Blaulicht auf Privatfahrzeuge, rechtl. Grundlage

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4x4-Novize
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Blaulicht auf Privatfahrzeuge, rechtl. Grundlage

#1 Beitrag von 4x4-Novize » 2012-03-19 21:19:16

Hallo alle zusammen,

im Forum habe ich gelesen, bzw. ich habe Leute getroffen, dass man das Blaulicht auf dem Wagen lassen kann, wenn es abdeckt. Nur finde ich hierzu keine direkten Kommentare in der Stvzo.

Wo steht da was, damit ich die Dinger -- abgedeckt-- drauflassen kann??

THX im Voraus.

Schorsch

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dl2ecc
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Re: Blaulicht auf Privatfahrzeuge, rechtl. Grundlage

#2 Beitrag von dl2ecc » 2012-03-19 21:57:51

Hallo Schorch,

das Blaulicht darf auf Oldtimern bleiben, wenn das Fahrzeug im Orginalzustand verbleibt.
Die Sondergenehmigung bekommt man bei uns bei der Bezirksregierung.

Weitere Infos gibt es auf den Seiten von Newtonmeter

MLG
Wolfgang
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Firetrucker
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Re: Blaulicht auf Privatfahrzeuge, rechtl. Grundlage

#3 Beitrag von Firetrucker » 2012-03-19 22:06:28

Blaulicht oder nicht, damit haben sich schon einige Threads beschäftigt...

bei meinem VW-MAN musste ich es komplett abrüsten, andere konnten es drauflassen. Es hängt wohl maßgeblich vom Bundesland und dem (jährlichen) TÜV-Prüfer ab, wie er das handhabt. Dabei ist es egal, ob Oldtimer oder nicht, die mir bekannten Prüfer waren da (beim direkten Nachfragen), obgleich des Oldtimer-Status ziemlich schmerzfrei, es gehe rein um die "Anmutung" als Feuerwehr-Fahrzeug :wack: ...alles runter, abdecken reicht nicht, wurde mir gesagt (hier in Hessen)....

In der "Blaulicht" 2/2011 war da im Editorial auch mal ein kurzer Beitrag dazu, der auch die uneinheitliche Regelung kritisiert....

Daher mein Rat: die Dinger runter (aber nicht wegschmeißen)...dann gibts kein Ärger mit dem TÜV, und wenn dir einer mal bös will, wenn er dich selbst mit abgedecktem Blaulicht auf der Straße sieht und gleich mal meint, dich anzeigen zu müssen (bis du das geklärt hast, kostet es unter Umständen viel Zeit und Nerven, auch wenn du im Recht bist), hat der ohne Blaulicht auch so keine Grundlage...

bei meinem Hauber damals gabs auch erstmal Rumore im Umfeld (es gibt echt viele böse Menschen auf der Welt), da war erst nach dem Abrüsten Ruhe....
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DäddyHärry
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Re: Blaulicht auf Privatfahrzeuge, rechtl. Grundlage

#4 Beitrag von DäddyHärry » 2012-03-20 17:47:46

Nur so ne Idee...

RKL blau - Einsatzfahrzeuge, für privat verboten
RKL gelb - Pannendienst etc., für privat verboten
RKL rot - FW-Einsatzleitung, wahrscheinlich für privat verboten
RKL grün - mir keine Verwendung bekannt

Vielleicht wär das eine Alternative? Bei Conrad oder ähnlichen Shops gibts die grüne "Home-Disco-Beleuchtung"...
Und natürlich den Schalter mit "Nur im Stand benutzen" kennzeichnen, evtl mit Abdeckkappe...

