Erfahrungen mit ausländischem Fahrzeug an den Grenzen

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Fernwehbus
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Erfahrungen mit ausländischem Fahrzeug an den Grenzen

#1 Beitrag von Fernwehbus » 2024-12-16 10:59:27

Moin,
hat jemand Erfahrungen damit, was einen so erwartet, wenn man als Deutscher mit einem ausländischen und auf jemand anderen zugelassenen Fahrzeug die Grenzen Türkei, Zentralasien und Russland überqueren will?

Im konkreten Falle geht es um ein deutsches Paar mit deutschem Wohnsitz, dass mit einem in Ungarn von Privatleuten geliehenen Allrad-Wohnmobil durch die Türkei, Georgien und einige -stan-Länder reisen möchte. Das Womo ist in Ungarn ordnungsgemäß als solches auf eine Privatperson angemeldet, versichert und versteuert.

Sollte man irgendwelche Zettel mitführen?

Danke für Input!
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Bushrider65
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Re: Erfahrungen mit ausländischem Fahrzeug an den Grenzen

#2 Beitrag von Bushrider65 » 2024-12-16 11:05:39

Aus Usbekistan kann ich Dir sagen das Du in jedem Fall eine notariell beglaubigte Vollmacht (доверенность) brauchst .
Ob Du damit aber über die Grenzen hier kommst weiß ich nicht .
Ich bin mit meinem auf die Firma zugelassenen Firmenwagen aus Russland nach Deutschland gefahren - da war das mit der Vollmacht von der Firma kein Problem .

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Johannes D
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Re: Erfahrungen mit ausländischem Fahrzeug an den Grenzen

#3 Beitrag von Johannes D » 2024-12-16 11:12:22

Servus,

vor so 20 Jahren sollte man in Kroatien eine Bestätigung des Fahrzeugeigentümers mit sich führen wenn man mit einem geliehenen Fahrzeug unterwegs war. Ob das immer noch so ist, weis ich nicht, kostet ja aber quasi nix....

cu

Johannes D.

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Re: Erfahrungen mit ausländischem Fahrzeug an den Grenzen

#4 Beitrag von Fernwehbus » 2024-12-16 11:14:24

Bushrider65 hat geschrieben:
2024-12-16 11:05:39
...in jedem Fall eine notariell beglaubigte Vollmacht (доверенность) brauchst.
Super Info! Danke!





(es geht nicht um mich, aber der Sinn bleibt ja derselbe)
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Re: Erfahrungen mit ausländischem Fahrzeug an den Grenzen

#5 Beitrag von Fernwehbus » 2024-12-16 11:16:52

Johannes D hat geschrieben:
2024-12-16 11:12:22
...eine Bestätigung des Fahrzeugeigentümers mit sich führen...
Das ist klar, diese ergibt sich wahrscheinlich schon aus dem Mietvertrag zwischen den Parteien. Zusätzlich eine hochoffizielle Bestätigung dürfte auch kein Problem sein. Danke für den Tipp!
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Re: Erfahrungen mit ausländischem Fahrzeug an den Grenzen

#6 Beitrag von Johannes D » 2024-12-16 11:33:51

Hi,

bei "von Privat" hatte ich nicht an einen Mietvertrag gedacht, aber der kann durchaus Sinn machen, könnte aber evtl. wieder den Anschein einer gewerblichen Vermietung erwecken.

cu

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LutzB
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Re: Erfahrungen mit ausländischem Fahrzeug an den Grenzen

#7 Beitrag von LutzB » 2024-12-16 11:36:31

Wenn Sie mit dem Auto auch in D unterwegs sein sollten, gilt das, meine ich, als Kfz.-Steuerhinterziehung.
War jedenfalls vor ein paar Jahren noch so.

Lutz
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Re: Erfahrungen mit ausländischem Fahrzeug an den Grenzen

#8 Beitrag von buckdanny » 2024-12-16 12:26:06

LutzB hat geschrieben:
2024-12-16 11:36:31
Wenn Sie mit dem Auto auch in D unterwegs sein sollten, gilt das, meine ich, als Kfz.-Steuerhinterziehung.
War jedenfalls vor ein paar Jahren noch so.

