Der Aufenthalt unter der angehobenen Last ist verboten! Lebensgefahr!
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Der Aufenthalt unter der angehobenen Last ist verboten! Lebensgefahr!
Moin,
das wurde mir gerade zugespielt:
Past bitte auf Euch auf und beachtet sämtliche Sicherheitsregeln
Gruß Claus
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Re: Der Aufenthalt unter der angehobenen Last ist verboten! Lebensgefahr!
Was für bildungsferne Trottel .......
Wir leben in einer Zeit , in der die Klugheit schweigen soll, weil sich die Dummheit durch die Wahrheit beleidigt fühlen könnte....
Re: Der Aufenthalt unter der angehobenen Last ist verboten! Lebensgefahr!
Boah... habe die Glück gehabt .....
Re: Der Aufenthalt unter der angehobenen Last ist verboten! Lebensgefahr!
Wer einen Kran umlegt, legt sich auch selber um? So viel glück muss man erst mal haben.
Gruß
Bernd
Gewinne Zeit durch Langsamkeit
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Re: Der Aufenthalt unter der angehobenen Last ist verboten! Lebensgefahr!
Ich vermute das da jetzt ein paar saubere Unterhosen benötigt werden.
Ich werde immer als Schisser verschrien wenn ich etwas vorsichtiger bin als meine Kollegen.
Aber wenn ich sowas sehe bin ich lieber ein Feigling.
Gruß Michael
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Aber wenn ich sowas sehe bin ich lieber ein Feigling.
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http://www.Odessa-wir-helfen.de
Ab dem Moment wo du „ach scheiß was drauf" denkst, wird es entweder grandios,
Oder absolut desaströs.
Ab dem Moment wo du „ach scheiß was drauf" denkst, wird es entweder grandios,
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- hanomakker
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Re: Der Aufenthalt unter der angehobenen Last ist verboten! Lebensgefahr!
Lieber an Moment lang Faich, als a Leben lang Tot.
Aus EISEN gegossen......... für die Ewigkeit.
Re: Der Aufenthalt unter der angehobenen Last ist verboten! Lebensgefahr!
Bei den Kommentaren hier frage ich mich immer wieder, wieso ruft man bei Problemen auf der Welt nicht zuerst in diesem Forum an?
BUCHER DURO 6x6 IIa
Baujahr 2005
Man kann alles schaffen.
Man muss nur fest daran schrauben.
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Re: Der Aufenthalt unter der angehobenen Last ist verboten! Lebensgefahr!
Weil der gesunde Menschenverstand einen manche Dinge einfach nicht machen lassen sollte . Dazu braucht es dann wochenlangen, eh fruchtlosen, Diskussionen in div. Foren, auch hier nicht .
Wir leben in einer Zeit , in der die Klugheit schweigen soll, weil sich die Dummheit durch die Wahrheit beleidigt fühlen könnte....
Re: Der Aufenthalt unter der angehobenen Last ist verboten! Lebensgefahr!
Ohne Hintergrundinfos Menschen aus einem Video ohne Kommentar so abwertend zu beurteilen, zeugt aber auch nicht von viel Verstand.
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Re: Der Aufenthalt unter der angehobenen Last ist verboten! Lebensgefahr!
https://www.hunsrueck-news.de/seil-geri ... -arbeiter/
In einem TV Bericht wurde das noch detaillierter geschildert. Manchmal geht's nicht anders und auf Baustellen hat man eh ständig Lasten über sich. Deshalb ja auch die Helme
In einem TV Bericht wurde das noch detaillierter geschildert. Manchmal geht's nicht anders und auf Baustellen hat man eh ständig Lasten über sich. Deshalb ja auch die Helme
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Re: Der Aufenthalt unter der angehobenen Last ist verboten! Lebensgefahr!
Naja, kleine Kinder es glauben ja auch oft nicht, wenn man ihnen sagt, sie sollten nicht auf die heiße Herdplatte fassen.
Die lernen es dann eben oft auf die unangenehme Art.
Die lernen es dann eben oft auf die unangenehme Art.
