Darf ein Fachträger vorne überstehen?
Moderator: Moderatoren
Darf ein Fachträger vorne überstehen?
Hi,
Der G90 hat ja eine schräge Scheibe. Darf ein Dachträger vorne über das Dach ragen? So ne Art Sonnenhut fürs Auto, der würde nicht mal über die Grundfläche des Hauses ragen.
Der G90 hat ja eine schräge Scheibe. Darf ein Dachträger vorne über das Dach ragen? So ne Art Sonnenhut fürs Auto, der würde nicht mal über die Grundfläche des Hauses ragen.
MAN G90 8.150 Bj 1994
Re: Darf ein Fachträger vorne überstehen?
JA , ab einer Höhe von 2,5 mtr. (kleines Fragezeichen) sind mittlerweile 0,5 mtr. erlaubt .
Gruß
Oliver
Gruß
Oliver
Wir leben in einer Zeit , in der die Klugheit schweigen soll, weil sich die Dummheit durch die Wahrheit beleidigt fühlen könnte....
Re: Darf ein Fachträger vorne überstehen?
Mahlzeit,
bis 2,5m darf nix nach vorne überstehen
ab 2,5m die Ladung, also nichts, was irgendwie fest verbaut ist.
Ohne §70 führt das zur Stillegung des Fahrzeugs vor Ort.
Habe das vor einiger Zeit selbst erlebt; bei einer Kontrolle kurz vor Bremerhaven wurde ein LKW mit überstehendem Aufbau festgesetzt und durfte dann gnädigerweise den Rest der Fahrt (20km bis zum Verschiffungshafen) am Haken des Abschleppers zurücklegen.
Gruß Claus
bis 2,5m darf nix nach vorne überstehen
ab 2,5m die Ladung, also nichts, was irgendwie fest verbaut ist.
Ohne §70 führt das zur Stillegung des Fahrzeugs vor Ort.
Habe das vor einiger Zeit selbst erlebt; bei einer Kontrolle kurz vor Bremerhaven wurde ein LKW mit überstehendem Aufbau festgesetzt und durfte dann gnädigerweise den Rest der Fahrt (20km bis zum Verschiffungshafen) am Haken des Abschleppers zurücklegen.
Gruß Claus
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Re: Darf ein Fachträger vorne überstehen?
Moin,
ich glaube ,ihr sprecht von zwei Dingen.
über das Dach darf m.E. egal was überragen...aber eben nicht über die Vorderkante des Fahrzeugs an sich.. da gilt dann vielleicht die 0,5 m Regel...aber nicht über das Dach..da ist ja auch bei G noch reichlich Platz nach vorne. sonst wäre ja jedes Alkoven Weißware mobil illegal...
Gruß markua
ich glaube ,ihr sprecht von zwei Dingen.
über das Dach darf m.E. egal was überragen...aber eben nicht über die Vorderkante des Fahrzeugs an sich.. da gilt dann vielleicht die 0,5 m Regel...aber nicht über das Dach..da ist ja auch bei G noch reichlich Platz nach vorne. sonst wäre ja jedes Alkoven Weißware mobil illegal...
Gruß markua
Re: Darf ein Fachträger vorne überstehen?
Hi,
also die Ladung darf 50cm über das Fahrzeug rausstehen, der Träger nicht.
Der Träger darf aber beliebig über das Dach stehen, wenn er vorne über Stoßstange endet? Mein Dach ist ja sehr weit zurückgesetzt im Vergleich zum KAT.
Alles sehr schräg.. Fahrradträger vorne geht nicht aber riesen Kuhfänger.
Ladung darf aber Tropendach nicht überstehen
also die Ladung darf 50cm über das Fahrzeug rausstehen, der Träger nicht.
Der Träger darf aber beliebig über das Dach stehen, wenn er vorne über Stoßstange endet? Mein Dach ist ja sehr weit zurückgesetzt im Vergleich zum KAT.
Alles sehr schräg.. Fahrradträger vorne geht nicht aber riesen Kuhfänger.
Ladung darf aber Tropendach nicht überstehen
MAN G90 8.150 Bj 1994
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Re: Darf ein Fachträger vorne überstehen?
Oh, dann sieht es ja ganz finster aus für die ganzen Alkovenmobile.
Gruß
Chris
Gruß
Chris
DER Tipp für die 7,5t Fahrer: Beine rasieren 😜
Re: Darf ein Fachträger vorne überstehen?
Ich denke auch ws darf nichts über die vordere Stoßstange hinausragen
Gruß
Bernd
Gewinne Zeit durch Langsamkeit
Bernd
Gewinne Zeit durch Langsamkeit
Re: Darf ein Fachträger vorne überstehen?
Moin,
ja, halt über die Aussenlänge des Fahrzeugs, wenn vorn was fest verbaut ist (z.B. Winde) und eingetragen, d.h. dann auch die Länge angepasst ist, dann halt so weit
Was nicht mitgerechnet wird, findet man da im §32 :
http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2011/0861-11.pdf
Gruß Claus
ja, halt über die Aussenlänge des Fahrzeugs, wenn vorn was fest verbaut ist (z.B. Winde) und eingetragen, d.h. dann auch die Länge angepasst ist, dann halt so weit
Was nicht mitgerechnet wird, findet man da im §32 :
http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2011/0861-11.pdf
Gruß Claus
Re: Darf ein Fachträger vorne überstehen?
Hallo,
Ich darf mich mal kurz einmischen.
Also. Lt Straßenverkehrsordnung darf LADUNG
ab einer Höhe von 2.5m über Fahrbahn, 0.5m über den Umriß des Fahrzeuges nach vorne überstehen.
Alle Festanbauten, solange sie den geltenden Vorschriften für Aufprallschutz usw entsprechen, dürfen sich innerhalb der Umrisse des Fahrzeugs bewegen.
Also ein nicht über die Stoßstange überstehender Dachgepäckträger ist kein Problem.
Ist er ohne Werkzeug abnehmbar gilt er sogar als Ladung.
Viele Grüße aus Berlin
Frank
Ich darf mich mal kurz einmischen.
Also. Lt Straßenverkehrsordnung darf LADUNG
ab einer Höhe von 2.5m über Fahrbahn, 0.5m über den Umriß des Fahrzeuges nach vorne überstehen.
Alle Festanbauten, solange sie den geltenden Vorschriften für Aufprallschutz usw entsprechen, dürfen sich innerhalb der Umrisse des Fahrzeugs bewegen.
Also ein nicht über die Stoßstange überstehender Dachgepäckträger ist kein Problem.
Ist er ohne Werkzeug abnehmbar gilt er sogar als Ladung.
Viele Grüße aus Berlin
Frank