Lutz
damit die Deutsche Kfz-Steuer fällig wird muss das Fahrzeug seinen regelmäßigen Standort in Deutschland haben. Wenn das ne Langzeitmiete ist und das Fahrzeug in Deutschland verbleibt dann wäre ein regelmäßiger Standort in Deutschland begründet.
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Re: Erfahrungen mit ausländischem Fahrzeug an den Grenzen

#9 Beitrag von Fernwehbus » 2024-12-16 12:39:28

LutzB hat geschrieben:
2024-12-16 11:36:31
Wenn Sie mit dem Auto auch in D unterwegs sein sollten, gilt das, meine ich, als Kfz.-Steuerhinterziehung.
War jedenfalls vor ein paar Jahren noch so.
Nein, nur wenn das Fahrzeug länger als 12 Monate in Deutschland (unterwegs) wäre, müsste man es nach D ummelden. Wie in anderen Ländern auch. (
KraftStG §3 Abs 13: Von der Steuer befreit ist das Halten von .... 13. ausländischen Personenkraftfahrzeugen und ihren Anhängern, die zum vorübergehenden Aufenthalt in das Inland gelangen, für die Dauer bis zu einem Jahr. Die Steuerbefreiung entfällt, wenn die Fahrzeuge der entgeltlichen Beförderung von Personen oder Gütern dienen oder für diese Fahrzeuge ein regelmäßiger Standort im Inland begründet ist;
(keine Rechtsberatung - nur Laien-Wissen schnell erguugelt :D )

In dem Falle wollen die aber mit ihrem Pkw nach Ungarn fahren und ihn dort stehen lassen (könnte sich gleiche Pflicht nach x Monaten ergeben :huh: ) und dann nach Süden starten.
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Re: Erfahrungen mit ausländischem Fahrzeug an den Grenzen

#10 Beitrag von TINKA » 2024-12-17 8:56:41

Es gilt Steuerrecht und Zollrecht zu unterscheiden.

Die Ummeldung bzgl. KfZ-Steuer ist nach 185 Tagen oder einem Jahr fällig.

ABER: Zollrechtlich dürfen Inländer im Inland keine ausländischen Fahrzeuge fahren - ohne zeitliche Kulanz. Und hier wird es teuer - da wird nämlich Einfuhrumsatzsteuer (MwSt.) fällig. Zoll gilt aber für die gesamte Zoll-Union - d.h. innerhalb der EU gibt es keine Probleme.

Mit Schweizer Hauptwohnsitz darf ich in der Schweiz keine deutschen Autos fahren. Ich dürfte also das Auto meiner Eltern nicht fahren, wenn die mich in der Schweiz besuchen und sie nicht meines, wenn auf Deutschland zu Besuch komme.

Mit Schweizer Hauptwohnsitz darf ich aber in Deutschland ein Fahrzeug fahren, welches in Turkmenistan angemeldet ist.

Im Normalfall interessiert das aber niemanden. Wenn aber mal wieder ein deutscher Profi-Fussballer, der in der Schweiz sein Einkommen versteuert, dann offensiv mit einem gestellten 10Mio.-Euro-Boliden mit deutschen Kennzeichen auf Insta prahlt, dann kann schon mal Einfuhr-Umsatzsteuer in der Schweiz fällig werden.

(Bei Wohnsitznahme als Deutscher in der Schweiz musst Du Dein Auto bei der ersten Einfuhr als Umzugsgut anmelden - dann hast Du 1/2 Jahr den Umzumelden. Nach 1/2 Jahr verliert auch die Deutsche Fahrerlaubnis ihre Gültigkeit in der Schweiz.)
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Re: Erfahrungen mit ausländischem Fahrzeug an den Grenzen

#11 Beitrag von buckdanny » 2024-12-17 9:45:00

TINKA hat geschrieben:
2024-12-17 8:56:41


ABER: Zollrechtlich dürfen Inländer im Inland keine ausländischen Fahrzeuge fahren - ohne zeitliche Kulanz. Und hier wird es teuer - da wird nämlich Einfuhrumsatzsteuer (MwSt.) fällig. Zoll gilt aber für die gesamte Zoll-Union - d.h. innerhalb der EU gibt es keine Probleme.
Erst kommt der Zoll und der ist Fahrzeugen die der Personenbeförderung dienen mit 10% auch nicht zu vernachlässigen.
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Re: Erfahrungen mit ausländischem Fahrzeug an den Grenzen

#12 Beitrag von Fernwehbus » 2024-12-17 10:01:28

Ah, sehr interessant. Das betrifft wahrscheinlich eher den von dir genannten Fall zwischen Schweiz und Deutschland - in dem praktischen Falle eingangs geht es ja von Ungarn über (wahrscheinlich Rumänien) nach Bulgarien und dann in die Türkei. Da fahren also dann immer Ausländer ausländische Autos.
Bis zur EU-Außengrenze also alles easy. Die Frage ist, welche Probleme sich dann noch ergeben...

