Thema Überladung und was das kostet

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Rastlos18280
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Re: Thema Überladung und was das kostet

#31 Beitrag von Rastlos18280 » 2020-06-15 23:42:09

Natürlich ist es auch einem 40 t Zug erlaubt 44 t mit Container vom Hafen zum Lager zu fahren. Das Fahrzeug ist sicherheitstechnisch schon für viel mehr ausgelegt. Auch wenn da 11,5 t für die Antriebsachse dranstehen fällt die ja nicht bei 11,51 t auseinander. Und genauso sieht es ja auch mit dem Rest der Komponenten aus. Es ist auch klar das ein 2,7 t PKW nicht für 7 t ausgelegt ist aber 3,2 t wird er schon stemmen. Aber letztendlich geht es ja nicht darum was wie technisch berechnet wurde und wie viel Luft zum technischen Limit besteht.
Wer keinen C hat, darf auch kein Fahrzeug über 7,5 t führen, auch wenn sich das alles so wie ein PKW fährt.
Wer überladen und dann mit dem falschen Führerschein fährt soll ordentlich belangt werden! Und wer zu geizig ist, der erst recht. Das Fahrzeug nur wegen der Steuer abzulasten oder dem Führerschein abzulasten sollte sich einfach in den Hymer setzen der ihm/ihr zu steht. Ganz einfach.
Wie oben geschrieben, es ist Steuerhinterziehung und Betrug. :spassbremse:
Allerdings schon lustig zu lesen wie immer wieder Leute Bestätigung dafür suchen um das was sie machen zu rechtfertigen. Sind ja nur 100 L Wasser die kann ich ja schnell ablassen, der wenn ich die Schneeketten auf den Rädern habe ist es ja keine Last mehr die auf dem Fahrwerk liegt, nach 500 km ist der Diesel verbrannt und ich bin legal, im Kongo spielt das auch keine Rolle.
Nur mal so...

stonedigger
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Re: Thema Überladung und was das kostet

#32 Beitrag von stonedigger » 2020-06-16 8:41:23

Rastlos18280 hat geschrieben:
2020-06-15 23:42:09
Wer überladen und dann mit dem falschen Führerschein fährt soll ordentlich belangt werden! Und wer zu geizig ist, der erst recht. Das Fahrzeug nur wegen der Steuer abzulasten oder dem Führerschein abzulasten sollte sich einfach in den Hymer setzen der ihm/ihr zu steht. Ganz einfach.
Wie oben geschrieben, es ist Steuerhinterziehung und Betrug. :spassbremse:
Allerdings schon lustig zu lesen wie immer wieder Leute Bestätigung dafür suchen um das was sie machen zu rechtfertigen. Sind ja nur 100 L Wasser die kann ich ja schnell ablassen, der wenn ich die Schneeketten auf den Rädern habe ist es ja keine Last mehr die auf dem Fahrwerk liegt, nach 500 km ist der Diesel verbrannt und ich bin legal, im Kongo spielt das auch keine Rolle.
Nur mal so...
Also lieber unbescholtener, stets nach deutschem Recht 100% korrekt handelnder Mitmensch:

In dieser Frage ging es in erster Linie einmal genau um eines: Die Frage zu klären, ob ein Fahrer mit LKW-Führerschein der ein Fahrzeug fährt, welches technisch ohne Probleme für eine höhere Last ausgelegt ist (wir schließen hier also die 2,8t - Gurken aus, die auf 3,5 aufgelastet wurden und am Ende 4 t auf die Waage kriegen) und das auch im Fahrzeugschein steht - er also nur aus deutschen, steuerlichen Gründen mit 7,5 t fährt, ob der eben die gleichen Sanktionen fürchten muss, wie jemand der eben tatsächlich überladen hat . Ja ich bin auch dagegen, dass ein 3,5 t Kurier-Sprinter von einem 18-jährigen Klasse B-Besitzer mit 160 über die Autobahn geprügelt wird und tatsächlich 4 t oder mehr auf die Waage bringt. Das war aber nicht der Kern der Frage.

"in den Hymer setzen, der ihm zusteht!" Ach so, ich weiß: Ein ordentliches ExMo steht nur einem echten Brummi-Fahrer zu und natürlich muss man auch schon die Dakar mitgefahren sein und mindestens einmal im Busch die Zylinderkopfdichtung gewechselt haben, dass man hier mitspielen darf. Ach so: Und er muss schon das nötige Kleingeld mitbringen (er darf ja nicht geizig sein - nein er muss schon die paar tausend Euro für den LKW - Führerschein in die Hand nehmen, dass muss ihm der elitäre Kreis schon wert sein)

