Auflastung mal anders

Moderator: Moderatoren

Antworten
Nachricht
Autor
Benutzeravatar
HildeEVO
abgefahren
Beiträge: 3402
Registriert: 2006-10-03 10:32:06
Kontaktdaten:

Auflastung mal anders

#1 Beitrag von HildeEVO » 2009-03-13 9:25:07

Hi @ All,

diese information dürfte für alle Interessant sein die knapp an der 7,49 t Grenze rumeieren! Ich habe mir von MAN ein neues Typenschild machen lassen. Unsere Hilde ist ja bekanntlich ein 9.150 FAE also ein 9 Tonner derzeit abgelastet auf 7.450 Kg.

Da wir als Kampfgewicht um die 8,2 To haben, sehe ich die Fahrten immer etwas kritisch. Nach einer neuen EU-Regelung kann man nun mit den neuen Typenschilder 2 Gewichte eintragen.

1. Das ZZG
2. das technisch Zulässige GG.

Auf meinem Typenschild sind nun
1. ZZG 7.490 Kg
2. TGG 9.300 Kg.

Bild

In die Fahrzeugpapiere kann man dies auch eintragen lassen. Da ich den "großen" Schein habe wäre es bei mir kein Problem wenn ich gewogen werden würde. Da ich keine Überladung und keine Fahrt ohne gültigen Führerschein mache. Das Typenschild hat mich inkl. Gutachten für den TÜV 166,60 € gekostet. (MAN-Apotheken-Like! :wack: )

Greetz Chris
Zuletzt geändert von HildeEVO am 2009-03-13 9:26:02, insgesamt 1-mal geändert.
Die echten Abenteuer sind nicht im Kopf, sie sind da draußen!

Ve-ge'ta-ri-er <[ve-] m.; s-, -> Bed. i.d. Sprache der Indianer, schlechter Jäger

Benutzeravatar
Uwe
Forenteam
Beiträge: 11082
Registriert: 2006-10-02 11:07:49
Wohnort: 35519 Rockenberg / Wetterau
Kontaktdaten:

#2 Beitrag von Uwe » 2009-03-13 9:37:18

Hallo Chris,

formal bist Du mit den 8,2 t trotzdem überladen, das höhere technische GG bringt Dir wenn überhaupt nur im Widerspruchsverfahren etwas. Und inwieweit es da den Vorsatz aufwiegt, sei mal dahingestellt :angel:

Grüße
Uwe
No, we do not have a sense of humour we're aware of.
-------------------------------------------
Shit. - What? - Rollers... - No. - Yeah. - Shit.

OliverM
Säule des Forums
Beiträge: 10841
Registriert: 2006-12-28 9:26:50
Wohnort: Goch

#3 Beitrag von OliverM » 2009-03-13 10:30:37

Uwe hat geschrieben:Hallo Chris,

formal bist Du mit den 8,2 t trotzdem überladen, das höhere technische GG bringt Dir wenn überhaupt nur im Widerspruchsverfahren etwas. Und inwieweit es da den Vorsatz aufwiegt, sei mal dahingestellt :angel:

Grüße
Uwe
...das sehe ich genau so .

Grüße

Oliver
Wir leben in einer Zeit , in der die Klugheit schweigen soll, weil sich die Dummheit durch die Wahrheit beleidigt fühlen könnte....

Benutzeravatar
wayko
Forumsgeist
Beiträge: 6453
Registriert: 2006-10-03 10:29:28
Wohnort: Scheyern

Re: Auflastung mal anders

#4 Beitrag von wayko » 2009-03-13 10:31:21

HildeEVO hat geschrieben: Da ich den "großen" Schein habe wäre es bei mir kein Problem wenn ich gewogen werden würde. Da ich keine Überladung und keine Fahrt ohne gültigen Führerschein mache.
Wer mit seinem 3er einen überladenen 7,5-Tonner fährt, macht keine Fahrt ohne gültigen Führerschein.
Wer einen leeren 13-Tonner, der in dem Moment nur 7t auf die Waage bringt mit einem 3er fährt, der fährt ohne gültigen Führerschein.
Ausschlaggebend für den Führerschein ist das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuges, nicht das tatsächliche Gewicht. Wurde aber schonmal in einem anderen Thread geklärt. ;)
"Andreas Kiosk" gehört Andrea.
"Andreas' Kiosk" gehört Andreas.
"Andrea's Kiosk" gehört einem Deppen.

Benutzeravatar
HildeEVO
abgefahren
Beiträge: 3402
Registriert: 2006-10-03 10:32:06
Kontaktdaten:

#5 Beitrag von HildeEVO » 2009-03-13 11:14:03

Hi @ Wilmaaa & Oli,

Fakt ist:

Ein Wohnmobilfahrer ist in Österreich mit seinem abgelasteten 10 Tonner in eine Kontrolle gekommen und wurde mit 8,6 To gewogen. Das Fahrzeug hatte eine ZZG von 7,49 To.