Gruß Härry
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Re: Blaulicht auf Privatfahrzeuge, rechtl. Grundlage

#5 Beitrag von captain T » 2012-03-20 18:33:58

Falsch: RKL blau ist bei Oldtimern im Privatbesitz zulässig. Es gibt halt einen Eintrag in den Papieren, dass die Eierbecher auf öffentlicher Straße abzudecken sind. So war´s bei meinem. Beim Oldtimertreffen auf der privaten Wiese darfst du die Kappen dann auch abnehmen :-) - der Originalität wegen. Sonst gäbe es in 30 Jahren keinen originalen FW-Oldtimer mehr - außer in den Museen....
Leute - Wir pflegen Kulturgut - Das ist der Sinn und Zweck des H-Kennzeichens - nicht die Steuervergünstigung.


Grüße

Captain T
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Re: Blaulicht auf Privatfahrzeuge, rechtl. Grundlage

#6 Beitrag von DäddyHärry » 2012-03-20 19:08:41

jaja, ich meinte auch blau (zumindest) unabgedeckt verboten...
Je nach LKR, Zulassungsart und Zeitraum selbst als Oldtimer verboten...
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Re: Blaulicht auf Privatfahrzeuge, rechtl. Grundlage

#7 Beitrag von Ulf H » 2012-03-20 19:11:41

... da gibt es sehr unterschiedliche Regelungen ... daher am besten dort nachfragen, wo auch die Zulassung erfolgen soll ...

Gruss Ulf
Ein Problem, welches mit Bordmitteln zu beheben ist, ist keines !!!

Hanomag, der mit dem vollnussigen Kaltlaufsound !!

Sisu (finnisch) die positivste Umschreibung für Dickschädel.

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Re: Blaulicht auf Privatfahrzeuge, rechtl. Grundlage

#8 Beitrag von 4x4-Novize » 2012-03-20 21:29:04

Danke Jungs für die vielen Antworten!
:unwuerdig: :unwuerdig:

Es ist ja nicht so, das ich soooo geil drauf bin, auf der Straße im Einsatz zu fahren...
:cool: :joke: :joke: :joke:

Ich habe mal die Kommentierung zum § 38 Stvo gelesen. Da steht zum Thema garnix.
:ohmy:

Allerdings gibt es eine Stelle, die eher auf Ordnungswidrigkeiten hinausläuft,
da steht dann.... die Gültigkeit der Stvo hört bei "privaten-Gelände" auf und Verstösse, auf der Straße sind hier keine und werden somit auch nicht verfolgt.
Das Privatgelände braucht nur "..... für den privaten Raum... dienen..." Da steht nix von Absperrung, Einfriedungen usw. Ein Schild mit Sperrband sollte wohl reichen.

Soweit sollte das klar sein.

Wegen der Abdeckung werde ich mich in den nächsten 3 Wochen mal bei der Bezirksregierung in Arnsberg erkundigen.

Im Augenblick sind die Dinger runter und bleiben es bis zur Klärung auch.

Ma schaun.
:smoking:
Guud Ding braucht Weile.

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Re: Blaulicht auf Privatfahrzeuge, rechtl. Grundlage

#9 Beitrag von captain T » 2012-03-20 22:36:49

Wenn es dir hilft, kann ich dir gerne eine Kopie meiner Papiere mailen.

Ich hatte deswegen übrigens nie Stress - weder mit den Nachbarn noch mit der Rennleitung, noch mit sonst jemandem. Ein historisches FW-Fahrzeug ohne die Blaulichter sieht auch irgenwie kastriert aus - finde ich.


Grüße

Captain T
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Re: Blaulicht auf Privatfahrzeuge, rechtl. Grundlage

#10 Beitrag von tauchteddy » 2012-03-21 9:13:21

Etwas amtliches habe ich dazu auch noch nie gefunden, hier in Berlin ist das nicht so dramatisch, abdecken und gut. Alternativ könntest du dir vielleicht eine Art Schnellverschluss basteln und sie je nach Wunsch und Bedarf montieren oder demontieren.
Zuckerbrot ist aus.

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Re: Blaulicht auf Privatfahrzeuge, rechtl. Grundlage

#11 Beitrag von Letnei » 2012-03-22 9:07:56

Hallo Zusammen,
DäddyHärry hat geschrieben:Nur so ne Idee...