Zum Thema Steuerhinterziehung:
Recht und Gerechtigkeit sind zwei vollkommen unterschiedliche Dinge. Während ich versuche aus moralischen und ethischen Gründen gerecht zu handeln, stimme ich mitnichten mit dem deutschen oder europäischem Recht im juristischen Sinne uneingeschränkt überein. Soll ich wirklich wegen 200kg Übergewicht höhere Steuern zahlen und meine Frau einen Führerschein machen, nur damit ich im juristischen Sinne 100% rechtskonform handele? Nein, ich versuche genau an der Stelle das Recht genauso zu verbiegen, wie es Großkonzerne mit Absolution durch die Regierung mit ihren Gewinnen machen. Nein, ich habe kein schlechtes Gewissen damit, ich gehe auch weiterhin bei Rot über die Straße, wenn kein Auto kommt und kein Kind daneben steht und werde auch meinen LED-Lightbar auf Straßen anschalten, wenn kein Gegenverkehr kommt. Ich brauche auch keinen Aufdruck auf einem Kaffeebecher: "Vorsicht heiß!".

Ich zolle Dir aber meinen uneingeschränkten Respekt für so viel Rechtskonformität! :unwuerdig:

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Re: Thema Überladung und was das kostet

#33 Beitrag von buckdanny » 2020-06-16 9:04:12

Warum sollte das Steuerhinterziehung sein?

§ 370 Abs 1 Nr. 1 oder Nr.2 AO kommen theoretisch in Frage, (Nr. 3 aktuell nur bei Tabakwaren sonst gibt es meines Wissens keine Steuerzeichen mehr in Deutschland)

das ganze muss natürlich in Verbindung mit dem jeweiligen Spezialgesetz für die entsprechende Steuer gesehen werden, da sind die §§1 +8 KraftStG maßgeblich

jetzt mal bitte wo da genau die Steuerhinterziehung sein soll?
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jonson
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Re: Thema Überladung und was das kostet

#34 Beitrag von jonson » 2020-06-16 9:34:33

Tauernautobahn Richtung Süden. Kontroll Parkplatz Kuchl. 10 km nach Salzburg... Wenn die Kontrollstelle offen ist...( jeden 2. Tag ca..) müssen alle Fahrzeuge über 2,8 Tonnen die Kontrolle passieren.. Wohnmobile und Wohnwagen werden da dann alle gewogen..In der Hauptreisezeit langt manchmal der Parkplatz nicht für alle stillgelegten überladenen Womos...Ein gewerblicher Transporteur steht da auch immer und nimmt die Roller für teueres Geld mit.. :D . Ich denke , bei jedem 3. überladenem Womo/ Wohnwagen endet der Urlaub da..
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Re: Thema Überladung und was das kostet

#35 Beitrag von visual » 2020-06-16 10:48:52

buckdanny hat geschrieben:
2020-06-16 9:04:12
Warum sollte das Steuerhinterziehung sein?

§ 370 Abs 1 Nr. 1 oder Nr.2 AO kommen theoretisch in Frage, (Nr. 3 aktuell nur bei Tabakwaren sonst gibt es meines Wissens keine Steuerzeichen mehr in Deutschland)

das ganze muss natürlich in Verbindung mit dem jeweiligen Spezialgesetz für die entsprechende Steuer gesehen werden, da sind die §§1 +8 KraftStG maßgeblich

jetzt mal bitte wo da genau die Steuerhinterziehung sein soll?
ich melde das Fahrzeug auf 7.5Tonnen an um Steuern zu sparen und fahre dann wissentlich und mit Absicht mit mehr, da das Fahrzeug es ja "kann".
Nach meinem Verständnis ist das ganze dann eine bewusste Hinterziehung.

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Re: Thema Überladung und was das kostet

#36 Beitrag von joern » 2020-06-16 10:52:55

Richtig so.

Die Schadenfreude der Trucker könnte sich allerdings etwas abkühlen, wenn die 60km/h auf Landstraße und 80km/h auf Autobahnen genauso konsequent geahndet würden. Vom Mindestabstand und Elefantenrennen ganz zu schweigen.

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Re: Thema Überladung und was das kostet

#37 Beitrag von buckdanny » 2020-06-16 11:16:48

visual hat geschrieben:
2020-06-16 10:48:52
buckdanny hat geschrieben:
2020-06-16 9:04:12
Warum sollte das Steuerhinterziehung sein?

