Sitze im Aufbau: Was für eine Zulassungsart

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brummiwomo
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Sitze im Aufbau: Was für eine Zulassungsart

#1 Beitrag von brummiwomo » 2020-04-21 15:04:03

Hallo zusammen,

ich bin gerade am Recherieren und stoße auf ein paar Widersprüche die ich vor den ersten TÜV-Absprachen für mich geklärt haben möchte.

Ausgangslage:
Fzg als ATL zugelassen mit FM2. Durchstieg zum Fahrerhaus.

In den Aufbau sollen nun Sitze eingebaut und eingetragen werden (bereits vorhandene Ford Transit 2er Sitzbank mit integrierten 3-Punktgurten und den entsprechenden Befestigungen für den Boden).
Ich lasse mir dazu eine Stahlkonsole für die Befestigungsaufnahmen der Transitsitzbank schweißen. Ganz ähnlich wie es die bei z.B. Reimo zu kaufen gibt. Habe ich so schon in anderen FM2´s zugelassen gesehen. Kein Hexenwerk.

Jetzt wird es aber für mich unscharf, da verschiedene Interessen und Sachverhalte und Informationen aufeinander prallen:

Zweite Verwendungsart:
Ein Tüv-Prüfer hat mir mal erzählt, ich könnte eine 2. Verwendungsart im Fzgschein eintragen.
Damit kann ich das Fzg primär als Womo zulassen, darf aber auch ohne Koffer damit herumfahren.
Das ist dann interessant, wenn Wartungsarbeiten am Fzg anstehen oder ich mir mal eine Pritsche zulegen will...
Mir ist noch klar, wo und wie ich so etwas eintragen lassen könnte. Ein anderer TÜV-Prüfer wusste davon auch nach eigener Recherche nichts (!).
=>Gibt es eine 2. verwendungsart in den Papieren ? (Versicherung, etc davon mal unbenommen)

Konsequenz der Eintragung der SItzbank (I):
Um die Sitzbank dauerhaft eingetragen zu bekommen, müsste ich meinem Verständnis nach die Fzg-Art auf Koffer geschlossen ändern oder halt als Womo.
=>Oder wäre dennoch ATL denkbar ?

Konsequenz der Eintragung der SItzbank (II):
Ich strebe irgendwann ein H-Kennzeichen an. Grundsätzlich versuche ich alles am Fahrzeug "zeitgenössisch" auszuführen. Ja, es gibt ein paar Unklarheiten (Durchstieg), das soll jetzt aber hier nicht das Thema sein. Die Frage ist: Man hat mir signalisiert dass ein H-Womo nich tmöglich sein, aber ein H-ATL möglich serin "könnte". Die Perspektive ist für mich ok. Wenn es geht: gut, wenn nicht: auch ok.
=>Wie verträgt sich das H mit den eingetragenen Sitzen im Koffer ?

Allgemein:
=>Welche Reihenfolge wäre demnach die sinnvollste ?
Ich denke ein optionales H-Kennzeichen ist wegen den eher nicht zulässigen nachträglichen Änderungen der letzte Vorgang.


Vielleicht hatte von Euch auch schon einer eine ähnliche Problematik...
Freue mich über jeden Hinweis.

Danke & Grüße
Carsten
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Willi Jung
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Re: Sitze im Aufbau: Was für eine Zulassungsart

#2 Beitrag von Willi Jung » 2020-04-21 17:01:07

Hallo Carsten,
ich habe Zulassungsart "Sonstige KFZ Bautrupp".
H-Kennzeichen, Durchgang und 7 eingetragene Plätze.
Ich bin damit bislang sehr zufrieden.
ATL bietet natürlich noch mehr Spielraum bzgl. des H-Kennzeichens. Aber ob da Sitze eingetragen werden können weiß ich nicht.
LG Willi
Der wieder nur noch mit dem Steyr tanzt
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Re: Sitze im Aufbau: Was für eine Zulassungsart

#3 Beitrag von A N D R E A S » 2020-04-21 17:09:27

Grundsätzlich ist das alles möglich, du mußt nur den richtigen Blaukittel finden.

