Seitlicher Unterfahrschutz

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Uwe
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Re: Seitlicher Unterfahrschutz

#61 Beitrag von Uwe » 2020-10-28 12:02:20

Die SSV soll ja keine Autos abhalten, sondern Fußgänger und Radfahrer. Von daher wird mit den Trittstufen der Zweck sicherlich erfüllt. Wenn ich allerdings die Bestimmungen genau nehme, hat das gekantete Alublech aber sicherlich keine Zulassung. Wird halt akzeptiert. Was eher auffällt, ist, wenn bei Höherlegung die maximale Höhe Unterkante verfehlt wird.

Gruß
Uwe
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Re: Seitlicher Unterfahrschutz

#62 Beitrag von Weickenm » 2020-10-28 12:08:53

Moin,

das Austragen der seitlichen Schutzvorrischtung wird schwierig werden, da gab's nämlich 'ne Nachrüstpflicht.
Ansonsten hilft lesen der StVZo (umfänglich und nicht nur halbherzig). Da steht in der Regel beschrieben welche Ausnahmen wann, wie durchgesetzt werden können (ich selbst kenne die entsprechenden Paragraphen leider nicht auswendig, Mea culpa!)

Beste Grüße
Florian
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Re: Seitlicher Unterfahrschutz

#63 Beitrag von Christian_S » 2020-10-28 12:11:25

Hallo,

gut das der Thread noch mal hoch kam. Ich habe am Wochenende meine beiden Seitenschützer abgebaut.
Die müssen dann wohl wieder dran :mad: ich find die Dingers so Häßlich, aber wenn nicht mal "H" hilft
:frust:
Viele Grüße
Christian

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Re: Seitlicher Unterfahrschutz

#64 Beitrag von FrankyT » 2020-10-28 13:56:14

Christian_S hat geschrieben:
2020-10-28 12:11:25
gut das der Thread noch mal hoch kam. Ich habe am Wochenende meine beiden Seitenschützer abgebaut.
Die müssen dann wohl wieder dran :mad:
Sers..

Na, es müssen ja vielleicht nicht die Stahlstreben sein..
Meines Wissens muss das seitlich ja "nur" 100kg abhalten, könnte also auch ein Tank oder eine sinnvolle Staubox hin.

Da gibt die Forensuche aber viel Stoff..

Grüße
Franky
Iveco Magirus 120-19 mit Kabinenkürzung und Koffer aus Iso-Paneelen (im Bau)..

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Re: Seitlicher Unterfahrschutz

#65 Beitrag von Konstrukteur » 2020-10-28 14:31:32

Pforzheimer hat geschrieben:
2020-10-28 11:37:58
Und die alten Bleche "reichen" dann als Unterfahrschutz? Das Ding hat ja seitlich betrachtet auch nur 3-4cm Höhe.

Grüße
Hallo,
3-4cm Höhe sind definitiv zu wenig in der Höhe.
Bin mir nicht ganz sicher, ob 60mm oder 90mm/100mm die Mindesthöhe war, aber 30-40mm ist zu wenig!
Von unten muss die maximale Höhe 550mm betragen (in unbeladenem Zustand)
Die Prüfkraft sind 100kg bei glaube Stempel von 250mm Durchmesser. (recht lasch)
Kannst da alles mögliche nehmen, auch Batteriekasten, Staukasten...
Nur Kompromisse würde ich keine machen!
Wenn ein Kind mit dem Fahrrad dazwischen hängt, möchte ich nicht in Deiner Haut stecken.
Da ist mir die Optik egal.
Ich habe zusätzlich Tanks, Batteriekästen, Staukasten und den Eingangsbereich abgesenkt und gut war.
Dem Prüfer hat es gefallen.

Gruß Uwe
Ich will reisen und nicht rasen, wozu brauche ich also Höchstgeschwindigkeit?

