Magische Zahlen für Fahrzeuge und Aufbauten

alles, was nicht in die übrigen Technik-Kategorien passt

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wakkaluba
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Magische Zahlen für Fahrzeuge und Aufbauten

#1 Beitrag von wakkaluba » 2019-07-07 18:28:09

Servus,

ich bin vor kurzem mit dem Thema Expeditionsmobil infiziert worden. :spiel:

Man bekommt zwar hier und da mal ein paar Zahlen mit, aber leider nicht alle, und nicht alle erklären sich selbst.
Daher mal eine Anfrage, dass ihr mir doch mal helft das auseinanderzudröseln.

Ich habe versucht es übersichtlich zu gestalten, daher tauchen manche Einträge unter verschiedenen Punkten erneut auf, damit man auf einen Blick einen Überblick hat.

Zahlen, die ich kenne. :search:
  • bis 7,5t Gesamtgewicht
    • fahrbahr mit Führerscheinklasse 3
    • Der ADAC schleppt nur bis 7,5t ab, alles darüber gilt als LKW und muss von entsprechenden LKW Schleppunternehmen durchgeführt werden.
    • Der ADAC versichert Wohnmobile nur bis 7,5t
  • 30%
    • von dem Radabstand ist der zulässige Überhang nach hinten.
      gilt meines Wissens nur für Wohnmobile
  • 18,75m
    • maximal zulässige Länge von LKW + Anhänger
  • 16,5m
    • Sattelkraftfahrzeuge mit Auflieger
  • 12m
    • maximal zulässige Länge von LKW
  • 4m
    • maximal zulässige Gesamthöhe im Strassenverkehr
  • 3,20m
    • ist die maximale Höhe für ein WoMo, bei dem der ADAC eine Rückführung durchführt.
  • 2,55m
    • Die höchstzulässige Breite für LKW.
  • 2,50m
    • Die höchstzulässige Breite für PKW.
  • 1m
    • ab 101 cm bis 1,5m ist ein rotes Schild, Fahne oder ein Zylinder anzubringen. Bei weniger 100km Strecke darf die Ladung bis zu 3m überragen, ansonsten gilt bei 3m generell eine Sondergenehmigung.
  • Als WoMo
    • Ausbauhöhe, Ausbaubreite und Tonnage können kritisch einschränkende Elemente bei dem Umbau sein
    • kann ein Fahrzeug nur zugelassen werden, wenn es größtenteils zum Wohnen eingerichtet ist. 50%+ bis 66% auch wieder etwas, dass man vorher mit der Prüfstelle klären sollte.
    • Vorhanden sein muss: die StVZO fordert nur Schlaf- und Sitzgelegenheiten, Tisch und Raum für Gepäck.
    • Tisch und Bett dürfen ineinander umbaubar sein (Dinette)
    • Aber die Zulassungsstellen bei TÜV und DEKRA haben zum Teil unterschiedliche Vorstellungen davon, was ein „Sonder-Kfz Wohnmobil“ ausmacht.
      • eingebautes Mobiliar, müssen bis auf den Tisch dauerhaft und fest mit dem Wagen verbunden sein und nur unter Zuhilfenahme von Werkzeug entfernbar sein.
        Sterngriff oder Flügelmuttern gelten somit nicht als feste Anbringung
      • Möbelkanten - Die Kanten an Möbeln und Tischen müssen abgerundet oder abgeschrägt sein, um die Gefahr von Stoßverletzungen auszuschließen.
        Bei allen Prüforganisationen wird darauf geachtet, ob Türen oder Klappen während der Fahrt geschlossen bleiben.
      • Außenkanten von 90 Grad an Schränken oder Arbeitsflächen werden vom TÜV Nord moniert, gefordert wird eine Abschrägung auf 2,5 Millimeter oder die Verwendung von entsprechenden Gummilippen
      • DEKRA und TÜV Rheinland bestehen nun auf einen festen Einbau des Kochfeldes.
      • Der TÜV Nord hält hingegen die Verwendung von transportablen, einflammigen Gaskartuschen-Kochern als Kochgelegenheit für möglich, wenn der Kocher für den Betrieb einen festen Stand aufweist und eine sichere Unterbringung gewährleistet ist.
    • Als LKW
      • Steuern sind günstiger
      • kann man steuervergünstigt und evtl. mautfrei unterwegs sein, wenn es ein Veteranenfahrzeug ist (H Kennzeichen)
      • der Shelter ist nicht fest mit dem Fahrzeug verschraubt, daher gilt es als Ladung und kann auch ausgetauscht werden.
        Find ich günstig, wenn man Austauschshelter haben will oder das Fahrzeug auch noch anderweitig nutzen will
    • H-Kennzeichen
      • In § 2 Nr. 22 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) heißt es:
        Oldtimer [sind] Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen […]
      • So schwammig die Formulierung im Gesetzestext ist, so schwammig ist auch die Entscheidung des Gutachters, ob das Fahrzeug den Oldtimerstatus bescheinigt bekommt. Ich habe Fahrzeuge gesehen, die, abgesehen vom Basismodell, nicht mehr mit Originalzustand zu tun haben.
      • Heute darf jeder zertifiziert Ingenieur das Gutachten durchführen, früher nur der TÜV und die Dekra. Also kann man sein Glück bei anderen, verständnisvoller Stellen versuchen. Das Gutachten kostet um die 100€
      Grundlegende Richtlinien für das Gutachten sind:
      • Originalzustand – eine Voraussetzung für das H-Kennzeichen
        • In allen Hauptbaugruppen muss das Kfz dem Original entsprechen.
        • Umbauten sind nur erlaubt, wenn sie typisch und zeitgenössisch waren.
        • Das Fahrzeug muss in einem guten Zustand sein. Es dürfen keine größeren Mängel oder Gebrauchsspuren vorhanden sein.
      • Oldtimer müssen für das H-Kennzeichen folgende Bedingungen erfüllen:
        • mindestens 30 Jahre alt (Erstzulassung)
        • bestandenes Oldtimergutachten (Originalzustand / guter Erhalt)
        • Hauptuntersuchung
      • Vorteile im Überblick:
        • günstigere Kfz-Steuer
        • preiswerter Kfz-Versicherungsschutz
        • Autos dürfen ohne Katalysator gefahren werden.
        • Umweltzonen dürfen passiert werden.
        • Die Steuer für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen beträgt einheitlich 191,74 Euro
        • Die Versicherung KANN günstiger als gewöhnlich sein, da der Versicherer davon ausgeht, dass Oldtimer wenig gefahren wird. Manche Versicherer beschränken die Versicherung auf 10.000km Laufleistung pro Jahr
      Falls ihr Fehler findet oder Ergänzungen habt, immer her damit :D

