Reise Krankenversicherung verlängern
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Re: Reise Krankenversicherung verlängern
Hi Joern,
kannst Du mir das mal näher erläutern?
Glg Adi
kannst Du mir das mal näher erläutern?
Glg Adi
Zivilisation ist die unablässige Vermehrung notwendiger Unnötigkeiten - Mark Twain
Sie kamen mit einer Bibel und ihrer Religion, stahlen unser Land, zerstörten unseren Geist.... und jetzt sagen sie uns, dass wir dem "Herrn" dankbar sein sollen!? - Häuptling Pontiac 1769-
Jeder Champion war einmal ein Kämpfer, der sich geweigert hat aufzugeben.
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Jeder Champion war einmal ein Kämpfer, der sich geweigert hat aufzugeben.
Re: Reise Krankenversicherung verlängern
Ich habe bei meiner Kk (Techniker) ab 1.1.2022 eine unbefristete Anwartschaft wegen Auslandsaufenthalt beantragt. Kosten ca 60 Euro monatlich. (ausserdem natürlich anderweitig eine LangzeitAKV)
Eine Anwartschaft gilt übrigens auch als Vorversicherungszeit, um später in die KK der Rentner aufgenommen zu werden.
Eine Anwartschaft gilt übrigens auch als Vorversicherungszeit, um später in die KK der Rentner aufgenommen zu werden.
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- Donnerlaster
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Re: Reise Krankenversicherung verlängern
So ganz pauschal mit ja kannst du die Frage nicht beantworten, denn das ist nur die halbe Wahrheit.
Es geht zwar, aber....
Fangen wir mal ganz vorne an: du kannst dich als gesetzlich Versicherter nur dann von der gesetzlichen KV abmelden (bzw. 'anwartschaften'',
wenn du deine Beiträge selber zahlst. Bist du z.B, noch Arbeitnehmer oder Rentner, dann zahlt die Hälfte deines Beitrages der Arbeitgeber bzw.
die Dt. Rentenversicherung. In diesem Fall hast du keine Möglichkeiten, dich bei einer außereuropäischen Reise von der KV abzumelden.
Bei Reisen innerhalb Europas hast du ebenfalls keine Chancen, egal ob Alleinzahler oder nicht.
Dazu kommt eine weitere Feinheit: du kannst dich als Alleinzahler komplett abmelden bei einer außereuropäischen Reise, egal wie lange
die Reise dauert. Also auch über viele viele Jahre. Und da kommt der Fallstrick. Kommst du von der Reise zurück, ist deine letzte KV verpflichtet,
dich wieder aufzunehmen. Bist du gestartet als Vorruheständler, hast unterwegs Rente eingereicht, dann muss die KV dich nehmen, kann aber
darauf bestehen, dich nur privat zu versichern.
Dann gibt es eine weiter Feinheit: Du musst in der 2. Hälfte deines Berufslebens 90 % dieser Zeit in der gesetzlichen KV gewesen sein. Vereinfacht
erklärt; du warst 40 Jahre berufstätig, davon die Hälfte 20 Jahre, davon 90 % 18 Jahre. Somit kannst du dich für 2 Jahre von der KV ohne Anwartschaften
abmelden ohne das Risiko (siehe einen Absatz höher) einzugehen. Willst du länger als die 2 Jahre (bzw. die 10 %) weg bleiben, solltest du auf jeden Fall eine
Anwartschaft bezahlen (das sollte jetzt bei ca. 55-60 € im Monat liegen).
Dann gibt es noch einen Fallstrick, auf den ich reingefallen bin, da er mir nicht bekannt war: Ich hatte mich für unsere letzte Reise auch abgemeldet. Da aber
meine 10 % schon 'erledigt' waren, hab ich für die weitere Reise die Anwartschaft bezahlt. So weit so gut. Unterwegs hab ich den Rentenantrag ca. 6 Monate vor
Rentenbeginn abgeschickt. In dem Moment, in dem der Rentenantrag eingeht, kommst du automatisch (zumindest als in der GKV) in die Kasse für Rentner - ich
wiederhole: in dem Moment des Einganges, nicht erst zum Beginn der Rente.