Grüße
DaPo (Daniel)
DaPo (Daniel)
Re: Der Aufenthalt unter der angehobenen Last ist verboten! Lebensgefahr!
Moin,
ist doch sehr einfach über andere herzuziehen. Jeder auf einem Bau mit Kranbetrieb kennt die Sicherheitsregeln. Trotzdem befindet man sich plötzlich im Gefahrenbereich, sei es aus Gedankenlosigkeit im Eifer des Gefechtes oder weil ein Hindernis unter der Last entfernt werden muss. In aller Regel passiert ja auch nichts, wie in diesem Fall. Es gibt halt Arbeiten mit einem erhöhten Risiko. Regelmäßig daran erinnert zu werden ist hilfreich, alles andere dagegen nicht.
Jens
ist doch sehr einfach über andere herzuziehen. Jeder auf einem Bau mit Kranbetrieb kennt die Sicherheitsregeln. Trotzdem befindet man sich plötzlich im Gefahrenbereich, sei es aus Gedankenlosigkeit im Eifer des Gefechtes oder weil ein Hindernis unter der Last entfernt werden muss. In aller Regel passiert ja auch nichts, wie in diesem Fall. Es gibt halt Arbeiten mit einem erhöhten Risiko. Regelmäßig daran erinnert zu werden ist hilfreich, alles andere dagegen nicht.
Jens
Re: Der Aufenthalt unter der angehobenen Last ist verboten! Lebensgefahr!
Ja, die Klugscheißer gibt es überall.
Kennen die Baustellen nur vom Schreibtisch aus und klopfen kluge Sprüche
Von denen haben wir auch genug in der Firma.
Kennen die Baustellen nur vom Schreibtisch aus und klopfen kluge Sprüche
Von denen haben wir auch genug in der Firma.
Re: Der Aufenthalt unter der angehobenen Last ist verboten! Lebensgefahr!
Genau , und Diabetesberaterin DDG qualifiziert dann dazu , über die Sach- und Fachkenntnisse derjenigen, die das hier kommentieren , zu urteilen . Dann nennt mir doch bitte mal einen (nur einer reicht) Grund , sich unter solch einer ungesicherten Last zu begeben .
Manchmal ist es hier schon ein wenig ermüdent........
Wir leben in einer Zeit , in der die Klugheit schweigen soll, weil sich die Dummheit durch die Wahrheit beleidigt fühlen könnte....
Re: Der Aufenthalt unter der angehobenen Last ist verboten! Lebensgefahr!
Moin Jens ,Enzo hat geschrieben: ↑2021-07-11 17:02:54Moin,
ist doch sehr einfach über andere herzuziehen. Jeder auf einem Bau mit Kranbetrieb kennt die Sicherheitsregeln. Trotzdem befindet man sich plötzlich im Gefahrenbereich, sei es aus Gedankenlosigkeit im Eifer des Gefechtes oder weil ein Hindernis unter der Last entfernt werden muss. In aller Regel passiert ja auch nichts, wie in diesem Fall. Es gibt halt Arbeiten mit einem erhöhten Risiko. Regelmäßig daran erinnert zu werden ist hilfreich, alles andere dagegen nicht.
Jens
auch wenn das im Eifer des Gefechtes passiert und man bisher Glück gehabt hat, sind und bleiben es trotzdem gedankenlose Trottel .
Gruß
Oliver
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Re: Der Aufenthalt unter der angehobenen Last ist verboten! Lebensgefahr!
Moin Oliver,
einfach nur Gedankenlosigkeit, wie ich es schon schrieb. Nur mal eben schnell. Ist mir, als Sicherheitsbeauftragter auch schon passiert. Sollte nicht, kommt aber im Baustellenalltag immer wieder vor.
Gruß Jens
einfach nur Gedankenlosigkeit, wie ich es schon schrieb. Nur mal eben schnell. Ist mir, als Sicherheitsbeauftragter auch schon passiert. Sollte nicht, kommt aber im Baustellenalltag immer wieder vor.
Gruß Jens
Re: Der Aufenthalt unter der angehobenen Last ist verboten! Lebensgefahr!
