Seitlicher Unterfahrschutz

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Ulf H
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Re: Seitlicher Unterfahrschutz

#31 Beitrag von Ulf H » 2014-08-11 14:05:06

... o.k. Magirus MK gibts wohl schon seit 1975 ... paralleles Bauen von aufeinander folgenden Baureihen beherrschte Magirus wohl ziemlich gut ... seit wann es Bundeswehr 110-17-er gab weiss ich jetzt nicht genau ... na guuut, knapp daneben ist auch vorbei ... :unwuerdig:

Gruss Ulf
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MIG
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Re: Seitlicher Unterfahrschutz

#32 Beitrag von MIG » 2014-08-11 20:06:23

Ich hatte argumentiert, dass das Fahrzeug im Forst- und Jagdbetrieb gefahren würde und schon einmal den Unterfahrschutz beim Einsatz (Fürsten Forest) demoliert hatte und das bei Waldfahrten völlig irrsinnig sei, mit Unterfahrschutz herumzufahren. Das hatte der TÜVler gleich eingesehen.

Gruß
MIG

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MarkusG
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Re: Seitlicher Unterfahrschutz

#33 Beitrag von MarkusG » 2014-08-31 13:17:29

Mal das Thema aus der Praxis betrachtet.
Was die Geländegängigkeit eines Fahrzeuges begrenzt ist doch der tiefste Punkt zwischen den Achsen.
Dann schaut mal unter euren Wagen und ihr werdet das Verteilergetriebe als tiefsten Punkt feststellen.
Bei mir ist die Unterkante des Verteilergetriebe und des seitlichen Anfahrschutzes gleich, somit kann mir der seitliche Anfahrschutz im Gelände nicht stören. :p
Ach so, ich spreche ebenfalls vom 110-17.
Gruß Markus
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Re: Seitlicher Unterfahrschutz

#34 Beitrag von frizzz » 2014-08-31 13:36:46

Nein MArkus- das Auto schaukelt ja, oder du fährst mittig bodenfrei, aber seitlich bist halt weiter unten- bzw schaut eine wurzel, ein felsen etc raus

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Re: Seitlicher Unterfahrschutz

#35 Beitrag von dibbelinch » 2014-09-09 16:31:11

Moin zusammen

Nachdem ich vom TÜV -Prüfer zum UFS vergattert worden bin, und mich zuerst drüber geärgert habe - bin ich nun froh drum! Und gebe Markus recht!!

Zumindest bei meinem Auto sieht es so aus:
- Tiefster Punkt mittig: Die Ölwanne vom Verteilergetriebe
- Tiefster Punkt rechts:Die Unterkante bzw. Konsolen vom Dieseltank
- Tiefster Punkt links: Die Luftkessel und der Staukasten (Auf den Konsolen vom ehemaligen Hydrauliköltank).

alle genannten Teile sind nur 5 -10cm oberhalb der geforderten 550mm. Wenn ich mir jetzt den Unterfahrschutz anbaue und (tatsächlich mal) ins echte Gelände fahre, sitzen als erstes die Aluprofile vom UFS auf - und warnen mich hoffentlich laut genug, bevor es wirklich teuer wird: Indem es mir Wannen oder Tanks oder Luftkessel auf- oder abreisst :wack: .

Und dazu noch der eigentliche Zweck, Fahrer von Zweirädern zumindest etwas mehr zu schützen: Wer wollte da noch was gegen den UFS sagen?

Gruss, Ulf
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Re: Seitlicher Unterfahrschutz

#36 Beitrag von AL28 » 2014-09-09 17:48:15

Hallo
Interessant , da habe ich gleich mal nach gemessen .
Rechts tiefster Punkt 60cm .
Mitte auch 60cm .
Links 65 cm .
Mann sollte auch berücksichtigen , um so länger der Radstand ist , desto wichtiger ist die Bauchfreiheit .
Gruß
Oli

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MarkusG
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Re: Seitlicher Unterfahrschutz

#37 Beitrag von MarkusG » 2014-09-14 0:06:01

AL28 hat geschrieben: Mann sollte auch berücksichtigen , um so länger der Radstand ist , desto wichtiger ist die Bauchfreiheit .
Gruß
Oli
So ist es.
Gruß Markus
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toad
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Re: Seitlicher Unterfahrschutz

#38 Beitrag von toad » 2014-09-14 3:42:48

In ganz speziellen Situationen kann der seitliche Unterfahrschutz aber auch nachteilig sein.

