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Zollfrage Container

Verfasst: 2017-12-18 9:24:08
von joern
Ich möchte einen Container von Asien nach Deutschland bringen. Inhalt: Teile eines in Deutschland zugelassenen Fahrzeugs. Dh. Anbauteile wie Tanks, aber auch Werkzeug, Generator, Standheizung etc.
Rahmen, Fahrerhaus, Motor etc sollen vor Ort verbleiben. Die Rückführung des gesamten Fahrzeug wäre ja zollfrei. Wie sieht es mit den Einzelteilen aus? Sollte man das Rahmenstück mit der Fgstnummer rausflexen und mitnehmen? Für die Teile sind etwa zu 50% Rechnungen vorhanden.

Re: Zollfrage Container

Verfasst: 2017-12-18 14:03:24
von Tellus
Ohne Details zur Einfuhr zu kennen, würde ich es als Einfuhr aus Drittland von Eisen-und Metallerzeugnissen sehen.
http://www.zoll.de/DE/Unternehmen/Waren ... B.live4412
Brauchst also eine Codenummer. (Metallschrott)??
Auf jeden Fall beim Zoll nachfragen, dann bist Du auf der sicheren Seite.

Wegen der Abmeldung des Fzg. würde ich in jedem Fall eine FIN mitnehmen, sonst bekommst Du evtl. beim Kraftverkehrsamt Ärger.

Re: Zollfrage Container

Verfasst: 2017-12-18 15:26:06
von Lassie
Die Rückführung des gesamten Fahrzeug wäre ja zollfrei.
Servus Jörn,

das wäre mein Gedanke und Ansatz um allen Problemen rund um Carnet etc aus dem Weg zu gehen. Den ganzen verunfallten Kat soweit containertauglich zerlegen und dann die ganze Chose komplett nach D verbringen. Dann hast du auch keine Diskussionen bzgl vor Ort belassenen Teilen, deren Verzollung, etc. sondern bringst den ganzen Unfallwagen zollfrei wieder zurück und kannst dich dann hier um die Verwertung kümmern.
Arbeitszeit bzgl der Zerlegung sollte nicht die Welt ausmachen, Transport & Verzollung sollte dann auch kein Problem sein, am Besten die Zerlegung mit einer Photostrecke dokumentieren und ggf mit der Waage auf plausibles Gewicht prüfen.

Viele Grüße
Jürgen

Re: Zollfrage Container

Verfasst: 2017-12-18 15:28:27
von Uwe
Hallo,

um lästigen Diskussionen zu entgehen, dürfte es am formal am einfachsten sein, ein verunfalltes Fahrzeug zum Wiederaufbau nach D zu überführen. Sonst musst Du am Ende noch den LKW einführen, um die Trümmer dann wieder ausführen zu können - was zuvorderst die Frage aufwirft, ob so ein KAT überhaupt eingeführt werden kann. Im Zweifel den Rahmen mit in den Container schieben...

Gruß
Uwe

Zollfrage Container

Verfasst: 2017-12-18 16:28:18
von maxd
Auch mein Zollexperte sagt: das sollte nach einem kompletten LKW im Container aussehen. Zumindest das Fahrerhaus könnte es auf den ersten Blick nach LKW und nicht nach „Metallkram“ aussehen lassen.

Du brauchst ja auf jeden Fall auch eine Aufstellung, was in dem Container drin ist. „1x MAN KAT 1A, zerlegt, FIN 123“ ist da elegant.

—max

Re: Zollfrage Container

Verfasst: 2017-12-18 17:19:11
von buckdanny
Grundsätzlich ist Rückware Abgabenfrei so weit richtig, es muss aber nachgewiesen, den Nachweis muss der Anmelder liefern, werden das die nämliche Ware wieder zurück kommt, am einfachsten ist das mit dem kompletten Fahrzeug.

Re: Zollfrage Container

Verfasst: 2017-12-19 2:55:33
von joern
Die Verzollung im Ausland ist hier theoretisch ein Problem, praktisch nicht.
Es geht also nur um die Verzollung zu hause.

Re: Zollfrage Container

Verfasst: 2017-12-19 9:09:32
von CharlieOnTour
buckdanny hat geschrieben:Grundsätzlich ist Rückware Abgabenfrei so weit richtig, es muss aber nachgewiesen, den Nachweis muss der Anmelder liefern, werden das die nämliche Ware wieder zurück kommt, am einfachsten ist das mit dem kompletten Fahrzeug.
Der Nachweis sollte sich doch mit einer Fotostory, samt Bild der Fahrgestellnummer etc, vom zerlegen des Fahrzeugs erbringen lassen.
Das würde ich zumindest mal telefonisch abklären, klar besser schriftlich. Aber ist von unterwegs aus auch nicht so einfach.

