PKW - Anhängelast ... wie zu verstehen

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Transalp
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PKW - Anhängelast ... wie zu verstehen

#1 Beitrag von Transalp » 2017-01-28 14:56:54

Hi,

bin gerade dabei einen neuen PKW zu konfigurieren.

Die max. Anhängelast wird folgendermaßen definiert:

750 kg ungebremst
2100 kg bei 8% Steigung
1800 kg bei 12% Steigung

Ja wie nun, welche AHL gilt in der "Ebene"?

Habe einen 2700kg Tandem zgM, darf / kann / muss ich den ablasten?

Wer weiß was? Fundierte Infos wären schön.

Gruß Ernst
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visual
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#2 Beitrag von visual » 2017-01-28 15:14:12

Also du darfst auf der Ebene 2100 kg ziehen.

Du darfst auch deinen 2700 KG dran hängen - ihn aber nur bis gesamt 2100 beladen.

Und bei jedem Berg, der mehr als 8 Prozent Steigung hat, darf er nur noch 1800kg wiegen


Daniel

rhenser
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Re: PKW - Anhängelast ... wie zu verstehen

#3 Beitrag von rhenser » 2017-01-29 12:54:53

Es gibt da vielleicht noch einen anderen Aspekt zu beachten, die zulässige Masse der Gesamtkombination.

Laut Schein wiegt mein Laguna 1600kg leer und darf 2155 kg wiegen. Die Anhängelast beträgt 1500kg.

Es gibt aber noch die Übereinstimmungserklärung, die die zulässige Masse der Gesamtkombination auf 3250kg beschränkt. Da bleibt auf einmal nicht mehr viel übrig für das Zugfahrzeug. Diese Information steht der Polizei bei einer Kontrolle zwar nicht zu Verfügung, aber wie sieht es im Falle eines Schadens aus, da wird man sicher genauer hinschauen.

Die Sache hat mich schon eine Weile beschäftigt, weis jemand was genaues?
Grüße
rhenser

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ClausLa
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Re: PKW - Anhängelast ... wie zu verstehen

#4 Beitrag von ClausLa » 2017-01-29 13:34:35

Moin,
ist doch ganz einfach,
1. Du darfst keine Achslast überschreiten
2. Du darfst die zGM der einzelnen Fahrzeuge nicht überschreiten
3. Du darfst die Anhängelast und die Stützlast des Zugfahrzeuges nicht überschreiten (Stützlast zählt zur Masse des Zugfahrzeuges).
4. der gesamte Zug darf maximal (in diesem Fall) 3250 kg wiegen, Verteilung innerhalb der Grenzen der einzelnen zGM.

Gruß Claus

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Re: PKW - Anhängelast ... wie zu verstehen

#5 Beitrag von ingolf » 2017-01-29 13:43:02

rhenser hat geschrieben:E Diese Information steht der Polizei bei einer Kontrolle zwar nicht zu Verfügung,
Grüße
rhenser
Zumindest in Brandenburg wird danach geguckt und gewogen. Das Gesamtzuggewicht haben sie parat.

Grüße, Ingolf
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Re: PKW - Anhängelast ... wie zu verstehen

#6 Beitrag von MartinK » 2017-01-29 14:34:29

Hallo, im Grunde ist alles auf dem Tisch.
Wenn du die vollen 2100kg dran hast darf der Laguna nur noch 1150kg wiegen. Ist der Laguna bei 1600 darf der Anhänger nur noch 1650kg wiegen. Hat der Laguna 2000kg, stehen für den Anhänger nur noch 1250kg zur Verfügung, usw. Ich würde mal behaupten, einen Anhänger über 1600kg zGg macht für deinen Laguna keinen Sinn. Beste Grüße, Martin.
--
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Re: PKW - Anhängelast ... wie zu verstehen

#7 Beitrag von ClausLa » 2017-01-29 15:05:00

Moin,
@ Martin, ich glaub, Du schmeisst da grad was durcheinender... :joke:

Laguna leer (1600 kg) +Stützlast (50 kg) + volle Anhängelast (1500 kg) = 3150 kg zulässig

Laguna voll beladen (2105 kg) +Stützlast (50 kg) + volle Anhängelast (1500 kg ) = 3655 kg unzulässig

Laguna voll beladen (2105 kg) +Stützlast (50 kg) + passende Anhängelast (1095 kg ) = 3250 kg wieder zulässig

Gruß Claus

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Re: PKW - Anhängelast ... wie zu verstehen

#8 Beitrag von Landei » 2017-01-29 15:52:40

Es gibt aber noch die Übereinstimmungserklärung, die die zulässige Masse der Gesamtkombination auf 3250kg beschränkt.
Ist das jetzt etwas Lagunaspezifisches oder habe ich da generell etwas verpasst? Wo steht bei dir diese Zahl? Ich habe gerade mal meine Zulassungsbescheinigung angeschaut (und kaum die blöden grünen Buchstaben/Ziffern an den Knickstellen entziffern können :motz: ) und diese magische Zahl 3250 nirgens sehen können. Allerdings fiel mir auf, dass das zGG bei Anhängerbetrieb sogar um die 75kg Stützlast erhöht wird. Damit läge dann die Gesamtkombination bei 4430kg.