Dieser Motorradfahrer profitierte wohl vom fehlenden UFS:

http://www.focus.de/auto/videos/von-12- ... 28126.html

Wüstling

Re: Seitlicher Unterfahrschutz

#39 Beitrag von Wüstling » 2014-09-17 23:34:52

Hatten wir schon mal!
Meiner hat 65cm Bauchfreiheit.
Dateianhänge
Das sieht dann so aus:
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Und hier noch die Zulassung
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4x4_Kalle
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Re: Seitlicher Unterfahrschutz

#40 Beitrag von 4x4_Kalle » 2014-10-15 22:47:54

Am 29.10.2014 bekomme ich meinen Leyland DAF T244 und somit beschäftige ich mich ebenfalls mit der Frage des Unterfahrschutz.

Hier meine Argumente für den TÜV, den Unterfahrschutz auszutragen:

1) Die StVZO sieht ausdrücklich Ausnahmen vor. (§ 32c Abs. 3 Nr. 4 StVZO Seitliche Schutzvorrichtungen) Der Allrad LKW hat keinen Unterfahrschutz und muss somit unter diese Ausnahme fallen. Sonst hätte auch das Militär diese Schutzeinrichtung freiwillig angewandt.

2) Der Prüfer ist Beliehener und übernimmt selbständig hoheitliche Aufgaben im Namen der Verwaltung. Somit gilt für Ihn ebenfalls der Grundsatz der Selbstbindung der Verwaltung und daher ist er in seinem Ermessen eingeschränkt. Nach Art. 3 Grundgesetz, der den Gleichbehandlungsgrundsatz regelt, hat die Verwaltung allerdings in gleichgelagerten Fällen diesen Spielraum in gleicher Weise auszufüllen.

Da hier im Forum eine Menge Allrad Junkies die Schutzeinrichtung ausgetragen bekommen haben und ich ein Fahrzeugschein zur Abnahme mitführen werde wo diese ausgetragen sind könnte dieses Argument ebenfalls ziehen.

Jetzt kommt das stärkste Argument:

3) Analog Argument 2 darf der Prüfer nicht gegen geltende Rechtsvorschriften verstoßen.
In der EU Vorschriften ( L 122/1 bis L 122/18 vom 08.05.2012 ) werden die Schutzeinrichtungen definiert und Sie finden für die Fahrzeuge N2, N3, O3 und O4 Anwendung. Was N2...O4 für Fahrzeuge sind wird hier definiert.

Unsere Fahrzeuge sind in der Regel Fahrzeuge der Kategorie G, wenn Sie die Voraussetzungen gem. Punkt 2.8.1.1. erfüllen (keine Schutzeinrichtung für Fahrzeuge der Kat. G notwendig):
2.8. Category G - off-road vehicles

2.8.1. Definition.
Off-road vehicles are considered to be the vehicles of categories M and N
satisfying the requirements of this paragraph, checked under the conditions
indicated in paragraphs 2.8.2. and 2.8.3.

2.8.1.1.
vehicles in category N1 with a maximum mass not exceeding 2 tonnes and vehicles in category M1 are considered to be off-road vehicles if they have:
(a) At least one front axle and at least one rear axle designed to be driven simultaneously including vehicles where the drive to one axle can be disengaged;
(b) At least one differential locking mechanism or at least one mechanism having a similar effect and
(c) If they can climb a 30 per cent gradient calculated for a solo vehicle.
(d) In addition, they must satisfy a least five of the following six requirements:
(i) The approach angle must be at least 25°;
(ii) The departure angle must be at least 20°;
(iii) The ramp angle must be at least 20°;
(iv) The ground clearance under the front axle must be at least 180 mm;
(v) The ground clearance under the rear axle must be at least 180 mm;
So Pulver verschossen, mehr habe ich nicht auf der Pfanne. Ich wünsche euch viel Glück beim Sachverständigen und hoffe die Argumente helfen euch Ihn zu verwirren.

Wenn es mit diesen Argumentationsketten jemand geschafft hat lasst es mich bitte Wissen, sollten Sie widerlegt werden ebenfalls.