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Re: Sitze im Aufbau: Was für eine Zulassungsart

#4 Beitrag von Konstrukteur » 2020-04-21 18:41:23

brummiwomo hat geschrieben:
2020-04-21 15:04:03
Hallo zusammen,

ich bin gerade am Recherieren und stoße auf ein paar Widersprüche die ich vor den ersten TÜV-Absprachen für mich geklärt haben möchte.

Ausgangslage:
Fzg als ATL zugelassen mit FM2. Durchstieg zum Fahrerhaus.

In den Aufbau sollen nun Sitze eingebaut und eingetragen werden (bereits vorhandene Ford Transit 2er Sitzbank mit integrierten 3-Punktgurten und den entsprechenden Befestigungen für den Boden).
Ich lasse mir dazu eine Stahlkonsole für die Befestigungsaufnahmen der Transitsitzbank schweißen. Ganz ähnlich wie es die bei z.B. Reimo zu kaufen gibt. Habe ich so schon in anderen FM2´s zugelassen gesehen. Kein Hexenwerk.

Danke & Grüße
Carsten
Hallo Carsten, ganz so einfach wird es wahrscheinlich nicht. Weil, wenn Du Pech hast trägt er (TÜV) Dir keine Sitze im Aufbau ein! :( (frage ihn zuerst vorher!)
Ist mir so gegangen (steht sogar im Fahrzeugschein > "kein Personentransport im Kofferaufbau zul.").
Warum? Ganz einfach.
Entweder ich hätte ein identisches Fahrzeug crashen müssen um die Festigkeit nachzuweisen (wer macht das schon?),
oder ich hätte eine astreine FEM-Berechnung vorlegen müssen (auch fast unmöglich, ohne alle Detailangaben für das Fahrzeug zu haben).
Wenn Du keinen TÜV-Prüfer hast, der da beide Augen zudrückt (und die Hühneraugen auch mit), bekommst Du "fremde" Sitze nicht eingetragen. (wenn was passiert, ist er der Verantwortliche)
Das Risiko geht kein Prüfer ein.

Gruß Uwe
Ich will reisen und nicht rasen, wozu brauche ich also Höchstgeschwindigkeit?

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Re: Sitze im Aufbau: Was für eine Zulassungsart

#5 Beitrag von Oelwurm » 2020-04-21 23:28:10

Hallo Uwe,
crashen denn Anbieter z.B. von so neuen Teil-Integrierten Wohnmobilen mit 1,5 Personen Dinett-Sitzbänken da auch jedesmal einen vollen Wagen, wenn sie einen neuen Klapptisch vor dem Bauch der hinteren Fahrgäste platzieren?
Grüße
Carsten
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MichaelW
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Re: Sitze im Aufbau: Was für eine Zulassungsart

#6 Beitrag von MichaelW » 2020-04-22 7:12:49

Hallo,
Konstrukteur hat geschrieben:
2020-04-21 18:41:23
Entweder ich hätte ein identisches Fahrzeug crashen müssen um die Festigkeit nachzuweisen (wer macht das schon?),
oder ich hätte eine astreine FEM-Berechnung vorlegen müssen (auch fast unmöglich, ohne alle Detailangaben für das Fahrzeug zu haben).
Wenn Du keinen TÜV-Prüfer hast, der da beide Augen zudrückt (und die Hühneraugen auch mit), bekommst Du "fremde" Sitze nicht eingetragen. (wenn was passiert, ist er der Verantwortliche)
Das Risiko geht kein Prüfer ein.
Du brauchst nur einen TÜV-Prüfer, der bei deinem Fahrzeug keine Neufahrzeug-Kriterien sondern vorschriftenkonform die zum Zulassungszeitpunkt geltenden Kriterien anwendet. Dann sollte das kein Problem darstellen und legal möglich sein, da braucht keiner alle Augen zuzudrücken. Nur gibt es leider immer wieder Prüfer, die bei jeglichen Änderungen den Kunden klarmachen wollen, dass da die Vorschriften für aktuelle Neufahrzeuge gelten. Dann wird das sehr schwierig bis unmöglich.