Gruß
Chris

Re: Zollfrage Container

Verfasst: 2017-12-19 9:31:55
von joern
Anfrage beim Zoll läuft.

Re: Zollfrage Container

Verfasst: 2017-12-19 12:42:31
von joern
Hört sich so schlecht nicht an:

grundsätzlich kommt eine einfuhrabgabenfreie Abfertigung als sogenannte "Rückware" in Betracht, selbst wenn nicht die komplette Ware (Wohnwagen) zurück kommt, sondern nur eine Teilmenge (Einzelteile).

Re: Zollfrage Container

Verfasst: 2017-12-20 9:36:55
von laforcetranquille
Warum machst du die eigentlich die Arbeit mit dem sclachten und verstauen in einen kleinen Container .?
Alles auf ein Flatrack, zurren , Plande drueber und fertig. Das gibt beim Zoll in Europa garantiert die wenigsten Probleme und soviel teurer wirds auch kaum sein. Da ist ja noch eindeutig zu erkeñnen das es sich um ein Unfallwrack handelt. Geklart werden muss beim Zoll aber unbedingt wie es sich mit den Einfuhrabgaben verhaelt wenn der Einfuehrer nicht der Halter ist sondern die Ware im Nicht EG Ausland "erworben" hat !!

Gruss Wim

Re: Zollfrage Container

Verfasst: 2017-12-20 10:18:04
von siegerland
Hallo Wim,

# ein Flat im Containerschiff kommt auf den x-fachen Preis eines Standard-Zwanzig-Füßers, da nur als oberste Lage transportierbar, die Plätze an Deck oder auf den Türmen sind rar
# Collapsibles, also die Flats mit hochklappbaren Stirnwänden sind immer noch teurer als 20'-Container

Etwas weniger krass ist der Unterschied wenn Du eine Ro/Ro-Verschiffung hast, da gibt es so ne Art Miniauflieger mit Vollgummireifen wo man das ganze draufpacken könnte, ist aber auch in keinem Falle preislich interessanter als Vollcontainer. Die Handling Charges in den Häfen sind da üppig.

@ joern: Beim Verstauen im Container aufpassen dass Du nur IPPC-gekennzeichnetes Holz verwendest

Bild,
besser vielleicht das Verladegut komplett mit Gurten niederzurren oder sonst wie behelfen, damit Du bei der Einfuhr keine böse Überraschung erlebst, im Zweifelsfall können die eine nachträgliche Begasung anordnen, das wird teuer.

Stefan

Re: Zollfrage Container

Verfasst: 2017-12-20 11:03:36
von joern
Danke für den Holzhinweis! Hätte da irgendwelche Kisten reingebastelt.

Re: Zollfrage Container

Verfasst: 2017-12-20 12:29:25
von siegerland
diese so genannten phytosanitären Vorschriften sollen die Einschleppung von Viechern, die sich vielleicht unter der Rinde verstecken, verhindern helfen

vielleicht nimmst Du ausreichend von diesen Einweg-Zurrgurten, dieses Band und die dafür notwendige Zange/Clipse sollte jeder Export-Betrieb in Gebrauch haben, vielleicht sogar ein kleiner Hinterhof-Betrieb, ist weltweit verbreitet

Bild ist das nicht zu ergattern nimm vielleicht normale Ratschengurte, am Boden und an den Wänden des Containers wirst Du ausreichend Durchführungsmöglichkeiten finden,

bei schwerem Seegang und beim Containerhandling würde sonst alles durch die Box purzeln und du kämst noch für die Reparatur der Büchse auf, also ganz wichtig Niederzurren damit bei Beschleunigungen mit positivem wie negativem Vorzeichen in alle Richtungen nix passieren kann

Kantenschoner helfen gegen Durchscheuern
Bild

Re: Zollfrage Container

Verfasst: 2017-12-20 12:47:58
von buckdanny
laforcetranquille hat geschrieben:. Geklart werden muss beim Zoll aber unbedingt wie es sich mit den Einfuhrabgaben verhaelt wenn der Einfuehrer nicht der Halter ist sondern die Ware im Nicht EG Ausland "erworben" hat !!

Gruss Wim
Dann fällt die EUSt an!