Ich kann darin, ehrlich gesagt keinen Widerspruch erkennen; zumal ja Autos (auch LKW/Busse) mit H auch Gewerblich eingesetzt werden dürfen.Pirx hat geschrieben:Ob es uns gefällt oder nicht: der Gesetzgeber hatte mit der Einführung des Oldtimer-Kennzeichens die Erhaltung automobilen Kulturguts im Sinn. Und nicht die Einführung eines Steuersparmodells für Globetrotter mit Allrad-LKW oder für Pendler, die mit einer alten Möhre und 07-er Kennzeichen den täglichen Weg zur Arbeit zurücklegen.
Der Gedanke damals war, daß Oldtimer in Privathand gehegt, gepflegt und gelegentlich zu Treffen gefahren werden. Ein Umbau eines z.B LKW zum Wohnmobil legt durchaus den Verdacht nahe, daß dieses Fahrzeug wie ein "normales" Wohnmobil genutzt werden soll und eher nicht der Pflege des Kulturguts dient.
Warum sollte es auch dem Erhalt des Kulturgutes widersprechen wenn es täglich genutzt wird? Zumal der technisch versierte weiß, daß das Nutzen häufig besser "erhält" als das herumstehen.
Das ist IMHO ein reines Bürokratenargument, dass ich allerdings den Universalexperten die unsere Gesetze schreibe durchaus zutraue.
Grüße,
Transporter