Gruß,
Michael
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Re: Sitze im Aufbau: Was für eine Zulassungsart

#7 Beitrag von Konstrukteur » 2020-04-22 7:17:03

Oelwurm hat geschrieben:
2020-04-21 23:28:10
Hallo Uwe,
crashen denn Anbieter z.B. von so neuen Teil-Integrierten Wohnmobilen mit 1,5 Personen Dinett-Sitzbänken da auch jedesmal einen vollen Wagen, wenn sie einen neuen Klapptisch vor dem Bauch der hinteren Fahrgäste platzieren?
Grüße
Carsten
Hallo Carsten,
eher nein, sie haben Schlitten, auf denen die Bodengruppe mit den Halteschienen montiert und getestet wird.
Immer stärker setzt sich auch die sogenannte "zerstörungsfreie Prüfung" beim TÜV durch. (wie schon oben geschrieben nennt sich das FEM-Simulation/Berechnung)
Das geht aber eben nur, wenn Du vollständige Datensätze zur Verfügung hast. Auch die CAD-Software ist heute deutlich weiter, als wie vor 20 oder 30 Jahren.
Nicht umsonst sind die Preise für diese Sitzsysteme nicht gerade niedrig, da Du eben doch viele Tests durchführen musst und das muss der Kunde halt auch mit bezahlen.

Gruß Uwe
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Re: Sitze im Aufbau: Was für eine Zulassungsart

#8 Beitrag von Konstrukteur » 2020-04-22 7:34:17

MichaelW hat geschrieben:
2020-04-22 7:12:49
Hallo,
Konstrukteur hat geschrieben:
2020-04-21 18:41:23
Entweder ich hätte ein identisches Fahrzeug crashen müssen um die Festigkeit nachzuweisen (wer macht das schon?),
oder ich hätte eine astreine FEM-Berechnung vorlegen müssen (auch fast unmöglich, ohne alle Detailangaben für das Fahrzeug zu haben).
Wenn Du keinen TÜV-Prüfer hast, der da beide Augen zudrückt (und die Hühneraugen auch mit), bekommst Du "fremde" Sitze nicht eingetragen. (wenn was passiert, ist er der Verantwortliche)
Das Risiko geht kein Prüfer ein.
Du brauchst nur einen TÜV-Prüfer, der bei deinem Fahrzeug keine Neufahrzeug-Kriterien sondern vorschriftenkonform die zum Zulassungszeitpunkt geltenden Kriterien anwendet. Dann sollte das kein Problem darstellen und legal möglich sein, da braucht keiner alle Augen zuzudrücken. Nur gibt es leider immer wieder Prüfer, die bei jeglichen Änderungen den Kunden klarmachen wollen, dass da die Vorschriften für aktuelle Neufahrzeuge gelten. Dann wird das sehr schwierig bis unmöglich.

Gruß,
Michael
Hallo Michael,
das ist so nicht ganz richtig!
Waren zum Zeitpunkt der Erstzulassung Sitze im Aufbau (vom Hersteller) montiert, kannst Du dieselben Sitze wieder montieren (natürlich nur die Originalen) und brauchst die nicht mal eintragen zu lassen,
da ja schon im Originalzustand vorhanden gewesen. ;)
Willst Du neue Sitze einbauen, die während der Fahrt genutzt werden sollen, und es waren bisher gar keine vorhanden gelten die aktuellen Bestimmungen für den Einbau und nicht das was bei Erstzulassung gegolten hat! :(
(wenn Du sie während der Fahrt nutzen willst!!!)
Sollen die Sitze nicht während der Fahrt genutzt werden kannst Du auch Klapphocker hinstellen.

Gruß Uwe
Ich will reisen und nicht rasen, wozu brauche ich also Höchstgeschwindigkeit?

