Fragen zum KFZ-Brief

alles, was nicht in die übrigen Technik-Kategorien passt

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jollyroger
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#1 Beitrag von jollyroger » 2007-03-17 18:43:56

Hallo liebe Forumsgemeinde,

bin gerade mal am abklaeren ob ich meinen 170 d11 ueberhaupt nach Spanien einfuehren kann...leider wurden hier ohne Ankuendigung zum Jahresanfang einige Gesetze diesbezueglich geaendert. :angry:

ALso meine Fragen:
Der 170 ist um Moment nicht zugelassen.
Ich hab noch folgende Papiere:
- Original Brief
- TUV -Bescheinigung bis Jahresende
- Bescheinigung Ablastung auf 7,49 to vom TUV


was mir noch fehlt ist die Abnahme der Einzelbereifung.

Wenn ich dann das KFZ zulasse,wird das dann alles im Brief eingetragen ?
Also die 7,49 to und die Einzelbereifung ?
Traegt das die Zulassungsstelle ein ?

Im Moment stoeren sich die Spanier an den alten Kennzeichen im Brief , THW-12345,
wenn ich das Fahrzeug zulasse , bekomme ich ja ein normales Kennzeichen z.B. S-AB-123,das waere ja dann ein "ziviles Kennzeichen ".
Angeblich soll es auch Probleme geben,wenn unter Position 3(Typ und Ausfuehrung)
000000 steht.So wie bei mir.
Aendert sich diese Zahl auch bei einer zivilen Zulassung ?

Alternativ gibt es sonst nur noch die Moeglichkeit ihn als historisches KFZ mit Sonderabnahme einzufuehren - mit dem hoehergelegten Koffer und den Seitz 4 Fenstern vielleicht nicht ganz unproblematisch....

Sonnige Gruesse

Joachim
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Kami
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#2 Beitrag von Kami » 2007-03-17 18:59:20

hallo,

bei der Vollabnehme wird ein neues Datenblatt erstellt, die Daten werden dann von der Zula in die zulassungspapiere (neuer Brief) eingetragen, der alte Brief wird ungültig gestempelt und wieder rausgegeben.

GRuss

Kami
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#3 Beitrag von cookie » 2007-03-17 19:08:17

Hallo,

bei mir steht ein "X" unter '3'.
Die alten Papiere werden nicht zurückgegeben, wenn das Fzg aus dem Ausland kommt. Meine schweizer Papiere sind einbehalten worden (waren eh schon ungültig gestempelt). Begründung: Die Zulassung wird bei der Schweiz gemeldet.

Ich kann mir nicht vorstellen, wenn Du eine ganz normale Zulassung hast, dass Du an der Grenze Probleme bekommst.
Was meinst Du mit "Einführen"? Urlaub machen? Steht da überhaupt jemand an der Grenze?

Grüße,
Jan
http://www.panamericana2013.de ...
... igrendwo zwischen Alaska und Feuerland

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Ulli
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#4 Beitrag von Ulli » 2007-03-17 20:07:14

Moins,
ich hab das richtig verstanden, das Fahrzeug (ex THW) steht in D und soll auch in D zugelassen werden?
Wenn die letzte Abmeldung noch keine 7 Jahre zurückliegt und der Originalbrief noch vorhanden ist, brauchst du keine Vollabnahme (Neuregelung seit 1.3. diesen Jahres).
Du gehst mit Brief (und Kaufvertrag) zur Zulassungsstelle und machst eine Wiederzulassung mit Halterwechsel.
Der Brief wird ungültig gestempelt und dir ausgehändigt - du bekommst neu die Zulassungsbescheinigung Teil I (ehem. Fz-Schein) und Teil II (ehem. Fz-Brief).

Wenn die Umbereifung gleich in die Papiere eingetragen werden soll, fährst du vor Zulassung zum TÜV und läßt ein Gutachten nach §19(2)/ §21 STVZO machen.

Das Gutachten nimmst du mit zur Zulassungsstelle und läßt die geänderte Bereifung gleich eintragen.

