in einem anderen Thread hier wurde das Thema Unterfahrschutz mal wieder angesprochen. Ich habe gerade die Suchfunktion bemüht, aber immer wieder die Aussage gelesen, dass unsere Fahrzeuge einen Unterfahrschutz benötigen. In einem anderen Forum habe ich mal vor einiger Zeit eine etwas differenziertere Aussage dazu gelesen und die war wie folgt:
Dazu habe ich diesen Link zum Thema Fahrzeugklassen gefunden....Fahrzeug ist gemäß RREG 70/156/EG bzw. VO/ 2007/46/EG ein Fahrzeug der Klasse N2G. N2G Fahrzeuge sind ... Geländefahrzeuge, weil sie einen Allradantrieb haben (gemäß Anhang 2, Nr. 4.2). Somit ist ein Unterfahrschutz auch per EG NICHT erforderlich, weil mit dem vorgesehenen Verwendungszweck nicht vereinbar. So steht es auch in de StVZO. Seitliche Schutzvorrichtungen sind daher auch nicht erforderlich. Letztendlich würde die Nachrüstung der Fahrzeuge mit diesen ... Teilen auch bedeuten, das sie nicht als Oldtimer anerkannt werden
Hier habe ich mit die StVO zu diesem Thema angesehen. Laut Absatz 5 gilt bei Allradfahrzeugen der Absatz 4 nicht.
Ich verstehe das so, dass ein Allrad LKW, der dementsprechend als LKW zugelassen ist, keine Pflicht für einen Unterfahrschutz hat. Wenn der LKW jedoch als Wohnmobil angemeldet wird, muss ein Unterfahrschutz angebaut werden.
Verstehe ich da was falsch, oder habe ich veraltete Quellen? Mein TRM 2000 hatte übrigens noch nie einen Unterfahrschutz. In den Papieren steht dazu aber nichts besonderes. Außerdem sind die meisten anderen TRM, die ich gesehen habe auch nicht mit Unterfahrschutz ausgerüstet.
Ich möchte hier jetzt keine Diskussion über Sinn und Unsinn eines Unterfahrschutzes los treten. Es geht mir nur darum, zu verstehen, wie die Gesetzeslage wirklich ist, um beim nächsten TÜV Termin, die richtigen Argumente parat zu haben, falls Rückfragen kommen.
VG
Ralf