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Re: Sitze im Aufbau: Was für eine Zulassungsart

#9 Beitrag von Oelwurm » 2020-04-22 8:24:46

a propos Klapphocker, :cool:

wäre es zulässig, z.B. bei einer DoKa (z.B. bei einem MB Vario) die hintere 4er-Sitzbank zu entfernen und stattdessen 2-3 Klappsitze zu montieren, die nur wenig auftragen?
Die Idee wäre, hochgeklappt eine kleines Motorrad dort einzustellen. Und wenn man dann mal mehr als nur 1-2 Beifahrer in der ersten Reihe mitnehmen möcht/muss, den Bock raus oder jemand muss dann den Bock parallel fahren. :D
Habe so Klappsitze bei so MB Vario UPS Fahrzeugen (allerdings dort als Beifahrersitzersatz) gesehen.
Könnte man swas auch in eine Doka hinten reinmontieren, an die Rückwand?

Besten Gruß
Carsten
Grüße Carsten

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Re: Sitze im Aufbau: Was für eine Zulassungsart

#10 Beitrag von Konstrukteur » 2020-04-22 9:59:52

Oelwurm hat geschrieben:
2020-04-22 8:24:46
a propos Klapphocker, :cool:

wäre es zulässig, z.B. bei einer DoKa (z.B. bei einem MB Vario) die hintere 4er-Sitzbank zu entfernen und stattdessen 2-3 Klappsitze zu montieren, die nur wenig auftragen?
Die Idee wäre, hochgeklappt eine kleines Motorrad dort einzustellen. Und wenn man dann mal mehr als nur 1-2 Beifahrer in der ersten Reihe mitnehmen möcht/muss, den Bock raus oder jemand muss dann den Bock parallel fahren. :D
Habe so Klappsitze bei so MB Vario UPS Fahrzeugen (allerdings dort als Beifahrersitzersatz) gesehen.
Könnte man swas auch in eine Doka hinten reinmontieren, an die Rückwand?

Besten Gruß
Carsten
Hallo Carsten,
nur wenn es das Fahrzeug auch original mit Klappsitzen gegeben hat! (musst dann auch die originalen verbauen)
Ansonsten kannst Du zwar Klappsitze verbauen, darfst sie aber während der Fahrt nicht benutzen (wäre ja blöd) und der TÜV wird verlangen, dass das eindeutig sichtbar sein muss,
damit nicht doch jemand mitfährt und zu Schaden kommt.

Gruß Uwe
Ich will reisen und nicht rasen, wozu brauche ich also Höchstgeschwindigkeit?

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Re: Sitze im Aufbau: Was für eine Zulassungsart

#11 Beitrag von MAN Fahrer » 2020-04-22 10:52:43

Mal so was zur Sitzbefestigung. Sind auch Bilder im Link zu sehen.

Sitz sitzt gut!

(KH) Da haben wir etwas gegen angesehen – nun aber doch vollendet. Wir haben zwei sehr komfortable Sitze mit Gurten im Koffer. Diese sind außen mit geprüften Lastverteilungsscheiben gesichert. Damit der TÜV sein OK gibt, wird nächste Woche noch eine mit dem Hilfsrahmen verbundene Traverse angebaut. Diese soll bei einem Auffahrunfall den Kräften entgegenwirken.

Den nagelneuen Sitz haben wir von einem örtlichen Betrieb für behindertengerechte Fahrzeugumbauten (http://www.behinderten-automobile.de/) erworben und stammt aus einem Ford Transit.

Euch einen schönen Sonntag,
Knut (und Wiebke, die noch im Koffer sitzt)
https://einraumwohnung.eu/ausbaumonat-022016/
Gruß Detlef

Leben, das ist das aller seltenste in der Welt - die meisten Menschen existieren nur.
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Re: Sitze im Aufbau: Was für eine Zulassungsart

#12 Beitrag von Ulf H » 2020-04-22 11:09:44

@konstrukteur ... bitte eine Quellenangabe für die Aussage, dass bei neu eingebauten Sitzen die heutigen Regelungen gelten ... das widerspricht nämlich der jahrzehntelangen Praxis, dass die Vorschriften der Erstzulassung gelten ...