      Liebe Grüße
      Jan

      [Quellen]: Wikipedia, Bussgeldkatalog.org, YouTube, promobil, gesetze-im-internet.de, tis-gdv.de
Zuletzt geändert von wakkaluba am 2019-07-08 0:03:36, insgesamt 14-mal geändert.
Nur weil ich etwas nicht kann, heisst das nicht, dass ich es nicht versuchen werde

Mathias-Peter
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Re: Magische Zahlen für Fahrzeuge und Aufbauten

#2 Beitrag von Mathias-Peter » 2019-07-07 18:49:17

ADAC = max 3,20 Meter Höhe...

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Re: Magische Zahlen für Fahrzeuge und Aufbauten

#3 Beitrag von wakkaluba » 2019-07-07 18:52:02

Ja?
Das steht doch in meinem Text, oder soll das eine Korrektur sein.
Dann helfen ganze Sätze für das allgemeine Verständnis weiter :D
Nur weil ich etwas nicht kann, heisst das nicht, dass ich es nicht versuchen werde

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HotelIndia
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Re: Magische Zahlen für Fahrzeuge und Aufbauten

#4 Beitrag von HotelIndia » 2019-07-07 19:11:48

Beim LKW sind die Steuern günstiger als beim WoMo!
Bei gleichen Basisfahrzeug und Schadstoffklasse. Ist bei und jedenfalls so (12M18 auf 11.5to. zugelassen)
Ist andersrum geschrieben...

