Feiertagsfahrverbot LKW Schweiz

Reisen, Camping, Fernweh, Navigation, ...

Moderator: Moderatoren

Nachricht
Autor
filz
Schlammschipper
Beiträge: 446
Registriert: 2019-04-12 8:14:19

Re: Feiertagsfahrverbot LKW Schweiz

#31 Beitrag von filz » 2019-07-02 11:43:31

John hat das Ganze wirklich sehr gut erklärt. Wohne auch in der Schweiz und fahre schon mehrere Jahre "Wohnmotorwagen mit mehr als 3.5t GG". Einmal einen ausgebauten Reisebus. Auch da stand im Fz.- Ausweis:
"Wohnmotorwagen mit mehr als 3.5t GG". Wenn also nicht "SonderKFZ" im Brief steht, kann der kontrollierende Polizist zBsp. bei einem ausgebauten LAK , (mittels Ketten auf der LF befestigt) sagen-behaupten, dass dieser LAK an einen Ferienort transportiert wird um diesen dort abzuladen, hinzustellen und als Feriendomizil zu benutzen. Also Warentransport. Noch blöder: Der Polizisten stuft das als "gewerbliche" Fahrt ein. Seine Meinung: Der Transport erfolgt für jemanden anderes und es fliesst Geld für den Transport......? Will ganz sicher nicht den Teufel an die Wand malen, aber nach 40 Jahren auf der Strasse, viele Jahre davon im Int. Fernverkehr, überrascht mich nichts mehr so schnell.

Beste Grüsse

Sepp

JoSuPa
Kampfschrauber
Beiträge: 529
Registriert: 2013-10-02 9:12:52

Re: Feiertagsfahrverbot LKW Schweiz

#32 Beitrag von JoSuPa » 2019-07-02 12:26:05

Hi Marc :angel:
...ob Navi oder Strassenkarte, aber der Lago di Lungano findest du unter Lago di Lugano, und an dessem ufer gibt es tatsaechlich eine ortschafft Caslano, aber nicht Caselano.
Wünsche dir eine gute Reise. Ich persöhnlich würde schon oben auf dem Gotthardpass endstation machen: wir waren gestern dort oben und haben die kühlen 25 grad genossen. Hier unten in der Leventina waren es 38 :eek: aber in Caslano wahrscheinlich eher noch mehr.
Die im Süden wohnenden zieht es im Sommer in den Norden- die vom Norden in den Süden.
Gruss John

JoSuPa
Kampfschrauber
Beiträge: 529
Registriert: 2013-10-02 9:12:52

Re: Feiertagsfahrverbot LKW Schweiz

#33 Beitrag von JoSuPa » 2019-07-02 12:45:57

Hallo Sepp
Deine schilderung würde aber so wirklich dem absoluten "worst case " entsprechen und ware sicher diskutierbar da kein "eindeutiges, fehlerhaftes verhalten"vorliegt, lediglich eine ansichts-oder einschaetzungsdifferenz.
Ich denke in solch einem fall wie von dir dargestellt wird wohl das verhalten der beteiligten am meisten entscheidend sein .
Es mag auch ein unterschied sein ob die kontrolle schon wegen anderen sachen zustande gekommen ist, ich meine natürlich wegen anderen negativen sachen
Gruss John.

Benutzeravatar
Egli03
infiziert
Beiträge: 91
Registriert: 2017-12-11 11:00:13

Re: Feiertagsfahrverbot LKW Schweiz

#34 Beitrag von Egli03 » 2019-07-02 16:02:07

Hi John,
Danke für den Hinweis auf meine Rechtschreibung :unwuerdig: , die ist halt mal eine Katastrophe :blush: :joke: :D .

Wir wollen mit dem Motorboot an den Lago di Lugano, wir haben uns da einen schönen Platz gesichert und werden diesen als Basis nutzen und ansonsten Die Zeit auf dem Boot verbringen.

Aber die von dir Angesprochenen Temperaturen sind schon schön warm!!!

Ich werde mit menein Iveco der ein bisschen der Feuerwehr noch immer ähnlich sieht und doch ein Camper ist im Innenraum zumindest, es einfach so machen wie du es empfohlen hast. Und dann Berichten wenn wir wieder zurück sind.

