Darf ein Fachträger vorne überstehen?

Moderator: Moderatoren

Antworten
Nachricht
Autor
bachmarc
Kampfschrauber
Beiträge: 541
Registriert: 2019-09-28 16:24:49
Wohnort: Waghäusel

Darf ein Fachträger vorne überstehen?

#1 Beitrag von bachmarc » 2020-09-11 13:20:14

Hi,
Der G90 hat ja eine schräge Scheibe. Darf ein Dachträger vorne über das Dach ragen? So ne Art Sonnenhut fürs Auto, der würde nicht mal über die Grundfläche des Hauses ragen.
MAN G90 8.150 Bj 1994

OliverM
Säule des Forums
Beiträge: 10841
Registriert: 2006-12-28 9:26:50
Wohnort: Goch

Re: Darf ein Fachträger vorne überstehen?

#2 Beitrag von OliverM » 2020-09-11 13:33:07

JA , ab einer Höhe von 2,5 mtr. (kleines Fragezeichen) sind mittlerweile 0,5 mtr. erlaubt .

Gruß

Oliver
Wir leben in einer Zeit , in der die Klugheit schweigen soll, weil sich die Dummheit durch die Wahrheit beleidigt fühlen könnte....

Benutzeravatar
ClausLa
abgefahren
Beiträge: 2099
Registriert: 2013-04-06 22:59:22
Wohnort: Lkr. Landshut

Re: Darf ein Fachträger vorne überstehen?

#3 Beitrag von ClausLa » 2020-09-11 15:49:35

Mahlzeit,
bis 2,5m darf nix nach vorne überstehen

ab 2,5m die Ladung, also nichts, was irgendwie fest verbaut ist.

Ohne §70 führt das zur Stillegung des Fahrzeugs vor Ort.

Habe das vor einiger Zeit selbst erlebt; bei einer Kontrolle kurz vor Bremerhaven wurde ein LKW mit überstehendem Aufbau festgesetzt und durfte dann gnädigerweise den Rest der Fahrt (20km bis zum Verschiffungshafen) am Haken des Abschleppers zurücklegen.

Gruß Claus

steyermeier
abgefahren
Beiträge: 1197
Registriert: 2015-03-31 22:46:28
Wohnort: Lüchow niedersachsen

Re: Darf ein Fachträger vorne überstehen?

#4 Beitrag von steyermeier » 2020-09-11 15:57:40

Moin,
ich glaube ,ihr sprecht von zwei Dingen.
über das Dach darf m.E. egal was überragen...aber eben nicht über die Vorderkante des Fahrzeugs an sich.. da gilt dann vielleicht die 0,5 m Regel...aber nicht über das Dach..da ist ja auch bei G noch reichlich Platz nach vorne. sonst wäre ja jedes Alkoven Weißware mobil illegal...
Gruß markua

bachmarc
Kampfschrauber
Beiträge: 541
Registriert: 2019-09-28 16:24:49
Wohnort: Waghäusel

Re: Darf ein Fachträger vorne überstehen?

#5 Beitrag von bachmarc » 2020-09-11 17:00:50

Hi,
also die Ladung darf 50cm über das Fahrzeug rausstehen, der Träger nicht.
Der Träger darf aber beliebig über das Dach stehen, wenn er vorne über Stoßstange endet? Mein Dach ist ja sehr weit zurückgesetzt im Vergleich zum KAT.

Alles sehr schräg.. Fahrradträger vorne geht nicht aber riesen Kuhfänger.
Ladung darf aber Tropendach nicht überstehen
0B37374C-202C-480A-8060-54F7D14B853B.jpeg
MAN G90 8.150 Bj 1994

Benutzeravatar
CharlieOnTour
abgefahren
Beiträge: 3119
Registriert: 2013-09-02 10:49:24
Wohnort: 65307 Bad Schwalbach
Kontaktdaten:

Re: Darf ein Fachträger vorne überstehen?

#6 Beitrag von CharlieOnTour » 2020-09-11 17:17:20

Oh, dann sieht es ja ganz finster aus für die ganzen Alkovenmobile. :lol:

Gruß
Chris
DER Tipp für die 7,5t Fahrer: Beine rasieren 😜

Benutzeravatar
lura
Säule des Forums
Beiträge: 13520
Registriert: 2006-10-03 12:02:52
Wohnort: HH

Re: Darf ein Fachträger vorne überstehen?

#7 Beitrag von lura » 2020-09-11 17:35:29

Ich denke auch ws darf nichts über die vordere Stoßstange hinausragen
Gruß
Bernd

Gewinne Zeit durch Langsamkeit

Benutzeravatar
ClausLa
abgefahren
Beiträge: 2099
Registriert: 2013-04-06 22:59:22
Wohnort: Lkr. Landshut

Re: Darf ein Fachträger vorne überstehen?

#8 Beitrag von ClausLa » 2020-09-11 18:20:41

Moin,
ja, halt über die Aussenlänge des Fahrzeugs, wenn vorn was fest verbaut ist (z.B. Winde) und eingetragen, d.h. dann auch die Länge angepasst ist, dann halt so weit

Was nicht mitgerechnet wird, findet man da im §32 :
http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2011/0861-11.pdf

Gruß Claus

lookupdr
neues Mitglied
Beiträge: 10
Registriert: 2019-01-30 10:17:18

Re: Darf ein Fachträger vorne überstehen?

#9 Beitrag von lookupdr » 2020-09-11 18:24:10

Hallo,
Ich darf mich mal kurz einmischen.

Also. Lt Straßenverkehrsordnung darf LADUNG
ab einer Höhe von 2.5m über Fahrbahn, 0.5m über den Umriß des Fahrzeuges nach vorne überstehen.

Alle Festanbauten, solange sie den geltenden Vorschriften für Aufprallschutz usw entsprechen, dürfen sich innerhalb der Umrisse des Fahrzeugs bewegen.

Also ein nicht über die Stoßstange überstehender Dachgepäckträger ist kein Problem.
Ist er ohne Werkzeug abnehmbar gilt er sogar als Ladung.

Viele Grüße aus Berlin
Frank

Antworten