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Re: Seitlicher Unterfahrschutz

#66 Beitrag von Pforzheimer » 2020-10-28 14:44:19

Hallo,

absolut kein Problem, aber ich will das Fahrzeug bis zum "finalen" Umbau so weiter fahren, und er hat ja auch so erst TÜV bekommen.
Wenn der Umbau dann ansteht, kein Thema, Tanks etc. oder ein richtiger Seitlicher Schutz.
Es geht nur um die Zeit und HU´s bis dahin ;-P

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Re: Seitlicher Unterfahrschutz

#67 Beitrag von farnham » 2020-10-28 21:41:21

Mal eine Frage in die Runde der Wissenden: warum haben eigentlich nahezu alle Vario-Kastenwägen neueren Datums einen solchen seitlichen Unterfahrschutz? Über 3.5t, ist klar, aber Karosse ist doch keine 55cm über dem Boden? Mercedes wird doch kein einziges Gramm Stahl verbauen, was nicht zwingend nötig ist und der Designer hat das bestimmt auch nicht verbrochen.

Oder ist die Regelung so zu verstehen, dass jeder LKW über 3,5t einen braucht und dieser dann nicht höher als 55cm sein darf? Aber selbst dann könnte man ja argumentieren, dass die Karosse der Unterfahrschutz ist.

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Re: Seitlicher Unterfahrschutz

#68 Beitrag von florian112 » 2020-10-28 22:17:35

burkhard hat geschrieben:
2014-10-16 14:42:01
In dem Verzeichnis zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern Stand: Juni 2014 vom Kraftfahrt-Bundesamt finde ich nirgends eine eigenständige Klasse G, nur die Kombination mit einer anderen Klasse wie z.B. N2G.

Wie oben schon geschrieben sind die Baumerkmale des Fahrgestells maßgebend:

§ 32c StVZO – Seitliche Schutzvorrichtungen
(2) Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Kraftfahrzeuge, die hinsichtlich der Baumerkmale ihres Fahrgestells den Lastkraftwagen oder Zugmaschinen gleichzusetzen sind, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h und ihre Anhänger müssen, wenn ihr zulässiges Gesamtgewicht jeweils mehr als 3,5 t beträgt, an beiden Längsseiten mit seitlichen Schutzvorrichtungen ausgerüstet sein.


Damit ist jegliche Argumentation mit Zulassungsart oder Fahrzeugklasse nichtig.

Auch ist bei den Ausnahmeregelungen ist nicht die Zulassungsart, Fahrzeugklasse oder Antriebsart (4x2, 4x4,...) entscheidend, sondern der Verwendungszweck. So sind nicht pauschal alle 4x4 Fahrzeuge ausgeschlossen (sonst würde da statt Verwendungszweck die Fahrzeugklasse G stehen), und auch bei einem 4x2 Fahrzeug können die seitlichen Schutzvorrichtungen mit dem Verwendungszweck des Fahrzeugs unvereinbar sein.


Wörtlich steht da: "Fahrzeuge, die für Sonderzwecke gebaut und bei denen seitliche Schutzvorrichtungen mit dem Verwendungszweck des Fahrzeugs unvereinbar sind."

Es mag gutmütige Prüfer geben, die einen Sonderzweck "Saverne" oder Sonderzweck "Dünenspielen in Tunesien" akzeptieren, aber einen Rechtsanspruch darauf wirst Du schwer herleiten können, zumal die Sonderzwecke in der Regel ausserhalb der StVO liegen (Offroadgelände sind abgesperrte Privatgelände, die Dünen ausserhalb der EU).

Gruß
Burkhard
Genau da liegt der Knackpunkt an der Geschichte.

Mein KAT ist als So.KFZ-Werkstattfahrzeug zugelassen und entsprechend ausgestattet. Das Austragen des SSV war schon damals aufgrund dieser Zulassung kein großes Problem, da das Auto eben für Sonderzwecke (um-)gebaut wurde. Auf Nachfrage wäre ein Austragen des SSV aktuell auch jederzeit wieder möglich.

Ein Kunde von uns wollte bei seinem Iveco 110-17, welcher als normaler LKW zur Güterbeförderung zugelassen ist, den SSV ausgetragen haben.
Unser Haus und Hof TÜV aaS mit dem man absolut reden kann, und der auch neuem gegenüber immer offen ist, hat ca. eine Stunde mit div. höherrangigen Kollegen gesprochen und sich ausführlich informiert....wenn der LKW keinen Sonderzweck hat, gibt es keine Möglichkeit (auf für den aaS sicheren Weg) den SSV auszutragen.
Er könnte uns zwar ein Gutachten schreiben, das muss allerdings von der in diesem Fall höhergestellten Zulassungsbehörde anerkannt werden. Teilweise geht es bei Umbauten, die direkt den Fußgängerschutz betreffen die große Runde über das Verkehrsdezernat der Bezirksregierung. Sollte es nicht anerkannt werden, gibt es für den Prüfer ziemlich unangenehme Konsequenzen wie Nachschulungen und wohl ein paar böse Worte von der Verwaltung. Ein Einzelgutachten gilt wie eine Empfehlung an die Zulassungsbehörden, ob der vorgestellte Umbau in seiner Ausführung den Vorschriften entspricht. Ein Einzelgutachten ist somit keine Sicherheit ob der Umbau auch anerkannt wird.