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Re: Magische Zahlen für Fahrzeuge und Aufbauten

#5 Beitrag von wakkaluba » 2019-07-07 19:23:20

Danke :)
Nur weil ich etwas nicht kann, heisst das nicht, dass ich es nicht versuchen werde

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lura
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Re: Magische Zahlen für Fahrzeuge und Aufbauten

#6 Beitrag von lura » 2019-07-07 19:28:46

Da ist einiges nicht richtig, Hmm schade.
Gruß
Bernd

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Re: Magische Zahlen für Fahrzeuge und Aufbauten

#7 Beitrag von OliverM » 2019-07-07 19:36:16

Ich habe auch noch eine magische Zahl : 42

Gruß

Oliver
Wir leben in einer Zeit , in der die Klugheit schweigen soll, weil sich die Dummheit durch die Wahrheit beleidigt fühlen könnte....

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Re: Magische Zahlen für Fahrzeuge und Aufbauten

#8 Beitrag von DerDicke » 2019-07-07 19:41:59

Super was Du schreibst aber was zur Hölle ist ein Expeditionsmobil??? :joke:
LG von Michaela
https://exploring509.de
seit 14.06.17 im Laster :-)

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Re: Magische Zahlen für Fahrzeuge und Aufbauten

#9 Beitrag von ClausLa » 2019-07-07 19:43:51

Moin,
sorry, aber es wäre schön, wenn die Zahlen stimmen würden :wack:
zum Thema Achslasten/Gewichte §34 StVZO, Abmessungen §32, Ladung steht im §22.

Überhänge legt der Fahrzeughersteller in seinen Aufbaurichtlinien fest, i.d.R. 60 % vom Radstand.

Nur mal so

Claus
Zuletzt geändert von ClausLa am 2019-07-07 20:25:26, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Magische Zahlen für Fahrzeuge und Aufbauten

#10 Beitrag von wakkaluba » 2019-07-07 19:53:02

Expeditionsmobil ist eigentlich nicht anderes als ein Offroadwohnmobil.

Bei der Achslast habe ich es absichtlich so formuliert und nicht die StVZO rezitiert, da es um Verschleiss der Strasse und kompatibilität mit anderen Ländern geht.
Achslast und Gesamtgewicht ist übrigens Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) §34

Bei der Ladung schau ich mir den Paragrafen gleich noch an und korrigiere es entsprechend.
UPDATE: Ich sehe keine falschen Zahlen, aber der Paragraf ist schön aussagekräftig, daher füge ich einen Link zu dem Paragrafen ein.

Der Hersteller kann vieles zum Thema Überhang schreiben, aber es muss dennoch konform mit Gesetz und den Versicherern sein. Denn was nützt ein Überhang, den dir kein Versicherer mehr abnimmt?
Oder meinst Du Überhang ab Achse? Ich rede von dem Überhang ab Fahrzeugende. und der ist nicht durch den Hersteller zu bestimmen. Sie können höchstens noch weiter einschränken.

"sorry, aber es wäre schön, wenn die Zahlen stimmen würden :wack:" ist nebenbei nicht die charmanteste Art zu helfen.
Ich denke, ich habe eingangs extra auf die Umstände hingewiesen und um eure Mithilfe gebeten. Die Zeile hat für mich aber mehr mit Flame zu tun.
Zuletzt geändert von wakkaluba am 2019-07-07 20:20:58, insgesamt 5-mal geändert.
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Re: Magische Zahlen für Fahrzeuge und Aufbauten

#11 Beitrag von wakkaluba » 2019-07-07 19:53:37

OliverM hat geschrieben:
2019-07-07 19:36:16
Ich habe auch noch eine magische Zahl : 42

Gruß

Oliver
Jo, und 21 ist nur die halbe Wahrheit :P
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Re: Magische Zahlen für Fahrzeuge und Aufbauten

#12 Beitrag von Ulf H » 2019-07-07 19:55:25

... Womo reicht auch für eine Person ... Kochstelle muss sein ... Tisch und Bett dürfen ineinander umbaubar sein (Dinette) ...

