Am Golf meiner Liebsten hat sich die Wasserpumpe verabschiedet. Das ist kurz nach Ablauf von Garantie, Gewährleistung, Pipapo, ... (2 1/2 Jahre, 35.000 km) natürlich ärgerlich, kann aber passieren (obwohl wir da wohl kein Einzelfall sind).
In der Reparaturannahme hat uns der Meister darauf hingewiesen, das der Mechaniker den Zahnriemen beim Ausbau der WaPu sowieso in der Hand hält und uns mit dem Hinweis auf eine mögliche "Beschädigung" des Zahnriemens durch Kontakt mit der Kühlflüssigkeit dazu geraten den Zahnriemen direkt mitzutauschen. Mehrkosten wären die Materialkosten für den ZR, hätten wir auch auf jeden Fall gemacht.
Dann verschwand der Gute für eine geraume Zeit für ein Brainstorming mit dem Werkstattmeister und zum Ausfüllen des Kulanzantrags.
Danach war ihm der Wechsel des ZR irgendwie nicht mehr so recht: "nur wenn beschädigt, sieht man ja beim Ausbau, *rumdrucks*, ..." Irgendwie scheint es da einen Interessenkonflikt Zahnriementausch <-> Kulanzantrag zu geben...?
Und nun die Fragen

Gruß
Thomas