kaufhaus Stern liegt gerade bei 120€... Und die Freigabe ist fahrzeugbezogen, d.h. jedenfalls so formuliert, das sie nicht ohne sehr verständigen Prüfer auch für andere Fahrzeuge gilt.
Nur so klappt das mit dem RoI (Return on Investment) für die Daimlers, denke ich. Tröstet mich nur, das davon auch so Leute wie der Klaus bezahlt werden.
Gruss,
Kai
Der Tagespreis für Reifenfreigaben im Kaufhaus Stern liegt gerade bei 120€... Und die Freigabe ist fahrzeugbezogen, d.h. jedenfalls so formuliert, das sie nicht ohne sehr verständigen Prüfer auch für andere Fahrzeuge gilt.
Nur so klappt das mit dem RoI (Return on Investment) für die Daimlers, denke ich. Tröstet mich nur, das davon auch so Leute wie der Klaus bezahlt werden.
Gruss,
Kai
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...Update
So, die Sache wird jetzt immer bunter... Der TÜV Rheinland-Mann meinte nach längerem Studium der Mercedes-Freigabe und Telefonat mit den zuständigen Leuten bei Mercedes in Berlin (!), das die Freigabe für ihn nicht ausreichend sei, die Reifen einzutragen. Zum Teil muss ich ihm zwar recht geben - im Prinzip steht da drin, das man zwar die Reifen aufziehen darf, Mercedes übernimmt aber keine Verantwortung für Freigang, Brems- und Lenkverhalten und so weiter und so fort. Also so ungefähr "zieht mal die Reifen auf, aber die Verantwortung tragt ihr dann". Irgendwo versteh ichs aber auch wieder nicht, weil er dann meinte, ich müsste eine Typprüfung machen, also alle möglichen Prüfungen und Berechnungen mit Bremsen, Lenkung usw.... Ja, wenn ich das alles sowieso machen muss, wozu dann überhaupt noch die Freigabebescheinigung?!?
Zum Glück hab ich das Papier noch nicht bezahlt, weil eine Freigabe die nicht frei gibt ist nicht das Papier wert, auf dem sie gedruckt ist... Nächster Versuch bei der DEKRA... Stay tuned...
Gruss,
Kai
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