Koffer - erlaubter Überhang mit Motorradträger?

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Pixi Travel
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Koffer - erlaubter Überhang mit Motorradträger?

#1 Beitrag von Pixi Travel » 2021-01-08 0:58:29

Moin zusammen,

ich plane gerade den Koffer und finde zu einer Frage leider keine Antwort.

Also, die 60% Achsabstand Überhang würden durch den Koffer aufgezehrt. Da soll aber evtl. noch ein Motorradträger ran.
Da es ein Holzkoffer wird, würde ich den Träger am Rahmen befestigen. Die "Ladefläche" für das Moped könnte klappbar gemacht werden.
Auf die 30cm Länge ( Plattform angeklappt ) könnte ich zur Not verzichten. Wäre aber schade. Ist das zulässig oder gibt es bezüglich der Länge Alternativen ( schrauben statt schweissen? ) oder zählt der Träger nicht zur Länge?

Hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt :blush:

Gruß aus dem schneefreien Norden...
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burkhard
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Re: Koffer - erlaubter Überhang mit Motorradträger?

#2 Beitrag von burkhard » 2021-01-08 7:39:43

Der Ladungsträger gehört zum Fahrzeug und zählt zur Länge und auch was z.B. den Abstand vom Unterfahrschutz und Beleuchtungseinrichtungen betrifft. Vergleiche es mit einem Pritschenfahrzeug. Die Pritsche ist der Ladungsträger und gehört zum Fahrzeug und nur das was auf der Pritsche liegt ist Ladung.

§ 32d Kurvenlaufeigenschaften StVZO, die zulässigen Achslasten (minimale VA-Last und maximale VA und HA-Last) und deren Verteilung sowie der Freiräume für die Anhängekupplung spielen auch noch eine Rolle.

Viele Grüße
Burkhard

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Re: Koffer - erlaubter Überhang mit Motorradträger?

#3 Beitrag von Dilli » 2021-01-08 8:21:13

Kann man denn "einfach" Die Lampen nach hinten versetzen und den LKW beim TÜV verlängern lassen? Wenn das natürlich technisch keine Probleme gibt.
Ich will bei mir auch den Koffer verlängern und da dran noch ein Ersatzrad machen.

Das hier: "60% Achsabstand Überhang" begreife ich gerade nicht. Wie kommt man denn da drauf, bzw. wie berechnet man das?
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Re: Koffer - erlaubter Überhang mit Motorradträger?

#4 Beitrag von burkhard » 2021-01-08 8:34:37

Nur die Lampen nach hinten versetzen reicht nicht. Der Unterfahrschutz muss auch versetzt werden.

60% Überhang berechnet sich als Radstand x 0,6

Viele Grüße
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Re: Koffer - erlaubter Überhang mit Motorradträger?

#5 Beitrag von Dilli » 2021-01-08 8:39:56

Ah okay. Danke
Ein Unterfahrschutz hat meiner gar nicht. Der ist eh voll gebaut. Ich müsste mir also einen bauen.

Das Ersatzrad zählt dann sicher auch zum Fahrzeug, oder?
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Re: Koffer - erlaubter Überhang mit Motorradträger?

#6 Beitrag von burkhard » 2021-01-08 8:47:16

Das kommt darauf an, wie das Ersatzrad befestigt ist. Der Träger für das Ersatzrad gehört in jedem Fall zum Fahrzeug.

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Re: Koffer - erlaubter Überhang mit Motorradträger?

#7 Beitrag von Dilli » 2021-01-08 9:18:08

Naja, anders als festschrauben geht ja kaum. Ich hab ein kleinen Kran hier im Überrollbügel, wo jetzt das Ersatzrad sitzt. Den würde ich dann auch für hinten nehmen und gleichzeitig auch für das Quad/Mofa.
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Re: Koffer - erlaubter Überhang mit Motorradträger?

#8 Beitrag von burkhard » 2021-01-08 9:35:26

Dilli hat geschrieben:
2021-01-08 8:21:13
Das hier: "60% Achsabstand Überhang" begreife ich gerade nicht. Wie kommt man denn da drauf, bzw. wie berechnet man das?
Bei einem Dreiachsfahrzeug wie auf deinem Avatar zählt der Mittelpunkt der beiden Hinterachsen. Dafür sind bei einem Dreiachsfahrzeug 70% Überhang erlaubt.