Gruss Ulf
Ein Problem, welches mit Bordmitteln zu beheben ist, ist keines !!!

Hanomag, der mit dem vollnussigen Kaltlaufsound !!

Sisu (finnisch) die positivste Umschreibung für Dickschädel.

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Re: Sitze im Aufbau: Was für eine Zulassungsart

#13 Beitrag von Konstrukteur » 2020-04-22 11:28:59

Ulf H hat geschrieben:
2020-04-22 11:09:44
@konstrukteur ... bitte eine Quellenangabe für die Aussage, dass bei neu eingebauten Sitzen die heutigen Regelungen gelten ... das widerspricht nämlich der jahrzehntelangen Praxis, dass die Vorschriften der Erstzulassung gelten ...

Gruss Ulf
Hallo Ulf,

guckst du: https://www.tuev-nord.de/de/privatkunde ... il-tuning/

Ziemlich weit unten unter "Das sitzt sicher".
Dort werden sowohl "bauartgenehmigte Sicherheitsgurte" wie "geprüfte Verankerungspunkte" aufgeführt!
Scheitern dürfte es somit an den "geprüften Verankerungspunkten"! :(
(Begründung siehe oben)

Gruß Uwe

edit:
selbst vor 1992 heißt es :"bauartgenehmigte Sicherheitsgurte an Verankerungspunkten mit ausreichender Festigkeit für Sitze...".
Wenn der TÜV verlangt, Du sollst die "ausreichende Festigkeit" der Verankerungspunkte nachweisen, hast Du schon wieder ein Problem. :(
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Re: Sitze im Aufbau: Was für eine Zulassungsart

#14 Beitrag von Ulf H » 2020-04-22 12:00:30

... bitte genau lesen!!! ... für vor 1992 gilt: Gurte braucht es nur, wenn es keine gepolsterte Abstützmöglichkeit vor dem Sitz gibt ... außerdem werden ja explizit die Vorschriften für verschiedene Baujahre genannt, das wäre nicht sinnvoll, wenn immer die aktuellen Vorschriften zur Anwendung kommen ... sogar die mittlerweile verwöhnten Quersitze werden explizit behandelt ... von daher kann ich deine Interpretation nicht nachvollziehen ... Prüfer auf ihr eigenes Merkblatt verweisen ist zwar nicht fein, aber meist sehr wirkungsvoll ...

Gruss Ulf
Ein Problem, welches mit Bordmitteln zu beheben ist, ist keines !!!

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Re: Sitze im Aufbau: Was für eine Zulassungsart

#15 Beitrag von MichaelW » 2020-04-22 12:13:27

Hallo,

ich bleibe bei meiner obigen Auffassung. Für Sitze im Aufbau muss ich das noch durchziehen, aber genau mit den Vorschriften, die zum Zulassungszeitpunkt galten, habe ich auch die anderen geänderten Sitze mit teils veränderten Gurten im Fahrerhaus eingetragen bekommen. Die Gurte haben den Prüfer im Prinzip nicht interessiert, da für mein EZ-Jahr (1988) nicht vorgeschrieben. Gleiches meinte er auch zur Sitzmontage im Aufbau.

Ich bzw. einige Unimog-Kollegen in unserer Gegend haben auch schon diverse Erfahrungen mit Prüfern gemacht, die bei 30-50 Jahre alten Fahrzeugen bei Eintragungen gern die aktuellen Vorschriften bei allen möglichen Dingen zu Grunde gelegt hätten. Manchmal hilft dann der Verweis auf die tatsächlich geltenden Vorschriften, manchmal geht man aber besser zu einer anderen Prüfstelle. Insbesondere auch oftmals zu Vorschriften über Unterfahrschutz seitlich und hinten, Sitzen, H-Gutachten usw.