Und so wie du in die KK für Rentner kommst, musst du bezahlen. Egal, ob abgemeldet oder Anwartschaft oder nicht. Bis ich die Info der KK bekam und das
ganze Prozedere verstand, vergingen fast 2 Monate, für die ich bezahlen durfte. Da hab ich umgehend den Rentenantrag zurück gezogen und ein paar Monate kurz vor
Rentenbeginn neu gestellt.
Also alles nicht so ganz einfach.
Sollten noch Fragen aufkommen, dann gern fragen.
Es geht zwar, aber....
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wenn du deine Beiträge selber zahlst. Bist du z.B, noch Arbeitnehmer oder Rentner, dann zahlt die Hälfte deines Beitrages der Arbeitgeber bzw.
die Dt. Rentenversicherung. In diesem Fall hast du keine Möglichkeiten, dich bei einer außereuropäischen Reise von der KV abzumelden.
Bei Reisen innerhalb Europas hast du ebenfalls keine Chancen, egal ob Alleinzahler oder nicht.
Dazu kommt eine weitere Feinheit: du kannst dich als Alleinzahler komplett abmelden bei einer außereuropäischen Reise, egal wie lange
die Reise dauert. Also auch über viele viele Jahre. Und da kommt der Fallstrick. Kommst du von der Reise zurück, ist deine letzte KV verpflichtet,
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darauf bestehen, dich nur privat zu versichern.
Dann gibt es eine weiter Feinheit: Du musst in der 2. Hälfte deines Berufslebens 90 % dieser Zeit in der gesetzlichen KV gewesen sein. Vereinfacht
erklärt; du warst 40 Jahre berufstätig, davon die Hälfte 20 Jahre, davon 90 % 18 Jahre. Somit kannst du dich für 2 Jahre von der KV ohne Anwartschaften
abmelden ohne das Risiko (siehe einen Absatz höher) einzugehen. Willst du länger als die 2 Jahre (bzw. die 10 %) weg bleiben, solltest du auf jeden Fall eine
Anwartschaft bezahlen (das sollte jetzt bei ca. 55-60 € im Monat liegen).
Dann gibt es noch einen Fallstrick, auf den ich reingefallen bin, da er mir nicht bekannt war: Ich hatte mich für unsere letzte Reise auch abgemeldet. Da aber
meine 10 % schon 'erledigt' waren, hab ich für die weitere Reise die Anwartschaft bezahlt. So weit so gut. Unterwegs hab ich den Rentenantrag ca. 6 Monate vor
Rentenbeginn abgeschickt. In dem Moment, in dem der Rentenantrag eingeht, kommst du automatisch (zumindest als in der GKV) in die Kasse für Rentner - ich
wiederhole: in dem Moment des Einganges, nicht erst zum Beginn der Rente.
Und so wie du in die KK für Rentner kommst, musst du bezahlen. Egal, ob abgemeldet oder Anwartschaft oder nicht. Bis ich die Info der KK bekam und das
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Also alles nicht so ganz einfach.
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Re: Reise Krankenversicherung verlängern
Hi Peter,
wat ne Schweinerei.... aber ne Versicherung ohne Haken sucht man wohl vergebens.
Glg Adi

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Re: Reise Krankenversicherung verlängern
Das ist kein Haken meiner KV, sondern gesetzliche Vorgabe.
Re: Reise Krankenversicherung verlängern
Wow danke.Donnerlaster hat geschrieben: ↑2021-12-03 17:13:39So ganz pauschal mit ja kannst du die Frage nicht beantworten, denn das ist nur die halbe Wahrheit.
Es geht zwar, aber....
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die Dt. Rentenversicherung. In diesem Fall hast du keine Möglichkeiten, dich bei einer außereuropäischen Reise von der KV abzumelden.