Wir waren selbst noch nie da, also können wir auch nichts beitragen.
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Re: Erfahrungen mit ausländischem Fahrzeug an den Grenzen

#13 Beitrag von Enzo » 2024-12-17 18:48:19

Wenn ich mit Fahrzeugen unterwegs war, die nicht auf mich zugelassen waren oder jemand anderes mit meinem Auto in der EG oder EWG, EU war noch nicht, oder ausserhalb herumkurvte holten wir uns vom ADAC eine mehrsprachige Vollmacht. Wurde früher aber nie benötigt, auch nicht in der Türkei oder Marokko.
Heute würde ich auf Nummer Sicher gehen und diese Vollmacht notariell beglaubigen lassen.

Gruß Jens

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Re: Erfahrungen mit ausländischem Fahrzeug an den Grenzen

#14 Beitrag von Jens70 » 2024-12-18 10:48:35

Fernwehbus hat geschrieben:
2024-12-16 10:59:27


Sollte man irgendwelche Zettel mitführen?

Danke für Input!
Ich kann nur fuer Russland schreiben.

Ich bin viele Male mit in DE und PL (auf Dritte) zugelassenen Fahrzeugen nach RUS eingereist. Eine Vollmacht wurde dabei immer verlangt.
Wichtige Angaben in der Vollmacht.
-Austellungsdatum, Austellungsort
-Ablaufdatum
-Nummer der Vollmacht. Denk die irgendwas aus, z.b. 2024-01
-saemtliche Daten des Kfz, FIN, Farbe (!), Erstzuulassung, Hubraum, Leistung, ggf. Motornummer, falls eingetragen
-Daten des Eigentuemers, Adresse, Nummer eines Ausweisdokumentes, geboren wo und wann
-Daten des Fahrers. Name, Adresse, geboren wann und wo, Reisepassnummer

Was ist noch wichtig... z.B. Ich bevollmaechte XYZ fuer Fahrten in die RF, Erstellung von notwendigen Dokumenten fuer Zoll, Verkehrspolizei etc.

Und, ich hab es immer zweisprachig ausgestellt. Deutsch/Russisch. Beglaubigung vom Notar hatte ich, bei Privatfahrzeugen, nie. Schadet, in der heutigen Situation, aber sicher nicht.

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Re: Erfahrungen mit ausländischem Fahrzeug an den Grenzen

#15 Beitrag von Fernwehbus » 2024-12-18 11:01:24

Supi, danke! Die "Betroffenen" freuen sich sicher auf die Zettelwirtschaft :p

(Wie vorteilhaft, dass meine Tante aus Kirgisien kommt und alles russischsprachige erledigen kann :D )
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Re: Erfahrungen mit ausländischem Fahrzeug an den Grenzen

#16 Beitrag von LutzB » 2024-12-18 11:21:11

Bei der Einreise meines Autos nach Island (mit der Fähre) wurde ich aufgefordert, den Vers.-Nachw. vorzulegen. Auto war auf die Firma (GmbH) zugelassen, dementsprechend war ich namentlich darin nicht genannt.
Gab' eine zum Glück nicht allzu lange Wartezeit in Seydisfjörđur, bis meine Versicherung die Gültigkeit mit mir als Fahrer bestätigte. Das "Letter of Attorney" reichte dem Zollbeamten nicht.
Die Vers.-Best. reichte ihm aber auf dem Handy.

Island hat natürlich den Vorteil, dass da alles mit Englisch funktioniert.