Gruß,
Michael
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Re: Sitze im Aufbau: Was für eine Zulassungsart

#16 Beitrag von Willi Jung » 2020-04-22 14:16:53

Ich schließe mich Michael und Ulf an, sonst hätte ich keine Sitze eingetragen bekommen. Mein Prüfer müsste auch erst nachlesen. Ergebnis war Eintragung eines nachgerüsteten Mittelsitz vorne mit Gurt, aber ohne Nachweise der Befestigung (nach Ermessen), aber vorher alles durchgesprochen. Im Koffer Eintragung von vier Sitzen mit Kopfstützen gegen die Fahrtrichtung ohne Gurte. Hier war er lediglich unsicher wegen der Sitzbreite und hat dann nachgelesen, dass min. 45cm pro Sitzfläche benötigt werden. Das hat er dann zu meinen Gunsten wörtlich ausgelegt (Sitzfläche 90cm, Rückenlehne nur 85cm).
LG Willi
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Re: Sitze im Aufbau: Was für eine Zulassungsart

#17 Beitrag von LMNTRIX » 2020-04-24 8:07:45

Moinsen

Zurück zur ursprünglichen Frage...

Hauptzulassung bleibt Lkw ATL.

Zusatz wenn Shelter verbaut:
So. Kfz Wohnmobil über 2,8t
(Mit eingetragener Seriennummer vom Shelter)

Beides in einem Fahrzeuschein eingetragen.

Von TÜV Süd so eingetragen!

Die Sitzbank Frage gilt separat zu klären.
Sollte aber mit einer technisch soliden Ausführung mit dem Einbau kein Problem darstellen.

Gruß

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Re: Sitze im Aufbau: Was für eine Zulassungsart

#18 Beitrag von Kami » 2020-04-24 8:51:22

@Konstrukteur:
für dein Fahrzeug gelten die Mindestvorschriften der STVZO (für welche es keine Nachrüstvorschriften gegeben hat, für Sitze nicht der Fall)
Man kann ersatzweise die aktuellen Vorschriften heranziehen wenn diese für die aktuelle Umrüstung "besser passen" - muss man aber nicht.
Man kann somit alles so bauen wie es zum der tag der Erstzulassung mindestens gefordert war..alles andere ist quatsch.
Gruss
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Re: Sitze im Aufbau: Was für eine Zulassungsart

#19 Beitrag von brummiwomo » 2020-04-24 10:00:36

@LMNTRIX
Wo steht denn dann die 2. Verwendungsart - in den Bemerkungen ?


@Kami
Weisst Du so das so genau festgelegt ist ?
Für den Fall dass ich den Prüfer erst von seinem Glück überzeugen muss...

Danke und Grüsse
Carsten
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Re: Sitze im Aufbau: Was für eine Zulassungsart

#20 Beitrag von Kami » 2020-04-24 10:59:08

ja

Gruss
Kami

PS: Von seinem Glück wirst du niemand überzeugen, weil irgendwas findet er dann immer was du nicht ganz konform umgesetzt hast.
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Re: Sitze im Aufbau: Was für eine Zulassungsart

#21 Beitrag von brummiwomo » 2020-04-24 13:40:23

@Kami,
Sorry hatt mich vertippt.
Solltw heissen: weisst du WO das genau festgelegt ist ?
Grüsse
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Re: Sitze im Aufbau: Was für eine Zulassungsart

#22 Beitrag von LMNTRIX » 2020-04-24 19:23:07

brummiwomo hat geschrieben:
2020-04-24 10:00:36
@LMNTRIX
Wo steht denn dann die 2. Verwendungsart - in den Bemerkungen ?
Ja genau...

Grüße

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Re: Sitze im Aufbau: Was für eine Zulassungsart

#23 Beitrag von Kami » 2020-04-24 20:54:22

auch ja :D
Quelle hierfür ist wiederum die StVZO, leider sind die Übergangsvorschriften in der aktuellen Fassung mit nem Satz welcher auf die alte Fassung verweisst überwiegend rausgeflogen....
Dazu halt noch (deutsche) Richtlinien sowie EG-Richtlinien auf welche die StVZO im Anhang verweisst (hierbei wiederum relevant ab wann die Rili nachgepflegt wurde...)
Gruss
Kami
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Re: Sitze im Aufbau: Was für eine Zulassungsart

#24 Beitrag von brummiwomo » 2020-04-25 19:36:18

Ok, ich werd dann mal das Gespräch mit dem TÜV suchen...