Moin,
Ich geb's zu, ich bin ab und an ein gedankenloser Trottel
Beste Grüße
Florian
Ich geb's zu, ich bin ab und an ein gedankenloser Trottel
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I'm the reason my guardian angel drinks
The Human mind is our fundamental Ressource (J.F.K)
This weekends saftey brief: Don't add to the population, don't substract from the population. Don't end up in the hospital, newspaper or jail.
If you end up in jail, establish dominace quickly. Have a good weekend.
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Re: Der Aufenthalt unter der angehobenen Last ist verboten! Lebensgefahr!
Fakt ist doch, da liegt ein umgekippter Kran, der wieder aufgerichtet werden muss. Dafür muss die Stütze weg. Aber wie, wenn der Kran drauf liegt. Klar, man hätte aufwendig eine Konstruktion drunter bauen können, die die X Tonnen abstützen. Oder man vertraut dem Kran, der weder umkippen, noch brechen, noch das die Ketten, Karabiner, Ösen, Elektrik oder der Kranführer selbst kaputt gehen. Die Schlaufen hätten nicht reißen dürfen. Das ist das einzige was falsch lief. Die beiden und ihre Angehörigen hatten mega Glück. Die jetzt hinterher als Trottel hinzustellen find ich total daneben.
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Re: Der Aufenthalt unter der angehobenen Last ist verboten! Lebensgefahr!
Moin,
Qui sine peccato est vestrum, primus in illam lapidem mittat.
Meine Intention war es nicht, zu urteilen
Gruß Claus
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- Michael
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Re: Der Aufenthalt unter der angehobenen Last ist verboten! Lebensgefahr!
Die Rundschlingen sind durch den Arm geführt worden. So wie es aussieht ohne Kantenschutz. Die Kante muß aber mindestens einen Radius haben wie die Schlaufe dick ist. Das ist hier sträflich missachtet worden. Die Kranstütze hat die Schlaufe letztendlich durchtrennt.
Ich gebe zu, im Eifer des Gefechts kann man diese Kleinigkeit übersehen/vergessen.
Die beiden haben zumindest jetzt einen gemeinsammen Geburtstag......
Gruß Michael
Warum etwas verbessern, was noch nie funktioniert hat....
Re: Der Aufenthalt unter der angehobenen Last ist verboten! Lebensgefahr!
Nein, hier schreibt ihr Mann, der jeden Tag mit diesen Sicherhetsfuzzis zu tun hat.OliverM hat geschrieben: ↑2021-07-11 17:51:21Genau , und Diabetesberaterin DDG qualifiziert dann dazu , über die Sach- und Fachkenntnisse derjenigen, die das hier kommentieren , zu urteilen . Dann nennt mir doch bitte mal einen (nur einer reicht) Grund , sich unter solch einer ungesicherten Last zu begeben .
Manchmal ist es hier schon ein wenig ermüdent........
Beispiele gab es genug, wolltest ja nur ein Beispiel
Gruß Ralf
Re: Der Aufenthalt unter der angehobenen Last ist verboten! Lebensgefahr!
Moin,
Die beiden Handlanger mit den Helmen hatten Auftrag die Stütze einzuklappen, die konnten am wenigsten dafür , die hatten zwar den Helm auf aber bestimmt nicht den Hut auf....
Das Ding hat da doch bestimmt schon ein paar Stunden auf der Seite gelegen bis die großen Kräne angerückt sind.
Und in der Zeit war doch bestimmt auch mal ein Verantwortlicher vor Ort, der mit dem Hut, und hat sich Gedanken gemacht über das weitere Vorgehen.
Ich will damit sagen, diese guillotinenartige Konstruktion mit dem Gurt hätte man locker vermeiden können, es war Zeit genug und keine Gefahr im Verzug, da stabile Seitenlage.
Von einer professionellen Kranfirma darf man doch was anderes erwarten, das war weit jenseits von guter fachlicher Praxis, das war osteuropäische Landwirtschaft....
