Plastikkanister (Bauartzugelassen BAM)

alles, was nicht in die übrigen Technik-Kategorien passt

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Slarti
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Plastikkanister (Bauartzugelassen BAM)

#1 Beitrag von Slarti » 2009-06-24 18:42:19

Hallo,

wir haben in der Halle Plastikkanister bekommen, die ich auf ihre Eignung für Diesel prüfen will. Ausporbieren brauche ich nicht, weil die ein Zulassungszeichen haben:

3H1 / Y1.9 / 200 /09 D/BAM 11156-E+E

Ich habe jetzt herausbekommen wie das aufgebaut ist und die Zulassungsscheine bei der BAM schon gefunden und heruntergeladen.

3H1 - Bezeichnet offensichtlich Plastikkanister
Y1.9
200 -> scheinen Zuordnungen zur Klassifikation zu sein
09 -> Herstellungsjahr
D/BAM xxx -> Zulassungsnummer
E+E Herstellerkurzzeichen

Da im Zulassungsschein "white spirits" - Kohlenwasserstoffgemische mit Flammpunkt <61°C - steht die Frage (oder eher Suche nach Bestätigung), ob damit Transport von Diesel zugelassen ist.

Wenn ich die als Zusatzkanister benutzen möchte, welche zusätzlichen Vorschriften können da hinzukommen (Füllgrad? Befestigung (schon klar, aber womit?))

Danke für alle sachdienlichen Hinweise!

Gruß, Hajo

BHP
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#2 Beitrag von BHP » 2009-06-25 9:13:28

Na, das kommt darauf an, wo du damit unterwegs sein
willst.
IN EU-Land ist schließlich alles geregelt.
Da wär dann schon mal GGVS(Gefahrgutverordnung Straße).
Da steht irgendwo, das du nur 60 Liter in Kanistern a 20
Liter als Ersatz ohne Kennzeichnung dabei haben darfst.
Das könnte aber schon wieder veraltet sein !
Dann gibt´s noch den Zoll, wenn EU-Grenzüberschreitend.
Der sagt 20 Liter für´s eigene Fahrzeug.
In anderen EU-Ländern gilt wieder 10 Liter im Kanister.
GRuß aus Berlin

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Oliver
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#3 Beitrag von Oliver » 2009-06-25 20:38:41

Hallo Hajo!

Also du hast dort:

3H1 - Kunststoffkanister, nicht abnehmbarer Deckel
Y 1,9 - Für flüssige Güter der Verpackungsgruppen II und III. Die Kanister wurden für eine relative Dichte der Flüssigkeiten bis 1,9 geprüft.
200 - Der Prüfdruck in kPa der durchgeführten Flüssigkeitsdruckprüfung
09 - die letzten zwei Ziffern des Herstellungsjahres. Bei diesen Kunststoffkanistern MUSS irgendwo auch noch eine "Uhr" eingeprägt sein ähnlich einer TÜV/ASU Plakette auf der der Herstellungsmonat ersichtlich ist.
D/BAM - Herstellungsland und Prüfbehörde
11156-E+E - Herstellercode

Verpacken willst du dort hinein:

UN 1202 DIESELKRAFTSTOFF, 3, III

Verpackungsgruppe ist III -> Geht also.
Gem. Verpackungsvorschrift P001 sind Kunstsstoffkanister 3H1 bis zu einer Füllmenge von 60Ltr erlaubt -> Geht also auch

Gem. 4.1.1.15 ADR dürfen Kunsstoffkanister bis 5 Jahre nach ihrem Herstellungsdatum zum Transport gefährlicher Güter benutzt werden. Bei deinen Kanistern ist als Jahr 09 angegeben, ich gehe mal davon aus das die also neu sind und du somit die ca. nächsten fünf Jahre damit Diesel transportieren darfst.

Also von den Gefäßen her, darft du die Kanister nutzen.

Vom Füllgrad her darfst zu sie aufgrund des Flammpunktes des Diesels zu 92% füllen :happy: . Naja, lass einfach genügend Platz, damit sich der Diesel bei höreren Temperaturen ausdehnen kann.

So, daß war der Teil zum gewerblichen Transport. Für dich interessanter dürfte allerdings diese Teil aus dem ADR sein: :cool:

1.1.3.3 Freistellungen in Zusammenhang mit der Beförderung von flüssigen Kraftstoffen
Die Vorschriften des ADR gelten nicht für die Beförderung von:
a) In Behältern von Fahrzeugen, mit denen eine Beförderung durchgeführt wird, enthaltener Kraftstoff,
der zu deren Antrieb oder zum Betrieb einer ihrer Einrichtungen dient.
Der Kraftstoff darf in befestigten Kraftstoffbehältern, die direkt mit dem Fahrzeugmotor und/oder der
Einrichtung verbunden sind und den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften entsprechen, oder in
tragbaren Kraftstoffbehältern wie Kanistern befördert werden.
Der gesamte Fassungsraum der befestigten Behälter darf 1500 Liter je Beförderungseinheit und der
Fassungsraum eines auf einem Anhänger befestigten Behälters darf 500 Liter nicht überschreiten. Je
Beförderungseinheit dürfen höchstens 60 Liter in tragbaren Kraftstoffbehältern befördert werden
. Diese
Einschränkungen gelten nicht für Fahrzeuge von Einsatzkräften.

Das heisst, solange du deine Kanister verwendest und nicht über 60Ltr mitnimmst ist alles Okay.

ACHTUNG! Zolltechnisch kann es aber wieder andere Mengengrenzen geben, grade beim grenzüberschreitenden Verkehr!!!


Oliver
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#4 Beitrag von ud68 » 2009-06-25 23:12:19

Das nenn ich ja mal eine "konkrete Antwort"
Hochachtungsvoll
Udo

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#5 Beitrag von Oliver » 2009-06-26 20:12:12

Hallo Udo!

Danke für die Blumen :cool:

Bin beruflich seit Jahren "Beauftragte Person für Gefahrgut" und für alle Verkehrsträger ausgebildet. Hab täglich mit Gefahrguttransporten zu tun und stehe deshalb ganz gut im Stoff^^


Oliver
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Danke!!

#6 Beitrag von Slarti » 2009-06-30 10:09:12

Hallo Udo,

ah! Dafür LIEBE ich dieses Forum :D

Besten Dank auch von mir...

Gruß, Hajo
Zuletzt geändert von Slarti am 2009-06-30 10:09:36, insgesamt 1-mal geändert.

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