Umgang mit Druckbehältern auf Reisen

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Gogomobil
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Re: Umgang mit Druckbehältern auf Reisen

#31 Beitrag von Gogomobil » 2022-08-22 10:07:56

Andere Länder andere Sitten, ob zulässig oder nicht spielt doch meist garkeine Rolle, es gibt Länder, da darf die Geschwindigkeit geschätzt werden und andere da wird gemessen und muss bezahlt werden obwohl Fahrtenschreiber GPS keine Übergeschwindigkeit anzeigen. Ähnlich ist es bei "Gefahrgut" wie Reservekanister erlaubt/verboten...gut sichtbar am Moped hinten drauf war immer egal...
Wen es trotzdem interessiert, auch privat darf man nicht einfach Farbdosen...etc transportieren in beliebiger Menge, das geht nur mit dem entsprechend zugelassenen Umkarton also 10 Dosen / l Spray, Verdünnung... sollten ins Karton mit UN-Nr. um rechtlich sicher zu sein, ebenso wie bei Gasflaschen der Ventilschutz sein muss plus sicherer Befestigung - leer wie voll!.
In der Praxis ist sicher verstaut nur sicher mit Durchscheuerschutz bei Rüttelpiste oder längerer "Lagerung" auf normaler Straße, auch da scheuert es gerne. Wer mal Reifenflickspray oder selbst Haarspray wegsäubern musste, weiß wie wertvoll son Scheuerschutz sein kann (die eingebrannten Reste am Mopedauspuff gab es bis zum Durchrosten und ersetzen, gingen nicht weg).
Kurz und gut, möglichst nicht verteilt lagern, falls was austritt sollte das gut wegzumachen sein und bestenfalls nach außen entlüften. Passieren wird wahrscheinlich nix, aber wenn gilt es den Schweinkram zu begrenzen. Schutzkappe auf Spraydosen ist sinnvoll um das Ventil mechanisch zu schützen, ne Bauschaumdose ist mal im Transporter losgegengen, nachdem ein Werkzeug den Sprühschniedel ab-/eingedrückt hatte. Seitdem weiß ich, was die >30l "freigeschäumt" bedeuten, Maulwurfshügel maxi auf der Ladefläche zwischen der Ladung :eek: oder halbe Mülltonne voll => muss nicht sein - kann aber (nur Lotto klappt nie, komisch?)
In früheren Zeiten ohne Gummireifden und Federung packte man sowas wie Glas und Prozellan in Fässer und füllte das mit Butter auf. Weventuell was als Anregung für heute? Jedenfalls wäre dann alles tatsächlich in Butter.
Andi

Mark86
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Re: Umgang mit Druckbehältern auf Reisen

#32 Beitrag von Mark86 » 2022-08-22 10:14:44

Also wenn einer Strafgeld für ne ungesicherte Harspraydose haben will, dann will der eh Geld haben, dann hilft nur Zeit haben.
Im Privatbereich sind so Kontrollen eigentlich unüblich und auch recht Ergebnislos, für falsche Ladungssicherung sieht der BKat nur 35€ vor. Nur wenn man gewerblich fährt, dann kommt n anderer BKat zum tragen und ne andere Strafvorschrift und dann wird es finanziell interessant, ab zu kassieren. Da kostet dann auch ne nicht aufgesteckte Kappe auf ner Gasflasche richtig Kohle...
Da muss man aber den gewerblichen und den privaten Bereich trennen, schon die ganze ADR gilt für Privatleute so z.B. nicht.
Der Klügere gibt so lange nach bis er der Dümmere ist.

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hugepanic
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Re: Umgang mit Druckbehältern auf Reisen

#33 Beitrag von hugepanic » 2022-08-22 14:18:55

Wie kommst du von "geplatzten Haarspray bei hitze" zu Ladungssicherung und Bußgeld katalog?

Die StVO 22 sagt nur das sich das Zeug nicht verrutschen darf.

Solarer
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Re: Umgang mit Druckbehältern auf Reisen

#34 Beitrag von Solarer » 2022-08-22 14:56:52

udo
[/quote]
Wenn der Alman keine Probleme hat, dann sucht er sich eben welche.

Gruß
Chris
[/quote]

Chris ich habe keine Probleme wollte nur auf Gefahren die entstehen können hinweisen.
Ich wusste nicht das dies hier nicht gewünscht ist und man dann direkt persönlich werden muss.....
Werde es jetzt aber beachten und mir mehrmals überlegen ob ich einen Rat gebe oder hier eine Frage stelle.
In diesem Sinne.....
Udo

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pete
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Re: Umgang mit Druckbehältern auf Reisen

#35 Beitrag von pete » 2022-08-22 17:09:10

Mark86 hat geschrieben:
2022-08-22 10:14:44
Da muss man aber den gewerblichen und den privaten Bereich trennen, schon die ganze ADR gilt für Privatleute so z.B. nicht.
Aha. Jetzt wird es interessant. Wo steht das geschrieben?
Bei ADR- GGVS wird nicht unterschieden zwischen privat und gewerblich!
Es geht um den Transport allgemein.
Privat kann man auch bei entsprechenden Mengen schnell der ADR - GGVS unterliegen.
Kann jeder selber sich informieren : 1000 Punkte Regelung, Schulung des Fahrers,
Ausrüstung des Fahrzeuges , Beförderungspapier,….
Bußgelder gehen i d R mit 200,- € los.
Verlader, Fahrzeughalter, Fahrer u U eine Person.

Wenn man keine Ahnung hat,….

Wir reden bei ADR nicht um eine Spraydose. Es sollte selbstverständlich sein das man solche
Druckgasbehälter richtig verstaut.

