
Tüv relevanz Hängerkupplung
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Tüv relevanz Hängerkupplung
Muß eine hinten montierte Kupplung komplett sein mit Luftanschlüssen und Steckdose? Ich überlege hinten am LKW irgend was zum abschleppen/bergen zu montieren.Ich weiss das bei vielen Sachen z.B Nebelscheinwerfer wenn die montiert sind müssen die auch funktionieren ,wie ist das bei der Kupplung ?
Garfield

so aus dem Bauch heraus:
Anhängerbremsanlage hat zunächst nichts mit der Eintragungsfähigkeit einer AHK zu tun - schliesslich gibt es auch auflaufgebremste Anhänger.
Bei der fehlenden Beleuchtung könnte ich mir vorstellen, dass der eine oder andere aaS etwas zickt und die AHK nur zu Rangier-/Abschleppzwecken einträgt - muss aber nicht.
Gruß Ulli
Anhängerbremsanlage hat zunächst nichts mit der Eintragungsfähigkeit einer AHK zu tun - schliesslich gibt es auch auflaufgebremste Anhänger.
Bei der fehlenden Beleuchtung könnte ich mir vorstellen, dass der eine oder andere aaS etwas zickt und die AHK nur zu Rangier-/Abschleppzwecken einträgt - muss aber nicht.
Gruß Ulli
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Zuletzt geändert von CU478 am 2010-02-27 10:47:08, insgesamt 1-mal geändert.
Hallo,
ihr seit unpräzise:
Wenn in den Papieren eine Hängerkupplung eingetragen ist, dann muss sie auch vollständig sein sammt Bremse und funktionieren.
Du kannst dir die Kupplung jedoch austragen und als "Rangierkupplung" (Oder schlicht garnicht) im Brief bezeichnen lassen. Dann darfst du sie im Straßenverkehr nicht benutzen und sie muss auch nicht vollständig sein.
Ein Apschleppseil oder ne Schleppstange darf man in allen Fällen an der Kupplung festmachen.
Gruß,
Felix
ihr seit unpräzise:
Wenn in den Papieren eine Hängerkupplung eingetragen ist, dann muss sie auch vollständig sein sammt Bremse und funktionieren.
Du kannst dir die Kupplung jedoch austragen und als "Rangierkupplung" (Oder schlicht garnicht) im Brief bezeichnen lassen. Dann darfst du sie im Straßenverkehr nicht benutzen und sie muss auch nicht vollständig sein.
Ein Apschleppseil oder ne Schleppstange darf man in allen Fällen an der Kupplung festmachen.
Gruß,
Felix
eindeutig falsch!felix hat geschrieben:Wenn in den Papieren eine Hängerkupplung eingetragen ist, dann muss sie auch vollständig sein sammt Bremse und funktionieren.
Ob und ggf. welche Anhängerbremsanlage verbaut ist, hat absolut nichts mit der AHK zu tun, sie hat lediglich Auswirkungen auf die zul. Anhängelast.
Die zul. Anhängelast ist z.B. bei LKWs auf die zGM des LKWs begrenzt, Ausnahme: bei durchgehender Bremsanlage (damit ist z.B. die Zweileitungsbremse gemeint) darf die Anhängelast das 1,5fache der zGM des LKWs betragen.
Wenn das Vorhandensein einer Anhängerbremsanlage Voraussetzung für die Eintragungsfähigkeit einer AHK wäre, dürfte kein PKW, kein Pickup oder Geländewagen eine legale AHK haben.
Gruß Ulli
In Memoriam
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Mein Fahrzeug hatte nur einen Einleitungsbremsanschluß und so hat der TÜV darauf bestanden, daß die Anhängelast auf den Wert des Fahrzeuggewichts reduziert wird. Die Begründung war, daß der Einleitungsanschluß nicht benutzt werden dürfe und auflaufgebremste Anhänger auf diesen Wert begrenzt werden müßten.Die zul. Anhängelast ist z.B. bei LKWs auf die zGM des LKWs begrenzt, Ausnahme: bei durchgehender Bremsanlage (damit ist z.B. die Zweileitungsbremse gemeint) darf die Anhängelast das 1,5fache der zGM des LKWs betragen.
