Anforderungen gemäß KBA Zulassungsart

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Weickenm
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Anforderungen gemäß KBA Zulassungsart

#1 Beitrag von Weickenm » 2020-08-30 20:39:44

Werte Gemeinde,

ich bin im September mal wieder 3 Wochen in der Heimat und möchte dann endlich den Anhänger durch die Vollabnahme bekommen.
Mittlerweile sind alle benötigten Teile für die Elektrik da :D

Da auf den Anhänger aber auch der 600l Tank, ein Stromaggregat und an die Stirnwand der Geroh Lichtmast soll, der SDAH aber dennoch Ladung aufnehmen können soll (Motorräder, Ersatzreifen, Ersatzteile oder vielleicht auch nur einfach den Grünschnitt vom Wochenende) habe ich jetzt mal das KBA Verzeichnis nach mir möglich erscheinenden Zulassungsarten durchstöbert.

Dass der Anhänger mit seinen 3,2 T der Fahrzeugklasse O2 zugehörig ist, erscheint mir logisch.

In meinen Augen erscheinen folgende Zulassungsarten möglich:
Folgende Zulassungsarten erscheinen mir sinnig
Folgende Zulassungsarten erscheinen mir sinnig
Wie verhält sich das denn mit dem Tankvolumen?
gelten die 1500l der ADR Grenze für Zugfahrzeug und Anhänger getrennt? Sprich, darf ich sowohl am Zugfahrzeug, als auch am Anhänger je 1500l eintragen lassen (und dann ggffs mit 3000l Diesel durch die Gegend ömmeln) ohne ADR Schein? Berufskraftfahrerquali hab ich zwar, aber keinen ADR Schein... (Der ist hier in Österreich zwar sau billig, aber irgendwie gebe ich die Kohle dann doch lieber fürn A Führerschein aus...)

Welche Zulassungsart würdet ihr wählen, und warum?

Die J74 hat ja den unsäglichen Zusatz Feuerwehrfahrzeug
ist das dennoch privat zulassungs- und vericherungsfähig?

Ich freue mich auf Eure sachdienlichen Hinweise!

Beste Grüße
Florian
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pete
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Re: Anforderungen gemäß KBA Zulassungsart

#2 Beitrag von pete » 2020-08-30 20:50:41

https://www.bfga.de/files/newsletter-ae ... dr2013.pdf
Hilft das weiter?
Am Lkw sind Max 1500 l DK möglich. Wenn die Tanks mit dem Motor verbunden sind.
Ganz legal.

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Weickenm
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Re: Anforderungen gemäß KBA Zulassungsart

#3 Beitrag von Weickenm » 2020-08-30 21:05:54

Hi Pete,

verstehe ich das richtig, dass
[url=https://www.bfga.de/files/newsletter-aenderung-gefahrgutrecht-adr2013.pdf hat geschrieben:pdf[/url]]Als Fahrzeug ist nach dem ADR-Übereinkommen und dem darin zitierten Straßenverkehrs-Übereinkommen von
1949 jedes selbstfahrende Motorfahrzeug für den öffentlichen Straßenverkehr zu sehen, das für die Beförderung
von Personen oder Gütern vorgesehen ist, sowie Gelenkfahrzeuge, Anhänger und Sattelanhänger mit
Beförderungsfunktion, die allesamt für den Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr bestimmt sein müssen.
gleiche Quelle hat geschrieben:2) Transport und Einsatz von Fahrzeugen
Die Sondervorschrift 363 findet keine Anwendung auf Fahrzeuge oder ihren Transport, sofern sie
unter den Unterabschnitt 1.1.3.3 fallen.

Die Vorschriften des ADR gelten nicht für die Beförderung von:
a) In Behältern von Fahrzeugen, mit denen eine Beförderung durchgeführt wird, enthaltener Kraftstoff, der zu deren
Betrieb oder zum Betrieb einer ihrer Einrichtungen dient.
b) Kraftstoff in Behältern von als Ladung beförderten Fahrzeugen (…), wenn er für den Antrieb oder zum Betrieb
einer ihrer Einrichtungen dient.
die 1500l sowohl für Fahrzeug und Anhänger getrennt gelten?

