wie groß kofferüberhang bei hängerziehen?

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Dieselsurfer
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wie groß kofferüberhang bei hängerziehen?

#1 Beitrag von Dieselsurfer » 2007-10-08 21:44:32

hi,

wie gross sollte denn ein kofferüberhang maximal sein, damit man noch sinnvoll nen hänger ziehen kann? und wegen dem böschungswinkel? ich will nun kein trial fahren, nur nen fitten allround- laster haben, mit dem ich mich auch mal auf ein schickes plätzchen abseits der strasse stellen kann.

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Joe
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#2 Beitrag von Joe » 2007-10-08 23:34:23

Hi,

die Deichsel sollte einen Tick länger sein als von Zugmaul zu der äußersten Ecke des Koffers! :D

Im Ernst, solange die Deichsel lang genug ist, ist der die Länge des Überhangs für den Hängerbetrieb nicht das eigentliche Problem (die Probleme kommen bei überlangen Koffer durch das Ausschwenken des Hecks!). Was die Geländegängigkeit wirklich einschränkt ist der Knickwinkel! Und den kann man durch angeschrägten Koffer hinten vergrößern!

Last but not least spielt auch die Art des Zugmauls eine Rolle: Zivile Variante erlaubt einen Knickwinkel so bis 15°, das Natomaul bis 30° (oder so, Ingenieuer kann dir mit Sicherheit die genauen Werte aus dem FF nennen! :blush: ) Bei zivilem Zugmaul macht also ein extrem angeschrägter Koffer keinen Sinn - es sei denn, man will das irgendwann enbenfalls umändern.

Eine lange Deichsel lässt sich einfacher rangieren (für mein Gefühl), allerdings kommt man damit schlechter um die Ecken!
Mit lieben Grüßen von der Nahe
Joe

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Christian H
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#3 Beitrag von Christian H » 2007-10-09 0:11:24

Ich hatte schon mal nach sowas gesucht und wurde in einem PDF über Unimog Aufbaurichtlinien fündig.

Bei Freiwinkeln für die AHK steht:

60° um die Hochachse
20° um die Querachse
25° um die Längsachse

Hochachse kann ich mir ja noch denken, das währen 120° als Gesamter seitlicher Schwenkbereich aber der Rest ?
Was ist mit der Querachse gemeint ?

Als Abstand Kupplungsbolzen bis Aufbauende werden maximal 420mm genannt.
Ab einer Aufbauhöhe ( Unterkante Koffer z.B. ) von 1150mm werden wieder Ausnahmen gemacht.
( Dann bis maximal 1350mm )
Christian
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Dieselsurfer
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#4 Beitrag von Dieselsurfer » 2007-10-09 0:14:11

ja, hab die zivile ausführung dran. will ja nun auch nicht unbedingt mit dem hänger ins gelände, sondern eigentlich hänger oder gelände. von wegen tüv oder so gibts da keine vorschriften? kann ich mir ja garnicht vorstellen, hier im supergeregelten mitteleuropa...

naja, bis denne, sewan
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#5 Beitrag von Dieselsurfer » 2007-10-09 10:14:12

yo, ich denke drehungswinkel um die querqchse heißt, wie weit die ringöse zum zugbolzen (oder zugmaul) versetzt sein kann. ähnlich bei der längsachse...
sind dann ja schon ganz ordentliche werte..

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wasserhasser
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#6 Beitrag von wasserhasser » 2007-10-09 11:07:59

Hochachse geht nach oben - darum dreht der Hänger beim umdiekurvefahren.

Querachse geht quer durch - darum dreht der Hänger wenn du über eine Kuppe oder durch eine Graben fährst.

Längsachse geht längs - darum dreht der Hänger, wenn das Gespann verwindet (Zugfahrzeug links geneigt-Hänger nach rechts).
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Pirx
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#7 Beitrag von Pirx » 2007-10-09 12:57:25

Hallo El Swano,

natürlich hast Du recht und alles ist hierzulande genauestens geregelt!

Laut ECE-R55 beträgt der zulässige Abstand zwischen Bolzenmitte der Anhängerkupplung und Fahrzeug-Hinterkante:
- 420 mm ohne weitere Auflagen
- 550 mm mit Fernbedienung der Kupplung
- 1320 mm mit Fernbedienung, wenn Kupplung mindestens 1150 mm über Erdboden liegt
- es gibt noch Spezialfälle für Kipper, Autotransporter und kurzgekuppelte Anhänger, für Dich nicht relevant

Das bedutet für Dich: 420 mm oder 550 mm. Mit einem solchen Überhang wirst Du im Gelände auch keine allzu großen Probleme haben.

Pirx
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Dieselsurfer
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#8 Beitrag von Dieselsurfer » 2007-10-09 17:08:07

yo, na cool, 420mm sind schon ok, dass müßte reichen. will ja beim um die kurve fahren auch nich jedesmal die andere strassenseite leerputzen :huh: :huh:
danke für die infos, sewan
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