Meine Fahrzeugpapiere enthalten also zwei Angaben für Anhängelasten:
a) ungebremste Anhänger
b) Anhänger mit nicht durchgehender Bremsanlage
Nachtrag:
Die erneute Begutachtung meiner Anhängekupplung wurde notwenidg, da ich die Anhängelast für ungebremste Anhänger auf 2 Tonnen erhöhen lies. Das war mit Bestätigung von Iveco möglich wenn das Fahrzeug über eine doppelte Quertraverse für die Anhängekupplung verfügte. Dies war der Fall und wurde vom TÜV-Prüfer kontrolliert.
Zuletzt geändert von crutchy the clown am 2010-02-27 12:09:44, insgesamt 1-mal geändert.
@Garfield
wenn du eine AHK bestehend aus einem Zugmaul und einem einsteckbaren Bolzen (sog. Rangierkupplung) montierst, interessiert das den TÜV nicht, allerdings darfst du im Geltungsbereich der STVO keine Anhänger mitführen.
Montierst du eine zugelassene, mit Prüfzeichen versehene Automatikkupplung, dann wird diese eingetragen, soweit eine (funktionierende) Anhängersteckdose vorhanden ist. Fehlt die Steckdose, erfolgt der Eintrag mit dem Zusatz "nur zu Rangierzwecken".
Und zu deiner Frage bezügl. der NATO-Kupplung:
sie ist als AHK eintragungsfähig, wenn sie über ein Prüfzeichen (~F....) verfügt.
Zusatz in den Fahrzeugpapieren: nur für Zugösen gem. VG74059.
Legst du auf das Ziehen von Anhängern keinen Wert, wird sie mit dem Vermerk "nur zu Rangierzwecken" eingetragen.
Gruß Ulli
wenn du eine AHK bestehend aus einem Zugmaul und einem einsteckbaren Bolzen (sog. Rangierkupplung) montierst, interessiert das den TÜV nicht, allerdings darfst du im Geltungsbereich der STVO keine Anhänger mitführen.
Montierst du eine zugelassene, mit Prüfzeichen versehene Automatikkupplung, dann wird diese eingetragen, soweit eine (funktionierende) Anhängersteckdose vorhanden ist. Fehlt die Steckdose, erfolgt der Eintrag mit dem Zusatz "nur zu Rangierzwecken".
Und zu deiner Frage bezügl. der NATO-Kupplung:
sie ist als AHK eintragungsfähig, wenn sie über ein Prüfzeichen (~F....) verfügt.
Zusatz in den Fahrzeugpapieren: nur für Zugösen gem. VG74059.
Legst du auf das Ziehen von Anhängern keinen Wert, wird sie mit dem Vermerk "nur zu Rangierzwecken" eingetragen.
Gruß Ulli
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Hallo
Behalte doch die Steckdose und auch die Drucklufteinspeisung .
Wen du mal einen LKW abschleppen musst bei den Der Motor ausgefallen ist kannst du so die Druckluftanlage versorgen und einen Lichterbalgen hinten dran hängen .
Gruß
Oli
P.S. früher oder Später kommt der auflaufgebremste ein - Achser
Behalte doch die Steckdose und auch die Drucklufteinspeisung .
Wen du mal einen LKW abschleppen musst bei den Der Motor ausgefallen ist kannst du so die Druckluftanlage versorgen und einen Lichterbalgen hinten dran hängen .
Gruß
Oli
P.S. früher oder Später kommt der auflaufgebremste ein - Achser

Vielen Dank Euch allen ,
jetzt ist klar worauf ich achten muß .
