Ich hatte im Februar diese Antwort bekommen, deckt sich leider mit der negativen Erfahrung:
„ Das
historische Fahrzeug / Oldtimer mit dem nicht-tschechischen Kennzeichen GMME81H
hat leider keine Mautbefreiung,
das Mautgerät ist für es auf den mautpflichtigen Straßen notwendig. Wir
entschuldigen uns.
Ohne Mautgerät können sie nur auf den Straßen ohne Mautpflicht fahren.
Laut dem tschechischen Gesetz Nr. 13/1997 Sb. (Gesetz Nr. 178/2022) muß nicht
das Fahrzeug mit dem zugeteilten besondereren Kennzeichen des historischen
Fahrzeugs / Oldtimers die Registrierung im Mautsystem und das Mautgerät auf den
mautpflichtigen Straßen haben,
aber das betrifft man der tschechischen Kennzeichen,
die ausländischen Kennzeichen müßen die Registrierung haben.
Die Fahrzeuge mit 4 und mehr Rädern und mit dem zugelassenen Höchstgewicht über
3,5 Tonnen (laut dem Feld F.2 auf der Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs)
mit keiner Mautbefreiung müssen das Mautgerät vor der Fahrt auf dem
mautpflichtigen Verkehrsweg in der Tschechischen Republik besorgen, aber Sie
können Nachlässe erhalten.
Sollten Sie weitere oder ergänzende Fragen haben, kontaktieren Sie bitte die
Hotline.
Wir helfen Ihnen immer möglichst viel gerne, mit
freundlichen Grüßen
XXXXXXXXXXX
Kundenservice
Ředitelství
silnic a dálnic ČR
Betreiber des elektronischen Mautsystems
MYTO CZ
MYTOCZ, P.O.Box 108, 170 00 Praha 7,
Tschechische Republik
Kundenservice unter der Telefonnummer:
XXXXXXXXXXX.
E-Mail:
info@mytocz.eu
www.mytocz.eu“
Gruß Marcel