... das mit der Achslastbegrenzung ist mir noch nie begegnet, halte ich daher für praktisch unbedeutend ...

... 3,20 beim ADAC betreffen den Rücktransport ... andere Leistungen sind durchaus auch für Fahrzeuge über 7,5 t und 3,2 m versicherbar ... das Fahrzeug muss ersichtlich als Womo genutzt werden, früher musste es sogar als Womo eingetragen sein ... dazu gibts immer wieder aktuelle Informationen hier im Forum ...

... Überhang sind 50% vom Radstand, Gerüchten zufolge beim Womo mehr ...

... wenn das Fahrzeug original einen Katalysator hatte, so darf der auch beim H nicht ausgebaut werden ... jedes Fahrzeug, das ursprünglich ohne Katalysator zugelassen wurde, darf auch so weiter betrieben werden, egal ob H oder nicht ...

... AU ist rein baujahrabhängig, Benziner ab etwa 1968, Diesel wohl irgendwas um 1977 ...

... die meisten Versicherungen verlangen mittlerweile ein Alltagsauto um ein H-Fahrzeug günstig zu versichern ...

Nun viel Spaß beim weitersuchen und einordnen ...

Gruss Ulf
Ein Problem, welches mit Bordmitteln zu beheben ist, ist keines !!!

Hanomag, der mit dem vollnussigen Kaltlaufsound !!

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Re: Magische Zahlen für Fahrzeuge und Aufbauten

#13 Beitrag von wakkaluba » 2019-07-07 20:01:53

Danke :)
Nur weil ich etwas nicht kann, heisst das nicht, dass ich es nicht versuchen werde

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Re: Magische Zahlen für Fahrzeuge und Aufbauten

#14 Beitrag von wakkaluba » 2019-07-07 20:22:57

lura hat geschrieben:
2019-07-07 19:28:46
Da ist einiges nicht richtig, Hmm schade.
Fände es schön, wenn Du auch Hinweise gibst, was nicht richtig ist.
Nur weil ich etwas nicht kann, heisst das nicht, dass ich es nicht versuchen werde

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Re: Magische Zahlen für Fahrzeuge und Aufbauten

#15 Beitrag von pete » 2019-07-07 20:29:32

Achslast Max 8 t ist falsch!
2- Achs- Fahrzeuge können lt StVZO Max 18 t zGm haben.

§ 30 - Umweltschutz
Sonn- und Feiertags- Fahrverbot von 0- 22 Uhr für LKW ab 7,5 t bzw LKW mit Anhänger.
Ferienfahrverbot für LKW s.o.- Samstags- , 1.7. - 31.8. von 7- 20 Uhr. Auf bestimmten BAB und B- Straßen .

Überstehende Ladung nach hinten :
ab 1 m Länge , gemessen ab Rückstrahler (!) , ist kennzeichnungspflichtig.

Peter

Die Die StVO/ StVZO zu lesen wäre zu einfach?

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Re: Magische Zahlen für Fahrzeuge und Aufbauten

#16 Beitrag von ud68 » 2019-07-07 20:40:24

wakkaluba hat geschrieben:
2019-07-07 19:53:37
OliverM hat geschrieben:
2019-07-07 19:36:16
Ich habe auch noch eine magische Zahl : 42

Gruß

Oliver
Jo, und 21 ist nur die halbe Wahrheit :P
42 = 101010 = 2a

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Re: Magische Zahlen für Fahrzeuge und Aufbauten

#17 Beitrag von wakkaluba » 2019-07-07 20:51:00

ud68 hat geschrieben:
2019-07-07 20:40:24
wakkaluba hat geschrieben:
2019-07-07 19:53:37
OliverM hat geschrieben:
2019-07-07 19:36:16
Ich habe auch noch eine magische Zahl : 42

Gruß

Oliver
Jo, und 21 ist nur die halbe Wahrheit :P
42 = 101010 = 2a
Und nur 10 von 10 Personen lesen hier eine 2 :eek:
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Re: Magische Zahlen für Fahrzeuge und Aufbauten

#18 Beitrag von wakkaluba » 2019-07-07 21:09:11

pete hat geschrieben:
2019-07-07 20:29:32
Achslast Max 8 t ist falsch!
2- Achs- Fahrzeuge können lt StVZO Max 18 t zGm haben.