Nu die Erklärung warum nur Rangierkupplung oder Nato , bei meinem Magirus fehlt hinten alles was man zum Anhänger ziehen benötigt ,Kupplung,Strom u. Luftanschlüsse.Vorhanden ist nur die Quertraversse im Rahmen mit entsprechendem Lochbild für eine Kupplung. Ich hab keine Ahnung was es mich kostet eine vollwertige Maulkupplung nach zu rüsten .Anhänger will ich im Momment keine ziehen , günstigste Variante um entweder selbst irgend wo raus gezogen zu werden oder jemanden zu helfen ist für mich die Nato oder Rangierkupplung . Wenn irgend wer eine komplette Maulkupplung mit allem was ich brauche sehr günstig übrig hat , her damit . Waagerechter Lochabstand ~130mm , senkrecht ~55mm , Bohrungsdurchmesser 15mm
Garfield
jetzt ist klar worauf ich achten muß .
Nu die Erklärung warum nur Rangierkupplung oder Nato , bei meinem Magirus fehlt hinten alles was man zum Anhänger ziehen benötigt ,Kupplung,Strom u. Luftanschlüsse.Vorhanden ist nur die Quertraversse im Rahmen mit entsprechendem Lochbild für eine Kupplung. Ich hab keine Ahnung was es mich kostet eine vollwertige Maulkupplung nach zu rüsten .Anhänger will ich im Momment keine ziehen , günstigste Variante um entweder selbst irgend wo raus gezogen zu werden oder jemanden zu helfen ist für mich die Nato oder Rangierkupplung . Wenn irgend wer eine komplette Maulkupplung mit allem was ich brauche sehr günstig übrig hat , her damit . Waagerechter Lochabstand ~130mm , senkrecht ~55mm , Bohrungsdurchmesser 15mm

Garfield
- Transporter
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Hallo Ulli.
Da möchte ich mich doch mit ner Frage noch ranhängen.
Kann ich nun dieses theoretisch auf 9t gebremst "aufbohren" lassen?
Welcher Typ die Kupplung ist weiß ich jetzt nicht genau (Rockinger) aber beim TÜV wurde mir schon mehrfach gesagt: "Oha, ganz die große, wäre doch gar nicht nötig."
Daraus extrapoliere ich jetzt einfach mal eine Grundsätzlich Machbarkeit von der Kupplungsseite aus. Traverse wäre dann die nächste Frage...
Was meinst Du?
Grüße,
Transporter
Da möchte ich mich doch mit ner Frage noch ranhängen.
Ich habe ja die sog. 3-Leiter Bremse; faktisch falsch, das wissen wir ja. Es ist die alte 1-Leiter + einen nachgerüstete 2-Leiter Anlage. Im Schein ist als zGG-Anhänger 6,3t, eben das Gewicht meines MAG eingetragen.Ulli hat geschrieben:Die zul. Anhängelast ist z.B. bei LKWs auf die zGM des LKWs begrenzt, Ausnahme: bei durchgehender Bremsanlage (damit ist z.B. die Zweileitungsbremse gemeint) darf die Anhängelast das 1,5fache der zGM des LKWs betragen.
Kann ich nun dieses theoretisch auf 9t gebremst "aufbohren" lassen?
Welcher Typ die Kupplung ist weiß ich jetzt nicht genau (Rockinger) aber beim TÜV wurde mir schon mehrfach gesagt: "Oha, ganz die große, wäre doch gar nicht nötig."
Daraus extrapoliere ich jetzt einfach mal eine Grundsätzlich Machbarkeit von der Kupplungsseite aus. Traverse wäre dann die nächste Frage...
Was meinst Du?
Grüße,
Transporter
Uebertragungswagen Filmarchiv:
http://www.youtube.de/user/uebertragungswagen
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Anhängelast ist begerenzt durch 5KW/Tonne Gesamtzuggewicht (also zgm auto zzgl Anhängelast).
Ansonsten begrenzt noch der D-WErt der Kupplung.
D=T*R/(T+R)*9,81 in KN, bei ner alten mit Tonnenangabe isses fast das gleiche
T=zgm Auto, R=Anhängelast.