@magictom69 ich hoffe der Leyland erfüllt alle Voraussetzungen.
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#41 Beitrag von Wilmaaa » 2014-10-16 6:18:39

Der (ehemalige) Dritteldeutz (Iveco 110-17), den wir direkt via Vebeg vom Militär (Bundeswehr) erworben haben, hat eine SSV (seitliche Schutzvorrichtung), ebenfalls unser 5-Tonnen-Anhänger, der in seinem ersten Leben bei der Nato war.
Deine Militär-Argumentation kann ich nicht nachvollziehen.

Aus Erfahrung: je weniger man beim aaSoP auf Krawall gebürstet ist, desto mehr kann man erreichen, auch die Ein- oder Austragung von Komponenten.
Ich hab einen Virus: den H-A-N-O-M-A-G-I-R-U-S
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Re: Seitlicher Unterfahrschutz

#42 Beitrag von campo » 2014-10-16 7:41:17

Bei Fahrzeuge die als Campingfahrzeug zugelassen sind (M1-SA) braucht man doch keine
seitliche Unterfahrschutz !?
Es is doch nur bei Fahrzeuge die in Kategorie N2 und N3 zugelassen sind (Laster-Guterntransport).
Ausserdem kriegt man falls auch Zullasung mit G (Geländegangig 5 Kriterien sehe oben) einfacher freistellung bei N2 und N3

Gruesse Campo

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Re: Seitlicher Unterfahrschutz

#43 Beitrag von burkhard » 2014-10-16 9:11:33

Die Zulassungsart ist unerheblich, maßgeblich sind die Baumerkmale des Fahrgestells:

§ 32c StVZO – Seitliche Schutzvorrichtungen
(2) Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Kraftfahrzeuge, die hinsichtlich der Baumerkmale ihres Fahrgestells den Lastkraftwagen oder Zugmaschinen gleichzusetzen sind, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h und ihre Anhänger müssen, wenn ihr zulässiges Gesamtgewicht jeweils mehr als 3,5 t beträgt, an beiden Längsseiten mit seitlichen Schutzvorrichtungen ausgerüstet sein.

Bei einem Wohnmobil auf Basis eines LKW's wird das Fahrgestell wohl immer noch die Baumerkmale eines LKW's aufweisen.

Gruß
Burkhard

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Re: Seitlicher Unterfahrschutz

#44 Beitrag von burkhard » 2014-10-16 12:03:52

4x4_Kalle hat geschrieben:So Pulver verschossen, mehr habe ich nicht auf der Pfanne.
In der Pfanne war gar kein Pulver, da Punkt 2.8.1.1 nur für Fahrzeuge bis 2t gilt und damit für unsere Fahrzeuge nicht anwendbar ist.
G ist keine eigenständige Fahrzeugklasse sondern eine Unterklasse in Kombination mit einer anderen Fahrzeugklasse, in unserem Fall N2G oder N3G.
4x4_Kalle hat geschrieben:keine Schutzeinrichtung für Fahrzeuge der Kat. G notwendig
Wo steht das im wortlaut so?
4x4_Kalle hat geschrieben:Sonst hätte auch das Militär diese Schutzeinrichtung freiwillig angewandt.
Stimmt, die Bundeswehr hat die Schutzeinrichtung nicht freiwillig angewandt sondern wurde dazu verdonnert und hat auch alle alten Mercedes 1017 damit nachgerüstet.

Gruß
Burkhard

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Re: Seitlicher Unterfahrschutz

#45 Beitrag von 4x4_Kalle » 2014-10-16 13:59:06

Hipie, das war mein Ziel, konstruktiv in die Disskusion einzusteigen. Danke. Vieleicht gibt es unter uns Rechtsgelehrte oder Sachverständige.

