Ablastung Magirus F 125 A Merkur

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GruKwIIMartin
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Ablastung Magirus F 125 A Merkur

#1 Beitrag von GruKwIIMartin » 2008-12-03 13:32:00

Hallo, vielleicht könnt Ihr helfen: Fahrzeug wie oben, Oldtimerzulassung, zugelassen auf Rote O7 er Nummer.
Aber: Noch zuglässiges ges. Gewicht 9,5 tons, ehem. Leergew. 6,3 tons. Neu verwogen leer 5,1 tons. Den möchte ich nun auf 7,49 tons ablasten, Wiegeprotokoll liegt. da ich VOR der Ablastung mit meinem alten dreier Führerschein nicht fahren kann, ist die Frage, ob eine VORFÜHRUNG des Wagen zwingend gesetzlich VORGESCHRIEBEN ist. Wer weiß es? Wenn es zu vermeiden ist, wäre es toll, weil ich bis dato zu jeder Bewegung des Fahrzeugs meinen Cousin aktivieren muß, und für eine Vorstellung müssten wir beide uns ne tag urlaub nehmen....
LG

Martin

clyde

#2 Beitrag von clyde » 2008-12-03 13:41:12

Hallo Martin,

das Problem hatte ich auch.
Einheitliche Aussage von Strassenverkehrsamt, Polizei und TÜV war, daß das Fahrzeug vorgeführt werden muß.
Begründung des TÜV war, daß er u.a. den Km-Stand ablesen muss.
Wenn keine aufwendigen Prüfungen wie Bremse oder Fahrgestell gemacht werden müssen, kann man einen freundlichen Prüfer auch schonmal bitten vorbei zu kommen.......
(Eigene Erfahrung).

Gruß Oliver

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Uwe
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#3 Beitrag von Uwe » 2008-12-03 13:49:18

Hallo Martin,

es ist dem TÜV denke ich nicht zu verdenken, dass er ein Fahrzeug, für das er ein Gutachten ausstellt, auch sehen will ;) Nichtsdestotrotz gibt es hie und da Sachverständige, die sich auch mit einem Foto, Beschreibung und dem Wiegeschein zufriedengeben (vorzugsweise solche, die noch eine ungefähre Ahnung von den Autos haben). Wenn Dein Lieblings-TÜVer einer der Letztgenannten ist, lohnt sicher eine Nachfrage.

Grüße
Uwe
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GruKwIIMartin
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Magirus

#4 Beitrag von GruKwIIMartin » 2008-12-03 16:06:34

Hi, Danke für die Antworten! Ja, obwohls eine sehr, sehr umgänglicher TÜVer ist, möchte er den Wagen sehen...Gutachten? Na, ein Gutachten kann man es doch kaum nennen, wenn ein eintrag in einer Zeile (zul. ges. Gew.) geändert wird. Beim AUFLASTEN könnte ich das ja verstehen, aber so...na, dann beiß ich mal in den sauren Apfel....LG
Martin

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Dieselsäufer
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#5 Beitrag von Dieselsäufer » 2008-12-03 20:38:23

Ja, ohne Vorführung geht nix. Wir hatten die Wiegekarte von der städtischen Mülldeponie. Und selbst dann sind die TÜV-Herren oftmals so, dass man am liebsten :wack: Sie wollten unbedingt ihre eigene Waage nutzen. Kostete auch nur 15,--Euro extra. Heraus kam das gleiche Gewicht

Meine Frau hat einen fehlerhaft eingetragenen Führerschein und darf fast alle Fahrzeuge fahren auch wenn sie dafür nie einen Führerschein gemacht hatte, da es so in ihrem Führerschein angegeben ist. Das war Glück für uns.

Gruß Holger
Laut, aber mein!!

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#6 Beitrag von Wombi » 2008-12-03 20:51:54

Das war Glück für uns
Bis hin zu einer Kontrolle mit einem Fahrzeug das man nicht führen darf.

Dann gibts Ärger.


Gruß, Wombi
Es ist an der Zeit, die Reste der Welt zu entdecken........

15.4.2013, ab da werden wir uns für seeeehr lange Zeit nicht mehr sehen :-))))

Der Urlaub ohne Stress hat begonnen :-))) www.wombi-on-tour.de

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makabrios
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#7 Beitrag von makabrios » 2008-12-04 0:21:15

Dann gibts Ärger.
...Nachtflug mit One-Way-Ticket, Handgepäck und ausreichend Bargeld nach Afrika!
Der Ärger bleibt hier zurück und neue Führerscheine kosten nur ein paar Scheine:ninja:

Gruß
MAK

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