Gruß

Marc

filz
Schlammschipper
Beiträge: 446
Registriert: 2019-04-12 8:14:19

Re: Feiertagsfahrverbot LKW Schweiz

#35 Beitrag von filz » 2019-07-02 20:22:48

JoSuPa hat geschrieben:
2019-07-02 12:45:57
Hallo Sepp
Deine schilderung würde aber so wirklich dem absoluten "worst case " entsprechen und ware sicher diskutierbar da kein "eindeutiges, fehlerhaftes verhalten"vorliegt, lediglich eine ansichts-oder einschaetzungsdifferenz.
Ich denke in solch einem fall wie von dir dargestellt wird wohl das verhalten der beteiligten am meisten entscheidend sein .
Es mag auch ein unterschied sein ob die kontrolle schon wegen anderen sachen zustande gekommen ist, ich meine natürlich wegen anderen negativen sachen
Gruss John.
Ganz klar John,ich habe wirklich für Ausländer die mit besagtenm Fahrzeug in die Schweiz kommen, einen "Super Gau" geschildert. Anderseits wurden vergangene Woche (ich Glaube im Raum Erstfeld) speziell Busse (gross)-kontrolliert. Im Anhänger von einem Bus aus dem Ausland waren unter anderem, alte Möbel. Der Fahrer wurde wegen "Warentransport" zur Kasse gebeten. Ich dachte mir ehrlich gesagt, spinnen die jetzt komplett?

Grüsse

Sepp

filz
Schlammschipper
Beiträge: 446
Registriert: 2019-04-12 8:14:19

Re: Feiertagsfahrverbot LKW Schweiz

#36 Beitrag von filz » 2019-07-02 20:30:18

sorry da ist mir ein missgeschick passiert
Zuletzt geändert von filz am 2019-07-02 20:31:50, insgesamt 1-mal geändert.

filz
Schlammschipper
Beiträge: 446
Registriert: 2019-04-12 8:14:19

Re: Feiertagsfahrverbot LKW Schweiz

#37 Beitrag von filz » 2019-07-02 20:30:18


JoSuPa
Kampfschrauber
Beiträge: 529
Registriert: 2013-10-02 9:12:52

Re: Feiertagsfahrverbot LKW Schweiz

#38 Beitrag von JoSuPa » 2019-07-02 20:55:27

Hallo Marc
Deine Rechtschreibung zu beurteilen würde ich mir nie erlauben, da waere ich wirklich absolut nicht kompetent. Ich staune selbst immer wieder wenn ich merke das ein Deutscher überhaupt etwas von meinem geschriebenen versteht.
Aber ja, ich meinte es wirklich nur als hinweis :D
Wie es Tom bereits erwaehnt hat, musst du für den Gotthardtunnel nichts bezahlen, in der CH gibt es keine gebühren für Tunnels. Mit einem anhaenger darfst du aber nicht über den Pass fahren, bleibt also wirklich nur den Tunnel um zu uns in den Süden zu kommen. Wichtig ist auch zu wissen das in der CH ein fahrzeug mit anhaenger nur max 80 fahren darf. Fast alle, mittlerweile eher alle radar sind in der lage dein anhaenger frühzeitig zu erkennen. Sollte also irgendwo auf der autobahn eine begrenzung z.b. auf 100 signalisiert sein, so wirst du ab 80 geblitzt ,ohne anhaenger ab 100. Bezüglich radar-falle: seit 10 tagen ist hier im Tessin ein solches geraet an einem "gewinnbringendem" ort installiert worden.
Etwa 20 km nach der tunnelausfahrt haben wir eine baustelle beidseitig der autobahn, dort ist das tempo zuerst auf 100 und etwas weiter vorne auf 80 mit schilder limitiert. Die baustelle befindet sich aber auf einer strecke welche waehrend etlichen km im starken gefaelle ist und somit nur mit wiederholtem und langem bremsen die 80 eingehalten werden können. Dass fahrzeug schiebt automatisch über diese 80, vor allem natürlich mit anhaenger. Am besten schon früh genug "eingreifen", der radarkasten ist eigentlich gut sichtbar auf dem mittelstreifen zwischen den beiden fahrtrichtungen, aber eben , die enge wegen der baustelle erfordert viel aufmerksamkeit und das gefaelle ....
Wann fährst du ?
Gruss John