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Re: Erfahrungen mit ausländischem Fahrzeug an den Grenzen

#17 Beitrag von Jens70 » 2024-12-18 11:27:06

Fernwehbus hat geschrieben:
2024-12-18 11:01:24
Supi, danke! Die "Betroffenen" freuen sich sicher auf die Zettelwirtschaft :p

(Wie vorteilhaft, dass meine Tante aus Kirgisien kommt und alles russischsprachige erledigen kann :D )
Bei Bedarf kann ich eine Vollmacht als Vorlage senden.

Noch was.... Wird zwar schon laengst bekannt sein, Gruene Karte funktioniert nicht mehr bei uns. An der Grenze muss eine lokale Versicherung abgeschlossen werden.
Zuletzt geändert von Jens70 am 2024-12-18 11:28:31, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Erfahrungen mit ausländischem Fahrzeug an den Grenzen

#18 Beitrag von Fernwehbus » 2024-12-18 11:28:20

LutzB hat geschrieben:
2024-12-18 11:21:11
...den Vers.-Nachw. vorzulegen. Auto war auf die Firma (GmbH) zugelassen, dementsprechend war ich namentlich darin nicht genannt.
Das heißt, die Versicherung für das Fahrzeug war auch von der GmbH abgeschlossen und diese stand als Versicherungsnehmer in der Police?
Sonst würde ja der Versicherungsnehmer (natürliche Person) und das Fahrzeug drinstehen, das war bei mir immer so. Wusste gar nicht, dass das möglich ist...
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Re: Erfahrungen mit ausländischem Fahrzeug an den Grenzen

#19 Beitrag von LutzB » 2024-12-18 11:33:44

Fernwehbus hat geschrieben:
2024-12-18 11:28:20
LutzB hat geschrieben:
2024-12-18 11:21:11
...den Vers.-Nachw. vorzulegen. Auto war auf die Firma (GmbH) zugelassen, dementsprechend war ich namentlich darin nicht genannt.
Das heißt, die Versicherung für das Fahrzeug war auch von der GmbH abgeschlossen und diese stand als Versicherungsnehmer in der Police?
Sonst würde ja der Versicherungsnehmer (natürliche Person) und das Fahrzeug drinstehen, das war bei mir immer so. Wusste gar nicht, dass das möglich ist...
Klar, der Nachw. ist auf den Vers.-Nehmer, eben die GmbH, ausgestellt.
Fahrz. ist ja auch auf die GmbH zugelassen.

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Re: Erfahrungen mit ausländischem Fahrzeug an den Grenzen

#20 Beitrag von SvenS » 2024-12-18 20:52:38

LutzB hat geschrieben:
2024-12-18 11:21:11
Bei der Einreise meines Autos nach Island (mit der Fähre) wurde ich aufgefordert, den Vers.-Nachw. vorzulegen. Auto war auf die Firma (GmbH) zugelassen, dementsprechend war ich namentlich darin nicht genannt.
Gab' eine zum Glück nicht allzu lange Wartezeit in Seydisfjörđur, bis meine Versicherung die Gültigkeit mit mir als Fahrer bestätigte. Das "Letter of Attorney" reichte dem Zollbeamten nicht.
Die Vers.-Best. reichte ihm aber auf dem Handy.

Island hat natürlich den Vorteil, dass da alles mit Englisch funktioniert.

Lutz
Das ist mal wieder ein Paradebeispiel für einen isländischen Zöllner, der die gültigen Regelungen nicht kennt. :(
In der Regelung steht ausdrücklich, dass Fahrzeuge aus Deutschland keinen gesonderten Versicherungsnachweis benötigen:
"According to Regulation, No 1244/2019, vehicles registered in the following countries are considered to have adequate vehicle liability insurance upon arrival in Iceland:

Andorra (AND), Austria (A), Belgium (B), Denmark (with the Faroe Islands) (DK), Estonia (EST), Finland (FIN), France (with Monaco) (F), Greece (GR), The Netherlands NL), Ireland (IRL), Italy (with San Marino and Holy See) (I), Croatia (HR), Cyprus (CY), Latvia (LV), Lithuania (LT), Luxembourg (L), Malta (M) Norway (N), Poland (PL), Serbia (RS), Slovakia (SK), Slovenia (SLO), Sweden (S), Czech Republic (CZ), Hungary (H) and Germany (D)"
Quelle: skatturinn.is
Wenn´s um Island geht, einfach bei mir fragen.