§ 30 - Umweltschutz
Sonn- und Feiertags- Fahrverbot von 0- 22 Uhr für LKW ab 7,5 t bzw LKW mit Anhänger.
Ferienfahrverbot für LKW s.o.- Samstags- , 1.7. - 31.8. von 7- 20 Uhr. Auf bestimmten BAB und B- Straßen .

Überstehende Ladung nach hinten :
ab 1 m Länge , gemessen ab Rückstrahler (!) , ist kennzeichnungspflichtig.

Peter

Die Die StVO/ StVZO zu lesen wäre zu einfach?
Wie ich schon sagte, bei dem Text halte ich mich nicht an die StVZO.
Es geht auch um soziale Verträglichkeit. Warum, muss ich eine Achslast haben, die den 100fachen oder noch größeren Schaden/Verschleiß verursacht als eine geringe Tonnage.
Und es geht auch um Kompatibilität mit dem Ausland. Nicht alle haben so solide Strassen wie wir in DE

Als Beispiel:
In DE kommst Du bei 2 Achs sogar auf 21,5t laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) §34 Achslast und Gesamtgewicht Abs1 https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__34.html
In den Staaten ist die Achslast bis max 9t pro achse erlaubt erlaubt. Schon steckst Du in Schwulitäten, wenn Du es nach deutschem Recht ausschöpfst, endet deine Reise an der Grenze.
In Russland sind es 10t
Jetzt geh mal nach Südamerika oder Asien.

Bei dem Überstand habe ich wohl veraltete Infos. stimmt. ist 1m. Änder ich.
§30 ist auch ein interessanter Einwand pro/contra WoMo oder LKW. Fallen H-Kennzeichen auch darunter?
In der STVO §30 ist immer wieder der Satz "Vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot erfasst ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Lkw (gewerblicher Güterverkehr) einschließlich der damit verbundenen Leerfahrten." zu lesen.
Klingt für mich nicht so, als wären ExMos betroffen
Nur weil ich etwas nicht kann, heisst das nicht, dass ich es nicht versuchen werde

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Re: Magische Zahlen für Fahrzeuge und Aufbauten

#19 Beitrag von Ulf H » 2019-07-07 21:24:32

... ich halte es für praxisfremd 8 t Achslast als „sozialverträglich“ zu deklarieren ... das einzige was helfen würde, wären zulässige Achslasten aus typischen Reiseländern um so selbst entscheiden zu können, welche Achslast für die geplante Reise zulässig ist ... in Europa, Russland und der Mongolei sind theoretisch mindestens die selben Achslasten zulässig, praktisch wird gerade weiter im Osten noch gerne sichtbar überladen gefahren ...

... und dann gabs da doch noch die drei Wiener oder Genfer Abkommen von irgendwas um 1920 bis 1950, die grob besagen, dass ein Fahrzeug, das in einem Land zugelassen ist, temporär auch in anderen Ländern verkehren darf, ohne eben alle Vorschriften zu erfüllen, die dort gerade gelten ...

... mir ist noch nie zu Ohren gekommen, dass ein Fahrzeug mit in Deutschland zulässigen Abmessungen irgendwo im Ausland deswegen abgewiesen wurde ...

Gruss Ulf
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Re: Magische Zahlen für Fahrzeuge und Aufbauten

#20 Beitrag von Ulf H » 2019-07-07 21:29:31

... ExMo ist nirgends gesetzesfest definiert, also kann auch keiner sagen ob eine Vorschrift dafür gilt oder nicht ...

... für sonstige Kraftfahrzeuge wie Wohnmobile galten die deutschen Wochenendfahrverbote noch nie ...

... seit etlichen Monaten sind auch private LKW davon ausgenommen ...