JoSuPa
Kampfschrauber
Beiträge: 529
Registriert: 2013-10-02 9:12:52

Re: Feiertagsfahrverbot LKW Schweiz

#39 Beitrag von JoSuPa » 2019-07-02 21:25:06

Hallo Sepp
Warum missgeschik? so wie du es schilderst könnte es auch stattfinden, aber dann haben sich wohl zwei "nicht kompatible" menschen getroffen. In der praxis ist es doch wirklich schwierig, bei uns gibt es weder "sonder KFZ" noch "lastwagen mit ladung" als eigentliche fahrzeugkategorien. Wie soll sich der Polizist verhalten? und wie der Fahrzeughalter? vor allem wenn das besagte fahrzeug unseren (CH )kriterien für ein "schwerer wohnmotorwagen" entspricht.
Einen Bus welcher zur personen-beförderung dient als güter-transporter zu verwenden ist dann schon viel eindeutiger und lässt wenig bis kein spielraum der interpretation.
Gruss John
In Erstfeld wurde eine sonder-aktion betr. Autobusse-kontrolle gemacht, da hast du schon recht. Der mit dem durchgerostetem fahrzeugboden ist der "tageserfolg" gewesen, zusammen mit dem Italienischen unfall-buss welcher mit zerschlagener W-scheibe noch Heim fahren wollte.

JoSuPa
Kampfschrauber
Beiträge: 529
Registriert: 2013-10-02 9:12:52

Re: Feiertagsfahrverbot LKW Schweiz

#40 Beitrag von JoSuPa » 2019-07-02 21:33:46

Tom hat zwischen allen richtigen sachen auch etwas falsches geschrieben: Oldtimer, oder H-fahrzeuge, sind in der CH ebenfals autobahnvignetten pflichtig. Also nicht vergessen an den personenwagen welche auf der autobahn fahren eine vignette anzubringen, alle personenwagen sowie anhaenger. Fahrzeuge über 3.5t brauchen keine vignette, bezahlen jedoch LSVA. :idee:
Gruss John

filz
Schlammschipper
Beiträge: 446
Registriert: 2019-04-12 8:14:19

Re: Feiertagsfahrverbot LKW Schweiz

#41 Beitrag von filz » 2019-07-02 22:07:27

Lieber John, Du hast mich in meiner Schreibweise (mein Problem) offensichtlich nicht ganz richtig verstanden, wie es in Foren allg, gerne einmal passiert. Melde dich doch bitte per PN, vielleicht wohnen wir gar nicht weit auseinander?

Beste Grüsse

Sepp

Benutzeravatar
Tomduly
Allrad-Philosoph
Beiträge: 4971
Registriert: 2006-10-04 10:33:54

Re: Feiertagsfahrverbot LKW Schweiz

#42 Beitrag von Tomduly » 2019-07-03 0:19:04

@John: Veteranenfahrzeuge >3,5t können eine Mautbefreiung beantragen (Formular 56.96), denn es gilt:

"Ausnahmen

Folgende Fahrzeuge unterliegen nicht der Schwerverkehrsabgabe:

Militärfahrzeuge mit Militärkontrollschilder oder mit Zivilkontrollschildern und einem Aufkleber M+
Fahrzeuge der Polizei, der Feuer-, Öl- und Chemiewehr sowie Ambulanzen
Fahrzeuge, mit denen im Rahmen einer Konzession des BAV Personentransporte durchgeführt werden
landwirtschaftliche Fahrzeuge mit hellgrünen Kontrollschildern
Fahrzeuge mit schweizerischen Tagesschildern
Fahrzeuge mit schweizerischen Händlerschildern
Fahrschulfahrzeuge, soweit sie ausschliesslich für Fahrschulzwecke eingesetzt und von einer registrierten Fahrschule immatrikuliert werden
Veteranenfahrzeuge, die im Fahrzeugausweis als solche bezeichnet sind
Motorwagen mit elektrischem Antrieb
Wohnanhänger und Sachentransportanhänger für Schausteller und Zirkusse
Raupenfahrzeuge
Transportachsen
"

Quelle: www.ezv.admin.ch

Grüsse
Tom

Benutzeravatar
Egli03
infiziert
Beiträge: 91
Registriert: 2017-12-11 11:00:13

Re: Feiertagsfahrverbot LKW Schweiz

#43 Beitrag von Egli03 » 2019-07-03 1:42:17

Hi John,

Danke mal für die Info was mich da so unterwegs Blitzen könnte, da ich bei euch in CH den wirklich das erste mal bin wird das echt eine Unterstützung sein!