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die Reise dauert. Also auch über viele viele Jahre. Und da kommt der Fallstrick. Kommst du von der Reise zurück, ist deine letzte KV verpflichtet,
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Dann gibt es noch einen Fallstrick, auf den ich reingefallen bin, da er mir nicht bekannt war: Ich hatte mich für unsere letzte Reise auch abgemeldet. Da aber
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ganze Prozedere verstand, vergingen fast 2 Monate, für die ich bezahlen durfte. Da hab ich umgehend den Rentenantrag zurück gezogen und ein paar Monate kurz vor
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Sollten noch Fragen aufkommen, dann gern fragen.
Wie ist das bei der Konstellation :
Einer Mitglied der Gkv, Partner über Familienvs . mitversichert.
2 jahre Auszeit.
Gkv Mitglied zahlt in dieser Zeit (in Europa) seine Beiträge selbst. Wie ist das wenn Europa zu klein wird....ich sag mal ein Jahr.
Gruss ch.
Zuletzt geändert von Bustreter am 2021-12-03 18:51:22, insgesamt 1-mal geändert.
Genug gejammert - einfach machen.
Re: Reise Krankenversicherung verlängern
Wir sind für ein paar Monate außereuropäisch unterwegs, ich habe mich bei meiner KK (Betriebskrankenkasse) abgemeldet und wenn ich zurück bin nehmen mich die wieder- haben sie schon öfter gemacht.
Meine Frau wollte nun bei einer großen KK das gleiche machen- ging nicht, sie sagten was von 2 Monaten Kündigungsfrist und dann nur mit Anwartschaft.
Seitdem ist meine Frau jetzt auch in der Betriebskrankenkasse...
Gruß Jan
Meine Frau wollte nun bei einer großen KK das gleiche machen- ging nicht, sie sagten was von 2 Monaten Kündigungsfrist und dann nur mit Anwartschaft.
Seitdem ist meine Frau jetzt auch in der Betriebskrankenkasse...
Gruß Jan
Es ist besser auf unbekannten Wegen mal zu stolpern, als auf bekannten Pfaden auf der Stelle zu treten.
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Re: Reise Krankenversicherung verlängern
Hab ich das korrekt verstanden, dass eine Anwartschaft nur dann möglich ist, wenn man Selbstzahler ist??? Wie sieht es z.B. beiDonnerlaster hat geschrieben: ↑2021-12-03 17:13:39
Fangen wir mal ganz vorne an: du kannst dich als gesetzlich Versicherter nur dann von der gesetzlichen KV abmelden (bzw. 'anwartschaften'',
wenn du deine Beiträge selber zahlst. Bist du z.B, noch Arbeitnehmer oder Rentner, dann zahlt die Hälfte deines Beitrages der Arbeitgeber bzw.
die Dt. Rentenversicherung. In diesem Fall hast du keine Möglichkeiten, dich bei einer außereuropäischen Reise von der KV abzumelden.
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Re: Reise Krankenversicherung verlängern
Zumindest meine Krankenkasse gibt mir ausführlich zu jedem Spezialfall schnell Auskunft.
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Re: Reise Krankenversicherung verlängern
Bustreter hat geschrieben: ↑2021-12-03 18:49:51Wow danke.Donnerlaster hat geschrieben: ↑2021-12-03 17:13:39So ganz pauschal mit ja kannst du die Frage nicht beantworten, denn das ist nur die halbe Wahrheit.
Es geht zwar, aber....
Fangen wir mal ganz vorne an: du kannst dich als gesetzlich Versicherter nur dann von der gesetzlichen KV abmelden (bzw. 'anwartschaften'',
wenn du deine Beiträge selber zahlst. Bist du z.B, noch Arbeitnehmer oder Rentner, dann zahlt die Hälfte deines Beitrages der Arbeitgeber bzw.
die Dt. Rentenversicherung. In diesem Fall hast du keine Möglichkeiten, dich bei einer außereuropäischen Reise von der KV abzumelden.
Bei Reisen innerhalb Europas hast du ebenfalls keine Chancen, egal ob Alleinzahler oder nicht.