RKL blau - Einsatzfahrzeuge, für privat verboten
RKL gelb - Pannendienst etc., für privat verboten
RKL rot - FW-Einsatzleitung, wahrscheinlich für privat verboten
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Re: Blaulicht auf Privatfahrzeuge, rechtl. Grundlage

#12 Beitrag von Udo » 2012-03-22 11:32:00

Mein Tüvie hat damals sogar darauf bestanden, dass die Dinger draufbleiben müssen! Nur halt abgedeckt auf öffentlichen Straßen. Wenn's dem Prüfer gar nicht passt, dann bastelst du Abdeckhauben, die überhaupt nicht mehr nach RKL aussehen. Was pyramidenförmiges zum Bleistift :joke:
Viele Grüße,
Udo
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Re: Blaulicht auf Privatfahrzeuge, rechtl. Grundlage

#13 Beitrag von captain T » 2012-03-22 13:31:30

Ich hatte Wollmützen drauf :-)
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Re: Blaulicht auf Privatfahrzeuge, rechtl. Grundlage

#14 Beitrag von ud68 » 2012-03-22 18:09:56

Socken

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Re: Blaulicht auf Privatfahrzeuge, rechtl. Grundlage

#15 Beitrag von Uwe » 2012-03-22 18:19:50

Hmm, eigentlich finde ich es gar nicht sooo schlimm, wenn das Thema nicht explizit geregelt ist. Für einige bedeutet das sicher Aufwand, eine globale Regelung dürfte hier in D sicherlich so aussehen, dass die Dinger verboten werden. Aus Sicht der Einsatzkräfte wäre das ja auch gar nicht so abwegig, einem Mercur sieht der gemeine Bürger vielleicht an, dass er a.D. ist, beim 170er ist das schon nicht mehr so (wir werden regelmäßig von FW und Rennleitung gegrüßt).

Wenn zur Abdeckung übrigens blaue LKW-Plane genutzt wird, fällt es kaum auf, dass die RKL abgedeckt ist :) Und beim TÜV bin ich wegen fehlender Authentizität der gelben RKL auch schon gerügt worden - ich solle gefälligst eine blaue draufmachen :joke:

Grüße
Uwe
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Re: Blaulicht auf Privatfahrzeuge, rechtl. Grundlage

#16 Beitrag von captain T » 2012-03-22 19:09:59

Udo, hattest du die Socken nicht als Grobstaubfilter am Auspuffffff....?
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Re: Blaulicht auf Privatfahrzeuge, rechtl. Grundlage

#17 Beitrag von Firetrucker » 2012-03-22 20:09:04

Uwe hat geschrieben: Und beim TÜV bin ich wegen fehlender Authentizität der gelben RKL auch schon gerügt worden - ich solle gefälligst eine blaue draufmachen :joke:

Grüße
Uwe
ich seh schon, ich wohn im falschen landkreis :D
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Re: Blaulicht auf Privatfahrzeuge, rechtl. Grundlage

#18 Beitrag von 4x4-Novize » 2012-03-27 19:17:45

Hey Jungs,

Thema schein doch nicht soooo langweilig zu sein.

Ich bin heute beim Dekra und beim TÜV vorgefahren.
Ergebnis: "Wir sind nicht zuständig.... naja, das Abdecken würde schon gehen..."
Die ham mich beide an die Zulassungstelle verwiesen, aber genau wissen Sie das auch nicht.
:huh: :blush:

Ja watt denn nu????

Der nächste Versuch geht ans Ministerium nach Ddorf und zur BR Arnsberg.

Schorsch

ähmmm
Eine alternative soll § 70 STVO sein. Ich solle die Feuerwehr als NUR " Manschaftswagen" -- ohne Feuerwehr--- umschreiben lassen.
Da schwant mir Böses. :cold: Dann ist die H-Zulassung garantiert weg. :mad:

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Re: Blaulicht auf Privatfahrzeuge, rechtl. Grundlage

#19 Beitrag von Wombi » 2012-03-27 20:09:48

Naja, irgendwie müssen die schlafenden Hunde ja gewaltsam geweckt werden......