Ich denke ich strebe folgendes an:

Zulassungsart ATL oder SoKFZ Bautrupp o.ä. mit den Sitzen.
Wenn Womo fertig, dann 1. Verwendung Womo, 2. Verwendung ATL,
Dann Versuch zum H zu kommen.

Vielleicht kompliziert, aber die mir bekannten Prüfer sind alle relativ äh stringent.

Danke
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Re: Sitze im Aufbau: Was für eine Zulassungsart

#25 Beitrag von LMNTRIX » 2020-04-26 8:34:55

brummiwomo hat geschrieben:
2020-04-25 19:36:18
Wenn Como fertig, dann 1. Verwendung Womo, 2. Verwendung ATL,
Dann Versuch zum H zu kommen.
Moinsen

Das kannst gleich vergessen...
Das gibt es nicht!

Lkw ATL und dann mit Wohnkoffer So.Kfz Womo als Zusatz im Schein.

H-Zulassung als Lkw ATL

Wird als „Haupt“- Zulassung Lkw bleiben.

Bestehendes nutzen ist besser als neue Zulassung zu erfinden...

Viel Erfolg!

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Re: Sitze im Aufbau: Was für eine Zulassungsart

#26 Beitrag von brummiwomo » 2020-04-26 9:08:11

Verstehe.

Werd ich so angehen.
Hast Du das bei Dir mit der 2. Verwendung eingetragen und kannst mir ein Bild davon schicken ?
...für den Prüfer...
Iveco 95-17 (90-16) kurze Hütte mit FM2
Ausbaustand: im Innenausbau...
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Oelwurm
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Re: Sitze im Aufbau: Was für eine Zulassungsart

#27 Beitrag von Oelwurm » 2020-04-26 13:17:01

LMNTRIX hat geschrieben:
2020-04-26 8:34:55
brummiwomo hat geschrieben:
2020-04-25 19:36:18
Wenn Como fertig, dann 1. Verwendung Womo, 2. Verwendung ATL,
Dann Versuch zum H zu kommen.
Moinsen

Das kannst gleich vergessen...
Das gibt es nicht!

Lkw ATL und dann mit Wohnkoffer So.Kfz Womo als Zusatz im Schein.

H-Zulassung als Lkw ATL

Wird als „Haupt“- Zulassung Lkw bleiben.

Bestehendes nutzen ist besser als neue Zulassung zu erfinden...

Viel Erfolg!
Wie verhällt es sich denn dann damit, wenn man den Wohnkoffer drauf hat? Muss man das dann der Versicherung oder sonstwem am Amt mitteilen?
Als was ist er denn versichert und für wieviel pro Jahr (auf 100% Prämie gerechnet)?
Wie hast du den Wohnkoffer mit dem Fahrgestell verbunden? Twiast-Locks oder anderes?
Ist sowas prinzipiell immer möglich zu machen oder kam es da mal wieder auf den Prüfer an?
Welcher Vorteil ergibt sich denn dann daraus?
(Evtl. nur so herum, weil er als WoMo nicht H-zulassungsfähig war, weil es den damals nie als WoMo neu oder nach 10 Jahren gab? Oder darf man dann auch irgendwo und -wann fahren, wo ein Standard-LKW nicht fahren dürfte?
Danke dir.
Carsten
Grüße Carsten

Plan: abgel.3,5t_containierbar_Schaltgetriebe_HA-Sperre_Leiterrahmen_Hubdach-Koffer_GKat-LPG (nice to have: gr.U-Plakette_Oldtimer_AU-frei_Kammer-Diesel_4x4_Frontlenker) und a weng autark-isch ;)

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Re: Sitze im Aufbau: Was für eine Zulassungsart

