logisch richtig, praktisch unerheblich.Woodbridge hat geschrieben: Das ist kein Gesetz,
leider falsch. Das ist eine Richtlinie die mit Zustimmung der obersten Landesbehörde im Verkehrsblatt veröffentlicht wurde - salopp: für den Bürger kein Unterschied zu einem Gesetz.Woodbridge hat geschrieben:das ist ein Anforderungskatalog des TÜV.
Eine Anfechtung hat nur Sinn, wenn bei der Erstellung formale Fehler gemacht wurden, oder die Richtlinie gegen das Grundgesetz verstößt.Woodbridge hat geschrieben:Inwieweit der Bestand bei einer gerichtlichen Prüfung hätte vermag ich nicht zu sagen, mal einen Anwalt dazu befragen (gab doch hier mal den ein oder anderen?)
Bernd