Zusammenfassend:
LKW als So.KFZ..... zugelassen, SSV austragen sollte möglich sein.(keine Garantie)
LKW als Lastkraftwagen zur Güterbeförderung (Zusatz Geländefähig... spielt keine Rolle, da damit kein Sonderzweck definiert) zugelassen....SSV austragen nahezu unwahrscheinlich.

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Re: Seitlicher Unterfahrschutz

#69 Beitrag von Uwe » 2020-10-29 9:37:57

florian112 hat geschrieben:
2020-10-28 22:17:35
Zusammenfassend:
LKW als So.KFZ..... zugelassen, SSV austragen sollte möglich sein.(keine Garantie)
LKW als Lastkraftwagen zur Güterbeförderung (Zusatz Geländefähig... spielt keine Rolle, da damit kein Sonderzweck definiert) zugelassen....SSV austragen nahezu unwahrscheinlich.
In unserem Fuhrpark ist erstaunlicherweise aber grade der LKW das einzige Fahrzeug mit ausgetragener SSV, beim So.-KFZ wird regelmäßig drauf geachtet, dass die Tanks und Staukästen die Funktion der SSV erfüllen :angel:
Wie Burkhard oben erklärt: Zulassungsart ist egal, der Zweck zählt. Beispiel Dreiseitenkipper: LKW zur Güterbeförderung, keine SSV

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Re: Seitlicher Unterfahrschutz

#70 Beitrag von Gregorix » 2020-11-15 9:45:32

Weil es weiter vorne einmal argumentiert wurde :
Der SUS ist Im Gelände extrem störend, auch wenn das vg tiefer liegen sollte. Die Position der minimalen Bodenfreiheit hat auf die Gländetauglichkeit fast mehr Einfluss, als deren absoluter Betrag. Ganz schlecht ist, wenn der tiefste Punkt seitlich betrachtet außen liegt, was beim SUS der Fall ist. (Unter anderem aus diesem Grund ist der neue Defender trotz nominell besserer Winkelwerte im Gelände weit schlechter zu fahren, als der alte)
Das der SUS im Gelände eine Schutzfunktion übernehmen könnte um vermeindlich teurere Schäden zu vermeiden, ist leider auch ein Illusion. Der handelsübliche SUS wird bereits in Situationen und bei Belastungen zerstört, die sogar mit nicht besonders geländegängigen Fahrzeugen bewältigt werden können (abbiegen über eine Geländekante z.B) weil er eben am Rand liegt. Ganz im Gegenteil dazu stellt ein verbogener SUS aufgrund von vorstehenden scharfkantigen Teilen eine erhebliche Gefahr im normalen Straßenverkehr dar.
Da der SUS im Gelände aber extrem schnell beschädigt wird (tw.Bei Belastungen, die beim Fahren noch gar nicht auffallen), und eine weiterfahrt im öffentlichen Straßenverkehr damit unmöglich wird, ist so ein Fahrzeug im Gelände nicht mehr einsetzbar ( ich kann ja nicht nach jedem geländeeinsatz den Abschlepper rufen müssen, wei das Fahrzeug aufgrund des beschädigten SUS nicht mehr verkehrssicher ist....Die letzten Sätze als Argument für den Prüfer..

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burkhard
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Re: Seitlicher Unterfahrschutz

#71 Beitrag von burkhard » 2020-11-15 10:00:18

Gregorix hat geschrieben:
2020-11-15 9:45:32
Die letzten Sätze als Argument für den Prüfer..
Der Prüfer wird dich nur doof angucken und dich fragen, wo es innerhalb der Geltungsbereiches der StVO ein Gelände gibt, bei dem man sich den seitlichen Unterfahrschutz kaputt fahren kann.