Gruss Ulf
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Re: Magische Zahlen für Fahrzeuge und Aufbauten

#21 Beitrag von pshtw » 2019-07-07 21:33:43

12m für Lkw mit Anhänger? Etwas wenig, sind eher 18 m ( 18.75 ? Landwirtschaft?)
12m oder so ist maximale Länge für Einzelfahrzeug
Gruß
Peter
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Re: Magische Zahlen für Fahrzeuge und Aufbauten

#22 Beitrag von pete » 2019-07-07 21:39:32

Richtig!
12 m - Max einzelnes Fahrzeug,
16,5 m Sattelzug,
18,75 m LKW mit Anhänger.
Peter

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Re: Magische Zahlen für Fahrzeuge und Aufbauten

#23 Beitrag von Ulf H » 2019-07-07 22:11:06

... Busse und Gelenkbusse meine ich nochmal anders, wobei es da ei gewissen Abmessungen schwierig war diese dann als etwas anderes zuzulassen z.B. als Wohnmobil ...

...im europäischen Ausland eher grösser ...

Gruss Ulf
Ein Problem, welches mit Bordmitteln zu beheben ist, ist keines !!!

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Re: Magische Zahlen für Fahrzeuge und Aufbauten

#24 Beitrag von CharlieOnTour » 2019-07-07 22:20:32

Wie kommt es, das dich Zahlen so sehr interessieren?

Ich würde mir erstmal Gedanken über meine Anforderungen machen und erst dann schauen wie ich sie umsetzen kann.

Gruß
Chris
DER Tipp für die 7,5t Fahrer: Beine rasieren 😜

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Re: Magische Zahlen für Fahrzeuge und Aufbauten

#25 Beitrag von wakkaluba » 2019-07-07 23:55:28

Ulf H hat geschrieben:
2019-07-07 21:24:32
... und dann gabs da doch noch die drei Wiener oder Genfer Abkommen von irgendwas um 1920 bis 1950, die grob besagen, dass ein Fahrzeug, das in einem Land zugelassen ist, temporär auch in anderen Ländern verkehren darf, ohne eben alle Vorschriften zu erfüllen, die dort gerade gelten ...
Gut, dann lösch ich das. Ich habe nur mal exemplarisch für ein paar Länder die zulässigen Lasten gecheckt. Dass es entsprechende Abkommen geben könnte, war mir gar nicht in den Sinn gekommen.
Dankö :D
Ulf H hat geschrieben:
2019-07-07 21:29:31
... ExMo ist nirgends gesetzesfest definiert, also kann auch keiner sagen ob eine Vorschrift dafür gilt oder nicht ...
STVO: "Vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot erfasst ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Lkw (gewerblicher Güterverkehr) einschließlich der damit verbundenen Leerfahrten."
Trifft beides nicht zu
Nur weil ich etwas nicht kann, heisst das nicht, dass ich es nicht versuchen werde

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Re: Magische Zahlen für Fahrzeuge und Aufbauten

#26 Beitrag von wakkaluba » 2019-07-07 23:59:56

pete hat geschrieben:
2019-07-07 21:39:32
Richtig!
12 m - Max einzelnes Fahrzeug,
16,5 m Sattelzug,
18,75 m LKW mit Anhänger.
Peter
Ups, pass ich an. Danke :)

Die Länge für Sattelzug nervt. Ich hatte erst 16,5m.
Weil es als Fehler moniert wurde, habe eine andere Quelle überprüft, die jüngeren Datums war, dort stand tatsächlich 15,5m bin gerade verwirrt.
Muss ich gleich mal checken
Nur weil ich etwas nicht kann, heisst das nicht, dass ich es nicht versuchen werde

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Re: Magische Zahlen für Fahrzeuge und Aufbauten

#27 Beitrag von wakkaluba » 2019-07-08 0:10:29

Chris_G300DT hat geschrieben:
2019-07-07 22:20:32
Wie kommt es, das dich Zahlen so sehr interessieren?
Da waren erste Faktoren, bei denen ich anfing Fragen zu stellen, bevor dann noch mehr Fragen aufkamen.
Klar muss ich meine Anforderungen analysieren.
Aber manches will auch abgewogen werden, um die Anforderungen gegebenen anzupassen.
Was nützt es, wenn ein kleines Detail vielleicht alles zum kippen bringt, weil es die Unterhaltskosten treibt.