Hier mein weiterer Beitrag.
Deine Militär-Argumentation kann ich nicht nachvollziehen.
Ich finde es nicht so einfach zu erklären. Wenn z.B. die Bundeswehr, Feuerwehr, Polizei ein Sonderfahrzeug benötigt oder Änderungen an einem Fahrzeug vornehmen, haben die Behörden eigenen Gutachter und können Ausnahmen erteilen, für ihre Sonderzwecke. Wenn nun ein Gelädegängiges Fahrzeug Schutzeinrichtungen bekommt oder auch nicht lag es wohl an der Entscheidung eines Gutachters, der für das jeweilige Fahrzeug beurteilt hat ob die Schutzeinrichtungen hinderlich sind für den speziellen Zweck oder auch nicht.
Krawall gebürstet
Das ist mir auch klar, aber es kann ja sein, dass aufgrund der Spezialität des Themas ein Rechtsirrtum besteht. In einer Disskusion kann man ja auch überzeugen ohne auf krawall gebürstet zu sein. Oder den freundlichen Sachverständigen vorher mal kontaktieren und eine Einschätzung einholen.
In der Pfanne war gar kein Pulver, da Punkt 2.8.1.1 nur für Fahrzeuge bis 2t
Die 2t beziehen sich nur auf die Kategorie N1

Vehicles in category N1with a maximum mass exceeding 2 tonnes or in category N2, M2 or M3 with a maximum mass not exceeding 12 tonnes
Wo steht das im wortlaut so?
Zwischen den Zeilen.
Wenn die EU Vorschrift explizit Fahrzeuge der Kategorie N2..O4 aufzählt. Kann Sie nicht die Fahrzeuge der Kategorie T, G, L ... meinen.
G ist keine eigenständige Fahrzeugklasse sondern eine Unterklasse
An diesem Punkt komme ich auch ins Grübeln. Aber nachdem ich mir den Abschnitt noch einmal angeschaut habe, rein vom Textaufbau macht es keinen Sinn. Es gibt explizit einen eigenen Paragraphen 2.8 mit der Überschrift 'Category G - off-road vehicle' im Abschnitt Classification of power-driven vehicles and trailers.

Feuer frei.

Gruß

der Kalle
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Re: Seitlicher Unterfahrschutz

#46 Beitrag von Wilmaaa » 2014-10-16 14:39:16

Wenn ich mir noch einmal diese Maße hier anschaue:
Wilmaaa hat geschrieben:Einem Amtsblatt der EU ist folgendes zu entnehmen:
Die Unterkante der seitlichen Schutzeinrichtung darf an keiner Stelle mehr als 550 mm über dem Boden liegen.
dann stelle ich mal wieder die bislang unbeantwortete Frage, welcher Einsatzzweck für das Fahrzeug geplant ist, bei dem die SSV so sehr im Weg ist? :search:
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Re: Seitlicher Unterfahrschutz

#47 Beitrag von burkhard » 2014-10-16 14:42:01

In dem Verzeichnis zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern Stand: Juni 2014 vom Kraftfahrt-Bundesamt finde ich nirgends eine eigenständige Klasse G, nur die Kombination mit einer anderen Klasse wie z.B. N2G.

Wie oben schon geschrieben sind die Baumerkmale des Fahrgestells maßgebend:

§ 32c StVZO – Seitliche Schutzvorrichtungen
(2) Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Kraftfahrzeuge, die hinsichtlich der Baumerkmale ihres Fahrgestells den Lastkraftwagen oder Zugmaschinen gleichzusetzen sind, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h und ihre Anhänger müssen, wenn ihr zulässiges Gesamtgewicht jeweils mehr als 3,5 t beträgt, an beiden Längsseiten mit seitlichen Schutzvorrichtungen ausgerüstet sein.


Damit ist jegliche Argumentation mit Zulassungsart oder Fahrzeugklasse nichtig.

Auch ist bei den Ausnahmeregelungen ist nicht die Zulassungsart, Fahrzeugklasse oder Antriebsart (4x2, 4x4,...) entscheidend, sondern der Verwendungszweck. So sind nicht pauschal alle 4x4 Fahrzeuge ausgeschlossen (sonst würde da statt Verwendungszweck die Fahrzeugklasse G stehen), und auch bei einem 4x2 Fahrzeug können die seitlichen Schutzvorrichtungen mit dem Verwendungszweck des Fahrzeugs unvereinbar sein.

Wörtlich steht da: "Fahrzeuge, die für Sonderzwecke gebaut und bei denen seitliche Schutzvorrichtungen mit dem Verwendungszweck des Fahrzeugs unvereinbar sind."

Es mag gutmütige Prüfer geben, die einen Sonderzweck "Saverne" oder Sonderzweck "Dünenspielen in Tunesien" akzeptieren, aber einen Rechtsanspruch darauf wirst Du schwer herleiten können, zumal die Sonderzwecke in der Regel ausserhalb der StVO liegen (Offroadgelände sind abgesperrte Privatgelände, die Dünen ausserhalb der EU).