Er hatte auch keinen C/CE Schein... Was passierte:

Er wurde 1. wegen fahren ohne Führerschein und 2. wegen Überladen des ZZG angezeigt. Was nun folgte ist klar...

Enzug der Fahrerlizenz auch in D und das Womo musste auf 7,49 To. abgeladen werden und das Zuviel per Spedition nach Hause geschickt werden. Das Womo musste ein paar Tage abgestellt werden natürlich zu erst auf einem Tieflader zu einem Abschleppunternehmen.... Das FZG durfte nicht a n Ort und Stelle entladen werden... Danach musst für die Überführung nach D ein Fahrer angeheuert werden da der Fahrer keine Begleitung dabei hatte die sich das zutraute oder durfte!?!?! Egal welche Kosten dabei noch entstanden sind brauchen wir nicht diskutieren.

Hätte der Fahrer das Typenschild nach neuer Generation im Auto gehabt würde er zwar trotzdem laufen, weil er den richtigen Führerschein nicht zum Lenken hatte! Der Rest wäre Ihm jedoch zum Teil erspart geblieben.

Mein Freund der Bei MAN in München arbeitet hatte diesen Fall damals Bearbeitet weil der Besitzer hoffte, dass er sich etwas Freiraum verschaffen kann. Was jedoch im Nachhinein nicht mehr möglich war!

Er gab mir den Tiopp mit diesem neuen Typenschild...

In Deutschland wird mir das nicht soviel bringen als im Ausland... Dort interessiert das ZZG nämlich niemanden sondern Primär das Tastächliche und ob die Schoße glenkt werden darf oder nicht! Speziell unsere österreichischen Nachbarn ziehen mittlerweile viele Wohmos auf die Waage weil sie ja meißt, um Maut zu sparen, über Landstraßen und durch Ortschaften fahren!

Macht was Ihr wollt ist nur eine Anregung... Ich für meinen Teil fühle mich mit den Schild auf unserer halben Weltreise besser! In Russland oder Turkmenistan können Sie vielleicht die Papiere nicht lesen aber die Typschilder!!!

Greetz Chris
Die echten Abenteuer sind nicht im Kopf, sie sind da draußen!

Ve-ge'ta-ri-er <[ve-] m.; s-, -> Bed. i.d. Sprache der Indianer, schlechter Jäger

Benutzeravatar
Wilmaaa
Forenteam
Beiträge: 20062
Registriert: 2006-10-02 9:50:27
Wohnort: 35519 Rockenberg
Kontaktdaten:

#6 Beitrag von Wilmaaa » 2009-03-13 11:15:28

Ich hab doch gar nüscht jesacht :angel:
Ich hab einen Virus: den H-A-N-O-M-A-G-I-R-U-S
-----
"Frauen haben in der Küche nichts zu suchen. Sie müssen sich um die Schweine kümmern und den Traktor schmieren." (Charlotte MacLeod)
-----
"Das ist also ein Kleinbus und ein LKW in einem." (Mitarbeiterin über den 170er)

AL28
Forumsgeist
Beiträge: 6042
Registriert: 2006-10-03 16:40:23
Wohnort: irgendwo auf der welt

#7 Beitrag von AL28 » 2009-03-13 11:38:13

Hallo
Das mit dem Führerschein müsste normalerweise in Österreich genauso geregelt sein wie bei uns , oder täusche ich mich da .
Ob es dir wirklich in Österreich ( in den Land wo die Geschwindigkeit nur geschätzt werden muß um dich zu verdonnern ) hilft ?
Da diese Kontrollen nicht der Verkehrssicherheit dienen , sondern eine Einnahmequelle sind , würde ich sagen , du zahlst trotzdem .
Aber vielleicht kommst du um das Ablasten vor Ort rum , wäre auch schon mal ein riesen vorteil .
Aber auch nur , wen du glaubhaft versichern kannst , das die ganze Überladung ein versehen ist , und die Absolute Ausnahme . :angel:
Außerhalb der EU kann man mit einen Wenig Überredungskunst einen Polizisten versichern , das das eine das Gewicht für die KFZ Steuerklasse ist , und das andere das zulässige Gesamtgewicht .
So was ähnliches hat in den zwanziger Jahren auch schon mal mit PKW in Frankreich gegeben , Da gabe es die Leistung für die Besteuerung und die tatsächliche .
Gruß
Oli

P.S. In der Schweiz das selbe

Benutzeravatar
Kami
Forumsgeist
Beiträge: 6386
Registriert: 2006-10-03 12:20:59
Wohnort: ***D-96158***

#8 Beitrag von Kami » 2009-03-13 11:45:47

HildeEVO hat geschrieben: Enzug der Fahrerlizenz auch in D ...
Das möchte ich mal schwer bezweifeln.....

