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Rundumleuchten

Verfasst: 2017-08-17 12:23:25
von weissmann
Hallo zusammen
Die Dame Bein Stadt hat bei der Umschreibung vergessen die
Rundumlichter auszutragen.
Hab ich beim nächsten TÜV deswegen Probleme
oder darf ich die nun drauflassen?
Der TÜV wollte damals die Demontage da die Abdeckung wohl
nicht erlaubt wäre.
Stimmt das?
Farbe ist orange.
Ansonsten hätte ich 2 häßliche Löcher im Dach
Gruß udo

Re: Rundumleuchten

Verfasst: 2017-08-17 20:30:55
von Wilmaaa
Es hat keiner eine Glaskugel - kommt vermutlich auf den Prüfer an, wie ihm das gefällt.
Theoretisch "darfst" Du außer als Pannenhilfsfahrzeug o.ä. keine fest installierten gelben Rundumleuchten haben, praktisch ist das oft problemlos.

Wenn Du ganz sicher gehen willst, mach sie funktionsunfähig und/oder decke sie ab. Manche stülpen einfach einen Blumentopf drüber. ;)

Re: Rundumleuchten

Verfasst: 2017-08-18 0:13:29
von Wuiderer
Servus,
ich denke da kommt es immer sehr auf den TÜV Prüfer an... Ich habe sowohl am Agrar U406 als auch an U1300L KrKW die Rundumkennleuchten montiert und muss sagen dass ich hier noch nix schlechtes gehört habe.. bzw eigentlich nur eine Äußerung eines Prüfers, dass ich beim U1300L die Kennleuchten fürs H-Kennzeichen dran lassen soll, auch wenn die von blau auf gelb gewechselt wurde.
Gruß Clemens

Re: Rundumleuchten

Verfasst: 2017-08-18 21:31:15
von Ulf H
... Socke drüber reichte meinem Prüfer seinerzeit ...

Gruss Ulf

Re: Rundumleuchten

Verfasst: 2017-08-24 12:50:50
von Schmottersmut
Ich musste die Rundumkennleuchten (obwohl sie schon von blau auf gelb umgebaut waren) komplett außer Funktion setzten. Sicherung ziehen, Innenleben ausbauen und abkleben!!
Kommt sicher auf die Prüforganisation und eventuell auch dein Bundesland an, du bist nicht zufällig ein Hesse :D ?

Viele Grüße
Christof