Der Prüfer muss sicherstellen, dass das Fahrzeug innerhalb der StV0 sicher ist und nicht, das das Fahrzeug in der Wüste oder Offroad-Geländepark funktionsfähig ist.

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Ulf H
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Re: Seitlicher Unterfahrschutz

#72 Beitrag von Ulf H » 2020-11-15 10:14:19

... auch hier sind deine Argumente spätestens dann hinfällig, wenn der Prüfer mit der klappbaren Variante daherkommt ... dann ist es wiederum an dir zu verargumentieren, dass die seitlich abstehenden Flügel bei Randbewuchs verbogen werden ...

Gruss Ulf
Ein Problem, welches mit Bordmitteln zu beheben ist, ist keines !!!

Hanomag, der mit dem vollnussigen Kaltlaufsound !!

Sisu (finnisch) die positivste Umschreibung für Dickschädel.

Da ist man ständig dran die Karren zu verbessern, schlechter werden sie ganz von alleine.

Magirus-Deutz 170D11FA ... Bild in Cinemascope extrabreit, Sound in 6-kanal Dolby 8.5 ...

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Re: Seitlicher Unterfahrschutz

#73 Beitrag von Wilmaaa » 2020-11-15 10:28:05

Und auch da ist die Frage, wo man hierzulande außerhalb eines Fahrgeländes in solche Situationen kommt. In Waldwege, bei denen die Flügelchen im Weg gewesen wären, würde ich mit dem Laster eh nicht freiwillig reinfahren. Man weiß nie, ob und wo man wieder rauskommt. (Ja, manche nennen das feige, oder bedenkentragend. Ich bin halt lieber vorsichtig statt hinterher Stress zu haben.)
Und wenn man irgendwo auf der Welt ganz alleine unterwegs ist an Stellen, wo nie ein anderer hinkommt, naja, dann baut man die Dinger halt ab, wenn sie das Weiterkommen zu sehr behindern.
Ich hab einen Virus: den H-A-N-O-M-A-G-I-R-U-S
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Re: Seitlicher Unterfahrschutz

#74 Beitrag von cruise-the-planet » 2020-11-15 10:57:53

Bei uns in der CH sind als WoMo zugelassene LKW automatisch von der Pflicht SUS zu haben befreit. Also einfach umziehen und hier zulassen :joke:

Lg
Lukas

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Re: Seitlicher Unterfahrschutz

#75 Beitrag von filz » 2020-11-15 12:03:14

http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__32c.html

4. Fahrzeuge, die für Sonderzwecke gebaut und bei denen seitliche Schutzvorrichtungen mit dem Verwendungszweck des Fahrzeugs unvereinbar sind.

Unter Berücksichtung von diesem Punkt, wurde mein Fahrzeug ohne seitlichen Aufprallschutz zugelassen.Ein Allrad musste es jedoch sein. Und dies in der Schweiz...... :eek: :)
Ob hier eine "Wohnung" transportiert wird, oder zBsp. ein Tank, um Wasser auf schlechter Strasse in ein Bergrestaurant zu bringen (dies war bei uns lange Zeit der Fall) drauf ist, spielt da keine Rolle.

Grüsse
Sepp

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Re: Seitlicher Unterfahrschutz

#76 Beitrag von Mark86 » 2020-11-15 13:12:10

Wilmaaa hat geschrieben:
2020-11-15 10:28:05
Und auch da ist die Frage, wo man hierzulande außerhalb eines Fahrgeländes in solche Situationen kommt. In Waldwege, bei denen die Flügelchen im Weg gewesen wären, würde ich mit dem Laster eh nicht freiwillig reinfahren. Man weiß nie, ob und wo man wieder rauskommt. (Ja, manche nennen das feige, oder bedenkentragend. Ich bin halt lieber vorsichtig statt hinterher Stress zu haben.)
Und wenn man irgendwo auf der Welt ganz alleine unterwegs ist an Stellen, wo nie ein anderer hinkommt, naja, dann baut man die Dinger halt ab, wenn sie das Weiterkommen zu sehr behindern.
Das sehe ich genau so. Im Zweifelsfalle baut man die so, dass man die "Flügelchen" einfach hoch klappen kann, bzw. im 90°Winkel unter den Koffer schieben kann und fertig. Geht mit Treppen ja auch ^^
Ich hab meinen UFS als Sandblechhalter gebaut, da kann man dann auf Fernreisen die Bleche einfach n paar Löcher höher hängen und in Deutschland hängt man sie wieder auf STVZO Konformes Maß runter.
Der Klügere gibt so lange nach bis er der Dümmere ist.