Gruss

Kami
Wer in keinster weise etwas verrückt ist und deshalb denkt er wäre normal, der irrt.

Benutzeravatar
Seebser
süchtig
Beiträge: 736
Registriert: 2007-04-08 19:04:26
Wohnort: Bezirk Kirchdorf OÖ

#9 Beitrag von Seebser » 2009-03-13 11:48:06

AL28 hat geschrieben:Hallo
Das mit dem Führerschein müsste normalerweise in Österreich genauso geregelt sein wie bei uns , oder täusche ich mich da .
Ob es dir wirklich in Österreich ( in den Land wo die Geschwindigkeit nur geschätzt werden muß um dich zu verdonnern ) hilft ?
li

P.S. In der Schweiz das selbe
wo lebst du den?

gilt schon lange nicht mehr!
Was anderes ist nicht angepasste Geschwindigkeit, aber sowas wird es in De auch geben! (z.B. Auf der Autobahn bei geschlossener Schnee/Eisdecke 130 ist nicht angepasst!)
Scheiß da nix, daun feut da nix!

(auf Deutsch, frei übersetzt: "Mach dir keine Sorgen, dann hast du keine!")

Benutzeravatar
ingolf
abgefahren
Beiträge: 3214
Registriert: 2006-11-24 21:07:51
Wohnort: Berlin

#10 Beitrag von ingolf » 2009-03-13 11:54:30

Hallo Oli,
Das mit dem Führerschein müsste normalerweise in Österreich genauso geregelt sein wie bei uns , oder täusche ich mich da
In diesem speziellen Land werden nicht einmal alle unsere Führerscheine anerkannt. Grau geht noch, aber nicht immer. Rosa geht eigentlich nicht, Eiskratzerformat nur, wenn der Wachtmeister schon zur Fortbildung war. Einzig immer gültige Fahrerlaubnis ist eine Gästekarte der jeweiligen Gemeine innerhalb dieser. Dann aber auch ohne weiter Papiere.
Wie immer: eigene Beobachtung, nicht aus der Presse.....


Die Idee con Chris ist gut: nur ganz selten kenn einer die genauen Vorschriften, da hilft so ein Schild schon weiter.

Grüße, Ingolf
Zuletzt geändert von ingolf am 2009-03-13 11:55:52, insgesamt 1-mal geändert.
Flocken statt Feinstaub !

DieGrüneKuh
abgefahren
Beiträge: 1192
Registriert: 2006-10-04 0:48:51
Wohnort: Lübeck

#11 Beitrag von DieGrüneKuh » 2009-03-13 12:45:05

Moin,
war der ursprünglich schon einmal mit 9300kg zGG zugelassen oder noch nicht? Ich habe einen Anhänger mitsamt §21-Abnahme ablasten lassen und da wurde das technisch mögliche Gesamtgewicht gleich mit in die Papiere eingetragen. Und nur für ein neues Typschild sind 166€ doch ein wenig viel. :D
Gruß Stefan

Benutzeravatar
Bahnhofs-Emma
Säule des Forums
Beiträge: 12127
Registriert: 2006-10-03 14:10:27
Wohnort: D-21737 Wischhafen
Kontaktdaten:

#12 Beitrag von Bahnhofs-Emma » 2009-03-13 13:54:26

Hallo,

das sollte doch den Feldern F.1 und F.2 aus dem neuen Teil 1 der Zulassungsbescheinigung entsprechen. (Fahrzeugschein)

F.1 Technisch zulässige Gesamtmasse in kg
F.2 Im Zulassungsmitgliedstaat zulässige Gesamtmasse in kg.

Damit sollte im Ausland - zumindest außerhalb der EU - ein Fahren mit dem in F.1 angfegebenen Gewicht zulässig sein. Oder liege ich da falsch?

Grüße

Marcus
Nach dem Kaffee ist vor dem Kaffee. ☕
Unser GAZ: https://gaz66blog.wordpress.com
Baltikums-Tour: http://www.gaz66.de/Baltikum-2017.html

Senior member of Darwin-Support-Team. 🚒

Hammersbald: Nordische Gottheit der Ungeduld. (oder auch: Als Gott die Geduld verteilte stand ich hupend im Stau...)

Benutzeravatar
HildeEVO
abgefahren
Beiträge: 3402
Registriert: 2006-10-03 10:32:06
Kontaktdaten:

#13 Beitrag von HildeEVO » 2009-03-16 8:33:40

DieGrüneKuh hat geschrieben:Moin,
war der ursprünglich schon einmal mit 9300kg zGG zugelassen oder noch nicht? .... Und nur für ein neues Typschild sind 166€ doch ein wenig viel. :D
Gruß Stefan
Hi Stefan,

das Fahrzeug war einmal mit 9.300 Kg zugelassen... Da war es allerdings noch im Besitz der britischen Armee in Berlin.