Gruß Ulli

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#5 Beitrag von jollyroger » 2007-03-17 20:59:48

@Uli: Danke fuer die Infos,richtig angenommen, steht in BRD und soll dort erstmal zugelassen werden.
Ich hab ne Abnahme nach Paragraph 21 stvo (?) naechste HU 11/07.
Kann man also ohne weiteres Zulassen.
Mit den "neuen"Papieren, auf denen alle Daten und ziviles Kennzeichen sind, sollte das importieren etwas einfacher sein.
Mal sehen.Muss ich nochmal mit dem TUV hier in Spanien abchecken.

Weiss noch jemand was zur 3(Typenbezeichnung)?

@cookie= Mit Einfuhr meine ich Importieren,trotz EU ein muehseliges Unterfangen.


Greez

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#6 Beitrag von Kami » 2007-03-17 21:05:05

zur 3 : wenn da lauter 00000en sind dann wurde das Fahrzeug per Einzelabnehme zugelassen - unwarscheinlich das dir da der TÜV noch dioe ABE iweder hinzuträgt...


Gruss

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#7 Beitrag von Ulli » 2007-03-17 21:30:22

Moins,
vielleicht versteh ich da was falsch :mellow:

Wenn bereits ein ziviler Brief existiert, läuft das Ganze doch als einfacher Halterwechsel, da brauch ich doch keinen Baurat, oder ???

Es ist dabei doch unerheblich, ob der vorherige Halter Egon Müller oder das THW war.
Anders verhält es sich natürlich, wenn das Fahrzeug z.B. von der Bundeswehr kam und deshalb noch nie ein Fz-Brief existierte.

Gruß Ulli

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#8 Beitrag von TOM » 2007-03-17 23:03:59

Ulli hat geschrieben:Wenn die letzte Abmeldung noch keine 7 Jahre zurückliegt und der Originalbrief noch vorhanden ist, brauchst du keine Vollabnahme (Neuregelung seit 1.3. diesen Jahres).
Stimmt nicht ganz.

Das KBA garantiert eine Datensicherung von 7 Jahren, wenn Du keinen Brief hast, kann das KBA den alten Datensatz zur Verfügung stellen und mit diesem und einer neuen HU geht´s dann zum Zulassen.

Wenn Du aber den Brief hast, ist das mit den 7 Jahren egal, dann reicht auch nach unbestimmter Zeit aufgrund der vorliegenden Daten eine HU zur Wiederzulassung.

Vor dem 01.03. war mir auch nur die 7 Jahre bekannt, aber nach dem 01.03. gab es diese Verfahresweise als Rundschreiben des Landesministeriums.

Gruß TOM
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#9 Beitrag von DieGrüneKuh » 2007-03-18 0:32:13

Moin,
soll das Fahrzeug dann in Spanien zugelassen werden? Nach EU-Richtlinien soll sich das ganze doch vereinfachen. Eigentlich müßte dann doch die Zulassungsbescheinigung Teil II reichen, ohne den Magirus vorher hier in Deutschland zuzulassen?

Für Schweden gibt es da eine schöne Seite des Vägverket, Bilregistret, schwedische Zulassungsbehörde:
Fahrzeugimport aus einem EU-Mitgliedsstaat

Verschiedene Arten des Fahrzeugimports
Kraftfahrzeuge,

* die bereits in einem anderen EU-Mitgliedsstaat zugelassen waren. Ein Zulassungsschein bezüglich der ausländischen Zulassung ist erforderlich.
* die entsprechend der EU-Direktive als straßentauglich erachtet werden. Das bedeutet, dass das Fahrzeug ein Konformitätszertifikat (CoC) haben muss. Dies gilt für Personenfahrzeuge, Krafträder, Mopeds und Traktoren. Das Fahrzeug muss allen technischen und Umweltrichtlinien laut EU-Gesetzgebung entsprechen.
* für Privatzwecke (jeweils auf ein Fahrzeug pro Person und Zwölfmonatsperiode beschränkt).
* im Rahmen von Umzugsgut: Sie ziehen aus einem anderen Land nach Schweden.
* im Rahmen von Erbgut: das Fahrzeug stammt aus dem Nachlass einer Person, die im Ausland ansässig war. Autos, die im Rahmen von Erbgut importiert werden, müssen lediglich den Umweltrichtlinien entsprechen, die auf ältere Fahrzeuge angewendet werden.
* ein heimkehrendes Fahrzeug: das Fahrzeug war in der Vergangenheit bereits in Schweden zugelassen.
gibt es sowas auch in Spanien? Wenn unter 3 nur Nullen sind, fehlt wohl die EG-Typgenehmigung oder ist nicht ersichtlich. Aber als Umzugsgut muß er dann auch in Spanien zugelassen werden können, wobei er dann wohl zuerst auf deinen Namen in Deutschland zugelassen gewesen sein muß?
Gruß Stefan

