die STVZO ist da ja recht eindeutig.
Alle zwei Jahre HU gibt es für
- LKW: mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h oder einer zulässigen Gesamtmasse ≤ 3,5 t
- Wohnmobil <=3,5 to für die weiteren Hauptuntersuchungen (die erste nach 36 Monaten)
- Wohnmobil 3,5 to < 7,5to bei erstmals in den Verkehr gekommenen Fahrzeugen in den ersten 72 Monaten (also die ersten 3 HUs)
Feuerwehrfahrzeuge, Katastrophenschutz etc. legen die Länder fest. (Bayern: alle 24M, SP wo notwendig: alle 12M)
Und zuständig ist der Halter, dass die Fristen eingehalten werden:
aus der STVZO §29.(1) Die Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen im Sinne des § 3 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen nach § 4 Absatz 2 und 3 Satz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung haben ihre Fahrzeuge auf ihre Kosten nach Maßgabe der Anlage VIII in Verbindung mit Anlage VIIIa in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen
Die Frage ist natürlich: schaut die Rennleitung, wann die HU gemacht wurde, oder wann die nächste fällig ist?
Grüße,
Sven