Ursprünglich trieben mich die Fragen um 7,5t oder mehr.
WoMo oder LKW?

Das waren die ersten großen Unbekannten, die es schwer machten sich nach einem Basismodell umzuschauen.
Dann ging es weiter mit der Nutzfläche. Wo sind die Grenzen?
Wie hoch darf ich bauen, bevor ich an ausfahrbare Dachelemente denken würde.

usw. ich habe meine Vorstellung auf ein paar wenige Fahrzeuge reduzieren können. Jetzt geht es langsam ans feinere Planen.
Nur weil ich etwas nicht kann, heisst das nicht, dass ich es nicht versuchen werde

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meggmann
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Re: Magische Zahlen für Fahrzeuge und Aufbauten

#28 Beitrag von meggmann » 2019-07-08 9:13:54

Die ganzen Zahlen sind ja ganz nett - alle Fahrzeuge die ich mir so angeschaut habe als ich gestartet bin, waren als LKW / sonstiges KFZ zugelassen und da hab ich mir recht wenig Gedanken um die Zahlen gemacht. Wenn man nicht gerade einen Radpanzer oder einen Autokran zum Womo umbauen möchte finde ich das einzig wichtige die 2,55 m Breite weil man mit nem Kühlkoffer mal Probleme bekommen könnte. Von einer Versicherung hab ich noch nie die Antwort bekommen, mein Fahrzeug wäre nicht versicherbar obwohl es einen gültigen Fahrzeugbrief hätte...


In diesem Sinne „and always wear a towel“

Gruß, Marcel
1) THW 90-16 ist zu Hause (07.11.2014), 2) LAK 2 ist zu Hause (7.12.2014) 3) Fahrzeugart geändert (19.01.2015)
4) Eisenschwein ist zugelassen (17.03.2015) 5) Umbauten am "Trägerfahrzeug" beendet (12.04.2015) 6) H Gutachten erteilt (15.12.2015)

7) Diesellotte (120-25 AW, Bautrupp mit H) ist angekommen (26.02.2021)

Der Trend geht eindeutig zum Zweitlkw ;-)

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Re: Magische Zahlen für Fahrzeuge und Aufbauten

#29 Beitrag von Pirx » 2019-07-08 12:38:50

Die üblicherweise (mit wenigen Ausnahmen) als Expeditionsmobil verwendeten Fahrzeuge sind 2-achsige LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 7,49 und 12 Tonnen. Da wirst Du schwerlich auf eine Achslast von 8 Tonnen kommen. Wobei ich die Diskussion um die "für alle Länder moralisch richtige Achslast" eh müßig finde ...

Aus Deiner Anfrage entnehme ich außerdem, daß (noch) kein LKW-Führerschein vorhanden ist. Denn in der Fahrschule erfährt man auch etwas über zulässige Abmessungen und Gewichte.

Ich glaube nicht, daß Du mit einer solchen Zahlensammlung Deinem Ziel eines eigenen Expeditionsmobils näher kommst.

Pirx
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Re: Magische Zahlen für Fahrzeuge und Aufbauten

#30 Beitrag von meggmann » 2019-07-08 12:48:24

... die für mich mit Abstand wichtigste Zahl war, wie viel Geld hab ich bzw. wieviel kann oder will ich ausgeben... die anderen waren dann eher nachgelagert.

Gruß, Marcel
1) THW 90-16 ist zu Hause (07.11.2014), 2) LAK 2 ist zu Hause (7.12.2014) 3) Fahrzeugart geändert (19.01.2015)
4) Eisenschwein ist zugelassen (17.03.2015) 5) Umbauten am "Trägerfahrzeug" beendet (12.04.2015) 6) H Gutachten erteilt (15.12.2015)

7) Diesellotte (120-25 AW, Bautrupp mit H) ist angekommen (26.02.2021)

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