Dazu kommt eine weitere Feinheit: du kannst dich als Alleinzahler komplett abmelden bei einer außereuropäischen Reise, egal wie lange
die Reise dauert. Also auch über viele viele Jahre. Und da kommt der Fallstrick. Kommst du von der Reise zurück, ist deine letzte KV verpflichtet,
dich wieder aufzunehmen. Bist du gestartet als Vorruheständler, hast unterwegs Rente eingereicht, dann muss die KV dich nehmen, kann aber
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Dann gibt es eine weiter Feinheit: Du musst in der 2. Hälfte deines Berufslebens 90 % dieser Zeit in der gesetzlichen KV gewesen sein. Vereinfacht
erklärt; du warst 40 Jahre berufstätig, davon die Hälfte 20 Jahre, davon 90 % 18 Jahre. Somit kannst du dich für 2 Jahre von der KV ohne Anwartschaften
abmelden ohne das Risiko (siehe einen Absatz höher) einzugehen. Willst du länger als die 2 Jahre (bzw. die 10 %) weg bleiben, solltest du auf jeden Fall eine
Anwartschaft bezahlen (das sollte jetzt bei ca. 55-60 € im Monat liegen).
Dann gibt es noch einen Fallstrick, auf den ich reingefallen bin, da er mir nicht bekannt war: Ich hatte mich für unsere letzte Reise auch abgemeldet. Da aber
meine 10 % schon 'erledigt' waren, hab ich für die weitere Reise die Anwartschaft bezahlt. So weit so gut. Unterwegs hab ich den Rentenantrag ca. 6 Monate vor
Rentenbeginn abgeschickt. In dem Moment, in dem der Rentenantrag eingeht, kommst du automatisch (zumindest als in der GKV) in die Kasse für Rentner - ich
wiederhole: in dem Moment des Einganges, nicht erst zum Beginn der Rente.
Und so wie du in die KK für Rentner kommst, musst du bezahlen. Egal, ob abgemeldet oder Anwartschaft oder nicht. Bis ich die Info der KK bekam und das
ganze Prozedere verstand, vergingen fast 2 Monate, für die ich bezahlen durfte. Da hab ich umgehend den Rentenantrag zurück gezogen und ein paar Monate kurz vor
Rentenbeginn neu gestellt.
Also alles nicht so ganz einfach.
Sollten noch Fragen aufkommen, dann gern fragen.
Wie ist das bei der Konstellation :
Einer Mitglied der Gkv, Partner über Familienvs . mitversichert.
2 jahre Auszeit.
Gkv Mitglied zahlt in dieser Zeit (in Europa) seine Beiträge selbst. Wie ist das wenn Europa zu klein wird....ich sag mal ein Jahr.
Gruss ch.
ich muss jetzt erst einmal erwähnen, dass ich kein KV-Fachmann bin. Für mein obiges Wissen musste ich mich auch erst einmal schlau machen
für unserer Reisen und habe dabei das so, wie geschrieben, in Erfahrung gebracht. So wurde es mir von der KK (bei mir TK) bestätigt - allerdings
auch erst, nachdem ich dort einen Beitrags-Fachmann/Frau am Telefon hatte. Die anderen Kollegen kannten diese Feinheiten nicht.
(Das hat im Übrigen aber nur Gültigkeit, wenn du eine Langzeitreisen-KK abgeschlossen hast - die wollte meine KK sehen)
Nur das Thema mit der KK für Rentner - das hab ich nicht im Vorwege erfragt, weil ich überhaupt nicht an so etwas gedacht habe....
Zu deiner Konstellation: Jetzt vermute ich nur, dass es für den mitversicherten Partner genauso ist. In Europa bezahlen und mit der KK im Vorwege
klären, wann du Europa verlässt und dann solltest du dich abmelden (nicht kündigen) können.
Bekommst du andere Antworten, dann lass dich nicht abwimmeln, sondern verlange jemanden von der Beitrags-Fachabteilung.