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#10 Beitrag von Ulli » 2007-03-18 1:09:14

TOM hat geschrieben:Vor dem 01.03. war mir auch nur die 7 Jahre bekannt, aber nach dem 01.03. gab es diese Verfahresweise als Rundschreiben des Landesministeriums.
Danke, Tom

bin leider nicht im Verteiler der Landesministerien ;)

Gruß Ulli

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#11 Beitrag von DieGrüneKuh » 2007-03-18 1:31:28

Moin,
das kann ich ja gar nicht glauben. Wenn ich also den Brief noch habe, kann ich auch nach 10 Jahren nur mit einer neuen HU das Fahrzeug wieder zulassen? Ohne weitere Begutachtung und das in Deutschland? :cool:
Gruß Stefan

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#12 Beitrag von Kami » 2007-03-18 10:52:22

...mal ehrlich - wie Gross sit denn der Unterschied zwischen einer normalen HU und einer Vollabnahme?

GRuss

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#13 Beitrag von Ulli » 2007-03-18 11:25:24

Kami hat geschrieben:...mal ehrlich - wie Gross sit denn der Unterschied zwischen einer normalen HU und einer Vollabnahme?
ca. 40 € :D

Gruß Ulli

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#14 Beitrag von Kami » 2007-03-18 11:43:00

@uli: LOL Das weiss ich auch..ich meine der für den Endnutzer erkennbare mehraufwand...

Gruss

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#15 Beitrag von Wilmaaa » 2007-03-18 15:31:53

Hallo Kami,

das kommt ein bisserl auf den Prüfer und aufs Fahrzeug an. Vollabnahme kann einen ganzen Vormittag dauern, kann aber auch in einer Stunde erledigt sein...

Gruß,
Wilmaaa :cool:
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#16 Beitrag von TOM » 2007-03-18 22:07:09

Ulli hat geschrieben:
TOM hat geschrieben:Vor dem 01.03. war mir auch nur die 7 Jahre bekannt, aber nach dem 01.03. gab es diese Verfahresweise als Rundschreiben des Landesministeriums.
Danke, Tom

bin leider nicht im Verteiler der Landesministerien ;)

Gruß Ulli
Macht ja nix, dafür schreib ich ja hier, wenn ich neues bekomme.

Gruß TOM
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#17 Beitrag von Ingenieur » 2007-03-19 6:59:08

Hallo,

also, wenn ich es richtig verstehe, kann man jetzt ab 'Stillegung' ein Auto
auch nach unbestimmter Zeit mit einer HU reanimieren, wenn denn der alte
Brief vorliegt.

Was ist mit BW 'Zulassungsbescheinigungen' (der Vebeg) ?
Gelten die auch als 'alter Brief' ?

...
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#18 Beitrag von jollyroger » 2007-03-19 11:01:26

Umzugsgut scheidet leider aus, da ich hier schon seit 15 jahren wohne...
werd heute morgen nochmal nachhaken,meist sind die aktuellen EG- Richtlinien den Beamten vor Ort noch nicht bekannt.....offensichtlich besteht wohl die moeglichkeit des Imports als historisches Fahrzeug(25 jahre in Spanien),wobei der hoehergelegte Koffer ja nicht mehr so ganz original ist,ob man den als Funkkoffer/Komandozentrale o.ae. deklarieren koennte ?


mal sehen was sich ergibt,

gruss

joachim
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#19 Beitrag von jollyroger » 2007-03-19 13:18:23