Oberhalb der Gurte sind Ketten zu sehen mit Haken, wenn man die einfach in die Löcher gehakt hätte, falls das gepasst hätte, wäre das auch besser gewesen. Ansonsten den Gurt einmal um die Stütze schlingen und was ernstzunehmend dickes rundes durch das Loch stecken, gezogene 80er Welle oder eine Handvoll von den dicksten moniereisen die da auf dem Bau rumliegen. ( Auch nicht hochprofessionell, hätte aber funktioniert...)
Dies hier war Selbstmord mit Ansage, und das finde ich darf man auch sagen.
Gruß
Peter
Die beiden Handlanger mit den Helmen hatten Auftrag die Stütze einzuklappen, die konnten am wenigsten dafür , die hatten zwar den Helm auf aber bestimmt nicht den Hut auf....
Das Ding hat da doch bestimmt schon ein paar Stunden auf der Seite gelegen bis die großen Kräne angerückt sind.
Und in der Zeit war doch bestimmt auch mal ein Verantwortlicher vor Ort, der mit dem Hut, und hat sich Gedanken gemacht über das weitere Vorgehen.
Ich will damit sagen, diese guillotinenartige Konstruktion mit dem Gurt hätte man locker vermeiden können, es war Zeit genug und keine Gefahr im Verzug, da stabile Seitenlage.
Von einer professionellen Kranfirma darf man doch was anderes erwarten, das war weit jenseits von guter fachlicher Praxis, das war osteuropäische Landwirtschaft....
Oberhalb der Gurte sind Ketten zu sehen mit Haken, wenn man die einfach in die Löcher gehakt hätte, falls das gepasst hätte, wäre das auch besser gewesen. Ansonsten den Gurt einmal um die Stütze schlingen und was ernstzunehmend dickes rundes durch das Loch stecken, gezogene 80er Welle oder eine Handvoll von den dicksten moniereisen die da auf dem Bau rumliegen. ( Auch nicht hochprofessionell, hätte aber funktioniert...)
Dies hier war Selbstmord mit Ansage, und das finde ich darf man auch sagen.
Gruß
Peter
10.AllradBlütenspannerTreffen im Alten Land: 3.5. bis 5.5.24
Re: Der Aufenthalt unter der angehobenen Last ist verboten! Lebensgefahr!
Mahlzeit,
ich betone es nochmal, mir ging es weder darum, dass hier irgendwer unfallanalytische Gutachten erstellt, sich über das zugegeben grob fahrlässige Verhalten der beiden gelästert wird, noch darum, die Art des Bergungsversuchs in Frage zu stellen; für die technischen Detail gibt es anderswo weit kompetentere Leut.
(´ne Teleskopstütze kann man nicht einklappen, nur so am Rande....)
Einfach nur, dass man Sicherheitsregeln, auch wenn sie oft lästig und unbequem sind und man "nur" eine Kleinigkeit erledigen will, tunlichst nicht missachtet.
Gruß Claus
ich betone es nochmal, mir ging es weder darum, dass hier irgendwer unfallanalytische Gutachten erstellt, sich über das zugegeben grob fahrlässige Verhalten der beiden gelästert wird, noch darum, die Art des Bergungsversuchs in Frage zu stellen; für die technischen Detail gibt es anderswo weit kompetentere Leut.
(´ne Teleskopstütze kann man nicht einklappen, nur so am Rande....)
Einfach nur, dass man Sicherheitsregeln, auch wenn sie oft lästig und unbequem sind und man "nur" eine Kleinigkeit erledigen will, tunlichst nicht missachtet.
Gruß Claus
- Der gesetzlose Saarländer
- Kampfschrauber
- Beiträge: 504
- Registriert: 2010-12-21 14:34:46
Re: Der Aufenthalt unter der angehobenen Last ist verboten! Lebensgefahr!
Hallo,
beide sind eigentlich vom Fach, hatten genau gewußt, daß man da nicht drunter geht, sie werden es wohl NIE WIEDER tun. Einer der beiden liegt noch im Krankenhaus!
Schlaue Sprüche sind hier nicht angebracht.
