seppr hat geschrieben: ↑2023-01-15 17:01:54
Damals war die Rechtslage ja noch ziemlich unsicher, eigentlich durfte man diese Aufnahmen niemandem zeigen. In Österreich war das Einschalten meines Wissens sogar verboten, wenn auch nicht kontrolliert. Heute bestehen immer noch gewisse Einschränkungen, über die man lange Threads füllen könnte. Meines Wissens ist eine der Einschränkungen, dass man den Aufnahmeloop zeitlich ziemlich kurz halten sollte. Also stundenlanges Aufnehmen auf einer 32 GByte-Karte ist eigentlich nicht erlaubt.Vielleicht kann jemand hier die derzeitige Rechtslage KURZ und VERSTÄNDLICH zusammenfassen.
Ich liebe diese theoretischen Ansätze!
In der Praxis kann ich da nichts beisteuern, noch nie wurde ich angehalten und nach vorhandenen Dashcams gefragt, oder nach deren Speicherzustand.
Die Dashcams nehmen nach regionalen Einstellungen in der Regel Regelkonform auf, der Inhalt interessiert den Besitzer ja auch nicht. Die Reisenden mit ihren Timelaps Videos setzen sich über rechtliche Vorgaben hinweg - und recorden Abschnitte komplett.
Wie der verantwortungsvolle inhaltliche Umgang im 2023 aussehen könnte, zeigen Reisende auf der Transafrika aus dem Buschfunk 5. Dort sind dann Kindergesichter & Nummernschilder verpixelt wenn die Videomitschnitte Online verwertet werden. Ob Sie damit den rechtlichen Anforderungen von Senegal gerecht werden, kann ich leider auch nicht beurteilen.
Was Du ansprichst ist vermutlich ob der Inhalt der Aufzeichnung verwertet werden darf, und wann - dass ist nochmals ein ganz anderes Thema und pro Land unterschiedlich.
trippin