Also, historisch ist nicht - mit dem Aufbau auf jeden Fall.
Aber vielleicht geht es mit dem Umzugsgut meinte der TUV Rheinland in Gran Canaria - muss halt nochmal hier mit dem TUV vor Ort abklaeren ob der da zustimmt, da es im Gesetzeslaut heisst: PKW, aber angeblich das Verkehrsministerium zugibt das der Wortlaut nicht korrekt ist, da auch Motorraeder,WOMOs,Busse etc. damit gemeint sind.
Eben die privat KFZ eines EU -Buergers.
Liegt letzten Endes also im Ermessensspielraum des oertlichen TUV,mal sehen was die meinen.

Gruss

Joachim
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#20 Beitrag von Wilmaaa » 2007-03-19 14:19:54

jollyroger hat geschrieben:wobei der hoehergelegte Koffer ja nicht mehr so ganz original ist,ob man den als Funkkoffer/Komandozentrale o.ae. deklarieren koennte ?
Wenn ich mir so anschaue, was in den Hilfsorganisationen teilweise in Eigenleistung an den Fahrzeugen an- und umgebaut wird... Es gibt da manchmal schon abenteuerliche ELW-Konstrukte. ;) Solange Dein Koffer zeitgenössisch aussieht und z.B. keine allzu modernen Fenster und Türen hat, könnte es möglich sein, eine H-Zulassung zu bekommen.

Andererseits frage ich mich, warum die Einfuhr in ein anderes EU-Land so schwierig ist...

Wilmaaa :cool:
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#21 Beitrag von Geishardt » 2007-03-19 15:14:19

Hallo,

vergiß das EU-Recht, es gelten nur die spanischen Gesetzes. Nur wenn diese gegen das EU-Recht verstoßen, kannst Du als EU-Bürger gegen die lokalen Gesetze klagen.

Die Frage der H-Zulassung ist nicht EU einheitlich. Deshalb gilt hier nur spanisches Recht. In dieser Zulassungsfrage sind die Behörden nicht an die Vorentscheidung der deutschen Behörden gebunden. Erkundige dich unbedingt vorher, ob es in Spanien eine historische Zulassung gibt und welche Fahrten Du mit einem historischen Fahrzeug unternehmen darfst. In Belgien zum Beispiel darfst Du mit einer historischen Zulassung nur Fahrten im Umkreis von 30km vom Standort unternehmen. Weitere Fahrten sind nur zu offiziellen Veranstaltungen erlaubt.

Wenn das Fahrzeug keine EU-Zulassung hat -wahrscheinlich- ist eine Bescheinigung des spanischen Importeurs, dass dieser Typ in Spanien zugelassen wurde- sehr hilfreich.

Mit diesem Dokument und der deutschen Zulassung /Teil1 dürfte eine Zulassung in Spanien kein Problem sein.

Gruß
Bernd
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#22 Beitrag von jollyroger » 2007-03-19 19:03:24

Stand der Dinge:
Nur Fahrzeuge mit Erstzulassung ab 01.01.99 koennen noch nach Spanien importiert werden.Muessen dabei Euro1-4 (da war man sich nicht einig) erfuellen.
Selbst wenn KFZ vorher in anderen EU-Staaten zugelassen waren.

Ausnahmen:
Historische Fahrzeuge, muss aber alles original sein,trifft bei mir nicht zu,da Koffer geaendert.

EU & Umzug: Gilt in Spanien nur fuer PKW,ansonsten hat Geishardt recht,es gilt das spanische Gesetz, Eu -Recht kann man sich also getrost in die Haare schmieren, ausser man will Jahrelang klagen..........


es lebe die Buerokratie und der Feinstaub Wahnsinn !
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#23 Beitrag von Geishardt » 2007-03-19 22:56:22

Hallo,

da mein spanisch nur zur Bestellung eines Essen in etwa genügt. Kann ich Dir keine konkrete Auskunft geben.

Generell kann ich mir diese Beschränkung - 1999 - nur schwer vorstellen. Prüf doch mal nach, ob diese Bestimmung nur für PKW´s gilt oder auch für Nutzfahrzeuge.


Wenn nichts geht besorg Dir einen orginal Koffer und importiere damit.