Zum Schluss muss es die Traverse aushalten, entweder glaubts der TÜV (solls geben) oder du bracuchst nen NAchweis von IVECO (eher schwierig), theoretisch könnt man es berechnen...
Gruss
Kami
Ansonsten begrenzt noch der D-WErt der Kupplung.
D=T*R/(T+R)*9,81 in KN, bei ner alten mit Tonnenangabe isses fast das gleiche
T=zgm Auto, R=Anhängelast.
Zum Schluss muss es die Traverse aushalten, entweder glaubts der TÜV (solls geben) oder du bracuchst nen NAchweis von IVECO (eher schwierig), theoretisch könnt man es berechnen...
Gruss
Kami
Wer in keinster weise etwas verrückt ist und deshalb denkt er wäre normal, der irrt.
Moin Transporter,
Kami hat die wesentlichen Bedingungen schon genannt.
Neben der zGM des Zugfahrzeugs sind Motorleistung, D-Wert der AHK und nicht zuletzt Freigabe des Herstellers zu berücksichtigen.
Nach StVZO wären 9to Anhängelast bei 6,3to zGM möglich, wenn das Auto mindestens 105 PS und die AHK einen D-Wert von 36kn hat.
Allerdings müsste IVECO hierfür eine Freigabe erteilen, was ich (wenn ich das Auto in deinem Avatar betrachte) wegen des großen Rahmenüberhangs für nicht sehr wahrscheinlich halte.
Gruß Ulli
Kami hat die wesentlichen Bedingungen schon genannt.
Neben der zGM des Zugfahrzeugs sind Motorleistung, D-Wert der AHK und nicht zuletzt Freigabe des Herstellers zu berücksichtigen.
Nach StVZO wären 9to Anhängelast bei 6,3to zGM möglich, wenn das Auto mindestens 105 PS und die AHK einen D-Wert von 36kn hat.
Allerdings müsste IVECO hierfür eine Freigabe erteilen, was ich (wenn ich das Auto in deinem Avatar betrachte) wegen des großen Rahmenüberhangs für nicht sehr wahrscheinlich halte.
Gruß Ulli
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- tauchteddy
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Sorry Garfield,Garfield hat geschrieben:Vorhanden ist nur die Quertraversse im Rahmen mit entsprechendem Lochbild für eine Kupplung. ... Waagerechter Lochabstand ~130mm , senkrecht ~55mm , Bohrungsdurchmesser 15mm
aber dieses Lochbild gibt es nicht. Entweder ist es 120x55 mm oder 140x80 mm.
Bitte nochmal nachmessen, ich vermute 120x55!
Pirx
Der mit der Zweigangachse: 15 Vorwärtsgänge, 3 Rückwärtsgänge, Split, Schnellgang, Differentialsperre
---
"Immer bedenken: Hilfe ist keine Einbahnstrasse, Geholfen-Werden ist kein Recht und es liegt an jedem selbst, inwieweit er sich hier in der Gemeinschaft (die im Extremfall so einiges gemeinsam schafft) involviert und einbringt."
Ein Unimog-Fahrer.
---
"Immer bedenken: Hilfe ist keine Einbahnstrasse, Geholfen-Werden ist kein Recht und es liegt an jedem selbst, inwieweit er sich hier in der Gemeinschaft (die im Extremfall so einiges gemeinsam schafft) involviert und einbringt."
Ein Unimog-Fahrer.
Gut das Du das schreibst.Pirx hat geschrieben:Sorry Garfield,Garfield hat geschrieben:Vorhanden ist nur die Quertraversse im Rahmen mit entsprechendem Lochbild für eine Kupplung. ... Waagerechter Lochabstand ~130mm , senkrecht ~55mm , Bohrungsdurchmesser 15mm
aber dieses Lochbild gibt es nicht. Entweder ist es 120x55 mm oder 140x80 mm.
Bitte nochmal nachmessen, ich vermute 120x55!