- Donnerlaster
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Re: Reise Krankenversicherung verlängern
wrathchild053 hat geschrieben: ↑2021-12-03 18:51:48Hab ich das korrekt verstanden, dass eine Anwartschaft nur dann möglich ist, wenn man Selbstzahler ist??? Wie sieht es z.B. beiDonnerlaster hat geschrieben: ↑2021-12-03 17:13:39
Fangen wir mal ganz vorne an: du kannst dich als gesetzlich Versicherter nur dann von der gesetzlichen KV abmelden (bzw. 'anwartschaften'',
wenn du deine Beiträge selber zahlst. Bist du z.B, noch Arbeitnehmer oder Rentner, dann zahlt die Hälfte deines Beitrages der Arbeitgeber bzw.
die Dt. Rentenversicherung. In diesem Fall hast du keine Möglichkeiten, dich bei einer außereuropäischen Reise von der KV abzumelden.
Bei Reisen innerhalb Europas hast du ebenfalls keine Chancen, egal ob Alleinzahler oder nicht.
Sollten noch Fragen aufkommen, dann gern fragen.
ner Erwerbsunfähigkeitsrente aus?
Ist das eine Erwerbsunfähigkeitsrente von der BG? Wenn ja, sollte diese doch steuer- und sozialversicherungsfrei sein. Allerdings gibt es da m.W. eine
Ausnahme, wenn es deine einzige Einnahmequelle ist, musst du KK-Beiträge zahlen. Aber auch da kann ich nur raten, das im Einzelnen mit einem
Fachmann der KK zu klären.
Ansonsten: es geht nur, wenn du der alleinige Zahler bist.
Nachtrag: Aufgrund einer BG-Erwerbsunfähigkeitsrente wird die Rente anteilig reduziert - nur mal so zur Info, falls das noch nicht bekannt ist.
Das hat allerdings mit diesem Thema nichts zu tun.
Zuletzt geändert von Donnerlaster am 2021-12-03 19:29:23, insgesamt 1-mal geändert.
- Donnerlaster
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Re: Reise Krankenversicherung verlängern
Da hat man deiner Frau definitiv etwas falsches erzählt.janneck7 hat geschrieben: ↑2021-12-03 18:50:14Wir sind für ein paar Monate außereuropäisch unterwegs, ich habe mich bei meiner KK (Betriebskrankenkasse) abgemeldet und wenn ich zurück bin nehmen mich die wieder- haben sie schon öfter gemacht.
Meine Frau wollte nun bei einer großen KK das gleiche machen- ging nicht, sie sagten was von 2 Monaten Kündigungsfrist und dann nur mit Anwartschaft.
Seitdem ist meine Frau jetzt auch in der Betriebskrankenkasse...
Gruß Jan
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Re: Reise Krankenversicherung verlängern
Jörn, auch ich bin wie du in der TK. Und auch ich bekomm immer schnell eine Auskunft, aber nicht immer ist die Auskunft richtig.
In diesem Fall war es erst die 3. Mitarbeiterin, die mir mein vorher erlesenes Wissen bestätigt hat.
- wrathchild053
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Re: Reise Krankenversicherung verlängern
Ist keine von der BG! Daher frag ich ja, weil ich bisweilen auch recherchiert hab, dass anscheinend nur Selbstzahler eine Anwartschaft abschließen können bzw. bei Rückkehr eine Selbstständigkeit bei freiwilliger Pflichtversicherung anstreben.
Ist das eine Erwerbsunfähigkeitsrente von der BG? Wenn ja, sollte diese doch steuer- und sozialversicherungsfrei sein. Allerdings gibt es da m.W. eine
Ausnahme, wenn es deine einzige Einnahmequelle ist, musst du KK-Beiträge zahlen. Aber auch da kann ich nur raten, das im Einzelnen mit einem
Fachmann der KK zu klären.
Ansonsten: es geht nur, wenn du der alleinige Zahler bist.