Es fahren sooo viele mit den Blaulichtern (abgedeckt oder nicht ) rum, warum muß man da bei sämtlichen Behörden rumhacken ???


Gruß, Wombi
Es ist an der Zeit, die Reste der Welt zu entdecken........

15.4.2013, ab da werden wir uns für seeeehr lange Zeit nicht mehr sehen :-))))

Der Urlaub ohne Stress hat begonnen :-))) www.wombi-on-tour.de

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Re: Blaulicht auf Privatfahrzeuge, rechtl. Grundlage

#20 Beitrag von Wilmaaa » 2012-03-28 8:55:34

4x4-Novize hat geschrieben:Dann ist die H-Zulassung garantiert weg. :mad:
Wieso?

Unser Ex-THW-GKW ist auch kein So.KfZ. Zivilschutz mehr und trägt stolz sein H-Kennzeichen - sieht man doch von außen nicht, was in den Papieren steht, und dem Auto ist es echt wurscht.

Was das Abdecken von den Lichtern angeht: macht es halt einfach und stellt Euch nicht so an.
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Re: Blaulicht auf Privatfahrzeuge, rechtl. Grundlage

#21 Beitrag von seismo65 » 2012-03-28 10:08:11

Das Thema treibt mich bei meinem auch um. Z. Zt. hab ich die Blaulichter "nur" von innen abgedeckt. Da mir gesagt wurde, die dürfen nicht reflektieren. Und ich hab die außer Funktiongesetzt (Schalter abgeklemmt!). Dem Prüfer und der Zulassungsstelle hat das gereicht.
Gegrüßt werde ich ich auch von FW und P und den Sannis. Bisher scheint das zu gehen. Allerdings was offizielles hab ich nicht, falls mal einer nachfragen sollte.

Wie sieht das denn mit dem Schriftzug Feuerwehr xy und dem zugehörigen Stadtwappen auf der Tür aus? Zumindest das Stadtwappen ist ein Hoheitszeichen, das man als Privater nicht nutzen darf. Übermalen? Bei der Stadt, unter dessen Flagge der Wagen lief, nach einer Ausnahmeregelung fragen, wegen historisches Auto? Wie habt ihr das gelöst?
Beste Grüße
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Re: Blaulicht auf Privatfahrzeuge, rechtl. Grundlage

#22 Beitrag von Ulf H » 2012-03-28 10:26:40

... ruhig verhalten um keine schlafenden Hunde zu wecken ... die Wappen auf alten Fahrzeugen sind oftmals handgemalte Kunstwerke, sowas würde ich nicht leichtfertig überpinseln ... wenn denn eine Defeuerwehrisierung gefordert wird, würde ich das so einfach und reversibel wie möglich halten ... sprich Magnetschild übers Wappen und "Socken" übers Blaulicht ...

Gruss Ulf
Ein Problem, welches mit Bordmitteln zu beheben ist, ist keines !!!

Hanomag, der mit dem vollnussigen Kaltlaufsound !!

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Re: Blaulicht auf Privatfahrzeuge, rechtl. Grundlage

#23 Beitrag von seismo65 » 2012-03-28 10:38:31

Ulf H hat geschrieben:... ruhig verhalten um keine schlafenden Hunde zu wecken ... die Wappen auf alten Fahrzeugen sind oftmals handgemalte Kunstwerke, sowas würde ich nicht leichtfertig überpinseln ... wenn denn eine Defeuerwehrisierung gefordert wird, würde ich das so einfach und reversibel wie möglich halten ... sprich Magnetschild übers Wappen und "Socken" übers Blaulicht ...

Gruss Ulf
Ja so iss es. Will das ja unbedingt behalten.