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Re: Koffer - erlaubter Überhang mit Motorradträger?

#9 Beitrag von Dilli » 2021-01-08 9:57:14

Kommt ja dann wieder fast auf´s selbe raus :D
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Re: Koffer - erlaubter Überhang mit Motorradträger?

#10 Beitrag von hugepanic » 2021-01-08 10:11:57

Kannan nicht den ganzen Träger als Ladung definieren?

Muss dann halt mit Bordmitteln demontierbar sein, das sollte aber mit einer Verschraubung ein "lösbares" Problem sein.

In dem Fall sollte das Fahrgestell dann unterhalb des Koffer die Aufnahme für die Ladung haben, also z. B. eine rahmenverlängerung.

Und eine warntafel muss halt ans moped wenns mehr wie 1m übersteht.

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Re: Koffer - erlaubter Überhang mit Motorradträger?

#11 Beitrag von burkhard » 2021-01-08 10:24:14

Ladung ist was man ohne Werkzeug entfernen kann. Typischerweise Zurrgurte oder Containerlocks als Ladungssicherung. Was dran geschraubtes ist keine Ladung und verbleibt ja auch beim entfernen der eigentlichen Ladung (Moppet, Ersatzrad) am Fahrzeug.

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Re: Koffer - erlaubter Überhang mit Motorradträger?

#12 Beitrag von Dilli » 2021-01-08 10:54:53

Wie sehen das denn eigentlich andere Länder?
Ich dachte mir, ich baue den hier TÜV konform und dann kommt für die Panamericana der Zusatztank dran und das Quad hinten drauf. Oder gucken da auswärtige Behörden auch ganz genau und wiegen im Zweifel nach?

Wenn ich hier in Deutschland (EU) rum fahre, brauche ich kein Zusatztank und auch nicht zwingend ein Quad oder Mopet.
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Re: Koffer - erlaubter Überhang mit Motorradträger?

#13 Beitrag von Bad Metall » 2021-01-08 11:13:54

Hallo Dilli

Vielleicht solltest Du mal Dein Konzept überdenken. Der Duro 6x6 ist kein ausgewachsener Laster mit 13 oder 16 t. Mit den schmaleren Achsen und zu viel Gewicht oben
kastrierst Du die Offroad Tauglichkeit. Ein Quad hinten bedarf einen schweren Anbau. Dafür ist Kofferlagerung mit Silentblock hinten nicht ausgelegt.
Durch die ganzen Leitungen die am Rahmen befestigt sind, schwebt die Lagerung auf den Silentblöcken. Zu sehr würde ich die nicht punktuell belasten.
Vorne solltest Du einen zusätzlichen Block neben dem des Fahrehrhausanbaus anbringen, sonst wird der Kragarm des Grundrahmens nach vorne hin sehr belastet.
Die Anbindungen und Auslegungen sind da nicht so einfach, wie bei einer Federlagerung, bei der, der Rahmen auf ganzer Länge aufliegt.
Da kann deutlich mehr schief gehen, als bei einer Federlagerung ;)

LG Bernd

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Re: Koffer - erlaubter Überhang mit Motorradträger?

#14 Beitrag von Dilli » 2021-01-08 11:30:55

Das wird hier ein wenig OT, aber die Frage vom TE ist ja schon fast beantwortet :blush:

Auf meinem Koffer steht das er 4 oder 5t max haben kann. Jetzt wiegt die vielleicht max 2t mit dem Inhalt. wenn überhaupt. Ich bin mir nicht sicher, aber ich hatte zu meinem mal was von 16t max Gesamtgewicht gelesen. Sicher auf die gesamte Fläche verteilt. Mein Anbau, inkl. Quad und Ersatzrad soll nicht mehr wie 300-350kg wiegen. Wobei ich jetzt das Gewicht des Ersatzrades mit den größeren Reifen die drauf sollen, nur geschätzt habe. Ich könnte auch ein Koffer machen, der an der Hebebühnenaufnahme am Rahmen dran ist und oben am Koffer flexibel gehalten wird. Wobei der Koffer aber auch sehr fest mit dem Rahmen verbunden ist. Er ist auch oben am Überrollbügel vom Fahrerhaus fest verschraubt. An den Schleifspuren der Dichtung zwischen Koffer und Kabine würde man die Wankbewegungen sehen. aber da sind keine Schleifspuren.