Mark86
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Re: Umgang mit Druckbehältern auf Reisen

#36 Beitrag von Mark86 » 2022-08-22 19:43:12

pete hat geschrieben:
2022-08-22 17:09:10
Mark86 hat geschrieben:
2022-08-22 10:14:44
Da muss man aber den gewerblichen und den privaten Bereich trennen, schon die ganze ADR gilt für Privatleute so z.B. nicht.
Aha. Jetzt wird es interessant. Wo steht das geschrieben?
Bei ADR- GGVS wird nicht unterschieden zwischen privat und gewerblich!
Es geht um den Transport allgemein.
Privat kann man auch bei entsprechenden Mengen schnell der ADR - GGVS unterliegen.
Kann jeder selber sich informieren : 1000 Punkte Regelung, Schulung des Fahrers,
Ausrüstung des Fahrzeuges , Beförderungspapier,….
Bußgelder gehen i d R mit 200,- € los.
Verlader, Fahrzeughalter, Fahrer u U eine Person.

Wenn man keine Ahnung hat,….

Wir reden bei ADR nicht um eine Spraydose. Es sollte selbstverständlich sein das man solche
Druckgasbehälter richtig verstaut.
Das letzte Mal als ich die ADR gelesen hatte, ging es um den gewerblichen Verkehr, stand ganz vorne drinnen. Nicht gewerblich, nix ADR.
Der Klügere gibt so lange nach bis er der Dümmere ist.

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pete
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Re: Umgang mit Druckbehältern auf Reisen

#37 Beitrag von pete » 2022-08-23 9:40:28

Mark86 hat geschrieben:
2022-08-22 19:43:12
Das letzte Mal als ich die ADR gelesen hatte, ging es um den gewerblichen Verkehr, stand ganz vorne drinnen. Nicht gewerblich, nix ADR.
Wann soll das denn gewesen sein?
In den Unterlagen der Dekra von 2019 - meine letzte Schulung zur Verlängerung, ist definitiv kein Unterschied zu lesen zwischen privat und gewerblich.
Das war in den vorherigen Schulungen auch so.
Es ist von „ allen am Transport beteiligten Personen“ die Rede.

Man kann vieles machen im Leben.
Wo kein Kläger , da kein Richter.
Aber: Unwissenheit schützt bekanntlich nicht vor Strafe.

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Re: Umgang mit Druckbehältern auf Reisen

#38 Beitrag von Mark86 » 2022-08-23 9:46:08

Och, 6 oder 8 Jahre, da stand vorne in der ADR der Geltungsbereich und da stand klar und deutlich drin "gewerblicher Transport".

Die Strafe für falsche Ladungssicherung liegt nach meinem Kenntnisstand weiterhin bei 35€ Verwarngeld.
Der Klügere gibt so lange nach bis er der Dümmere ist.

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Re: Umgang mit Druckbehältern auf Reisen

#39 Beitrag von Mark86 » 2022-08-23 9:51:09

Da machen wir mal aus Halbwissen Ganzwissen:
1.1.3.1 Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung
Die Vorschriften des ADR gelten nicht für:
a) Beförderungen gefährlicher Güter, die von Privatpersonen durchgeführt werden, sofern diese Güter
einzelhandelsgerecht abgepackt sind und für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch oder für
Freizeit und Sport bestimmt sind, vorausgesetzt, es werden Massnahmen getroffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern. Wenn diese Güter entzündbare
flüssige Stoffe sind, die in wiederbefüllbaren Behältern befördert werden, welche durch oder für Privatpersonen befüllt werden, darf die Gesamtmenge 60 Liter je Behälter und 240 Liter je Beförderungseinheit nicht überschreiten. Gefährliche Güter in Grosspackmitteln (IBC), Grossverpackungen oder Tanks
gelten nicht als einzelhandelsgerecht verpackt;
Quelle: https://www.gefahrgutshop.de/fileadmin/ ... lungen.pdf
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meggmann
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Re: Umgang mit Druckbehältern auf Reisen

#40 Beitrag von meggmann » 2022-08-23 12:13:39

Sorry, wenn ich nochmal zum Thema zurückkomme 😂

Die Gaskartuschen, die aussehen wie Spraydosen, haben ein Druckentlastungsventil wie zb 11 kg Gasflaschen auch. Da hakte ich dann das ausgetreten Gas für gefährlicher.

Gruß Marcel
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Fahrzeugart geändert 19.01.2015
Eisenschwein ist zugelassen 17.03.2015
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H Gutachten erteilt (15.12.2015)
Diesellotte (120-25 AW, Bautrupp mit H) 26.02.2021
Die ersten 100.000 km mit den Büchsen sind voll
Der Trend geht eindeutig zum Zweitlkw ;-)

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Re: Umgang mit Druckbehältern auf Reisen

#41 Beitrag von Petrov_kamensk » 2022-08-23 12:59:41

Es gibt verschiedene Autos auf dem Foto, aber das Ergebnis ist das gleiche.
Bild

Bild

Ich hatte wegen der Hitze einen Feuerlöscher in meinem Kofferraum undicht, aber es war eher ein Spielzeug als ein Feuerlöscher. Ich konnte mehrere Tage lang nicht verstehen, woher der Geruch von Lösungsmittelfarbe kam, am Gewicht der Dose wurde deutlich, dass sie leer war.

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meggmann
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Re: Umgang mit Druckbehältern auf Reisen

#42 Beitrag von meggmann » 2022-08-23 13:01:02

Sieht eher wie Bauschaum aus.

Gruß Marcel
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