Der Prüfer war eigentlich ganz umgänglich, meiner Meinung nach hat er jedoch ein paar Sachen gefordert, die so nicht richtig sind:
1. Tisch muss fest montiert sein.
2. Herd muss innen im Fahrzeug verbaut sein, außerdem muss bei Gaskartuschenkochern eine Zulassung für Innenräume vorliegen.
3. Sitz und Gurt müssen geprüft sein. (Fahrzeug Bj. 90)
4. Gurt Verankerungspunkte in der Fahrerkabine müssen geprüft sein.
Punkt 1 kann ich wahrscheinlich relativ einfach mit dem Hinweis auf die u.g. StVO abwiegeln. Ich will für die Umschreibung nämlich nur den Wohnwagen Tisch reinstellen.
Punkt 2: Das geht aus der StVO leider nicht klar hervor. Ich würde gerne eine Außenkochstelle anbauen, da wir wahrscheinlich nie in der Box kochen werden. So wie ich den Gesetzestext verstehe, muss diese Kochstelle nur irgendwo fest am Fahrzeug verbaut sein. Es steht hier nirgends, dass sie im Innenraum sein muss. Sehe ich das richtig und gibt es Schriftstücke, die das untermauern könnten?
Punkt 3: Dazu gibt es viele Behauptungen im Netz, dass erst ab 1992 eine Gurtpflicht für Wohnmobile besteht. Leider finde ich keinen Paragraphen, der das klar regelt. §35a StVZO schreibt für Wohnmobile ab 2,5t Beckengurte vor. Da steht aber nichts von Baujahr. Hat jemand einen Link zu dieser Verordnung? Zum Sitz habe ich auch nichts gefunden. Wenn ich mir die Konstruktionen anschaue, die in Wohnmobilen verbaut werden, gibt es da wohl auch nichts. Bzlg. Verankerung hätte der Prüfer meine Lösung akzeptiert.
Punkt 4: Dürfte sich mit Punk 3 auch regeln lassen. Im Notfall schraube ich die Gurte für die Abnahme ab und hinterher wieder dran
Die ganze Sache ist für die DEKRA Prüfer hier noch ziemlich Neuland. Da der Prüfer eigentlich umgänglich war und auch meine Argumente in einigen Punkten akzeptiert hat, möchte ich eigentlich nicht zu einem anderen Prüfer rennen. Außerdem befasst er sich mit der Thematik, informiert sich und stellt telefonische Rückfragen. Das finde ich schon mal sehr positiv. Ich müsste ihm halt die strittigen Punkte belegen können.
Wenn jemand weiß, wo diese Dinge in den Gesetzen stehen, bitte her mit dem Link.
Alternativ: Kennt jemand eine Aufbauart, die es erlaubt, einen Sitz im Aufbau einzutragen ohne das Fahrzeug als Womo anzumelden? Für mich ist dieser Sitz der einzige Grund die Womo Zulassung anzustreben.
VG
Ralf
Wohnmobil: Fahrzeug der Klasse M mit besonderer Zweckbestimmung, das so konstruiert ist, dass es die Unterbringung von Personen erlaubt und mindestens die folgende Ausrüstung umfasst:
a)
Tisch und Sitzgelegenheiten,
b)
Schlafgelegenheiten, die u. U. tagsüber als Sitze dienen können,
c)
Kochgelegenheit und
d)
Einrichtungen zur Unterbringung von Gepäck und sonstigen Gegenständen.
Diese Ausrüstungsgegenstände sind im Wohnbereich fest anzubringen, mit Ausnahme des Tischs, der leicht entfernbar sein kann.