Und mal so jemanden zu verbessern ist doch voll ok, für mich passt das schon :) .

Ich Fahre einen Iveco 120 25 mit Funk Koffer vom Steyr 680.

Ist in CH Anfang August nicht der National Tag?

Gruß

Marc

JoSuPa
Kampfschrauber
Beiträge: 529
Registriert: 2013-10-02 9:12:52

Re: Feiertagsfahrverbot LKW Schweiz

#44 Beitrag von JoSuPa » 2019-07-03 21:01:12

@Tom
Danke für den link. Da bin ich nun total überascht. Wir Schweizer müssen an jedem veteranenfahrzeug unterhalb 3.5T eine autobahnvignette anbringen, dies seit mehr als 20 jahren. Warum sollen ausländische fahrzeuge befreit sein ?
Ich werde dieser sache nachgehen. Ich bin sprachlos. Oder die ersten anzeichen einer bekannten krankheit welche in meiner altersgruppe vorkommen kann? :angel: :eek: :angry:
Gruss John

und natürlich entschuldige ich mich wegen meiner scheinbar falschen aussage, Du bist da angeblich besser informiert als ich :D

JoSuPa
Kampfschrauber
Beiträge: 529
Registriert: 2013-10-02 9:12:52

Re: Feiertagsfahrverbot LKW Schweiz

#45 Beitrag von JoSuPa » 2019-07-03 21:15:16

@ Marc
Ja sicher. ich bin der meinung der erste tag im monat august könnte unser nationalen feiertag sein. Zumindest in den vergangenen 60 jahren hatte ich diesen eindruck. :unwuerdig:
Aber wenn du es mit 100% sicherheit wissen willst, frag doch noch jemanden in Deutschland, z.b. Tom. der kennt sogar die CH gesetze :D :totlach:
Ich habe im moment eine schwierige zeit, äussere mich lieber nicht mehr :wack:
Gruss John

fun-ski
Überholer
Beiträge: 299
Registriert: 2014-02-14 7:57:14
Wohnort: Pfalz

Re: Feiertagsfahrverbot LKW Schweiz

#46 Beitrag von fun-ski » 2019-07-03 21:48:11

JoSuPa hat geschrieben:
2019-07-03 21:01:12
@Tom
Danke für den link. Da bin ich nun total überascht. Wir Schweizer müssen an jedem veteranenfahrzeug unterhalb 3.5T eine autobahnvignette anbringen, dies seit mehr als 20 jahren. Warum sollen ausländische fahrzeuge befreit sein ?
Ich werde dieser sache nachgehen. Ich bin sprachlos. Oder die ersten anzeichen einer bekannten krankheit welche in meiner altersgruppe vorkommen kann? :angel: :eek: :angry:
Gruss John

und natürlich entschuldige ich mich wegen meiner scheinbar falschen aussage, Du bist da angeblich besser informiert als ich :D
Von der Schwerlastabgabe ist man befreit , wenn mann genau liest jedoch nicht von der Vignette, da hast du schon recht.
Jeder meint aber von allen Abgaben befreit zu sein, dem ist aber nicht so
siehe dazu text zur Vignette
1 SR 725.113.11
2. Abschnitt: Abgabepflicht
Art. 3 Abgabeobjekt

1 Die Abgabe muss entrichtet werden für Motorfahrzeuge und Anhänger, die im In- oder Ausland immatrikuliert sind und mit denen abgabepflichtige Nationalstrassen benützt werden.

2 Sie ist nicht zu entrichten für Fahrzeuge, die der Schwerverkehrsabgabe nach dem Schwerverkehrsabgabegesetz vom 19. Dezember 19971 unterliegen.

Da wir dann von der Schwerlastabgabe befreit sind tritt die Vignette in Kraft.