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Re: Erfahrungen mit ausländischem Fahrzeug an den Grenzen

#21 Beitrag von LutzB » 2024-12-19 0:42:22

SvenS hat geschrieben:
2024-12-18 20:52:38
........"According to Regulation, No 1244/2019, .........
Einreise war im Juli 2020, war da die Vorgabe schon in Kraft?

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Re: Erfahrungen mit ausländischem Fahrzeug an den Grenzen

#22 Beitrag von SvenS » 2024-12-20 15:02:54

Ja, die Regel galt da schon und war auch schon vor der Änderung in 2019 Bestandteil.
Wir haben es aber auch dieses Jahr erlebt, dass ein Mitarbeiter vom isländischen Zoll die regel nicht kannte.
Wenn´s um Island geht, einfach bei mir fragen.

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Re: Erfahrungen mit ausländischem Fahrzeug an den Grenzen

#23 Beitrag von Konstrukteur » 2024-12-22 1:54:10

Hallo,
eine notarielle Vollmacht ist sicherlich nicht verkehrt.
Ich würde sie immer zweisprachig machen, also in der Muttersprache und in Englisch.
Erstaunlicherweise wurden englischsprachige Dokumente immer bevorzugt. (bei mir zum Beispiel 2019 in Minsk, bei der Einreise haben sie so getan, als wenn sie kein deutsch können, bei der Ausreise wurde ich freundlich auf deutsch verabschiedet)
Gruß Uwe
Ich will reisen und nicht rasen, wozu brauche ich also Höchstgeschwindigkeit?

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Re: Erfahrungen mit ausländischem Fahrzeug an den Grenzen

#24 Beitrag von Wurlewurm » 2024-12-24 12:45:56

Hallo,
wir waren dieses Jahr in RUS, Kas, Mongolei, Türkei und Georgien als nicht EU-Länder unterwegs.
Das Fahrzeug ist auf meinen Sohn zugelassen mit dem selben Nachnamen.
Jetzt zur Problematik bei unserer Reise:
Türkei: keine Ein- und Ausreise bei fehlender Legimitation des Eigentümers. Bei uns war es ein Schreiben des Eigentümers mit einer Ausweiskopie. Das war bei jeder Grenzüberquerung ein ausdrückliches Problem bei der Einreise aus Georgien mit einer Standzeit von mehreren Stunden.
Georgien: Einreise nach Georgien/Batumi nur Nachfrage nach den Eigentumsverhältnissen mit Vorlage der Vollmacht. Bei der Rückreise keine weiteren Nachfragen
Mongolei und Kasachstan und RUS: nur Nachweis der Eigentumsverhältnisse, keinerlei Probleme

In den genannten Ländern, und so ist es meine Meinung, interessiert sich keiner über die Zulassung in welchen Staat das Fahrzeug in der EU gefsahren wird. In jedem der außerhalb der EU bereisten Staaten ist der Nachweis der Versicherung das wichtigste und wird kontrolliert. Dazu gehört auch die, so war es bei unseren Versicherungen, die Erweiterung auf den asiatischen Teil der Türkei. Dieser wird normalerweise über die grüne Versicherungskarte nicht abgedeckt und ist einzeln zu beantragen (Achtung nur 3 Monate gültig)

Eine notariell bestätigte Vollmacht vereinfacht das ganze natürlich sehr, so denke ich. Wir hatten alles nur auf deutsch dabei und hat auch funktioniert.

Gruß
Jürgen

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Re: Erfahrungen mit ausländischem Fahrzeug an den Grenzen

#25 Beitrag von Fernwehbus » 2024-12-24 14:09:32

Danke für eure vielen guten Ratschläge - soll ich ausrichten!! :unwuerdig:

Von mir dazu: :unwuerdig: :rock:
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Re: Erfahrungen mit ausländischem Fahrzeug an den Grenzen

#26 Beitrag von LutzB » 2024-12-24 16:23:30

Konstrukteur hat geschrieben:
2024-12-22 1:54:10
.......eine notarielle Vollmacht ist sicherlich nicht verkehrt. .....
Der kann Dir höchstens eine Vollmacht beurkunden bzw. beglaubigen, aber keine erteilen.
Da würde ich mich mit einer Legalisierung der Vollmacht bei dem für das Reiseland zuständigen Konsulat sicherer fühlen.

Lutz
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