§ 370 Abs 1 Nr. 1 oder Nr.2 AO kommen theoretisch in Frage, (Nr. 3 aktuell nur bei Tabakwaren sonst gibt es meines Wissens keine Steuerzeichen mehr in Deutschland)

das ganze muss natürlich in Verbindung mit dem jeweiligen Spezialgesetz für die entsprechende Steuer gesehen werden, da sind die §§1 +8 KraftStG maßgeblich

jetzt mal bitte wo da genau die Steuerhinterziehung sein soll?
ich melde das Fahrzeug auf 7.5Tonnen an um Steuern zu sparen und fahre dann wissentlich und mit Absicht mit mehr, da das Fahrzeug es ja "kann".
Nach meinem Verständnis ist das ganze dann eine bewusste Hinterziehung.
da täuscht dein Verständnis! im 370 stehen die Tathandlungen(Pflichtverletzung, steuerlich erhebliche Tatsachen). Die Pflichten und die steuerlich erheblichen Tatsachen ergeben sich dann aus dem Spezialgesetz. Hier wären das die Bemessungsgrundlage, die Bemessungsgrundlage ist aber das zulässige Gesamtgewicht und nicht das tatsächliche, sonst müsste ich ja bei jedem be -und entladen eines Lkw eine Steuererklärung abgeben. Die Pflichten sind ja auch erfüllt macht man mit der Anmeldung automatisch. Das ist jetzt stark vereinfacht dargestellt!
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Re: Thema Überladung und was das kostet

#38 Beitrag von Uwe » 2020-06-16 11:33:51

Wobei der übliche Anspruch an die Bemessungsgrundlage aber auch der ist, dass die Realität abgebildet wird. Sprich, das zGG sollte schon über dem tatsächlichen Gewicht liegen :angel:

Üblicherweise erfolgen ja nach der Erstbemessung weitere technische Änderungen, die zur Fettleibigkeit des Autos führen. Das notwendige Nachtragen der Änderungen mit entsprechender Auswirkung auf die Bemessungsgrundlage wird halt dummerweise und durchaus vorsätzlich 'vergessen'...
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Re: Thema Überladung und was das kostet

#39 Beitrag von buckdanny » 2020-06-16 12:03:11

Uwe hat geschrieben:
2020-06-16 11:33:51
Wobei der übliche Anspruch an die Bemessungsgrundlage aber auch der ist, dass die Realität abgebildet wird. Sprich, das zGG sollte schon über dem tatsächlichen Gewicht liegen :angel:

wenn die Situation dauerhaft durch feste Einbauten entsteht, und nicht durch temporäre Massnahmen wie zuviel Wasser, da könnte eine Pflicht zur Änderung nach §3 KraftStDV entstehen. Aber das Gute ist ja die Pflicht steht in der Verordnung, und nach dem GG keine Strafe ohne Gesetz.

Zusätzlich hat ja jede Strafnorm neben der objektiven Seite auch eine subjektive, bei der Steuerhinterziehung muss ein doppelter Vorsatz vorhanden sein, ich muss die eigentliche Steuerhinterziehung vorsätzlich begangen haben und auch den Erfolg, die Verkürzung der Steuer, muss ich vorsätzlich begangen haben. Das sollte ja jeder abbiegen könne, also bleibts bei der OWi.

Ein weiterer Aspekt ist ja wenn es dann zu einer Ahndung kommen sollte, ist ja die Schadenssumme die Grundlage für eine Strafe/Bussgeld.
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Re: Thema Überladung und was das kostet

#40 Beitrag von stonedigger » 2020-06-16 12:49:28

Dass das vielleicht Steuerhinterziehung sein könnte mag ja alles sein. Bestimmt ist das ab einer gewissen Gewichtsklasse (daher gibt's ja die Toleranzen) auch nicht irrelevant. Hab ich einen Laster der einen 100l Dieseltank und einen 500L Zusatztank hat und dann noch 5 x 100L Wasser und dieser dann eben leer 7,49 t hat, dann ist das natürlich vom Bauchgefühl her nicht mehr tolerierbar, wenn das Ding dann vollgetankt ist. Da ist dann mit Sicherheit ein gewisser "Vorsatz" dabei.
Genauso geht es nicht um das sehr kulante deutsche Recht.
Es ging doch eher darum, ob im Ausland, wo ja auch das deutsche Steuerrecht eigentlich wurscht sein könnte, ein Fahrzeug still gelegt werden könnte oder eine hohe Geldstrafe bekommen könnte, OBWOHL das Fahrzeug sowohl mehr kann, mehr darf und auch der Fahrer den LKW-Führerschein hat. Für mein Rechtsempfinden eben schon ein Unterschied zum "technisch überladen" (3,5 t WoMo mit 4t) oder ein Fahrzeug mit 8 t fahre, obwohl ich nur den B-Führerschein habe (Fahren ohne Fahrerlaubnis)

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Re: Thema Überladung und was das kostet

#41 Beitrag von Pepone1 » 2020-06-16 13:05:20

stonedigger, es ist kein fahren ohne gültige Fahrerlaubnis, dazu musst Du nur lesen, was bei den jeweiligen Führerscheinklassen steht: "mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als xxxx kg" und nicht "mit einer tatsächlichen Masse von nicht mehr als xxxx kg".