Gruß
Burkhard
Zuletzt geändert von burkhard am 2014-10-16 15:52:33, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: Seitlicher Unterfahrschutz

#48 Beitrag von Wilmaaa » 2014-10-16 14:46:03

burkhard hat geschrieben:Es mag gutmütige Prüfer geben, die einen Sonderzweck "Saverne" oder Sonderzweck "Dünenspielen in Tunesien" akzeptieren, aber einen Rechtsanspruch darauf wirst Du schwer herleiten können, zumal die Sonderzwecke in der Regel ausserhalb der StVO liegen (Offroadgelände sind abgesperrte Privatgelände, die Dünen ausserhalb der EU).
Apropos Saverne:
Wilmaaa hat geschrieben:Außer in sehr engen Waldwegen, wo man damit an den Bäumen hängenbleibt und jede Menge Gestrüpp mitnimmt, habe ich die "Flügelchen" noch nicht als störend erlebt. Aber ich lasse mich gerne belehren :) In einem Gelände wie Saverne war es bisher eher das Ersatzrad hinten unter der Pritsche, das zu leichten Einschränkungen führte.
(bezogen auf den 110-17)
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Re: Seitlicher Unterfahrschutz

#49 Beitrag von burkhard » 2014-10-16 14:57:19

Damit wollte ich zum Ausdruck bringen, dass man einen Rechtsanspruch dann herleiten kann, wenn der Verwendungszweck einen belegbaren gewerblichen Hintergrund (wie z.B. Forstwirtschaft) hat und nicht als privates Hobby anzusehen ist.

Gruß
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Re: Seitlicher Unterfahrschutz

#50 Beitrag von 4x4_Kalle » 2014-10-16 17:04:12

Burkhard, die Argumente sind nur schwerlich zu widerlegen. Danke dafür. Ein Versuch wäre es Wert gewesen.
Grüße von der 'Schäl Sick'

der Kalle

Obwohl der EU Gesetzgeber dies schön blöd formuliert hat. Ich hätte in der Vorschrift, bei der Anwendbarkeit z.B. M2G erwartet.
Aber die müssen Freitags ja auch immer schnell nach Hause. :motz:

Obwohl das KBA auch von Klassen spricht.
Abschnitt A: Gültige Bezeichnungen

EG-Fahrzeugklassen
1. Klasse L8
2. Klassen M1 und M1G
3. Klassen M2, M2G, M3 und M3G
4. Klassen N1, N1G, N2, N2G, N3 und N3G
5. Klasse O
....
Zuletzt geändert von 4x4_Kalle am 2014-10-16 20:49:12, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Seitlicher Unterfahrschutz

#51 Beitrag von campo » 2014-10-16 17:21:52

Komisch.
Vieleicht gibt es gesetzlich dan mehrere Europa's ?
Folgende B Fahrzeugen sind als M1-SA (Wohnmobile-Camping) zugelassen un haben keine Seitliche Schutzvorrichtungen weil es kein Guterntransport ist aber Personentransport.

Mein Fahrzeug hat auch die "unterkategorie" G (Gelande) bekommen weil ich das so angefragt habe. Es war mahl ein N2 (11.990kg) und ist jetzt ein M1-SA-G.

Bild

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Re: Seitlicher Unterfahrschutz

#52 Beitrag von Ulf H » 2014-10-16 17:24:26

... der seitliche Unterfahrschutz ist von vorne nicht zu sehen ... also ist bei dem Foto nicht ausgeschlossen, dass alle Fahrzeuge, so wie das rechteste einen haben ...

Gruss Ulf ... kauft euch alt genuge Fahrzeuge, dann müsst ihe euch mit sowas nicht rumärgern ...
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Re: Seitlicher Unterfahrschutz

#53 Beitrag von frizzz » 2014-10-16 18:18:40

Da spielt doch auch noch die Höhe der umalufenden Kante eine Rolle-s.o. oder ist das nicht mehr so?

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Re: Seitlicher Unterfahrschutz

#54 Beitrag von campo » 2014-10-16 20:11:48

http://de.wikipedia.org/wiki/EG-Fahrzeugklasse

Ich sehe keine Seitliche Unterfahrschutz !?
Alle diese Fahrzeuge sind bei uns zugelassen als M1 SA Campingfahrzeuge und nicht als LKW.