Aber das ist nur meine laienhafte Meinung. Ich bin noch nicht so drin in dem ganzen Thema. Aber ich habe mich die letzten Monate ausgiebig informiert und bin auch so technisch nicht ganz unbedarft.

Ich lerne aber gerne dazu und höre mir eure Meinungen gerne an und versuche das für mich umzusetzen.
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Re: Koffer - erlaubter Überhang mit Motorradträger?

#15 Beitrag von burkhard » 2021-01-08 11:35:33

Dilli hat geschrieben:
2021-01-08 10:54:53
Wie sehen das denn eigentlich andere Länder?
Ich dachte mir, ich baue den hier TÜV konform und dann kommt für die Panamericana der Zusatztank dran und das Quad hinten drauf. Oder gucken da auswärtige Behörden auch ganz genau und wiegen im Zweifel nach?

Wenn ich hier in Deutschland (EU) rum fahre, brauche ich kein Zusatztank und auch nicht zwingend ein Quad oder Mopet.
Ich habe schon vor 20 Jahren mobile Wiegestationen in Bolivien gesehen. Mit fehlendem Unterfahrschutz oder fehlender Warnmarkierung spaßen die auch nicht lange rum.

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Re: Koffer - erlaubter Überhang mit Motorradträger?

#16 Beitrag von Dilli » 2021-01-08 11:38:55

Gut zu wissen ;)
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Re: Koffer - erlaubter Überhang mit Motorradträger?

#17 Beitrag von Dilli » 2021-01-08 12:10:56

Die Diskussion um mein Kofferanbau geht hier weiter: posting.php?mode=reply&f=36&t=95546
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Re: Koffer - erlaubter Überhang mit Motorradträger?

#18 Beitrag von Pixi Travel » 2021-01-08 12:20:53

burkhard hat geschrieben:
2021-01-08 7:39:43
Der Ladungsträger gehört zum Fahrzeug und zählt zur Länge und auch was z.B. den Abstand vom Unterfahrschutz und Beleuchtungseinrichtungen betrifft. Vergleiche es mit einem Pritschenfahrzeug. Die Pritsche ist der Ladungsträger und gehört zum Fahrzeug und nur das was auf der Pritsche liegt ist Ladung.

§ 32d Kurvenlaufeigenschaften StVZO, die zulässigen Achslasten (minimale VA-Last und maximale VA und HA-Last) und deren Verteilung sowie der Freiräume für die Anhängekupplung spielen auch noch eine Rolle.

Viele Grüße
Burkhard
Danke Burkhard,
das habe ich mir gedacht. Aber kann ich ein bisschen Länge rausholen, wenn die Plattform angekippt werden kann, wenn kein Moped drauf steht? Von einer Achsverschiebung wollte ich Abstand halten, da dann der Kurvenradius noch mehr eingeschränkt wird.

Gruß, Sascha
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burkhard
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Re: Koffer - erlaubter Überhang mit Motorradträger?

#19 Beitrag von burkhard » 2021-01-08 12:28:32

Pixi Travel hat geschrieben:
2021-01-08 12:20:53
Aber kann ich ein bisschen Länge rausholen, wenn die Plattform angekippt werden kann, wenn kein Moped drauf steht?
Das musst du mit deinem TÜV klären. Wenn er ausgeklappt ist weil Ladung drauf ist gehört der Ladungsträger immer noch zum Fahrzeug und dann zählen dann die Maße die der Ladungsträger in diesem Zustand hat.

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Re: Koffer - erlaubter Überhang mit Motorradträger?

#20 Beitrag von 2brownies » 2021-01-08 13:19:49

Servus,

da ich kein Held in der Materie bin, schildere ich mal kurz, wie das bei unseren Hanomag war.

Wir hatten uns einen gebrauchten, bereits vorher an einen Hano montierte Plattform besorgt. (Die war vom Hörmi)
Die Plattform hatte eine Länge von ca. 1m und wurde von hinten in den Rahmen gesteckt und seitlich verschraubt.
Das ganze mit zusätzlichen Leuchten und Reflektoren versehen.
Damit zum TÜV und der bemängelte die Länge und wollte die Verschraubung so gelöst haben, das diese werkzeuglos gelöst werden könnten.
Also die Plattform wurde um 40cm gekürzt und an die Schraubenköpfe wurden Rundprofile angeschweißt.
Die Plattform gilt als Ladung genauso wie ein Heckträger am Auto.