Zivilisation ist die unablässige Vermehrung notwendiger Unnötigkeiten - Mark Twain
Sie kamen mit einer Bibel und ihrer Religion, stahlen unser Land, zerstörten unseren Geist.... und jetzt sagen sie uns, dass wir dem "Herrn" dankbar sein sollen!? - Häuptling Pontiac 1769-
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Re: Reise Krankenversicherung verlängern
Da kenn ich mich nicht mit aus und kann deshalb auch keine definitive Aussage treffen. Ich vermute allerdings, dass du,sollte diese Erwerbsunfähigkeitsrente sozialversicherungpflichtig sein und der Rentenzahler auch einen Teil der KK Beiträge zahlt, Pech hast und dich nicht abmelden kannstwrathchild053 hat geschrieben: ↑2021-12-03 19:40:57Ist keine von der BG! Daher frag ich ja, weil ich bisweilen auch recherchiert hab, dass anscheinend nur Selbstzahler eine Anwartschaft abschließen können bzw. bei Rückkehr eine Selbstständigkeit bei freiwilliger Pflichtversicherung anstreben.
Ist das eine Erwerbsunfähigkeitsrente von der BG? Wenn ja, sollte diese doch steuer- und sozialversicherungsfrei sein. Allerdings gibt es da m.W. eine
Ausnahme, wenn es deine einzige Einnahmequelle ist, musst du KK-Beiträge zahlen. Aber auch da kann ich nur raten, das im Einzelnen mit einem
Fachmann der KK zu klären.
Ansonsten: es geht nur, wenn du der alleinige Zahler bist.
Re: Reise Krankenversicherung verlängern
Hallo,
ich hole diesen Thread nochmal hoch, weil die letzten Beiträge genau mein Problem mit der KK darstellen.
ich beziehe eine Rente und bin freiwillig in einer gesetzlichen KK versichert.
Da ich zum wiederholten Mal für 5 - 6 Monate ins aussereuropäische Ausland fahre und dafür eine Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen habe,
wollte ich diesmal eine Anwartschaft bei der KK beantragen mit der gleichzeitigen Aussetzung der Beitragszahlung.
Laut Aussage der KK (u.a. der Fachabteilung für Beitragszahlung) geht das nicht. Begründung keine.
Es würde nur gehen wenn ich meinen Wohnsitz abmelde.
Meine Fragen sind nun hat jemand ähnliche Aussagen seiner KK, ist das bei jeder KK verschieden oder ist das sogar gesetzlich geregelt.
Vielleicht weiß jemand konkret etwas darüber oder kann aus Erfahrung berichten.
Gerne auch per PN.
Besten Dank und Grüße
Peter
ich hole diesen Thread nochmal hoch, weil die letzten Beiträge genau mein Problem mit der KK darstellen.
ich beziehe eine Rente und bin freiwillig in einer gesetzlichen KK versichert.
Da ich zum wiederholten Mal für 5 - 6 Monate ins aussereuropäische Ausland fahre und dafür eine Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen habe,
wollte ich diesmal eine Anwartschaft bei der KK beantragen mit der gleichzeitigen Aussetzung der Beitragszahlung.
Laut Aussage der KK (u.a. der Fachabteilung für Beitragszahlung) geht das nicht. Begründung keine.
Es würde nur gehen wenn ich meinen Wohnsitz abmelde.
Meine Fragen sind nun hat jemand ähnliche Aussagen seiner KK, ist das bei jeder KK verschieden oder ist das sogar gesetzlich geregelt.
Vielleicht weiß jemand konkret etwas darüber oder kann aus Erfahrung berichten.
Gerne auch per PN.
Besten Dank und Grüße
Peter
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Re: Reise Krankenversicherung verlängern
Zahlst du allein deine kompletten KK-Beiträge oder zahlt der Rententräger auch einen Anteil?
Wenn der Rententräger auch einen Anteil zahlt, hast du keine Chance - das hatte ich weiter oben schon erörtert.
Re: Reise Krankenversicherung verlängern
Wenn man freiwillig (als Rentner?) in der GKV ist, wir sind das, kann man eine Anwartschaft vereinbaren. Wir haben das für unsere Reisen nach Zentralasien und Südamerika so machen können.
