Hallo,
Mark86 hat geschrieben: ↑2021-07-27 17:22:00
Ingenieur hat geschrieben: ↑2021-07-27 14:20:53
AHK mit Gutachten (e-Nummer) brauchen gar nicht mehr eingetragen werden.
Kann man anschrauben, und mit losfahren.
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Bei ner E Nummer ist dass richtig, dass ist quasi wie bei ner ABE, nur kriegst du für nen 1017 keine AHK mit ABE, sondern nur mit BE (Bauartgenehmigung) und die muss wiederum vom Sachverständigen abgenommen werden.
Sachverständiger = TÜV-Mokel
(oder Derkra, oder KÜS, oder ...)
Das ist doch immer das gleiche.
So wie beim Bau und bei KFZ.
Man berechnet etwas und der Prüfer segnet es ab,
oder hätte gern noch den einen oder anderen Nachweis.
Ich habe z.B. mal Dübelbefestigungen für Geländer bei einem Bauvorhaben in Potsdam berechnet.
(Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ging es über die allgemeine Bauaufichtliche Zulassung hinaus.)
Der Prüfer fand alles hübsch, wollte aber noch zusätzlich einen Auszugsversuch.
Den haben wird dan an der MPA-Hannover gemacht.
Anschließend gab es eine Zulassung im Einzelfall vom Innenministerium Brandenburg.
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