Da bist du glaube ich etwas auf dem Holzweg.WoMo, Fahrzeugzulassung haben die Dinger nicht.
Verhält sich ähnlich wie Holzofen, benutzt man natürlich nur wenn Fahrzeug steht.
Gasflasche aufdrehen, wenn Warmwasser gewünscht, ansonsten ist die Flasche zu, (Durchlauferhitzer hat seine eigene Flasche!)
Alles was mit Gas zu tun hat unerliegt der G607 Richtlinie. Da ist weder was mit "hat seine eigene Flasche" noch mit "hab ja keinen Durchgang" oder "Nutze ich nur im Stand".
Ein Gasdurchlauferhitzer ohne Zulassung darf in dem Auto nicht drin sein, genau so wenig ein Gasofen ausm Haushalt.
Das geht nur mit geprüften und für Wohnmobile zugelassenen Geräten die incl. Gasinstallation abgenommen sind und im gelben Prüfbuch eingetragen sind und alle 2 Jahre geprüft werden. Ansonsten ist eine Inbetriebnahme der ungeprüften Gasanlage strafbar.
Auch bei Wohnwagen, wo die Gasabnahme zwar nicht erforderlich ist, um eine HU zu erlangen, darf die Gasanlage ohne G607 Abnahme und Prüfung nicht betrieben werden.
Die Richtlinie gilt für alle Kraftfahrzeuge und Anhänger.
Bei Holzöfen ist es so, dass es keine Vorschriften oder Richtlinien über Heizungen / Feuerstellen in Kraftfahrzeugen gibt, die mit festen Brennstoffen befeuert werden. Die gibt es nur für gasförmige und flüssige Brennstoffe.