Du solltest mit deiner KV sprechen.
Du solltest mit deiner KV sprechen.
Rolf mit CS Independent 4x4, jedoch kein LKW
Re: Reise Krankenversicherung verlängern
bis 2019 war ich Alleinzahler. Die Rentenvers. zahlte mir die 7,3% Zuschuß, mehr nicht. Dann war ich 6 Monate in Südamerika
und hatte mich ohne Anwartschaft bei der KV abgemeldet mit schriftlicher Rückkehrgarantie. Zurückgekommen meldete ich mich wieder, mußte
alle Angaben in einem Formular (offensichtlich gedacht für Migranten) ausfüllen und nach etlichen Wochen kam
dann der Bescheid, daß ich wieder freiwilliges Mitglied bin und die Beiträge durch die Rentenversicherung
an die KV gezahlt werden. Die Rentenkasse wusste davon jedoch über zig Monate nichts. Habe dadurch jetzt auch noch eine riesengroße Nachzahlung.
Aussage jetzt durch die KV: Hätte ich damals eine Anwartschaft abgeschlossen, wäre alles beim alten geblieben.
Durch irgendeinen Paragraphen, der vielleicht für Migranten vorgesehen ist, bin ich jetzt freiwilliges Mitglied der GKV
mit Beitragsabführung durch die Rentenkasse. Hat mir bloß vorher niemand gesagt!
Bei der Rentenvers. haben sie sowas auch noch nie gehabt. Selbst mit Hilfe der Rentenversich. komme ich aber aus der Nummer
nicht mehr raus. Darum meine Frage, ob jemand in genau dieser Konstellation eine Anwartschaft abschliessen konnte.
Ansonsten kann ich nur davor warnen sich ohne Anwartschaft von der GKV abzumelden!
und hatte mich ohne Anwartschaft bei der KV abgemeldet mit schriftlicher Rückkehrgarantie. Zurückgekommen meldete ich mich wieder, mußte
alle Angaben in einem Formular (offensichtlich gedacht für Migranten) ausfüllen und nach etlichen Wochen kam
dann der Bescheid, daß ich wieder freiwilliges Mitglied bin und die Beiträge durch die Rentenversicherung
an die KV gezahlt werden. Die Rentenkasse wusste davon jedoch über zig Monate nichts. Habe dadurch jetzt auch noch eine riesengroße Nachzahlung.
Aussage jetzt durch die KV: Hätte ich damals eine Anwartschaft abgeschlossen, wäre alles beim alten geblieben.
Durch irgendeinen Paragraphen, der vielleicht für Migranten vorgesehen ist, bin ich jetzt freiwilliges Mitglied der GKV
mit Beitragsabführung durch die Rentenkasse. Hat mir bloß vorher niemand gesagt!
Bei der Rentenvers. haben sie sowas auch noch nie gehabt. Selbst mit Hilfe der Rentenversich. komme ich aber aus der Nummer
nicht mehr raus. Darum meine Frage, ob jemand in genau dieser Konstellation eine Anwartschaft abschliessen konnte.
Ansonsten kann ich nur davor warnen sich ohne Anwartschaft von der GKV abzumelden!
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Re: Reise Krankenversicherung verlängern
@ hopit: da hast du Glück gehabt, dass sie dich als freiwilliges Mitglied wieder aufgenommen haben, das hätte die GKV auch verweigern können und dich dann nur als privat Versicherter wieder aufgenommen.
Du schreibst ja selber, dass durch deine Abmeldung einiges schief gelaufen ist.
Die Rentenkasse steuert immer nur die 7,3 Prozentpunkte dazu zzgl der Pflegeversicherung.
Also, um es kurz zu fassen: die Verweigerung deiner GKV ist rechtens, da du kein Alleinzahler bist.
Du schreibst ja selber, dass durch deine Abmeldung einiges schief gelaufen ist.
Die Rentenkasse steuert immer nur die 7,3 Prozentpunkte dazu zzgl der Pflegeversicherung.