Bild

Bild

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#55 Beitrag von Wilmaaa » 2014-10-16 20:45:51

Da hängen Tanks und Staukästen. Einen zusätzlichen Unterfahrschutz braucht man in so einem Fall nicht. So mein Kenntnisstand.
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Re: Seitlicher Unterfahrschutz

#56 Beitrag von olaf » 2014-10-16 21:29:14

Richtlinie 89/297/EWG http://eur-lex.europa.eu/legal-content/ ... 31989L0297

2.9 . Standig am Fahrzeug befestigte Bauteile , wie der Batteriekasten , Lufttanks , Kraftstofftanks , Leuchten , Reflektoren , Ersatzräder und Werkzeugkästen , können in den Seitenschutz eingebaut werden , sofern dieser den Abmessungsvorschriften dieser Richtlinie entspricht . Für Lücken gelten die Vorschriften in Nummer 2.2 .

2.2 . Die Aussenfläche der Einrichtung muß glatt , im wesentlichen flach oder horizontal gewellt und soweit wie möglich von vorne nach hinten durchgehend sein ; angrenzende Teile können jedoch überlappen , sofern die überlappende Kante nach hinten oder nach unten zeigt , oder es kann eine Lücke von nicht mehr als 25 mm in Längsrichtung gelassen werden , sofern der hintere Teil nicht weiter als der vordere Teil übersteht ; abgerundete Bolzen oder Nieten dürfen auf der Oberfläche nicht mehr als 10 mm herausragen ; andere Teile können in gleicher Weise überstehen , sofern sie glatt und ähnlich abgerundet sind ; alle äusseren Kanten und Ecken sind mit einem Radius von nicht weniger als 2,5 mm abgerundet ( geprüft nach der Beschreibung in Richtlinie 74/483/EWG ( 2 ) .

2.6 . Die Unterkante des Seitenschutzes darf an keiner Stelle mehr als 550 mm über dem Boden liegen .

Wenn das und die anderen Punkte mit Tanks, etc. erreicht wird passts.

Ich habe mehrere Jahre eine abnehmbaren Anfahrschutz nach dieser RL gehabt und mich jedes Jahr mindestens zweimal über die verrosteten Aufnahmen geärgert.
Fehlt das Teil aber beim Unfall kann das sicher sehr unangenehme Folgen haben.

Gruß

Olaf

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Re: Seitlicher Unterfahrschutz

#57 Beitrag von campo » 2014-10-16 22:51:00

Hallo Olaf
So weit ich weis sind diese Sachen und gesetzgebungen wichtig und gultig fur LKW's
und ...
das hat nichts zu tun mit PKW's wie ein Campingfahrzeug (M1-SA) ist.
Allerdings bei uns nicht.
Gruesse Campo

Also M1-SA
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Re: Seitlicher Unterfahrschutz

#58 Beitrag von Pforzheimer » 2020-10-28 11:30:33

Ich hole das mal wieder hoch, bevor ich ein neues Thema aufmachen.

Unser 90-16 hat den Unterfahrschutz nach §32.... ausgetragen.
Seitlich sind noch die Alubleche der ehemaligen Schläuche angebracht.

Was sagt Ihr dazu, ich möchte die Bleche abmontieren. Der seitliche Unterfahrschutz wird im Schein nicht separat erwähnt.
Er hat so wie er ist, erst TÜV und H-Kennzeichen bekommen.

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Re: Seitlicher Unterfahrschutz

#59 Beitrag von Uwe » 2020-10-28 11:36:33

Hallo,

wenn die seitliche Schutzvorrichtung (StVZO §32c) nicht erwähnt ist, musst Du eine haben. Die Austragung des hinteren Unterfahrschutzes (§32b) gibt da keinen Freifahrtschein.

Gruß
Uwe
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Pforzheimer
Schrauber
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Re: Seitlicher Unterfahrschutz

#60 Beitrag von Pforzheimer » 2020-10-28 11:37:58

Und die alten Bleche "reichen" dann als Unterfahrschutz? Das Ding hat ja seitlich betrachtet auch nur 3-4cm Höhe.

Grüße

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