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Re: Thema Überladung und was das kostet

#42 Beitrag von rotertrecker » 2020-06-16 14:07:04

Ich glaub das meinte er.
da steht "oder"...
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Re: Thema Überladung und was das kostet

#43 Beitrag von Kami » 2020-06-16 14:13:39

Rastlos18280 hat geschrieben:
2020-06-15 23:42:09
Natürlich ist es auch einem 40 t Zug erlaubt 44 t mit Container vom Hafen zum Lager zu fahren....
Selbstverständlich ist es das nicht!
Die Zugmaschine muss technisch eine eingetragenes Zuggesamtgewicht von min 44t haben, es dürfen weder das zgm der Zugmaschine (also Stützlast) noch Achslasten oder die Sattellast,Achslasten (theoretisch auch zgm) des Aufliegers überschritten werden....

Gruss
Kami
Wer in keinster weise etwas verrückt ist und deshalb denkt er wäre normal, der irrt.

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Re: Thema Überladung und was das kostet

#44 Beitrag von OliverM » 2020-06-16 21:03:59

Kami hat geschrieben:
2020-06-16 14:13:39
Rastlos18280 hat geschrieben:
2020-06-15 23:42:09
Natürlich ist es auch einem 40 t Zug erlaubt 44 t mit Container vom Hafen zum Lager zu fahren....
Selbstverständlich ist es das nicht!
Die Zugmaschine muss technisch eine eingetragenes Zuggesamtgewicht von min 44t haben, es dürfen weder das zgm der Zugmaschine (also Stützlast) noch Achslasten oder die Sattellast,Achslasten (theoretisch auch zgm) des Aufliegers überschritten werden....

Gruss
Kami
....noch dazu ist es ausschließlich im kombinierten Verkehr erlaubt.

Gruß

Oliver
Wir leben in einer Zeit , in der die Klugheit schweigen soll, weil sich die Dummheit durch die Wahrheit beleidigt fühlen könnte....

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Re: Thema Überladung und was das kostet

#45 Beitrag von Rastlos18280 » 2020-06-16 22:30:40

Letzten Endes kommt es doch wie bei allem auf jeden selber an.
Man kann sich ja immer wieder sagen das mein Fahrzeug für 12 t ausgelegt ist, ich habe das auf 7,49 t abgelastet habe und es doch OK ist mit 10 t zu fahren. Und damit Freunde und Familie auch noch mit fahren können passt das schon. Normalerweise wird da auch nichts passieren. Aber wie immer gilt es den frustrierten Polizisten zu vermeiden der eben gerade Heute mit dem falschen Bein zu erst aufgestanden ist. Der dann in Russland bei UK auf der Fahrerlaubnis gleich an die Ukraine denkt und glaubst Du bist ein Truppentransport.

Der ADAC hat das auf seiner Seite so beschrieben: Überladung von Wohnmobilen im Ausland kann teuer werden
Der Schweizer TCS beschreibt es hier in Überladen von Wohnmobil und Wohnwagen .
Schweizerbauer hat da auch noch einen Artikel zu: Überladene Fahrzeuge können teure Bussen zur Folge haben.
Der Österreichische Camping Club sagt nur Überlanden kann teuer werden, und wir wissen alle dass dieses Alpenvolk da kein Erbarmen hat!

Auch wer mit mehr als 5.000 CHF Waren privat durch die Schweiz fährt müsste die eigentlich verzollen. Somit sind zwei Elektroräder und das Aggi verzollungspflichtig.
Es ist ja immer so, das wenn man erstmal angehalten wird, können da schnell noch ein paar Gründe gefunden werden warum man Busse zahlen soll oder muss. Hier ein Benzinschmuggler.

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Re: Thema Überladung und was das kostet

#46 Beitrag von ClausLa » 2020-06-17 9:42:42

Moin,
Rastlos18280 hat geschrieben:
2020-06-16 22:30:40
Auch wer mit mehr als 5.000 CHF Waren privat durch die Schweiz fährt müsste die eigentlich verzollen. Somit sind zwei Elektroräder und das Aggi verzollungspflichtig.
Es ist ja immer so, das wenn man erstmal angehalten wird, können da schnell noch ein paar Gründe gefunden werden warum man Busse zahlen soll oder muss. Hier ein Benzinschmuggler.
verzollen nicht, kleinere Mengen werden halt formlos angemeldet, für Waren über 5000€ wird ein Transitschein erstellt und eine Kaution hinterlegt, bei Ausreise bekommt man die problemlos wieder.

Und normale Gebrauchsgegenstände werden da wohl eher nicht drunterfallen, also werde Aggregat, Elektroradl oder Fotoausrüstung o.ä.,
Wenn das Zeugs natürlich alles nagelneu oder sogar in OVP mitgeführt wird, sollte man sicherheitshalber Kaufbelege (z.B. mit Handy abfotografiert) mitführen....

Gruß Claus

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