Also, um es kurz zu fassen: die Verweigerung deiner GKV ist rechtens, da du kein Alleinzahler bist.
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Re: Reise Krankenversicherung verlängern
das kenne ich anders: Egal, was die Versicherung sagt: Die letzte gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland MUSS den Versicherten, wenn er aus dem Ausland zurückkehrt, wieder aufnehmen, auch ohne Anwartschaft.Donnerlaster hat geschrieben: ↑2022-09-16 15:26:15@ hopit: da hast du Glück gehabt, dass sie dich als freiwilliges Mitglied wieder aufgenommen haben, das hätte die GKV auch verweigern können und dich dann nur als privat Versicherter wieder aufgenommen.
Das hatte meine Versicherung seinerzeit auch versucht, abzulehnen, aber mit anwaltlicher Hilfe und den entsprechenden Gesetzen hat es dann doch geklappt.
Meine Information bezieht sich jedoch auf die Zeit vor der Rente.
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Re: Reise Krankenversicherung verlängern
Stimmt, das muss sie. Aber wenn du in der 2. Hälfte deines Berufslebens nicht mindestens 90 % in der GKV warst, können sie dir die Aufnahme in der GKV verweigern und müssen/ können dir dann die Aufnahme als privat Versicherter anbieten - so ist zumindest mein Kenntnisstand aus 2018.Kalle-Oberfoerster hat geschrieben: ↑2022-09-16 17:35:58das kenne ich anders: Egal, was die Versicherung sagt: Die letzte gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland MUSS den Versicherten, wenn er aus dem Ausland zurückkehrt, wieder aufnehmen, auch ohne Anwartschaft.Donnerlaster hat geschrieben: ↑2022-09-16 15:26:15@ hopit: da hast du Glück gehabt, dass sie dich als freiwilliges Mitglied wieder aufgenommen haben, das hätte die GKV auch verweigern können und dich dann nur als privat Versicherter wieder aufgenommen.
Deshalb hatte ich mich für die letzte Langzeitreise auch für die Anwartschaft entschieden (die 10 % ohne KK für die 2. Hälfte meines Berufslebens hatte ich schon erreicht). Ich wollte das Risiko, mich als Rentner privat versichern zu müssen, nicht eingehen.
Das betrifft die Wiederversicherung als Rentner. Wie es sich vor dem Renteneintritt verhält, kann ich nicht sagen.
Wie schon einmal erwähnt bin ich kein KK - Spezialist, sondern hab mich als Vorruheständler auf Langzeitreise um die Regelung gekümmert.
Re: Reise Krankenversicherung verlängern
Hi
Zur ursprünglichen Frage...
Mavista kann man während der Reise abschließen.
Habe vor 2 Jahren in Spanien vor der Überfahrt nach Marokko für 3 Monate abgeschlossen und es kam Böse. Oberschenkelhalsbruch und Handgelenk gebrochen.
Das war dann zum Glück wieder in Spanien.
Die Versicherung hat auch nach Abreisedatum gefragt, aber ich habe nur geantwortet das ich von Unterwegs abgeschlossen habe.
Letztlich haben die 17000€ erstattet.
Mavista gehört zur Allianz, den Service habe ich als unterirdisch empfunden. Aber die haben ohne Anwalt gezahlt.
Zur ursprünglichen Frage...
Mavista kann man während der Reise abschließen.
Habe vor 2 Jahren in Spanien vor der Überfahrt nach Marokko für 3 Monate abgeschlossen und es kam Böse. Oberschenkelhalsbruch und Handgelenk gebrochen.
Das war dann zum Glück wieder in Spanien.
Die Versicherung hat auch nach Abreisedatum gefragt, aber ich habe nur geantwortet das ich von Unterwegs abgeschlossen habe.
Letztlich haben die 17000€ erstattet.
Mavista gehört zur Allianz, den Service habe ich als unterirdisch empfunden. Aber die haben ohne Anwalt gezahlt.
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Poldi
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