Grüße
Frank
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Re: Koffer - erlaubter Überhang mit Motorradträger?

#21 Beitrag von stonedigger » 2021-01-08 13:46:18

Das Thema mit dem Überhang und Träger und Unterfahrschutz hat ja schon eine Bart.

Die Frage, die sich nun stellt ist: Interessiert mich nur, ob ich das Ding irgendwie zugelassen bekomme, oder tatsächlich auch die Sicherheit?

Wir reden hier ja nicht um Tricksereien um ein deutsches H-Kennzeichen zu erhalten. Wobei es auch hier sicherheitsrelevante Fragen geben mag. Z.B. brauchst Du nicht zwangsläufig einen Sicherheitsgurt, wenn es das eben beim damaligen Fahrzeug nicht gab. Aber würdest Du das Risiko Deinen Kindern zumuten?

Bei dem obigen Thema ist es ähnlich: Nicht alles was Prüfer Willibald Müller (Name frei erfunden) bei einem Bierchen Dir einträgt muss zwangsläufig richtig und sicher sein. Das mag bei einer Scheinwerferhöhe scheißegal sein, wenn Dir aber jemand im Ausland unters Heck rauscht und ums Leben kommt, wärst Du froh, wenn Du alle (auch landestypische) Vorschriften nachweislich eingehalten hast.

Was ich sagen will ist: Versucht nicht bei irgendwelchen sicherheitsrelevanten Fragen Euch in der Grauzone außen herum zu manövrieren.

Frage zum Betroffenheit schaffen: Du fährst heute bei schneeglatter Fahrbahn und übersiehst das Stauende und rutschst mit 100 auf der Autobahn unter den Heckträger eines ExMos. Du überlebst, Dein Kind auf dem Beifahrersitz stirbt. Was tust Du? Was tust Du, wenn der Gutachter sagt, der Unterfahrschutz war zwar eingetragen, aber dennoch fragwürdig? Was tust Du, wenn der TüV-Prüfer sagt, er hatte vom Besitzer nur die Information, dass das verwendete Unterfahrschutzprofil aus S500-Stahl gefertigt wurde (tatsächlich war er aber nur aus S235)? Sagst Du dann: "Ach naja, der arme ExMo-Besitzer hat nicht so weit gedacht - Schwamm drüber!" ? Rollenwechsel: Bist Du jetzt der ExMo-Besitzer: Was würdest Du Dir in der Sicherheit wünschen: "Ach hätte ich doch nur alle Vorschriften eingehalten." Da sind wir auf jeden Fall in der groben Fahrlässigkeit.

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Re: Koffer - erlaubter Überhang mit Motorradträger?

#22 Beitrag von OliverM » 2021-01-08 13:49:59

Oh, hier ist wieder mal ein Hauptbedenkenträger mit zu viel Tagesfreizeit und überhöhtem Sicherheitsbedürfnis auf Missionierungstour . Ich gehe dann mal Kaffee kochen und stelle mir Kekse dazu.....
Wir leben in einer Zeit , in der die Klugheit schweigen soll, weil sich die Dummheit durch die Wahrheit beleidigt fühlen könnte....

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Re: Koffer - erlaubter Überhang mit Motorradträger?

#23 Beitrag von Pixi Travel » 2021-01-08 14:13:09

@stonedigger:

Darum geht es doch gar nicht. Mit den Bedenken sollte man smart oder Fiat 500 fahren. Fahrzeuge sind immer eine Gefahr...
Und, bei einem Expeditionsmobil / ExMo ( wo kann ich den Euro hingeben?? Ernstgemeint! War ne gute Idee!! ) hängt das "Paulchen" meistens über den PKWs... :huh: :happy:
Hier wird abgeklärt, wie es sich technisch verhält. Im vorauseilendem Gehorsam auf etwas zu verzichten, was doch erlaubt und sicher ist, halte ich für keinen guten Weg.

