Da wo ich das Bier nicht führen darf, wär das kein Problem



Grüße,
Transporter.
Moderator: Moderatoren
Das würde ich ja noch halbwegs verstehen (auch wenn ich mich nicht dran halten würde), es galt aber zumindest dort wo wir waren, auch für geschlossene Flaschen / Dosen (und führe uns nicht in Versuchung, sondern erlöse uns von dem Bösen...)Zitat (mercury-nomade):
Amerika Nord:
-USA, Kanada ... Alkohol (auch Bier) darf nicht im Fahrerhaus oder in der Fahrgastzelle transportiert werden.
Hallo,
meines Wissens gilt das nur für bereits geöffnete Flaschen.
Oder hat sich das inzwischen geändert?
Da soll doch in der ersten Zeile sicher "<3,5 t" stehen? Kannst Du das noch korrigieren?Wuiderer hat geschrieben: Ägypten
- 1 Feuerlöscher für Fahrzuege >3,5 t mit Fahrgestellnummer
- 2 Feuerlöscher für Fahrzuege >3,5 t mit Fahrgestellnummer
Marokko:
- 1 Feuerlöscher für Fahrzuege >3,5 t
- 2 Feuerlöscher für Fahrzuege >3,5 t
Das ist immer noch vorgeschrieben und auch bei den Modulen für die UK Berufskraftfahrerschulung ist das ein sehr gerne berittenes Thema.franz_appa hat geschrieben:Hi
Und bei den infos von woodman für Britannien ist folgendes
-- EDIT:- Vehicles over 3 metres in height must have the exact total height fixed on the dashboard visible to the drivers and it must be in metric and imperial measurements --
verlustig gegangen - oder ist's doch nicht vorgeschrieben?
Bitte??! Du regst Dich mit einer Verspätung von über 7 Jahren über den Hühnerknochenbeitrag (aus 2010) auf...seither ist der Thread durchgehend sachlich und informativ...wie auch zuvor. Locker bleiben!gunther11 hat geschrieben:der Thread fing sehr sinnvoll an als Sammlung von Vorschriften... und dann ist abgerutscht in vollkommen unnötige Beiträge wie z.B. ob ein Pilot einen Hühnerknochen.... SORRY, aber so kriegt man echt alles in die Bedeutungslosigkeit gedrängt.
Ich hab da ehrlich gesagt nur die alte Liste übernommen. Ich wollte das Thema wieder nach oben bringen da es in meinen Augen eigentlich eine ziemlich gute Idee ist. Ich bin tatsächlich über Google und einem Thread zu Feuerlöschern in Marokko auf diese Liste gekommen.Pirx hat geschrieben:Da soll doch in der ersten Zeile sicher "<3,5 t" stehen? Kannst Du das noch korrigieren?Wuiderer hat geschrieben: Ägypten
- 1 Feuerlöscher für Fahrzuege >3,5 t mit Fahrgestellnummer
- 2 Feuerlöscher für Fahrzuege >3,5 t mit Fahrgestellnummer
Marokko:
- 1 Feuerlöscher für Fahrzuege >3,5 t
- 2 Feuerlöscher für Fahrzuege >3,5 t
Pirx
Vielleicht kann ja jeder auf dem Gebiet, wo er mit Sicherheit weiß, dass man es benötigt das in der Liste einarbeiten, so dass wir durch das Schwarmwissen des Forums hier ein nahezu aktuelles Nachschlagewerk erhält.Pirx hat geschrieben: Marokko:
Gilt eigentlich nur für Autobusse (Fahrzeuge der Klasse M2 und M3)!
Bis 15 Sitzplätze: 1 Löscher mit 2 kg oder 2 Löscher mit je 1 kg (Löschpulver) oder 1x 2 Liter oder 2x 1 Liter Schaumlöscher.
Gunther ich denke, das ist normal dass jeder Thread irgendwie ein wenig zerredet wird, aber im Kern ist man ja immer wieder auf diese Liste zurück gekommen. Und wenn man beachtet dass der Thread jetzt schon 8 Jahre alt ist... Dann kann man auch mal drüber hinweg sehen. In meinem Augen ist die Idee hinter de Thread super und daher würde ich sie gern wiederbeleben!gunther11 hat geschrieben:SCHADE!! der Thread fing sehr sinnvoll an als Sammlung von Vorschriften... und dann ist abgerutscht in vollkommen unnötige Beiträge wie z.B. ob ein Pilot einen Hühnerknochen.... SORRY, aber so kriegt man echt alles in die Bedeutungslosigkeit gedrängt.
Danke für den Wink mit dem Zaunpfahl!Wuiderer hat geschrieben:Ich hab da ehrlich gesagt nur die alte Liste übernommen. Ich wollte das Thema wieder nach oben bringen da es in meinen Augen eigentlich eine ziemlich gute Idee ist. Ich bin tatsächlich über Google und einem Thread zu Feuerlöschern in Marokko auf diese Liste gekommen.Pirx hat geschrieben:Da soll doch in der ersten Zeile sicher "<3,5 t" stehen? Kannst Du das noch korrigieren?Wuiderer hat geschrieben: Ägypten
- 1 Feuerlöscher für Fahrzuege >3,5 t mit Fahrgestellnummer
- 2 Feuerlöscher für Fahrzuege >3,5 t mit Fahrgestellnummer
Marokko:
- 1 Feuerlöscher für Fahrzuege >3,5 t
- 2 Feuerlöscher für Fahrzuege >3,5 t
Pirx
Ob und wie viele Feuerlöschen von Wohnmobilen in Marokko mitzuführen sind, ist eigenlich eh noch etwas ungeklärt. Im Internet findet man nicht allzuviel dazu und dein Beitrag vor einiger Zeit sagt auch was anderes aus als die Liste.Vielleicht kann ja jeder auf dem Gebiet, wo er mit Sicherheit weiß, dass man es benötigt das in der Liste einarbeiten, so dass wir durch das Schwarmwissen des Forums hier ein nahezu aktuelles Nachschlagewerk erhält.Pirx hat geschrieben: Marokko:
Gilt eigentlich nur für Autobusse (Fahrzeuge der Klasse M2 und M3)!
Bis 15 Sitzplätze: 1 Löscher mit 2 kg oder 2 Löscher mit je 1 kg (Löschpulver) oder 1x 2 Liter oder 2x 1 Liter Schaumlöscher.