Gruß
Bernd
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#24 Beitrag von makabrios » 2007-03-19 23:21:58

Hallo,
Spreche wenig spanisch, dafür portugiesisch. Hast Du mal an einen Despachante gedacht? Der nimmt zwar ordentlich Bakschisch hat aber oft unglaubliche Coneciones und kann ziemlich viel möglich machen. Wie geschrieben: Ist eher was portekunisches(brasilianisches), gibs vielleicht in Spanien nicht so sehr.
War nur mal so ein Gedanke....
Einen Raum als Beziehung zu verstehen ist wie Chili essen. Durch Chili wird die innere Form des Mundes spürbar. (Ernesto Neto)

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#25 Beitrag von jollyroger » 2007-03-19 23:27:25

Ab 99 gilt fuer alles ausser PKW.
Also LKW,WOMO,Kleinbusse tec.
Habs jetzt von ca. 4 verschiedenen ofiziellen Stellen bekommen.

So eine Art Schutz um zu verhindern das massig alte KFZ aus z.B. der BRD in Spanien eingefuehrt werden.Leider wurden in den letzten Jahren viele aeltere KFZ gewerblich importiert,die meisten LKW im stark gewachsenen Bausektor stammen aus Mitteleuropa .

Als Folge der neuen Fahrverbote in der BRD werden sicher bald wieder viele guenstige gebrauchte auf den europaeischen Markt kommen,die will man eben nicht hier haben.


Hab auch schon bei den Unternehmen nachgefragt die EInzelabnahmen fur Sonderkfz machen,nix zumachen.

Morgen werd ich nochmal saemtliche Oldtimer Clubs kontaktieren,wegen historischem KFZ, angeblich wissen die Bescheid bzw sind diejenigen die bescheinigen das ein KFZ historisch ist,mal sehen.

Gruss

Joachim
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#26 Beitrag von Kami » 2007-03-20 0:03:38

Wurde dein 170er evtl als Fahrgestell ausgeliefert?

WEnn ja - dann könnte man doch H als Fahrgestell amchen und in Spanien einführen - dann den Koffer wieder draufsetzen...

Nur so ne Idee....

Gruss

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#27 Beitrag von DieGrüneKuh » 2007-03-20 0:42:43

Moin,
inder Eu-Richtlinie steht aber, dass man alle Fahrzeuge als Umzugsgut mitnehmen darf. Also mußt du deinen Wohnort eben schnell nach Deutschland verlegen. Dann kannst du ja ein zweites mal nach Spanien auswandern. :cool:
Gruß Stefan

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#28 Beitrag von jollyroger » 2007-03-24 0:29:05

So - neuester Stand der Dinge:

Importieren ist faktisch nahezu unmoeglich.
Umzugsgut gilt in Spanien nur fuer PKW.
Bin gerade noch an der Sache mit dem historischen LKW dran.
Haengt aber alles von irgendeinem Molch im Amt fuer Industrie und erneuerbare Energien(was fuer ein hochtrabender Name fuer so einen traurigen verein)
ab, ob er das KFZ fuer historisch befindet.
Angeblich muss es alles total original sein, klassischer Oldtimer eben.

Hab dann auch schon die traurige Story eines Deutschen gehoert der einen alten Feuerwehr LKW importieren wollte,der steht jetzt wohl immer noch hier...

Mittlerweile kenn ich auch ne ganze Menge Leute hier die davon betroffen sind, und jetzt hier irgendwelche alten WOMOs stehen haben, die schon aus Deutschland ausgefuehrt sind, und nun hier nicht zugelassen werden koennen,zurueck nach BRD lohnt wegen der Faehrkosten auch nicht mehr...da bleibt wohl nur der Schrottplatz.

Hab jetzt auch jemanden gefunden der ein aehnliches Problem mit der importation von Youngtimer Sportwagen aus Italien nach Oesterreich hat.
Angeblich kann man in Bruessel bei irgendeiner Kommision(kostenlos) Beschwerde einreichen.....dauert halt nur 2 Jahre oder so.
Aber eigentlich ist es wohl das Recht eines EU Buergers sein KFZ mitzunehmen.