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Re: Koffer - erlaubter Überhang mit Motorradträger?

#24 Beitrag von stonedigger » 2021-01-08 15:13:17

OliverM hat geschrieben:
2021-01-08 13:49:59
Oh, hier ist wieder mal ein Hauptbedenkenträger mit zu viel Tagesfreizeit und überhöhtem Sicherheitsbedürfnis auf Missionierungstour . Ich gehe dann mal Kaffee kochen und stelle mir Kekse dazu.....
Garantiert nicht. Es gibt viele Vorschriften, die ich auch für fragwürdig halte und die man gerne mal grau oder dunkelgrau auslegen kann. Z.B. Ob ein Fenster ein Prüfzeichen hat oder nicht, oder ob der Scheinwerfer ein paar cm zu hoch sitzt oder ob der Lightbar seinen Schalter bzw. Aufkleber hat.

Hier geht es aber a) um jemanden, der einen Rat sucht. Und nicht ein in der Anonymität postuliertes Halb- oder gar Unwissen.
Weiterhin geht es b) um ein nicht unrealistisches Szenario. Ich würde hier gerne schreiben, dass jeder selbst verantwortlich ist. Für die obigen Beispiele mag das gelten - ich halte es für unwahrscheinlich, dass ein Mensch wegen einem Fehlenden Prüfzeichen im Fenster ernsthaft zu Schaden kommt. Für den UFS gilt das nicht. Nicht umsonst hat man über die Jahre immer höhere Anforderungen daran gestellt.

Wenn Du mal nen schweren Unfall hattest, weil irgendein Vollpfosten in China einen unzureichenden Dachträger gebaut hat, den ein deutscher Dummpratzen-Importeur eingeführt und ein Hinterhof-Prüfer ein Prüfzeichen gegeben hat, wirst Du anders denken. Und da war man als Endverbraucher sogar noch rechtlich auf der sicheren Seite. Wenn Dein umgangener Unterfahrschutz eine Familie zerstört hat... Ach was solls - leider hab ich nicht zu viel Tagesfreizeit. Aber ein passendes Zitat aus der heutigen Focus-Online hätte ich noch: "Das Unangenehme an der Wirklichkeit ist, dass ihr auf Dauer keine Illusion standhält!"

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Re: Koffer - erlaubter Überhang mit Motorradträger?

#25 Beitrag von Dilli » 2021-01-08 16:12:45

Wenn nun aber dein etwas zu hoher Scheinwerfer deinen Vordermann so blendet, dass er das Stauende mit dem LKW übersieht, der kein Unterfahrschutz dran hat? Wer ist dann schuld?

Ich glaube, und das finde ich jetzt auch nicht so verwerflich, dass jeder versucht für sich das beste aus den Regeln zu holen. Und wenn der Unterfahrschutz hochklappbar ist, damit man noch ins Gelände kann, würde ich da für mich auch kein Problem sehen.
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Re: Koffer - erlaubter Überhang mit Motorradträger?

#26 Beitrag von Der Initiator » 2021-01-08 16:38:55

Dilli hat geschrieben:
2021-01-08 16:12:45
Ich glaube, und das finde ich jetzt auch nicht so verwerflich, dass jeder versucht für sich das beste aus den Regeln zu holen.
Ich auch nicht. Und ich kenne einen, der fand es auch gar nicht schlimm, dass sich sein Düdo mit einem Finger lenken ließ. 100 % Überhang machen's möglich. Nur dass der auf Bodenwellen plötzlich überhaupt nicht mehr lenkbar war, das irritierte ihn. Ein wenig. Und doch war er empört, als der Prüfer ihm die HU verweigerte. Dabei hatte der Verkäufer ihm doch versichert, das sei nur noch eine Formalität... :angel:
Wer wissen möchte, wie sich ein großer Überhang fährt, der leihe sich mal einen normalen Reisebus und fahre mit dem in eine beliebige Innenstadt :spassbremse:
Es gibt nichts Gutes, außer du kannst es bezahlen.

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Re: Koffer - erlaubter Überhang mit Motorradträger?

