Also ich handhabe das immer so:
Man muss grundsätzlich immer unterscheiden zwischen Campen und Übernachten!!!
Campen ist sicherlich als erfüllt zu werten wenn man sich mehrere Tage mit Tisch und Stuhl ausbreitet!!!!
Übernachten ist wenn man mal gegen Abend irgend wo (natürlich nicht die kritischen Orte wie Naturschutzgebiet, Privatboden, usw.) hinstellt und eine Nacht steht. Dies kann durchaus auch mit Tisch und Stuhl geschehen!!!
Kommt nun einer, wenn ich Übernachten will, und erklärt mir dass das illegal ist einfach mal fragen wer er ist und was ihn zu der Aussage berechtigt.....ist es keine Behörde einfach weiter Grillen!!! Kommt eine Behörde, welche dann auch was zu sagen hat kann man sich immer noch auf Art.2 Verkehrsregelverordnung (VRV) berufen. Dieser sagt klar aus:
"Wer wegen Übermüdung, Einwirkung von Alkohol, Arznei- oder Betäubungsmitteln
oder aus einem anderen Grund nicht fahrfähig ist, darf kein Fahrzeug führen."
Somit bist du heute schon 300 Stunden gefahren und so müdes dass du knapp noch die Augen auf halten kannst. Oder du hast masslos Migräne und hast dir schon Unmengen an Tabletten eingeworfen. Deine Frau/Partnerin hat natürlich keinen Führerschein
Und schon kann dich keiner mehr Wegweisen ohne den Verkehr zu gefährden.....
Klar ist alles ein wenig OT aber wenn so ä blöde, ungerbeliechtete, nörgeli Schwizer chunnt, ist das sicherlich ein guter Weg.
Gruss Christian