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Re: Seitlicher Unterfahrschutz

#77 Beitrag von Pirx » 2020-11-15 19:07:15

filz hat geschrieben:
2020-11-15 12:03:14
http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__32c.html

4. Fahrzeuge, die für Sonderzwecke gebaut und bei denen seitliche Schutzvorrichtungen mit dem Verwendungszweck des Fahrzeugs unvereinbar sind.

Unter Berücksichtung von diesem Punkt, wurde mein Fahrzeug ohne seitlichen Aufprallschutz zugelassen.Ein Allrad musste es jedoch sein. Und dies in der Schweiz...... :eek: :)
Ob hier eine "Wohnung" transportiert wird, oder zBsp. ein Tank, um Wasser auf schlechter Strasse in ein Bergrestaurant zu bringen (dies war bei uns lange Zeit der Fall) drauf ist, spielt da keine Rolle.

Grüsse
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Re: Seitlicher Unterfahrschutz

#78 Beitrag von filz » 2020-11-15 20:29:59

Pirx hat geschrieben:
2020-11-15 19:07:15
filz hat geschrieben:
2020-11-15 12:03:14
http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__32c.html

4. Fahrzeuge, die für Sonderzwecke gebaut und bei denen seitliche Schutzvorrichtungen mit dem Verwendungszweck des Fahrzeugs unvereinbar sind.

Unter Berücksichtung von diesem Punkt, wurde mein Fahrzeug ohne seitlichen Aufprallschutz zugelassen.Ein Allrad musste es jedoch sein. Und dies in der Schweiz...... :eek: :)
Ob hier eine "Wohnung" transportiert wird, oder zBsp. ein Tank, um Wasser auf schlechter Strasse in ein Bergrestaurant zu bringen (dies war bei uns lange Zeit der Fall) drauf ist, spielt da keine Rolle.

Grüsse
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Pirx
Vergiss das.... :D Jedoch war diese Aussage vom CH-Prüfer diesbezüglich , sogar einmal übereinstimmend mit dem D-Gesetz. :eek:

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Re: Seitlicher Unterfahrschutz

#79 Beitrag von Gregorix » 2020-11-16 2:07:19

burkhard hat geschrieben:
2020-11-15 10:00:18
Gregorix hat geschrieben:
2020-11-15 9:45:32
Die letzten Sätze als Argument für den Prüfer..
Der Prüfer wird dich nur doof angucken und dich fragen, wo es innerhalb der Geltungsbereiches der StVO ein Gelände gibt, bei dem man sich den seitlichen Unterfahrschutz kaputt fahren kann.

Der Prüfer muss sicherstellen, dass das Fahrzeug innerhalb der StV0 sicher ist und nicht, das das Fahrzeug in der Wüste oder Offroad-Geländepark funktionsfähig ist.
Die Argumentation dreht sich aber im Kreis: ein geländegängiges Fahrzeug hat den Einsatzzweck, auch ausserhalb des StVO regelbereiches eingesetzt zu werden, ebenso Feuerwehr etc. Dementsprechend ist der SSV mit dem Einsatzzweck nicht vereinbar. Ob dieser innerhalb oder ausserhalb der StVO liegt istfür Ausnahmeregelungen völlig belanglos. Das Problem, den Prüfer von der Notwendigkeit, die Regelung an zu wenden zu überzeugen, bleibt aber...

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Re: Seitlicher Unterfahrschutz

#80 Beitrag von burkhard » 2020-11-16 2:52:24

Naja, selbst die Bunderwehr musste z.B. beim 1017 einen SSV nachrüsten und der aktuelle 1829 A usw. hat sowie so einen SSV. Dann weißt du, wie das mit der Ausnahmegenehmigung, der Geländegängigkeit und dem Verwendungszweck auch außerhalb der StVO ausgelegt wird.

Der TÜV schreibt nur ein Gutachten, welches in diesem Fall dann der Regierungspräsident genehmigen müsste. Das weiß der Prüfer und wird deshalb entsprechend vorsichtig sein.