Denis
beide sind eigentlich vom Fach, hatten genau gewußt, daß man da nicht drunter geht, sie werden es wohl NIE WIEDER tun. Einer der beiden liegt noch im Krankenhaus!
Schlaue Sprüche sind hier nicht angebracht.
Denis
Fahre lieber langsam und individuell als dumm und schnell!
Re: Der Aufenthalt unter der angehobenen Last ist verboten! Lebensgefahr!
Hallo,
bemerkenswert an den Video finde ich, dass beide einen Helm tragen. Ich denke ohne Helm wäre keiner der beiden wieder aufgestanden. Gutes Beispiel für "Warum muss ich bei 30t im Haken einen Helm tragen?". Darum!
MlG
Felix
bemerkenswert an den Video finde ich, dass beide einen Helm tragen. Ich denke ohne Helm wäre keiner der beiden wieder aufgestanden. Gutes Beispiel für "Warum muss ich bei 30t im Haken einen Helm tragen?". Darum!
MlG
Felix
Zuletzt geändert von felix am 2021-07-12 0:20:02, insgesamt 1-mal geändert.
- Konstrukteur
- abgefahren
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- Registriert: 2019-10-26 0:36:36
- Wohnort: Ottweiler/Saarland
Re: Der Aufenthalt unter der angehobenen Last ist verboten! Lebensgefahr!
Hallo,Dilli hat geschrieben: ↑2021-07-11 18:18:01Fakt ist doch, da liegt ein umgekippter Kran, der wieder aufgerichtet werden muss. Dafür muss die Stütze weg. Aber wie, wenn der Kran drauf liegt. Klar, man hätte aufwendig eine Konstruktion drunter bauen können, die die X Tonnen abstützen. Oder man vertraut dem Kran, der weder umkippen, noch brechen, noch das die Ketten, Karabiner, Ösen, Elektrik oder der Kranführer selbst kaputt gehen. Die Schlaufen hätten nicht reißen dürfen. Das ist das einzige was falsch lief. Die beiden und ihre Angehörigen hatten mega Glück. Die jetzt hinterher als Trottel hinzustellen find ich total daneben.
wie bist Du denn drauf?
Ich weiß nicht was Du beruflich machst, aber Deine Aussage spricht nicht von irgendeiner Erfahrung beim Heben von Lasten. (als Schreibtischtäter ist wahrscheinlich das heben eines Schreibgerätes das Schwerste was passieren kann).
Wer damit mal zu tun hatte oder hat, weiß, wieviele Todesfälle/Verletzte es schon gegeben hat, durch versagen von Lastanschlagmitteln oder falscher Anwendung.
Hier war ja kein Zeitdruck, also war mit Sicherheit kein Grund vorhanden unter der Last rumzukriechen.
Und wenn ich dann auch solche Kommentare lese, wie, manchmal muss man unter Lasten drunter, dann haben sie noch nie gesehen, wenn jemand ernsthaft zu Schaden gekommen ist.
Ich habe schon ein paar mal gesehen, wo selbst geprüfte Lastmittel, richtig angewandt, plötzlich versagt haben.
Und nein, ich hatte noch nie eine Situation erlebt, die es gerechtfertigt hätte sich unter der schwebenden Last aufzuhalten. Es gab immer eine andere Lösung, um das zu vermeiden.
Es ist natürlich schön, dass die beiden nicht ihr Leben verloren haben, hätte auch leicht anders ausgehen können.
Und es zeigt schön, dass man nie unter schwebenden Lasten sein sollte.
Gruß Uwe
Ich will reisen und nicht rasen, wozu brauche ich also Höchstgeschwindigkeit?
- ADK-Fahrer
- Schrauber
- Beiträge: 366
- Registriert: 2015-07-01 16:05:26
Re: Der Aufenthalt unter der angehobenen Last ist verboten! Lebensgefahr!
Beim Kranen kann so viel passieren, da ist niemand vor neuen Situationen oder Überraschungen sicher.