Was wäre denn der größte anzunehmende GAU? Saftige Geldstrafe in welche Höhe? sonst was? Punkte?
Beste Grüße
seismo65
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Re: Blaulicht auf Privatfahrzeuge, rechtl. Grundlage

#24 Beitrag von Ulf H » 2012-03-28 11:05:37

... Geldstrafen und Punkte wird es (und dann vollkommen zu Recht) nur dann hageln, wenn Du die Sondersignalanlage missbräuchlich einsetzt ... etwa wie der Pizzabäcker in Regensburg, der in den 1980-ern mit einem ehemaligen Feuerwehrfahrzeug mit Blaulicht und Musik die Pizzen ausfuhr ... mal aufm Platz Blaulicht und Tröte laufen lassen ist da harmlos ...

Gruss Ulf
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Re: Blaulicht auf Privatfahrzeuge, rechtl. Grundlage

#25 Beitrag von Tiwi » 2012-03-28 11:22:44

Moin auch,
seismo65 hat geschrieben:Gegrüßt werde ich ich auch von FW und P und den Sannis....
Das kennen wir auch. Un viele stehen am Strassenrand und schauen fasziniert und zeigen Daumen hoch.
Eine richtiges Grinsen im Gesicht bekommen Fahrer und Zuschauer, wenn man mal auf die Motorbremse drückt und diese typische aufbrausende Geräusch des Motors...herrlich.
Wie sieht das denn mit dem Schriftzug Feuerwehr xy und dem zugehörigen Stadtwappen auf der Tür aus? Zumindest das Stadtwappen ist ein Hoheitszeichen, das man als Privater nicht nutzen darf. Übermalen? Bei der Stadt, unter dessen Flagge der Wagen lief, nach einer Ausnahmeregelung fragen, wegen historisches Auto? Wie habt ihr das gelöst?
Wir haben alles belassen.
Beim Rundhauber und beim Mercur, da beide zu schade wären um sie zu übermalen.
Ich muss aber dazu sagen, dass wir nur mit 07er Nummer fahren und es von daher keine Rolle spielt.

Ich finde die Lösung mit dem Magnetschild nicht schlecht. Andererseits habe ich hier schon ein paar Ex-FW gesehen, die haben nur den Schriftzug Feuerwehr abgedeckt oder entfernt.
Glaube auch kaum, dass jemand beim guten Erscheinungsbild Deiner FW etwas am Stadtwappen auszusetzen hat.

Es zeigt sich doch häufig, dass alte Busse, LKW, die ein schlechtes äusseres Erscheinungsbild zeigen schneller rausgezogen und geprüft werden, als alte Fahrzeuge, die auch optisch gut in Schuss sind.

Ich finde die Blaulichter gehören abgedeckt, Du bist Zivil und fährst als Privatperson ein solches Fahrzeug. Es gibt schöne Abdeckmützen aus Leinenstoff in ganz normalem beigen Farbton. Hässlich ist etwas anderes.

Gutes rollen :spiel:

Tiwi

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Re: Blaulicht auf Privatfahrzeuge, rechtl. Grundlage

#26 Beitrag von HildeEVO » 2012-03-28 12:42:28

Hi Schorsch,

ich würde die Blaulichter drauflassen wenn das Auto als historisches Fahrzeug erhalten werden soll. Dasselbe würde ich auch mit dem Wappen machen. Der Stadt/Gemeinde kann es doch nur recht sein wenn das Auto weiterhin ordentlich gepflegt wird. ich würde mich sogar mit der Feuerwwehr / Gemeinde mal in Verbindung setzen wenn alles schöön restauriert ist. Es soll schon vorgekommen sein, dass Feuerwehrvereine die Ex-Fahrzeuge für viel Geld wieder zurückkaufen! In jedem fall ist man gern gesehener Gast auf den Feuerwehrfesten und/oder Umzügen!

Der TÜV sagt i.d.R. nichts wenn das Fahrzeug mit H-Kennzeichen und original weiter gepflegt wird. Auf öffentl. Straßen muss die RKL abgedeckt sein! Das ist übrigens auch bei gelben RKL so. Das Benutzen der RKL ist übrigens nur eine Ordnungswidrigkeit und wird mit 20 € geahndet. Erst wenn das Martinshorn dazu benutzt wird, ist es eine Straftat.