Pirx
Deswegen hab ich vor dem Maß ~ gesetzt ,hatte noch keine Gelegenheit neu zu messen.Vermute auch es ist 120mm .Weil ich keine Ahnung habe was da gängig ist hab ich das Maß nicht hinterfragt .
Gruß Garfield
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Danke für die Infos.
Grüße,
Transporter.
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Uebertragungswagen Filmarchiv:
http://www.youtube.de/user/uebertragungswagen
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hallo Garfield,
habe noch eine Rockinger 250G135 mit Lochbild 120x55mm im Teilefundus.
D-Wert 7000kg Stützlast 700kg.
Ohne duchgehende (Druckluft)-Bremsanlage kannst du damit auf jeden Fall auflaufgebremste Anhänger bis 3,5 to ziehen.
An meinem 170er Magirus darf ich sogar 1500kg Anhänger ungebremst ziehen.
Schau dazu mal in deinen Kfz-Brief.
grüße
Sico
habe noch eine Rockinger 250G135 mit Lochbild 120x55mm im Teilefundus.
D-Wert 7000kg Stützlast 700kg.
Ohne duchgehende (Druckluft)-Bremsanlage kannst du damit auf jeden Fall auflaufgebremste Anhänger bis 3,5 to ziehen.
An meinem 170er Magirus darf ich sogar 1500kg Anhänger ungebremst ziehen.
Schau dazu mal in deinen Kfz-Brief.
grüße
Sico
warum nicht über 3,5to?sico hat geschrieben:...kannst du damit auf jeden Fall auflaufgebremste Anhänger bis 3,5 to ziehen.
Auflaufbremsen sind für Anhänger bis 8to zGM zulässig.
Gruß Ulli
In Memoriam
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Re: Tüv relevanz Hängerkupplung
weil es grad zur Überschrift passt,
Stichwort fehlendes Prüfzeichen.
meine IFA W50 AHK (Automatische Bolzenkupplung) ist ohne Prüfzeichen.
Auf Typenschild steht:
KTA TS: 1397
Typ: BK63
D-Wert: 5500
Größe TGL: A208 5048
Stützlast: 500kg
Bj: 6/88
Dazu noch dieses Suchergebnis:
http://www.allrad-lkw-gemeinschaft.de/p ... hilit=bk63
Nun sagt der TÜV:
"kein Prüfzeichen", der Mann hat Recht, ich finde auch keins.
Ich soll mich also kümmern.
Bloß wie, das hat er nicht gesagt.
Bin sicher, im Osten fahren etliche mit genau dieser AHK...
und ich soll die verschrotten???
Wär schade, das Ding ist in Gummi recht flexibel gelagert, für Gelände also geeignet.
Was nun? Was tun?
Beste Grüße
Thomas
Stichwort fehlendes Prüfzeichen.
meine IFA W50 AHK (Automatische Bolzenkupplung) ist ohne Prüfzeichen.
Auf Typenschild steht:
KTA TS: 1397
Typ: BK63
D-Wert: 5500
Größe TGL: A208 5048
Stützlast: 500kg
Bj: 6/88
Dazu noch dieses Suchergebnis:
http://www.allrad-lkw-gemeinschaft.de/p ... hilit=bk63
Nun sagt der TÜV:
"kein Prüfzeichen", der Mann hat Recht, ich finde auch keins.
Ich soll mich also kümmern.
Bloß wie, das hat er nicht gesagt.
Bin sicher, im Osten fahren etliche mit genau dieser AHK...
und ich soll die verschrotten???
Wär schade, das Ding ist in Gummi recht flexibel gelagert, für Gelände also geeignet.
Was nun? Was tun?
Beste Grüße
Thomas
- danimilkasahne
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Re: Tüv relevanz Hängerkupplung
die hat doch eine Zulassung - und er könnte die bestimmt bekommen
http://www.kba.de/cln_031/nn_125666/DE/ ... __nnn=true
Aussenstelle Dresden des KBA nach Typenblatt anfragen?KTA TS: 1397
http://www.kba.de/cln_031/nn_125666/DE/ ... __nnn=true