Letztlich wird der Regierungspräsident zwischen der Sicherheit für die Allgemeinheit und deinem Einzelinteresse, in diesem Fall nur ein privates Hobby, abwägen und die Notwendigkeit des Einsatzzweckes in Frage stellen.

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Re: Seitlicher Unterfahrschutz

#81 Beitrag von Gregorix » 2020-11-16 20:00:54

Wenn die Bundeswehr da ähnlich agiert, wie unser Bundesheer, dann hat das aber keine rechtlichen Gründe.
Irgend ein Marketing Fuzzy bei der Pressestelle oder im Verteidigungsministerium hat Angst vor der Schlagzeile:
"Gemeingefährliches Heeresfahrzeug verletzt Pasanten schwer" (das ÖBH hat das Problem mit den Pinzgauern auch immer wieder gehabt. Es sterben zwar hunderte Menschen pro Jahr in modernen Autos im Straßenverher, aber wenn einmal was mit einem nicht HÜ Heeresfahrzeug passiert ist, kam fast immer ein Seitenhieb, wie gemeingefährlich diese Heeresfahrzeuge doch sind.

Bei dem Umfeld ist die mangelnde Einsatzfähigkeit beim Üben belanglos, nach dem Motto: Üben tun wir eh nur in kontrollierter Umgebung, da fahren wir halt nicht weiter, als mit dem Klumpat geht - der Ernstfall passiert dann hoffentlich eh nicht in meiner Amtszeit und wenn schmeiß ma des Klumpat halt runter, dann intresiert die STVO eh keinen.
Dummerweise haben sie halt dann auch keine Manschafft, die mit dem Gerät umgehen kann, weil sie nicht unter autentischen Bedingungen üben konnten.
Aber das ist leider kein Entscheidungskriterium mehr, weil damit keine positive Schlagzeile zu holen ist.
Betrifft auch lebenswichtigere Dinge als den SSV am LKW..
Also: nur weils die Armee nicht hat, heißt das nicht, dass es nicht möglich wäre.

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Re: Seitlicher Unterfahrschutz

#82 Beitrag von burkhard » 2020-11-16 20:32:16

Natürlich ist es möglich, sonst gäbe es keine Fahrzeuge bei denen mit einer Ausnahmegenehmigung der SSV ausgetragen ist. Es ist aber nicht ganz so einfach, wie du dir das vielleicht vorstellst. Du verwechselst die Geländefähigkeit des Fahrzeuges mit dem Verwendungszweck.

Ein geländegängiges Fahrzeug muss nicht zwangsläufig im Gelände eingesetzt werden. Zum Beispiel ein 4x4 LKW im Winterdienst. Ein Forstbetrieb oder ein Tiefbauunternehmen welches in unwegsamen Gelände Pipelines oder Glasfaserkabel verlegt oder Probebohrungen für irgendwas macht wird problemlos eine Ausnahmegenehmigung erhalten, wenn der Rest des Fahrzeuges dafür ausgerüstet ist und der Zweck glaubhaft begründet waren kann.

Du mußt dem Antrag für eine Ausnahmegenehmigung beim Regierungspräsidenten stellen und dem Antrag den geplanten Verwendungszweck und eine Begründung für die Notwendigkeit beifügen.

Als Privatperson einfach mal die Begründung "Ich will mal im Urlaub ins Gelände fahren weil das Fahrzeug das kann" dürfte kaum reichen, um den Regierungspräsidenten zu überzeugen. Da wird der Regierungspräsident wohl die Sicherheit der Allgemeinheit vor deinen Spieltrieb stellen und möchte auch keinen Skandal riskieren, falls es ausgerechnet mit diesem Fahrzeug zu einem Unfall mit Todesfolge kommt.

Wenn dir als Privatperson, eventuell noch mit Wohnmobilzulassung, eine überzeugende Begründung einfällt die zu einer Ausnahmegenehmigung geführt hat, so lasse uns diese wissen.
Zuletzt geändert von burkhard am 2020-11-16 20:43:06, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: Seitlicher Unterfahrschutz

#83 Beitrag von Mark86 » 2020-11-16 20:34:01

Dummerweise haben sie halt dann auch keine Manschafft, die mit dem Gerät umgehen kann, weil sie nicht unter autentischen Bedingungen üben konnten.
Aber das ist leider kein Entscheidungskriterium mehr, weil damit keine positive Schlagzeile zu holen ist.
Da die Bundeswehr in Friedenszeiten den üblichen Arbeitsschutzgesetzen unterliegt, wonach z.B. Arbeitswege im dunkeln beleuchtet sein müssen, ist der Seitenanfahrschutz deren geringstes Trainingsproblem.
Der Klügere gibt so lange nach bis er der Dümmere ist.