Ich habe 3 RKL auf meiner Hilde (2 Vorn und 1 Hinten) bisher seit 2006 hat kein TÜV dagegen was gehabt! Ich deklariere sie immer als Alarmanlage. Notfalls kann ich sie, dank Flügelmutter leicht demontieren!

Auf der Piste wird Dich i.d.R. keine Polizei oder sonst. Behörde Aufgrund der nicht abgedeckten RKL anpissen!

Grüße Chris
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Re: Blaulicht auf Privatfahrzeuge, rechtl. Grundlage

#27 Beitrag von wayko » 2012-03-28 12:43:46

Tiwi hat geschrieben:
Wie sieht das denn mit dem Schriftzug Feuerwehr xy und dem zugehörigen Stadtwappen auf der Tür aus? Zumindest das Stadtwappen ist ein Hoheitszeichen, das man als Privater nicht nutzen darf. Übermalen? Bei der Stadt, unter dessen Flagge der Wagen lief, nach einer Ausnahmeregelung fragen, wegen historisches Auto? Wie habt ihr das gelöst?
Wir haben alles belassen.
Beim Rundhauber und beim Mercur, da beide zu schade wären um sie zu übermalen.
Bei mir ist es ein Punkt im Kaufvertrag, daß das Stadtwappen nicht sichtbar sein darf. Schade, es ist handgemalt und einfach klasse. Derzeit wird es durch ein Magnetschild abgedeckt, wenn das Fahrzeug dann mal fertig ist, werde ich mit Foto nochmal bei der Stadt nachfragen, vielleicht gestatten sie es ja doch, das Wappen offen zu führen.

Viele Grüße
Clemens
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"Andrea's Kiosk" gehört einem Deppen.

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Re: Blaulicht auf Privatfahrzeuge, rechtl. Grundlage

#28 Beitrag von fuxel » 2012-03-28 13:38:46

Meine Meinung dazu (unabhängig der Rechtslage):

Ich bin generell FÜR den kompletten Abbau der Anlage - vorausgesetzt der Oldtimerstatus geht nicht verloren.

Begründung:

Verwechslungsgefahr mit tatsächlichen Feuerwehrfahrzeugen in Notfällen.
Ein rotes Auto mit Blaulichter auf dem Dach, lässt manche Verkehrsteilnehmer unsicher werden.
Manche bremsen, weil sie im moment nicht erkennen, ob die Blaulichter laufen, und somit vor einer Einsatztelle gewarnt wird, oder mit Tonfolgehorn zusammen, gar das Wegerecht hat.
Ausserdem ist Blaulicht für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben vorbehalten, und sollte auf Grund dem Blödsinn die einige wenige damit veranstalten, generell untersagt werden, und auch höher bestraft werden.

Ja, ich weiss, dass ich eine :spassbremse: bin. :cool: ;)
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Allefänzig isch, wenn oner it so welle hot, wie en andre gmonnd hot daß er hett wellen sotten« (Paul Fischer, Narrenmutter von Überlingen 1966-83, +)

[b]Zugegeben, ich bin schon etwas verrückt .
Aber ich bin nicht immer so!
Es gibt auch Zeiten da dreh ich völlig durch...... :D
[/b]

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Re: Blaulicht auf Privatfahrzeuge, rechtl. Grundlage

#29 Beitrag von Wilmaaa » 2012-03-28 13:48:36

fuxel hat geschrieben:Verwechslungsgefahr mit tatsächlichen Feuerwehrfahrzeugen in Notfällen.
Wir fahren ja nun schon ziemlich lange mit organisationsblauen Fahrzeugen durch die Gegend - selbst ohne Blaulicht wirst Du von anderen HiOrgs und der Polizei auf den ersten Blick für einen Vertreter der Organisation gehalten, da macht ein abgedecktes oder überhaupt nicht vorhandenes Blaulicht das Kraut nicht fett.
Ein Feuerwehrauto wird auch als solches wahrgenommen, ob da nun Lichter drauf sind oder ein H aufm Nummernschild oder nicht. Die Menschen unterscheiden das nicht.

