Minimalgewicht auf der Hinterachse 120-25?

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Pixi Travel
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Minimalgewicht auf der Hinterachse 120-25?

#1 Beitrag von Pixi Travel » 2021-01-08 12:24:53

Aloha!

Ich habe irgendwo gehört, dass gerade beim 120-25 ( TLF ) die Hinterachse ein minimalgewicht benötigt, damit die Blattfedern ihre Aufgabe erledigen können.
Stimmt das so und wenn ja, welches Gewicht wird da auf der HA benötigt?

Gruß, Sascha
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sico
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Re: Minimalgewicht auf der Hinterachse 120-25?

#2 Beitrag von sico » 2021-01-08 12:37:22

Was soll denn das für eine Frage sein?
Du kannst mit dem IVECO auch unbeladen rumfahren.
Falls du auf den Federungskomfort abzielst, dann ist klar, dass eine beladene Hinterachse besser federt, als eine unbeladene.
Allerdinges ist der Federungskomfort eines blattgefederten LKW mit und ohne Beladung äußerst gering.
Daran haben sich schon einige "Komfort-Tuner" die Zähne ausgebissen.
mfg
Sico

OliverM
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Re: Minimalgewicht auf der Hinterachse 120-25?

#3 Beitrag von OliverM » 2021-01-08 12:41:52

Pixi Travel hat geschrieben:
2021-01-08 12:24:53
Aloha!

Ich habe irgendwo gehört, dass gerade beim 120-25 ( TLF ) die Hinterachse ein minimalgewicht benötigt, damit die Blattfedern ihre Aufgabe erledigen können.
Stimmt das so und wenn ja, welches Gewicht wird da auf der HA benötigt?

Gruß, Sascha
Wenns vernünftig Federn soll , müssen 8 to. auf der Hinterachse ruhen . Jedes Kilogramm weniger macht das Fahrwerk unkomfortabler.

Gruß

Oliver
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Pixi Travel
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Re: Minimalgewicht auf der Hinterachse 120-25?

#4 Beitrag von Pixi Travel » 2021-01-08 12:50:07

Danke euch!

@ Sico: ja, das ist klar. Ist auch erlaubt... Die Federung hat meines Wissens aber auch was mit Sicherheit zu tun. Ohne Federung hoppelt er dann etwas mehr, was auch auf den Reifenverschleiss gehen dürfte.

Gruß, Sascha
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Pixi Travel
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Re: Minimalgewicht auf der Hinterachse 120-25?

#5 Beitrag von Pixi Travel » 2021-01-08 12:52:13

OliverM hat geschrieben:
2021-01-08 12:41:52
Pixi Travel hat geschrieben:
2021-01-08 12:24:53
Aloha!

Ich habe irgendwo gehört, dass gerade beim 120-25 ( TLF ) die Hinterachse ein minimalgewicht benötigt, damit die Blattfedern ihre Aufgabe erledigen können.
Stimmt das so und wenn ja, welches Gewicht wird da auf der HA benötigt?

Gruß, Sascha
Wenns vernünftig Federn soll , müssen 8 to. auf der Hinterachse ruhen . Jedes Kilogramm weniger macht das Fahrwerk unkomfortabler.

Gruß

Oliver


Moin Oliver,

danke für die Antwort. Dann kann ich meinen Aufbau ja auch noch massiver machen als geplant und lege dann die Wassertanks weiter nach hinten.

Gruß, Sascha
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OliverM
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Re: Minimalgewicht auf der Hinterachse 120-25?

#6 Beitrag von OliverM » 2021-01-08 12:53:22

Pixi Travel hat geschrieben:
2021-01-08 12:50:07
Danke euch!

Ohne Federung hoppelt er dann etwas mehr, was auch auf den Reifenverschleiss gehen dürfte.

Gruß, Sascha
Das kompensiert sich mit weniger Verschleiß durch weniger Last .

Nun mal ernsthaft . Richtig gut Federn tut er nur bei max. Achslast . Ihr müsst halt ausprobieren , was am besten für euch passt . Da der 120-25 i.d.R. mit ALB ausgestattet ist braucht ihr euch wegen der Bremskraftverteilung keine Gedanken zu machen .

Gruß

Oliver
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Re: Minimalgewicht auf der Hinterachse 120-25?

#7 Beitrag von lura » 2021-01-16 14:53:08

sico hat geschrieben:
2021-01-08 12:37:22

Falls du auf den Federungskomfort abzielst, dann ist klar, dass eine beladene Hinterachse besser federt, als eine unbeladene.
Allerdinges ist der Federungskomfort eines blattgefederten LKW mit und ohne Beladung äußerst gering.
Daran haben sich schon einige "Komfort-Tuner" die Zähne ausgebissen.
Es liegt an der Auslegung der Federung, der FM 130D9 FA hat werksmäßig weiche Federn, ist also sehr komfortabel. Dafür fahren Dir auf der Piste alle davon. Die MB xxxxAF haben auch weichere Federn. Da reichen 1,5 t Zuladung für angenehmes Fahren.
Der FM170D11 oder der IFA W50 sind da ganz andere Kaliber. Stahlhart und hauen Dir bei Gelegenheitkräftig in Kreuz.
Gruß
Bernd

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Markus
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Re: Minimalgewicht auf der Hinterachse 120-25?

#8 Beitrag von Markus » 2021-01-17 18:28:40

Es gibt da in der StVZO den §34 und dort steht im Absatz 8 "(8) Bei Lastkraftwagen, Sattelkraftfahrzeugen und Lastkraftwagenzügen darf das Gewicht auf der oder den Antriebsachsen im grenzüberschreitenden Verkehr nicht weniger als 25 Prozent des Gesamtgewichts des Fahrzeugs oder der Fahrzeugkombination betragen."

Bei der Gewichtsverteilung geht es wohl hauptsächlich um das Bremsverhalten bzw. den Bremsweg, aber auch das Befahren von Steigungen. Das Wort "grenzüberschreitend" ist da angeblich ganz bewusst geschrieben, weil wohl die sog. "räuberischen Bergvölker" ;) das wohl sehr gerne speziell bei deutschen LKWs nachwiegen. In wieweit die das auch für Feuerwehr-Fahrzeuge, Oldtimer etc. durchsetzen, weiß ich nicht. Genausowenig wie die das bei Permanentallrad machen.

Markus
Beruflich: 2x Mercedes Actros, 1x MAN TGX, 1x VW Crafter. Privat: Suzuki Vitara LX 1,4 Turbo + Suzuki Jimny FJ 1.3. Zum Wohnen: Beduin Adventure Dachzelt + Eriba Touring Triton (genannt: Hobbit-Höhle)

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