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Re: Seitlicher Unterfahrschutz

#84 Beitrag von Gregorix » 2020-11-19 16:29:19

@ Burkhard
@ Mark

Ihr habt beide recht! Ich wollte nur erläutern, das die Bundeswehr sehr wahrscheinlich nicht aus gesetzlichen Gründen den SUS nachrüsten musste...
Da ich in österreich bin, sind meine Erfahrungen ohnehin nicht 1:1 auf deutschland zu übertragen.
Bei uns unterliegt das ÖBH hinsichtlich Verkehrszulassung nicht der STVO, unterwirft sich aber freiwillig deren Bestimmungen. Die Heersefahrzeuge haben aber bei uns alle keinen SUS, auch die Neufahrzeuge nicht....
Da die EU Bestimmungen ja eher gleich sein sollten, wird die BW das mit der Nachrüstung vom SUS wohl selber ausgebrütet haben.
(Machts für den Privaten auch nicht leichter, ich weiß)

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Re: Seitlicher Unterfahrschutz

#85 Beitrag von lura » 2021-01-12 20:14:05

Moin,

mal eine thematische Frage zur Lage in Fahrtrichtung, wenn der Koffer schmaler ist, also RTW mit 2,23m oder FM1 mit 2,2 m.
Die Bereifung ist 2,35 m breit, steht also links und rechts unter dem Koffer heraus.

Den seitlichen Unterfahrschutz sollen Staukästen erzeugen.

dürfen die in Längsrichtung auf Aussenkante Koffer (2,23m) sitzen, so das das Hinterrad je Seite 6 cm raussteht?
Oder müssen die so weit draussen montiert werden, dass sie 2,35 m breit sind und das Hinterrad in Längsrichtung bündig abdecken?
Gruß
Bernd

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Re: Seitlicher Unterfahrschutz

#86 Beitrag von Mark86 » 2021-01-12 20:35:31

Da gibt es Zeichnungen / Vorgaben für, aber ich glaube bis 10cm nach innen pro Seite war ok.
Der Klügere gibt so lange nach bis er der Dümmere ist.

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Re: Seitlicher Unterfahrschutz

#87 Beitrag von burkhard » 2021-01-12 21:08:37

Hallo Bernd,

für die Seite gibt es auch Vorgaben aber im Netz nur wenige Zeichnungen, die auch die seitlichen Vorgaben zeigen.

Seitlich ist einerseits das Maß E und andererseits das Maß F zu beachten, ja nach dem, wie Breit der Aufbau ist und wie der Abstand der Reifenflanken ist.

Viele Grüße
Burkhard


SSV S_207_rs.jpg
SSV S_208_rs.jpg

Lutti
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Re: Seitlicher Unterfahrschutz

#88 Beitrag von Lutti » 2021-01-13 11:37:14

Ich habe an meinem 110 17 aw die Originale abgebaut und auf der bf Seite unter der stauboxen montiert, auf der fs Seite zwar am Koffer aber leichter, - würde ein schwerer Brummer im rechten Winkel mit dem Fahrrad einschlagen, würde der ufs nach 5 cm vom Tank gehalten.
Sollte ich mal eine große Tour machen (mongolische gegenden)
Lässt sich der ufs mit 8 Schrauben demontieren und in der Garage oder unter dem Koffer verstauen.

Lg und schönen Tag

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Re: Seitlicher Unterfahrschutz

#89 Beitrag von lura » 2021-01-13 13:16:49

Hi Burkhard,
genau so eine Angabe habe ich gesucht. Danke
Gruß
Bernd

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Re: Seitlicher Unterfahrschutz

#90 Beitrag von Magirus_Deutz » 2021-01-13 16:02:28

Hallo Burkhard,

war zwar hier nicht danach gefragt worden, aber hättest du die Informationen in dieser Form auch für hinten? Wäre spitze :unwuerdig:

Gruß

Timo

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