Dass man damit eine Menge Blödsinn machen kann, ist richtig. Und ich halte es auch nicht für gut, ohne Sinn und Verstand damit rumzufahren.
Wer am Blaulicht so hängt, dass er meint, es benutzen zu müssen, kann sich viel lieber in einer HiOrg engagieren und bekommt da mehr als genug Blaulichtfahrten ;)

Aber als Oldtimerfreundin sehe ich lieber abgedeckte Blaulichter als Löcher im Dach - mit dem Restrisiko, dass sie von Deppen falsch genutzt werden. Andererseits tut's für die Originalität auch einfach die blaue Haube auf dem Licht, und ob eine funktionstüchtige Signalanlage an Bord sein sollte, darüber kann man lange und heiß diskutieren.

P.S.: Die Menschen unterscheiden ja nicht einmal, von welcher Organisation der Rettungsdienst kommt, oder welche Organisation den SanDienst auf Großveranstaltungen stellt. In Frankfurt ist das DRK als größte HiOrg vor Ort bei den meisten Großveranstaltungen unterwegs, allerdings gibt es auch Veranstaltungen, die vom ASB betreut werden - für die Menschen, die dort hingehen, ist es alles "das rote Kreuz". Völlig schnurz, was auf der Jacke steht. Mit Autos ist es da ähnlich. Jeder, der ein ehemaliges HiOrg-Fahrzeug fährt, wird damit in irgendeiner Form in Verbindung gebracht, so lange es halbwegs original aussieht.
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Re: Blaulicht auf Privatfahrzeuge, rechtl. Grundlage

#30 Beitrag von 4x4-Novize » 2012-03-28 17:55:19

Hallo zusammen!

.... damit ich nicht falsch verstanden werde......
im öffentl. Verkehr sollen die Blaulichter abgedeckt sein!

Mein Freundin hat verrottungsfesten Stoff besorgt, hellblau :joke: und die kommen auf die Gläser.

Bei mir ist es so, das die Gläser Hartplastik mit Gewinde sind und mit 1-2 Umdrehungen fest sitzen. Keine Schrauben, keine Klammern. Ohne die Gläser schwappt das Regenwasser rein und fließt schlecht ab. Rost ist da vorprogrammiert. Das wäre ein weiterer profaner Grund, warum ich die Gläser drauf haben will.

Wenn ich denn Sommer auf ein Treffen fahre, will ich halt auch mal auf dem Acker Party machen,gelle!?
:rock: :joke:

Naja und das mit der Rennleitung.... ich weiß net. Die sind mir auch schon öfters entgegen gekommen und der Dorfscheriff weiß auch schon das meine Feuerwehr privat ist und grüßt trotzdem ganz lieb-
:unwuerdig:
Ich weiß aber nicht, was die sagen, wenn die Blaulichter unabgedeckt wieder drauf sind.
:(

Ich will da einfach Klarheit haben.
Wäre doch schön, wenn ich der Rennleitung ein Höflichkeitsattest vom lieben Gott zeigen kann und dabei hab.
:smoking: :joke:


btw Wappen

is bei mir schon vorher überpinselt worden. :( Und darf eine Privatperson auch nicht auf sein auto haben, weil das wie gesagt wurde ein hoheitliches amtliches Zeichen ist.
Aber keine Regel ohne Ausnahme!
Natürlich kann man bei einen historischen Fahrzeug argumentieren, das die Orginalität
mit Wappen eben gegeben und im Sinne des Gesetzes ist.

So hab ich jedenfalls auch meine Tagesleuchtrot RAL 3024 behalten dürfen. Gibst nich, gibst nich.
:joke: :totlach:
:positiv:

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