JoSuPa
Kampfschrauber
Beiträge: 529
Registriert: 2013-10-02 9:12:52

Re: Feiertagsfahrverbot LKW Schweiz

#47 Beitrag von JoSuPa » 2019-07-03 22:30:46

....vielen, vielen dank Fun-Ski :unwuerdig:
Für einen moment dachte ich wirklich.... aber du hast mein selbstvertrauen wieder gerettet.
Gruss John
jetzt habe ich auch wieder hoffnung das meine aussage betreffend unserem nationalen feiertag stimmen könnte :D

Benutzeravatar
Panguitch
Schlammschipper
Beiträge: 435
Registriert: 2013-06-15 13:38:37
Wohnort: Achern

Re: Feiertagsfahrverbot LKW Schweiz

#48 Beitrag von Panguitch » 2019-07-04 17:14:25

Hallo zusammen,
ich war schon mehrfach mit meinem Veterananfahrzeug (WoMo über 3,5to) in der Schweiz und habe mir immer an der Grenze diese Befreiung von der SLA geben lassen.
Geht sehr schnell und einfach (ca. 10-15 Minuten) und war immer mit einer Besichtigung (von außen) des Fahrzeuges und ein wenig Smalltalk verbunden.
Damit war ich mir eigentlich sicher, dass ich sonst nichts brauche und bin tapfer über die Autobahn gefahren.

Daher war ich einigermaßen erstaunt über den Hinweis, dass ich da eigentlich eine Vignette hätte kaufen müssen. Hätte ich auch gemacht, wenn ich es gewußt hätte.....
Nun habe ich ein wenig gegoogelt und dann eine Anfrage gestellt an:

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Eidgenössische Zollverwaltung EZV
Oberzolldirektion
Sektion LSVA ausländ. Fahrzeuge, PSVA, Vignette
Monbijoustrasse 91, 3003 Bern


Anfrage: Veteranenfahrzeug über 3,5to. Befreiung von der SLA an der Grenze erhalten, muss ich dann noch eine Vignette kaufen?

Die Antwort:
Zitat Anfang:
[
Sehr geehrter Herr xxx
Der Vignettenpflicht unterliegen alle Fahrzeuge, mit welchen die abgabepflichtigen Strassen verwendet werden und die nicht der Schwerverkehrsabgabegesetzgebung unterliegen.
Ein schweres Veteranenfahrzeug unterliegt der Schwerverkehrsabgabegesetzgebung, ist dort aber von der Abgabe befreit, weil es einen Veteraneneintrag besitzt. Damit unterliegt es auch nicht der Vignettenpflicht.
]
Zitat Ende

Das drucke ich mir mal aus und lege mir das in mein Veteranenfahrzeug.

Ich erkläre mir das so;
..Fahrzeuge sind Vignettenpflichtig
.....unterliegt das der SLA, dann halt keine Vignette
........ Unterliegt das nicht der SLA wird das mit einem Formular bestätigt, und fertig.


Grüße und schönen Urlaub in der Schweiz

Roland

fun-ski
Überholer
Beiträge: 299
Registriert: 2014-02-14 7:57:14
Wohnort: Pfalz

Re: Feiertagsfahrverbot LKW Schweiz

#49 Beitrag von fun-ski » 2019-07-04 17:31:11

Hallo Roland

vielen Dank für deine Nachfrage. :unwuerdig:
Damit ist diese Frage mal eindeutig geklärt.
Lt. Paragaphen wäre das anders zu verstehen gewesen

Dirk

JoSuPa
Kampfschrauber
Beiträge: 529
Registriert: 2013-10-02 9:12:52

Re: Feiertagsfahrverbot LKW Schweiz

#50 Beitrag von JoSuPa » 2019-07-04 21:44:51

So schreibe ich es ja schon die ganze Zeit :eek:
Aber mir glaubt es keiner :wack:
Schade für die mühe :angry:
Gruss John

Benutzeravatar
carsten
süchtig
Beiträge: 785
Registriert: 2006-12-05 12:41:07
Wohnort: Remscheid

Re: Feiertagsfahrverbot LKW Schweiz

#51 Beitrag von carsten » 2019-07-04 23:50:22

JoSuPa hat geschrieben:
2019-07-02 21:33:46
Tom hat zwischen allen richtigen sachen auch etwas falsches geschrieben: Oldtimer, oder H-fahrzeuge, sind in der CH ebenfals autobahnvignetten pflichtig. Also nicht vergessen an den personenwagen welche auf der autobahn fahren eine vignette anzubringen, alle personenwagen sowie anhaenger. Fahrzeuge über 3.5t brauchen keine vignette, bezahlen jedoch LSVA. :idee:
Gruss John
Hallo,
ich glaube dann hab ich das oben wohl falsch verstanden.