Oftmals ist es eine unbeachtete Kleinigkeit, zB der durch eine 5 cm dicke Schicht aus Betonrecycling nicht erkannte Schacht. Und genau da steht die Kranstütze drauf....., da haste keine Chance....
Ich kann da sicherlich als u.a. Autodrehkranführer mitreden.
Schlaufen ohne Kantenschutz sollten erfahrene Anschläger allerdings nicht abliefern.
Ich stehe mehr auf ordentlich dimensionierte und geprüfte Ketten und richtige Männerschäkel.....
Und eine verbogene Teleskopstütze kannste nicht einklappen, eher abtrennen....
Gute Lehrvideos gibt's bei YouTube unter Kranunfälle.
Sollte für Kranführer Pflicht sein....
Oftmals ist es eine unbeachtete Kleinigkeit, zB der durch eine 5 cm dicke Schicht aus Betonrecycling nicht erkannte Schacht. Und genau da steht die Kranstütze drauf....., da haste keine Chance....
Ich kann da sicherlich als u.a. Autodrehkranführer mitreden.
Schlaufen ohne Kantenschutz sollten erfahrene Anschläger allerdings nicht abliefern.
Ich stehe mehr auf ordentlich dimensionierte und geprüfte Ketten und richtige Männerschäkel.....
Und eine verbogene Teleskopstütze kannste nicht einklappen, eher abtrennen....
Gute Lehrvideos gibt's bei YouTube unter Kranunfälle.
Sollte für Kranführer Pflicht sein....
Ruß
Hanno
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Es stimmt übrigens nicht, dass Teile die man dabei hat, nicht kaputt gehen.
Richtig ist dagegen, dass Probleme die man mit Bordmitteln beheben kann, keine Probleme sind!
Hanno
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Es stimmt übrigens nicht, dass Teile die man dabei hat, nicht kaputt gehen.
Richtig ist dagegen, dass Probleme die man mit Bordmitteln beheben kann, keine Probleme sind!
Re: Der Aufenthalt unter der angehobenen Last ist verboten! Lebensgefahr!
Das Video weckt böse Erinnerungen… Kann nur zustimmen: Niemals, wirklich niemals unter schwebende Lasten gehen!
LG,
Jörg
..eagl, in wlehcer Riehenfloge die Bcuhstbaen in eneim Wrot sethen, huaptschae der esrte und ltzete Bcuhstbae snid an der rhcitgien Setlle.
Mit einem Forum ist es wie mit einer Party. Wer mit dem Gastgeber nicht klar kommt, sollte nicht hin gehen.
Jörg
..eagl, in wlehcer Riehenfloge die Bcuhstbaen in eneim Wrot sethen, huaptschae der esrte und ltzete Bcuhstbae snid an der rhcitgien Setlle.
Mit einem Forum ist es wie mit einer Party. Wer mit dem Gastgeber nicht klar kommt, sollte nicht hin gehen.
Re: Der Aufenthalt unter der angehobenen Last ist verboten! Lebensgefahr!
Genau genommen hatten beide Männer "einen" Helm auf, nicht jeder einen Helm.
Jürgen
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- Allrad-Philosoph
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- Registriert: 2020-06-22 19:40:43
Re: Der Aufenthalt unter der angehobenen Last ist verboten! Lebensgefahr!
Ich bin mir nicht sicher, aber für mich sieht es auch so aus, als wäre der mit dem dunklen Oberteil ohne Helm druntergegangen und habe sich anschließend den Helm seines Kollegen geschnappt und aufgesetzt?
Es gibt nichts Gutes, außer du kannst es bezahlen.
ich nutze mittlerweile den Begriff Elektrokapitalismus statt “grüner Kapitalismus”, um nicht mehr die 1. Regel des Diskurskampfclubs zu verletzen: never reproduce enemy frames, and there ain't nuthing green about capitalism, ever (Tadzio Müller)
ich nutze mittlerweile den Begriff Elektrokapitalismus statt “grüner Kapitalismus”, um nicht mehr die 1. Regel des Diskurskampfclubs zu verletzen: never reproduce enemy frames, and there ain't nuthing green about capitalism, ever (Tadzio Müller)