#28 Beitrag von Kami » 2020-04-26 13:23:07

Per Definition wäre ein LKW f.ATL ein LKW, auch wenn da ein Wohnkoffer draufwäre (Wäre Ladung)

Theoretisch wäre LKW mit Wechselaufbau möglich, jedoch wird hierfür der Komplette aufbau gewechselt (keine Ladungssicherung wie bei ATL) und alle Aufbauten werden komplett beschrieben.
z.B. oft noch (bei den echten LKW Fahrern :D üblich): mit Aufbau 1 Fahrzeugart LKW off.Kasten Kipper;Aufbau 2 Fahrzeugart Sattelzugmaschine


Gruss
Kami
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Re: Sitze im Aufbau: Was für eine Zulassungsart

#29 Beitrag von LMNTRIX » 2020-04-26 17:30:32

Oelwurm hat geschrieben:
2020-04-26 13:17:01
Wie verhält es sich denn dann damit, wenn man den Wohnkoffer drauf hat?

LKW f. ATL mit eingetragenen Wohnkoffer
... = So. Kfz Womo über 2,8t

Muss man das dann der Versicherung oder sonstwem am Amt mitteilen?

Nein, ist ja so zugelassen und steht so in den Papieren.

Als was ist er denn versichert und für wieviel pro Jahr (auf 100% Prämie gerechnet)?

LKW f. ATL. Bleibt LKW.
Prämie musst mit deiner Agentur klären.

Wie hast du den Wohnkoffer mit dem Fahrgestell verbunden? Twiast-Locks oder anderes?

Twist Locks

Ist sowas prinzipiell immer möglich zu machen oder kam es da mal wieder auf den Prüfer an?

Immer möglich, steht in der StVO

Welcher Vorteil ergibt sich denn dann daraus?
(Evtl. nur so herum, weil er als WoMo nicht H-zulassungsfähig war, weil es den damals nie als WoMo neu oder nach 10 Jahren gab?

...Ja
H- Kennzeichen Zuteilung definitiv leichter und nach Gesetzeslage möglich als LKW f. ATL
...Womo-H eher aussichtslos...

Oder darf man dann auch irgendwo und -wann fahren, wo ein Standard-LKW nicht fahren dürfte?

Da wäre eine präzisere Fragestellung einfacher zu beantworten...
i‘ll try...
...mit Wohnkoffer drauf bist du faktisch beides...
aber...
Lkw f. ATL und So.Kfz Womo in einem Fahrzeuschein...
Dann gelten auch die Gesetzmäßigkeiten eines Womo‘s, da aktuell dieser Verwendungszweck.

...ohne Wohnkoffer... zb als Pritsche...
Bist du „nur“ LKW f. ATL

Der Fzg-Schein ist ein offizielles Dokument und niemand wird das in Frage stellen!

Sehr schwierig bei der Fragen-Bombardierung die Antworten einzusetzen...
Hoffe trotzdem mehr Klarheit geschaffen zu haben...

@brummiwomo

Gehe zu deinem TÜV Prüfer und konfrontiere ihn mit diesem Sachverhalt.
Er soll sich bitte die Mühe machen und seine Gesetzestexte durchlesen....

Viel Erfolg

Aaron

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Ulf H
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Re: Sitze im Aufbau: Was für eine Zulassungsart

#30 Beitrag von Ulf H » 2020-04-26 17:45:20

... du willst sehr viel ... die Zulassungsart „wahlweise Womo“ wurde schon früher nur sehr selten vergeben, ob zusätzlich in Verbindung mit Sitzen im Koffer ist mir nicht bekannt ...

Gruss Ulf
Ein Problem, welches mit Bordmitteln zu beheben ist, ist keines !!!

Hanomag, der mit dem vollnussigen Kaltlaufsound !!

Sisu (finnisch) die positivste Umschreibung für Dickschädel.

Da ist man ständig dran die Karren zu verbessern, schlechter werden sie ganz von alleine.

Magirus-Deutz 170D11FA ... Bild in Cinemascope extrabreit, Sound in 6-kanal Dolby 8.5 ...

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