Gruss, Carsten

Benutzeravatar
Tomduly
Allrad-Philosoph
Beiträge: 4971
Registriert: 2006-10-04 10:33:54

Re: Feiertagsfahrverbot LKW Schweiz

#52 Beitrag von Tomduly » 2019-07-05 9:05:04

Moin!

Nun hackt doch nicht auf dem armen John rum. Im Grunde ist es jetzt doch geklärt und im Zweifelsfall fragt man einfach an der Grenze. Wenn ich mit dem Unimog dort aufschlage, um den LSVA-Zettel zu kaufen, ist es eigentlich immer sehr nett und die Grenzer freuen sich über die Abwechslung. Als wir drei Jahre in Folge über den selben kleinen Übergang einreisten, wurden wir schon mit "So, geht's wieder in die Wüschte, odrr?" begrüßt. Und einmal wollten sie mir eine Kollegin mitgeben "Die wollte schon immer mal dahin."

Grüsse
Tom

JoSuPa
Kampfschrauber
Beiträge: 529
Registriert: 2013-10-02 9:12:52

Re: Feiertagsfahrverbot LKW Schweiz

#53 Beitrag von JoSuPa » 2019-07-05 18:35:42

@ Carsten
Es würde mich wirklich interessieren weshalb, resp. inwiefern du meine aussage falsch verstanden hast. Ich bin mir ja bewusst das meine kenntnissen um mich auf D korrekt auszudrucken eher mies sind. Aber der text war ja inhaltlich korrekt, zumindest vom fachwissen her, also was habe ich falsch formuliert?
Kannst auch hemmungslos sagen es sei unverstaendlich, ich bin ja am lernen :D und werde es gelassen nehmen.
Gruss John

Benutzeravatar
Egli03
infiziert
Beiträge: 91
Registriert: 2017-12-11 11:00:13

Re: Feiertagsfahrverbot LKW Schweiz

#54 Beitrag von Egli03 » 2019-08-03 14:16:52

Hallo zusammen,
Ich wollte mal meine Erfahrung mitteilen wie der Übergang für mich in die Schweiz war, an einem Samstag Abend!
Überbgang Thayngen in die Schweiz, bin einfach mit den Papieren vom Lkw in den Zoll und Habe nach der Schwerlast Befreiung gefragt, die Dame hat sich den Schein angeschaut und sagte kein Problem das Fahrzeug ist ein Veteran da es im Schein mit H gezeichnet ist. Ich habe das Dokument bekommen und die Vienjette für den Bootsanhänger. Alles kein Problem bei der Frage ob sie in den Koffer schauen dürfen hab ich, mit natürlich geantwortet! Das kamen zwei Herren mit denen ich eine kurzen Smalltalk gehalten habe und da ging den die Reise hin!

Alles kein Problem.

Und Danke für die Infos von euch!!!!!!!!

Benutzeravatar
Egli03
infiziert
Beiträge: 91
Registriert: 2017-12-11 11:00:13

Re: Feiertagsfahrverbot LKW Schweiz

#55 Beitrag von Egli03 » 2019-08-03 14:17:12

Hallo zusammen,
Ich wollte mal meine Erfahrung mitteilen wie der Übergang für mich in die Schweiz war, an einem Samstag Abend!
Überbgang Thayngen in die Schweiz, bin einfach mit den Papieren vom Lkw in den Zoll und Habe nach der Schwerlast Befreiung gefragt, die Dame hat sich den Schein angeschaut und sagte kein Problem das Fahrzeug ist ein Veteran da es im Schein mit H gezeichnet ist. Ich habe das Dokument bekommen und die Vienjette für den Bootsanhänger. Alles kein Problem bei der Frage ob sie in den Koffer schauen dürfen hab ich, mit natürlich geantwortet! Das kamen zwei Herren mit denen ich eine kurzen Smalltalk gehalten habe und da ging den die Reise hin!

Alles kein Problem.

Und Danke für die Infos von euch!!!!!!!!

Antworten