#27 Beitrag von 2brownies » 2021-01-08 19:12:43

stonedigger hat geschrieben:
2021-01-08 13:46:18


Frage zum Betroffenheit schaffen: Du fährst heute bei schneeglatter Fahrbahn und übersiehst das Stauende und rutschst mit 100 auf der Autobahn unter den Heckträger eines ExMos. Du überlebst, Dein Kind auf dem Beifahrersitz stirbt.
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Wenn der Papa bei schneeglatter Fahrbahn, mit dem Kind auf'm Beifahrersitz mit 100 über die Autobahn donnert und dann noch ein Stauende übersieht...
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Re: Koffer - erlaubter Überhang mit Motorradträger?

#28 Beitrag von Dilli » 2021-01-08 19:57:26

Der Initiator hat geschrieben:
2021-01-08 16:38:55
Dilli hat geschrieben:
2021-01-08 16:12:45
Ich glaube, und das finde ich jetzt auch nicht so verwerflich, dass jeder versucht für sich das beste aus den Regeln zu holen.
Ich auch nicht. Und ich kenne einen, der fand es auch gar nicht schlimm, dass sich sein Düdo mit einem Finger lenken ließ. 100 % Überhang machen's möglich. Nur dass der auf Bodenwellen plötzlich überhaupt nicht mehr lenkbar war, das irritierte ihn. Ein wenig. Und doch war er empört, als der Prüfer ihm die HU verweigerte. Dabei hatte der Verkäufer ihm doch versichert, das sei nur noch eine Formalität... :angel:
Wer wissen möchte, wie sich ein großer Überhang fährt, der leihe sich mal einen normalen Reisebus und fahre mit dem in eine beliebige Innenstadt :spassbremse:
Naja, die Sache ist eben die: Da schreibt einer was wegen Unterfahrschutz ist lebenswichtig, der nächste meint dann ein etwas zu hoher Scheinwerfer sei doch in Ordnung. Da frage ich mich schon, was den Verkehr als Gesamtes mehr gefährdet? Fakt ist, wenn mir einer hinten rein donnert, ist es NUR einer! Ich blende aber ALLE, die mir entgegen kommen oder denen ich folge. Der andere fährt statt 60 eben 80 auf der Landstraße, weil er meint er ist alleine. Das meinte ich, mit das sich jeder so seine Gesetze selbst schreibt. Und ja, ich mache das sicher auch.

Trotzdem werde ich natürlich versuchen alles den Regeln unseres Landes anzupassen Bild
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Re: Koffer - erlaubter Überhang mit Motorradträger?

#29 Beitrag von Der Initiator » 2021-01-08 20:12:33

Dilli hat geschrieben:
2021-01-08 19:57:26
Naja, die Sache ist eben die: Da schreibt einer was wegen Unterfahrschutz ist lebenswichtig, der nächste meint dann ein etwas zu hoher Scheinwerfer sei doch in Ordnung. Da frage ich mich schon, was den Verkehr als Gesamtes mehr gefährdet? Fakt ist, wenn mir einer hinten rein donnert, ist es NUR einer! Ich blende aber ALLE, die mir entgegen kommen oder denen ich folge. Der andere fährt statt 60 eben 80 auf der Landstraße, weil er meint er ist alleine. Das meinte ich, mit das sich jeder so seine Gesetze selbst schreibt. Und ja, ich mache das sicher auch.
Ich war einzig und allein bei der Ursprungsfrage...
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Re: Koffer - erlaubter Überhang mit Motorradträger?

#30 Beitrag von pshtw » 2021-01-08 20:12:53

Moin,
mal abgesehen von der gesamten Diskussion um Sicherheit etc., ein LKW mit maximal ausgereiztem hinteren überhang + noch dran gebastelter Ladung oder was auch immer sieht einfach nur scheiße aus :p
Geländeeigenschaften werden außerdem verschlechtert und die Befahrbarkeit von engen Strassen/Städten auch.
Selbst wenn man alles mögliche bauen kann und evtl auch darf sollte man das nicht unbedingt tun, sondern sich vielleicht einfach ein passende Basis kaufen. Das sieht sonst aus wie so ein super cooler trekkingrucksack wo das halbe Gepäck draußen dran baumelt, mit Aluminium Karabinern. da frage ich mich auch immer warum sie nicht einfach den Rucksack eine Nummer größer kaufen :totlach:
Gruß
Peter
10.AllradBlütenspannerTreffen im Alten Land: 3.5. bis 5.5.24

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