Irgendwann musste es uns ja mal wieder treffen.


Als ich vor 3 Tagen mit meinem Wohnmobil beim TÜV war,
fragte mich der Prüfer nach der


Ab dem nächsten Monat ist diese Pflicht wie er mir klarmachte.
Keine Abnahme ohne Gas- und Abgasbescheinigung bei einer Dieselstandheizung.

Nach § 1.4-018 der Abgasverordnung für mobile Heizanlage ist diese Prüfung alle zwei Jahre zu erstellen.
Zuständig ist der örtliche Schornsteinfegermeister der die Prüfmessung über 60 Minuten Laufzeit auf der höchsten Stufe durch eine Doppelmessung durchzuführen hat.
Zusätzlich hat er die Abgaskamin zu reinigen um einen Verrußungsbrand zu verhindern.
Er stellt bei positivem Ergebnis eine Bescheinigung aus und ist berechtigt die Prüfplakette anzubringen.
Durfte auch noch eine Stunde warten bis ich beim Schornsteinfeger an die Reihe kam.
Er hatte gerade einen Wohnmobilbus in der Prüfung, einschließlich dem kehren des hochgelegten Abgasrohrs.
Immer neue Vorschriften und das, obwohl die Grünen nicht in die Regierung gekommen sind.


