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von Der Initiator » 2020-11-05 21:45:39
Mark86 hat geschrieben: ↑2020-11-05 17:51:29
(1) Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, dass
1.ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt,
Das heist auch Gasanlagen haben so aus zu sehen.
Binsenweisheit ohne Aussagekraft.
Mark86 hat geschrieben: ↑2020-11-05 17:51:29
Grundsätzlich sind bei solchen Sicherheitssachen eben die "anerkannten Regeln der Technik" ein zu halten. Wenn was passiert, erklärt der Staatsanwalt dir dass auch nochmal genauer.
Nu' komme ich ja dummerweise auch aus einem Bereich, in dem die aaRdT eine Rolle spielen. Wir haben Normen über Normen. Und nicht eine davon ist einfach nur deshalb bindend, weil es eine aaRdT ist. Wenn, dann muss sie explizit als bindend festgelegt werden, z.B. für die EnEV-Berechnung.
Dort, wo sie nicht explizit als bindend festgelegt wird, wird es erst interessant, wenn etwas vor Gericht geht. Bei den aaRdT gehen Gericht und Staatsanwlatschaft idR davon aus, dass du alles richtig gemacht hast, wenn du sie beachtet hast. Hast du dich nicht an die aaRdT gehalten, heißt das aber nicht, dass du es falsch gemacht hast! Nur bist du dann in der Pflicht, nachzuweisen, dass dein Weg richtig war.
Ich bekomme langsam das Gefühl, du schwallst nur rum. Ist aber nur mein ganz persönlicher Eindruck...
Für ein großes Gut halten wir die Autarkie, nicht weil wir uns grundsätzlich mit wenig bescheiden, sondern weil wir, wenn wir nicht viel haben, mit wenig zufrieden sein können in der richtigen Überzeugung, dass derjenige den Luxus am besten genießt, der seiner am wenigsten bedarf und dass alles, was die Natur erfordert, leicht zu beschaffen ist, schwer hingegen, was unnütz ist. (Epikur, DL 10,130)