Dann würde es ja heißen, dass ich 3000l Diesel mit mir führen darf :unwuerdig:

Beste Grüße
Florian
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Re: Anforderungen gemäß KBA Zulassungsart

#4 Beitrag von Kami » 2020-08-30 21:13:45

Zulassungsart:
SDAH irgendwas ziviles, eigendlich relativ sch***egal

Kraftstoff:Wenn nicht mit dem Motor verbunden ist es Transport und kein Tankvolumen...


Notstromaggregat: Kein Transport vorgesehen (zulässig), dafür Steuerfrei
Feuerwehranhänger; evtl nicht zivil zulassungsfähig

Gruss
Kami
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Re: Anforderungen gemäß KBA Zulassungsart

#5 Beitrag von Hauptse » 2020-08-30 21:17:10

Weickenm hat geschrieben:
2020-08-30 21:05:54


die 1500l sowohl für Fahrzeug und Anhänger getrennt gelten?

Dann würde es ja heißen, dass ich 3000l Diesel mit mir führen darf :unwuerdig:

Beste Grüße
Florian
Ich denke nicht dass du 1500l auf einem Anhänger befördern darfst.
Bei Diesel sind es glaube ich 1000l in geeignetem Behälter.

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Re: Anforderungen gemäß KBA Zulassungsart

#6 Beitrag von Kami » 2020-08-30 21:31:24

Also Tank fest mit Aggi verbinden und dieses fest verbauen - Tankvolumen weiss ich jetzt nicht genau ich hatte was von max 500l im Kopf... (Edit steht im ADR 2019 1.1.3.3 - die Definition "zum Betrieb während der Fahrt" würde jedoch streng genommen auch diese konstellation verbieten...)

Zulassungsart 57/0400 mit Zusatz in Feld 22: m.fest verb.Notstromaggregat Herst X Typ Y mit dazugeh.Kraftstofftank Inhalt z Liter u.Lichtmast Herst.Geroh.

ww.

68/0700 SDAH Plane/Spriegel m.Notstromaggregat u.Lichtmast


Gruss

Kami
Zuletzt geändert von Kami am 2020-08-30 21:42:51, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Anforderungen gemäß KBA Zulassungsart

#7 Beitrag von pete » 2020-08-30 21:41:31

https://www.gefahrgutbrumme.de/SV/SV363.html
Alles richtig lesen. Es geht nicht um den Transport von Fahrzeugen!
Ich lese das so:
Bis Max 1000 l DK unterliegt man nicht dem ADR.
Darüber ist man mit allen drum und dran dabei.
ADR-Schein, Fahrzeugausrüstung, schriftliche Weisungen, PSA, Beförderungspapier,...

Die max 1500 l DK vom LKW unterliegen nicht dem ADR.

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Re: Anforderungen gemäß KBA Zulassungsart

#8 Beitrag von Kami » 2020-08-30 21:50:00

also noch nen kühlschrank fest verlasten ;-)

Gruss
Kami
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Re: Anforderungen gemäß KBA Zulassungsart

#9 Beitrag von Weickenm » 2020-09-08 8:10:16

So,

besten Dank für Eure Rückmeldungen.
Ein passendes 24V Aggregat ist gefunden (muss nur noch mit dem Verkäufer einig werden), Stahl für das Regal sollte auch noch von unserem alten Garagentor rumfliegen.
Lichtmast und Tank sind eh schon da.

Danke Euch für die Zulassungsideen, auch für die konkreten Vorschläge.

Ich interpretiere
Kami hat geschrieben:
2020-08-30 21:31:24
Zulassungsart 57/0400 mit Zusatz in Feld 22: m.fest verb.Notstromaggregat Herst X Typ Y mit dazugeh.Kraftstofftank Inhalt z Liter u.Lichtmast Herst.Geroh.
in Verbindung mit
Kami hat geschrieben:
2020-08-30 21:50:00
also noch nen kühlschrank fest verlasten ;-)
so, dass ich elektrische Verbraucher auf der Pritsche haben muss, die vom Aggregat gespeist werden. Dann ist ein Eintragen des Tanks auf der Pritsche zulässig.
Zum Glück jhabe ich noch 24V Leuchtstoffröhren der Bundeswehr daheim :D

Wobei ein Kühlschrank auf der Tuareg vielleicht nicht all zu falsch ist....

Ich melde dann entsprechend Vollzug wenn ich die Zulassung geschafft habe :)

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