Als das Fzg. augsondert wurde ist es in München abgelastet worden. Januar 1995. Damals gab es sotwas noch nicht!

Also habe ich einen jungfräulichen Brief ausgegeben 1995 mit 2 eingetragenen Vorbesitzern. Baujahr war 04/1993.

166 € sind schon viel.. Aber das ist das was MAN dafür will... 60 € für das Typenschild und 80 € für das Gutachten. Netto!!!

Greetz Chris
Die echten Abenteuer sind nicht im Kopf, sie sind da draußen!

Ve-ge'ta-ri-er <[ve-] m.; s-, -> Bed. i.d. Sprache der Indianer, schlechter Jäger

crutchy the clown

#14 Beitrag von crutchy the clown » 2009-03-16 13:46:02

Der Tip mit der zweiten Gewichtsangabe kann auch weitere interessante Möglichkeiten eröffnen:

Vor der Erstellung eines Oldtimergutachtens möchte man das Fahrzeug natürlich nicht mehr ändern, d.h. die eingetragene Ablastung nicht rückgängig machen. Nach erfolgreichem Oldtimergutachten spielt die Steuerersparnis durch Ablastung keine Rolle mehr. Man kann das Fahrzeug also wieder im Originalzustand zulassen.

Selbst wenn man sich die neuen Typenschilder und die Kosten für das Gutachten spart, könnte der Hinweis auf diese Möglichkeit des höheren Gewichts beim Oldtimergutachten eine Auflastung ermöglichen.

oder auch so:
Zulassung als Oldtimer mit 7,49 t. Dadurch Parkmöglichkeit im Wohngebiet. Transporte mit voller Zuladung wie vor der Ablastung, z.B. für Vorführungen. Es entsteht dem Staat kein Steuerschaden, also ist es auch nicht verboten.
Zuletzt geändert von crutchy the clown am 2009-03-16 13:55:31, insgesamt 1-mal geändert.

Benutzeravatar
MichaelW
süchtig
Beiträge: 959
Registriert: 2006-10-03 10:49:56
Wohnort: Herchweiler
Kontaktdaten:

#15 Beitrag von MichaelW » 2009-05-21 18:24:06

Hallo,

kann ja schon sein, dass man das im EU-Ausland anders sieht, aber zumindest innerhalb der EU dürfte dir diese Eintragung auf dem Typenschild oder den Papieren erstmal wenig bringen.

Du bist trotzdem mit 8,2t deutlich über dem in den Papieren eingetragenen zul. Gesamtgewicht und somit überladen. Einzig bestätigt diese Angabe, dass dein Fahrzeug damit technisch nicht überfordert ist.

Du brauchst für das Fahrzeug immer nur den alten 3er bzw. neuen C1-Führerschein, selbst wenn es 15t auf die Waage bringt. Dafür zählt einzig und alleine die Eintragung in den Papieren.

Eine solche Angabe in den Fahrzeugpapieren war auch früher schon möglich und wurde bei Ablastungen auch oft in Textform in den Eintragungen angeben, z.B. "abgelastet ohne tech. Änderung, max. möglich 9.300kg" oder so ähnlich. Dies dient einzig und alleine dazu, bei evtl. später gewünschten Auflastungen den Aufwand möglichst gering zu halten.

Gruß,
Michael
Hauptsache Allrad und 6-Zylinder Diesel-Direkteinspritzer...
Feuerwehr: MB LAF 911 B, Ziegler TLF8/24, Bj. 82
Privat: MB Unimog 406.121, Bj. 70, MB Unimog 403.123, Bj. 83, MB Unimog 435.115 (1300L, BW-SanKoffer), Bj. 88, Audi SQ5, Bj. 20

Benutzeravatar
MartinK
abgefahren
Beiträge: 2918
Registriert: 2006-10-03 12:25:05
Wohnort: Büdingen / Wetterau
Kontaktdaten:

#16 Beitrag von MartinK » 2009-05-21 19:08:50

Hei!

Wieso ist es so schwer für sein Fahrzeug die richtige Fahrkarte zu haben?

:wack:

Uwe, Wilmaaa und ich haben vor einigen Wochen gemeinsam darüber wieder mal den Kopf geschüttelt... :angel:

Gruss

MartinK, der seinen Ural nun von 13800 auf 9990 abtonnt weil unter 12t der TÜV billiger wird....
Zuletzt geändert von MartinK am 2009-05-21 19:14:33, insgesamt 1-mal geändert.
--
Hauptsache man ist gesund und die Frau hat Arbeit

Antworten