Wofuer war die EU nochmal ?
Freizuegigkeit von Personen, Dienstleistungen und Waren ?
Aber auch nur wenn s die entsprechenden Stellen interessiert.
Wenns um Subventionen fuer Flughafen, Strassen, Haefen etc geht, dann sind wir schon alle in der EU ,gell?
Ansonsten ist das aber doch ganz weit weg,und mit denen haben wir eigentlich nix am Hut.Sind ja auch alles Auslaender,die in der EU.

Ein echtes Armutszeugniss.

Alternative Fahrzeuge gibt es hier in Spanien kaum, nur den pegaso 3046
leider kann man den auch nicht zulassen,und ex-Feuerwehr oder Zivilschutz sind extrem rahr.....

Komme also zum Schluss das Spanien so ein geiles Auto wie einen Magirus Deutz offensichtlich nicht zu schaetzen weiss und ergo auch nicht verdient hat.

Damit bleibt es beim alten Plan, der Deutz steht in BRD , als Ausgangsbasis fuer Europareisen schoen zentral gelegen.
Und wenn ich damit nach Spanien komm, stell ich Ihn auf meinen Hof mit der Deutschen Nummer und dort bleibt er dann stehen bis zum naechsten Afrikatrip.
Der Faehrhafen ist ja dann nur 25 km von hier entfernt, das kurze Stueck wirds schon auch mit deutscher Nummer (Turista,turista) gehen.

Spar ich mir die Kohle fuer den Import und mach damit Urlaub.

Sonnige Gruesse

Joachim

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#29 Beitrag von DieGrüneKuh » 2007-03-26 0:16:13

Moin,
der Pegaso ist schon ein schönes Auto, erinnert ein wenig an die alten DAF-Militärlaster. Aber der Einstieg ins Fahrerhaus ist genauso übel wie beim Unimog 404. Steckt da nun DAF- oder IVECO-Technik unter der Haube? Motoren haben die Spanier ja nicht selbst gebaut.
Ich bin immer noch auf der Suche dieser EU-Richtlinie. Was für eine Nummer hat die?
Gruß Stefan

Granadaed
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#30 Beitrag von Granadaed » 2008-07-16 15:50:22

Servus!
habe soeben diesen (für mich) grauenhaften thread gelesen, wohne in Spanien, und bin grad im schönen Freiburg mit nem 170 vom thw, den ich nach Spanien bringen wollte :eek:
jetzt bin ich etwas schockiert..würde mich von jolly interessieren wie das nun alles weitergegangen ist..mann die spanier ..echt :mad:
das ist aber leider nicht mein einziges Problem:
bin beim TÜV an einen echt scharfen Hund geraten, der will mir den Bock einfach nicht typisieren.. :wack:
Lkw 11 to würde gehen, hätt aber gern 7,5; wie zum Geier kriegen die ganzen leuts das Ding als 7,5 eingetragen?
meiner wiegt jetzt mit originalkoffer 7070Kg, mit ausgebauten Regalen;
für WoMo braucht mann ja jez Stehhöhe..das wusste ich nicht.. :wack: :wack:
Zugmaschiene wollte er auch nicht, hab sogar versucht mich über Rallybegleitfahrzeug zu informieren, Aigner sagt is nich mehr.. :(
jetzt kommts: Bautruppwagen will er auch nicht, DENN:" sowas ist nur für die Post zulässig", originalaussage, hab das nicht erfunden..
schonmal nen trupp Briefträger mit Spitzhacken und Schauffeln gesehn?! :huh:
oder wie soll ich mir das vorstellen?!
werde jetzt versuchen nen Pick-up draus zu machen wie JJMac, laut dem sind dabei fast 600 Kg draufgegangen, würde halt dann immer noch nicht reichen , der will 10% Zuladung, meines Wissens werden sogar 20 benötigt, aber der TÜVler is ja bekanntlich Gott..
ja, danke dass ihr all dies Geschwätz überhaupt lest..(falls)
jedenfalls bin ich mit meiner Weisheit ziemlich am Ende und wäre für tipps sehr dankbar..hülfäääää..
Thx ED

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