Jochen

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Re: PKW - Anhängelast ... wie zu verstehen

#9 Beitrag von ClausLa » 2017-01-29 16:10:52

Moin,
diese Zahl (hier ALS BEISPIEL 3250 kg) ist nicht magisch.....

Sie ist normalerweise nur dann eingetragen, wenn der Wert von zGM des Zugfahrzeugs und der Anhängelast zusammen einen Wert übersteigen, den der Fahrzeughersteller als angemessen hält.

Z.B. hatte ich bei meinem ehemaligen LT die Anhängelast von 2000 auf 2500kg erhöhen lassen; das bekam ich vom Hersteller freigegeben, mit der Einschränkung, dass das Gesamtgewicht des Zuges einen gewissen Wert nicht übersteigen durfte.
Somit also bei vollem Zugfahrzeug die "normale" Anhängelast, bei schwererem Anhänger Reduzierung der Masse des Zugfahrzeugs.

Gruß Claus

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Re: PKW - Anhängelast ... wie zu verstehen

#10 Beitrag von orangina » 2017-01-29 16:37:35

Hallo,

und an den Führerschein denken. Beim neuen Führerschein (B) ist bei 3,5t Gesamtgewicht Schluss und es zählt das zulässige Gesamtgewicht des Hängers und nicht das tatsächliche...

Grüße,
Markus

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#11 Beitrag von visual » 2017-01-29 17:12:10

Außer die Kombi 3500 kg + 750 Anhänger

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Re: PKW - Anhängelast ... wie zu verstehen

#12 Beitrag von Kami » 2017-01-29 17:13:55

wenn das zuggesamtgewicht beschränkt ist dann steht das in Feld 22 der Zulassungsbescheinigung, genauso wie evtl. zgM- und Achslasterhöhungen für Anhängerbetrieb (z.B. gern bei BMW).
Gruss
Kami
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Re:

#13 Beitrag von orangina » 2017-01-29 17:15:36

...stimmt. Habe ich vergessen :sleepy:
visual hat geschrieben:Außer die Kombi 3500 kg + 750 Anhänger

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Re: PKW - Anhängelast ... wie zu verstehen

#14 Beitrag von Nimrod » 2017-01-29 19:25:05

Erfahrungsgemäß ist das Überschreiten der der zulässigen Anhängelast weniger dramatisch als gemeinhin angenommen. Es sind weniger die Bremsen das Problem (wer es drauf anlegt kriegt die Bremsen auch bei wenig Gefälle überhitzt), sondern die Motorleistung. Die Fuhre bleibt bergauf bei zu großer Steigung einfach stehen. Ist dann ärgerlich weil man rückwärts den Berg wieder runter muß, aber nicht unbedingt gefährlich.
LG
Harald

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Re: PKW - Anhängelast ... wie zu verstehen

#15 Beitrag von Dieselsurfer » 2017-01-31 9:23:04

"wer eine Regierung zu brauchen glaubt, sagte Stiggins, ist ohnehin eine unrettbar gescheiterte Lebensform "

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Re: PKW - Anhängelast ... wie zu verstehen

#16 Beitrag von rhenser » 2017-01-31 20:24:20

Hallo an alle,
vielen Dank für die neuen Erkenntnisse.
Kami, nach Deinem Hinweis habe ich die 3250kg im Schein gefunden, hatte es wegen des ganzen Drumherums einfach übersehen. Der Polizei steht diese Info also doch zur Verfügung.

Claus hat in seine Tabelle ja schön dargestellt was Sache ist.
Treffendes Video Dieselsurfer.

Worauf ich hinaus will ist:
Man kann nicht einfach den schwerstmöglichen Anhänger wählen und dann meinen man könne mit der Familie in Urlaub fahren.

Bei meinem Laggi ist es besonders drastisch, wie ich finde.

3250kg-1500kg (Hänger)-1600kg(leer)-75kg (max Stütz)= 75 kg Restzuladung.
Wenn man dann noch berücksichtigt, dass in den 1600kg das Eigengewicht der Anhängerkupplung nicht enthalten ist (ca. 25kg ) und ich dann vom Kalkulationsgewicht des Fahrers (75kg) ein wenig abweiche war‘s das. (ok, Zahnbürste geht noch).

Grüße
rhenser

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Re: PKW - Anhängelast ... wie zu verstehen

#17 Beitrag von Transalp » 2017-01-31 20:47:15

Hallo Zusammen,

als TS möchte ich mich für die zahlreichen Antworten bedanken.

Die gesamten Infos muss ich erstmal zusammenstellen.
Also Führerschein ist weniger das Problem, alter 3er. Ferner geht es hier im Wesentlichen um tGm, weniger zGm.

@ Nimrod: Mäßige Motorleistung ist ebenfalls nicht das Problem, ich plane gerade mit einem Leistungsgewicht von rd. 5kg/PS und 660 Nm :blush:

Im Verkehrstalk Portal - oder wie das heißt - war noch erwähnt, dass bei Allrad - getriebenen Geländefahrzeugen die Anhängelast erhöht werden kann. Ist bei mir nicht mehr Thema, entwickle mich vom SUV wieder zum Mittelklasse - PKW.

Also bis hierhin schon mal Danke an alle Antwortenden.

Gruß Ernst
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