Hier habt ihr wie versprochen verschiedene PDF Bücher auf einem fast Server ( Rapidshare) für alle Forumsmitglieder-- per direktlink.
Links administrativ entfernt.
Ich hoffe euch geholfen zu haben:
Saludos
Andreas

Moderator: Moderatoren
Geht's noch? Beleg das bitte!aluka hat geschrieben:Die Uhrheberrechte schon längst verfallen,
Wie, distanzieren? Man kann sich nicht "distanzieren", in dem man einfach erklärt, dass man es tun würde. Ich kann auch nicht sagen: "Hiermit fange ich einen Fisch", und den dann braten. Davon mal abgesehen hast Du die Links selbst gesetzt.ausserdem ist es nur ein link von dem wir uns alle selbstverständlich distanzieren
Das Forum wird in Deutschland betrieben.Wer in Spanien einen Rechtsfall hatte weiss wovon ich rede...![]()
wenn du schon die Seite hier verlinkst, solltest du auch die relevanten Passagen lesen:
Und du verlinkst die Handbücher eben nicht als Negativbeispiel "das sind ganz böse Seiten, die dienen als Negativbeispiel, schaut sie euch nicht an" sondern bewusst als "ladet euch hier urheberrechtlich geschütztes Material herunter. Und für dieses Verhalten von dir ist die Haftung natürlich da.Ein Aspekt noch am Rande: Was soll mit denjenigen geschehen, die bewusst auf rechtswidriges Material verweisen, weil sie etwa zu Dokumentationszwecken Quellen zu negativen Beispielen oder Gegenmeinungen anbieten möchten? Sollen diese Webmaster nun pauschal dafür verantwortlich sein? Geht man nach der derzeitigen juristischen Lage, bewegt man sich hier sicherlich in einer Grauzone, doch genau für solche Fälle könnte das Hamburger Urteil ausschlaggebend sein. Ich denke, hier bestünde bei offensichtlichem Zweck der Linksetzung die Möglichkeit, sich von den fremden Seiten ausdrücklich zu distanzieren, wenn es eindeutig geschieht. Denn man „distanziert sich ausdrücklich von fremden Seiten“ nicht, indem man diesen Satz irgendwo dazuschreibt, sondern indem man sich tatsächlich ausdrücklich von fremden Seiten distanziert. Wie das auszusehen hat, muss „bei Bedarf“ jeder selbst für sich entscheiden.
[...]
Das Setzen eines Links zu einem rechtswidrigen Angebot kann dem Linksetzenden demnach nicht zur Last gelegt werden, wenn man davon ausgehen kann, dass er nichts von der Rechtswidrigkeit wusste und nicht anzunehmen ist, dass er den verlinkten Seiteninhalt gutheißt.
Die Kernaussage der hier gemachten Überlegungen lautet also: Ja, eine Haftung für fremde verlinkte Internetseiten ist im deutschen Recht selbstverständlich möglich (aber nicht „automatisch“ gegeben!), einen Schutz davor bietet jedoch nicht das Anbringen eines Haftungsausschlusses oder das (falsche) Zitieren von Urteilen, sondern nur das eigene, verantwortungsbewusste Handeln.
Das ist aber nur in Frankreich und es steht noch immer nicht fest. Ueberall sonst hatte ebay glaube ich Recht bekommen oder?Thomas H hat geschrieben:Hallo Bernt,
naja - es kommt nur darauf an seine Ansprüche richtig durchzusetzen...![]()
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Link zu Google
Gruß
Thomas
Richtig, aber es gibt einen Rechtsnachfolger, auf den alle Rechte übergegangen sind.berntd hat geschrieben:Moin, noch eine Frage zu diesem Thema:
Wie ist das jetzt mit dem Copyright von alten Buechern und Dokumenten der Firma Daimler Benz Aktiengesellschaft?
Diese Firma existiert so weit ich weiss nicht mehr.
Gruss
Bernt
dann wird man die natürlich nicht herunterladen und die Dateien auf alternativen Kanälen interessierten Personen zur Verfügung stellen.Krusty hat geschrieben:Und wenn man zufällig entdeckt das jemand .torrent Files seedet??![]()